Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 28.06.2005

Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04   

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https://dejure.org/2005,3999
BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04 (https://dejure.org/2005,3999)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1 StR 290/04 (https://dejure.org/2005,3999)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04 (https://dejure.org/2005,3999)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 211 StGB; § 21 StGB; § 49 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 78 StPO
    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein und Affekt); Urteilsgründe (Beschränkung auf die erwiesenen Tatsachen im Gegensatz zu Hilfserwägungen); Instruktion des Sachverständigen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Richtigkeit einer Behauptung; Folgen unrichtiger Angaben eines Angeklagten; Hilfserwägungen zu alternativen Fallgestaltungen als unnötige Belastung von Urteilsgründen

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Subjektive Seite der Heimtücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2869 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 264
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04
    Bei der in Rede stehenden Frage geht es um eine sog. innere Tatsache, für die sich Anhaltspunkte im wesentlichen nur aus dem äußeren Geschehensablauf oder aus den Angaben des Betroffenen selbst ergeben können (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 147 f.; NStZ 2003, 596 f. m. w. N.).
  • BGH, 15.07.2003 - 1 StR 187/03

    Tatbestandsirrtum (Körperverletzung mit Todesfolge); Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04
    Bei der in Rede stehenden Frage geht es um eine sog. innere Tatsache, für die sich Anhaltspunkte im wesentlichen nur aus dem äußeren Geschehensablauf oder aus den Angaben des Betroffenen selbst ergeben können (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 147 f.; NStZ 2003, 596 f. m. w. N.).
  • BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Affekt und gegenindizierende

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04
    Äußere Anhaltspunkte, die für einen schwerwiegenden Affekt sprächen, sind nicht ersichtlich, die unmittelbar nach der Tat einsetzenden systematischen Vertuschungsbemühungen des Angeklagten sprechen vielmehr dagegen (vgl. BGH NStZ 2005, 149, 150 m. w. N.).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Vielmehr genügt es, dass er die "Verdeckungslage" gleichsam "auf einen Blick" erfasst (vgl. BGHSt 35, 116; BGH NJW 1999, 1039, 1041; Schneider in MünchKomm § 211 Rdn. 184 ff.; zu dem insoweit gleich zu behandelnden Ausnutzungsbewusstsein beim Mordmerkmal der Heimtücke vgl. Senat NStZ-RR 2005, 264, 265), wobei in der Regel ein vorhandenes gedankliches Mitbewusstsein ausreicht (BGH NJW aaO).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05

    Anstiftung zum Mord (Heimtücke; Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff;

    Gründe, die gegen die Annahme sprechen könnten, die Angeklagte sei sich der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Geschädigten nicht bewusst gewesen, sind nicht erkennbar (vgl. auch Senatsurteil vom 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04) Der von der Strafkammer für möglich gehaltene Ausspruch "Geli, jetzt ist es soweit" kann an alledem nichts ändern, da er ersichtlich unmittelbar mit dem Würgeangriff zusammenfiel und daher keine Warnwirkung entfalten konnte.
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Vorgänge zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte ersichtlich sind (vgl. Senat, Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    a) Sind in ihrer Bedeutung klar erkennbare neue Erkenntnisse angefallen (etwa wenn sich für die Beurteilung seines innerpsychischen Zustands wichtige Angaben des Angeklagten als falsch erwiesen haben (vgl. z.B. BGH, Urteile vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 und 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04)), bedürfte eine hierauf beruhende Änderung der Auffassung des Sachverständigen keiner besonderen Erklärung.
  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08

    Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende

    Dann kann je nach den Umständen eine nähere Darlegung geboten sein, warum der spontan agierende Täter trotz seiner Erregung die für die Heimtücke maßgebenden Aspekte in sein Bewusstsein aufgenommen hat (BGH NStZ-RR 2005, 264 - 266; vgl. Schneider in MünchKomm-StGB § 211 Rdn. 140 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem

    Findet er im Rahmen seiner Tätigkeit Anhaltspunkte für einen abweichenden Sachverhalt - diese können sich auch aus (neuen) Angaben des Beschuldigten (Angeklagten) ergeben - hat er seinen Auftraggeber hierauf hinzuweisen; gegebenenfalls kann er dann als (sachverständiger) Zeuge in Betracht kommen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 264, 265 m. w. N.).
  • BGH, 11.07.2006 - 1 StR 188/06

    Tötungsvorsatz (Schluss aus objektiven Umständen; voluntatives Vorsatzmoment);

    Rückschlüsse hierauf sind in aller Regel nur möglich auf Grund seiner eigenen Angaben oder auf Grund der äußeren Umstände (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 264, 265 m. w. N.).

    Dabei ist im Ansatz auch nicht verkannt, dass hiergegen insbesondere das planmäßige und auf Sicherung bedachte Verhalten der Angeklagten vor der Tat (bewaffnen; vermummen; verstecken); - bei der Tat (Spurenvermeidung am Messer; Wortlosigkeit, sonst wäre sie nahe liegend an der Stimme erkannt worden); - nach der Tat (planmäßige Beseitigung sämtlicher Gegenstände, deren Besitz sie hätte belasten können an verschiedenen Orten); spricht (vgl. nur BGH NStZ 2005, 149, 150; BGH NStZ-RR 2005, 264, 265 jew. m. w. N.; vgl. auch Boetticher und andere aaO 61); die Strafkammer beschränkt sich jedoch auf die Feststellung, gleichwohl sei das Tatbild mit der Annahme eines Affekts vereinbar.

  • BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des Mordes (Behauptung eines

    Zu den hier offensichtlich vorliegenden objektiven Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke muss das sogenannte Ausnutzungsbewusstsein hinzukommen; der Täter muss also die äußeren Umstände der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers wahrgenommen und sie bewusst zur Tatbegehung instrumentalisiert haben (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 264, 265 m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2012 - 1 StR 580/11

    Versuchter Prozessbetrug; Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Gründe:

    Sie können die Klarheit von Feststellungen oder (hier) Wertungen beeinträchtigen, zu Missdeutungen Anlass geben, letztlich sogar den Bestand eines Urteils gefährden und sollten unterbleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - 1 StR 410/06; Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04, NStZ-RR 2005, 264, 265 mwN).
  • BGH, 28.09.2006 - 1 StR 410/06

    Urteilsgründe (das Urteil gefährdende Hilfserwägungen)

    Im Einzelfall kann auf diese Weise der Bestand des Urteils in Frage gestellt werden, wenn durch solche Erwägungen Zweifel an der Eindeutigkeit der Feststellungen entstehen (vgl. BGH - Senat - NStZ-RR 2005, 264, 265).
  • BGH, 26.09.2007 - 1 StR 311/07

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität)

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ss 85/05   

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https://dejure.org/2005,6018
OLG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ss 85/05 (https://dejure.org/2005,6018)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2005 - 4 Ss 85/05 (https://dejure.org/2005,6018)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 4 Ss 85/05 (https://dejure.org/2005,6018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu Unrecht erhaltene Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Feststellung betrügerisch erlangter staatlicher Sozialleistungen; Einbeziehung des Rückzahlungsanspruchs der Bewilligungsbehörde in den nach § 28 Absatz 3 BAföG vorzunehmenden ...

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 3 Ns 213/04
  • OLG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ss 85/05

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2869
  • StV 2005, 612
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04

    Betrugsstrafbarkeit bei falschen Vermögensangaben zum Leistungsbezug nach

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ss 85/05
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NStZ 2005, 172 ff.) an, wonach § 263 StGB nicht durch § 58 Abs. 1 Nr. 1 BAföG verdrängt wird.
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2000 - 2a Ss 271/00

    Betrug zum Nachteil des Sozialamts

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ss 85/05
    Bei der Feststellung betrügerisch erlangter staatlicher Sozialleistungen müssen die richterlichen Entscheidungsgründe in nachvollziehbarer Weise zu erkennen geben, dass und inwieweit auf die sogenannten überzahlten Beträge nach den Grundsätzen des jeweiligen Leistungsgesetzes tatsächlich kein Anspruch bestand (so auch OLG Düsseldorf, StV 2001, 354 - Sozialhilfebetrug).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1984 - 16 A 434/83
    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ss 85/05
    Denn der Begriff "im Zeitpunkt der Antragstellung bestehende Schulden" in § 28 Abs. 3 BAföG ist übereinstimmend mit dem OVG Münster (FamRZ 1985, S. 222, 223) dahingehend auszulegen, dass von ihm alle Forderungen unabhängig von ihrem rechtlichen Bestand, ihrer Fälligkeit und dem Zeitpunkt ihrer Einziehung erfasst sind, mit deren Geltendmachung der Antragsteller ernsthaft rechnen muss.
  • KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10

    Betrug: Mildernde Strafzumessungskriterien bei missbräuchlicher Inanspruchnahme

    Bei dieser im Jahre 2005 von 7% aller BAföG Empfänger begangenen Betrugsart (vgl. zu den kriminologischen und verwaltungstechnischen Hintergründen BT-Drs. 15/5807) sind in diesem Zusammenhang als typisch auftretende mildernde Strafzumessungskriterien die beruflichen Folgenachteile einer strafrechtlichen Verurteilung, die begonnene Schadenswiedergutmachung, die meist fehlende strafrechtliche Vorbelastung der Angeklagten und die sich aus der Natur der Ausbildungsförderung ergebenen Eigenheiten allgemein anerkannt (vgl. OLG Hamm, NJW 2005, 2869; König, JA 2004, 497 Fußnote 5; Rau/ Zschieschack, StV 2004, 669 (672); Vogel, Anm. zu BayObLG Beschluß vom 23. November 2004 - 1 St RR 129/04 -, JZ 2005, S. 306, 311).

    (2) Eine weitere Eigenart des BAföG-Betruges besteht darin, daß zu den abzugsfähigen Schulden nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG auch die Erstattungsansprüche der Bewilligungsbehörde zählen, die ihr auf Grund einer vorangegangenen rechtswidrigen Ausbildungsförderung gegen den Antragsteller zustehen (vgl. OLG Hamm, NJW 2005, 2869).

  • OLG Hamm, 17.08.2015 - 5 RVs 65/15

    Tatrichterliche Feststellungen zur Frage des fehlenden Anspruchs auf die

    Eine Verurteilung nach § 263 StGB wegen betrügerisch erlangter öffentlicher Leistungen setzt regelmäßig voraus, dass der Tatrichter selbst nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften geprüft hat, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Februar 2011 in 5 RVs 2/11; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2006 in 3 Ss 7/06, Beschluss vom 28. Juni 2005, StV 2005, 612; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2000, StV 2001, 354, Beschluss vom 12. Juli 1991, StV 1991, 520; Kammergericht Berlin, Urteil vom 18. Februar 2013 in 1 Ss 281/12 (341/12); Fischer, StGB, 62. Aufl., § 263, Rdnr. 141).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RVs 25/21

    Sozialrechtliche Feststellung der Nichtberechtigung als Voraussetzung für

    Eine Verurteilung nach § 263 StGB wegen betrügerisch erlangter öffentlicher Leistungen setzt regelmäßig voraus, dass der Tatrichter selbst nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften geprüft hat, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand (vgl. Senat, Beschluss vom 17. August 2015 in 5 RVs 65/15, Beschluss vom 15. Februar 2011 in 5 RVs 2/11; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2006 in 3 Ss 7/06, Beschluss vom 28. Juni 2005, StV 2005, 612; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2000, StV 2001, 354, Beschluss vom 12. Juli 1991, StV 1991, 520; Kammergericht Berlin, Urteil vom 18. Februar 2013 in 1 Ss 281/12 (341/12); Fischer, StGB, 68. Auflage, § 263, Rdnr. 141).
  • KG, 18.02.2013 - 1 Ss 281/12

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch;

    Wird die betrügerische Erlangung von Sozialleistungen angenommen, müssen die Feststellungen in nachvollziehbarer Weise zu erkennen geben, dass und inwieweit auf die sozialhilferechtliche Leistung nach den Bestimmungen des jeweiligen Leistungsgesetzes unter Berücksichtigung des verschwiegenen Einkommens oder Vermögens tatsächlich kein Anspruch bestand (vgl. BGH StV 1986, 215; OLG Düsseldorf StV 1991, 520; 2001, 354; OLG Hamm StraFo 2000, 262; NJW 2005, 2869; StV 2012, 602 sowie Beschluss vom 16. Mai 2006 - 3 Ss 7/06 - [juris]; OLG Nürnberg StraFo 2011, 521; OLG Köln StV 1985, 17, 18; Senat wistra 1997, 229; Fischer, StGB 60. Aufl., § 263 Rn. 141; s. auch BayObLG NStZ-RR 2001, 332 zum Verschweigen sonstiger Umstände; s. auch BGH NJW 1983, 2646 m.w.N. zum Erschleichen von Fördermitteln).
  • OLG Hamm, 21.07.2022 - 4 RVs 88/22

    Sozialleistungsbetrug; notwendige tatrichterliche Feststellungen

    Eine Verurteilung nach § 263 StGB wegen betrügerisch erlangter öffentlicher Leistungen setzt regelmäßig voraus, dass der Tatrichter selbst nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften geprüft hat, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. Mai 2021, 5 RVS 25/21, Beschluss vom 17. August 2015, 5 RVs 65/15, Beschluss vom 15. Februar 2011, 5 RVs 2/11, Beschluss vom 16. Mai 2006 in 3 Ss 7/06, Beschluss vom 28. Juni 2005, StV 2005, 612; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2000, StV 2001, 354, Beschluss vom 12. Juli 1991, StV 1991, 520; Kammergericht Berlin, Urteil vom 18. Februar 2013, 1 Ss 281/12 (341/12); Fischer, StGB, 69. Aufl., § 263, Rdnr. 141).
  • OLG Hamm, 16.05.2006 - 3 Ss 7/06
    Eine Verurteilung gemäß § 263 StGB wegen betrügerisch erlangter staatlicher Ausbildungsförderung setzt nämlich regelmäßig voraus, dass der Tatrichter selbst nach den Grundsätzen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes geprüft hat, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragte Förderung bestand (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.06.2005, 4 Ss 85/05 = NJW 2005, 2869 ff.; OLG Düsseldorf, StV 1991, 520 für die Soziahilfe).
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