Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.05.2013

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   BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12   

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BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12 (https://dejure.org/2013,2014)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2013 - 6 A 2.12 (https://dejure.org/2013,2014)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 (https://dejure.org/2013,2014)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    EMRK Art. 10; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2, 70, 73, 74, 75; BNDG § 7; BVerfSchG § 15; IFG § 3; BlnPrG § 4
    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; verfassungsunmittelbarer Anspruch.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EMRK Art. 10
    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; verfassungsunmittelbarer Anspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 MRK, Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 70 Abs 1 GG, Art 73 GG, Art 74 GG
    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; verfassungsunmittelbarer Anspruch

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Chefreporters einer Zeitung auf Auskunft über vorbelastete BND-Mitarbeiter (hier: Mitgliedschaft in der NSDAP, SS usw.)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rewis.io

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; verfassungsunmittelbarer Anspruch

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1
    Anspruch der Chefreporters einer Zeitung auf Auskunft über vorbelastete BND-Mitarbeiter (hier: Mitgliedschaft in der NSDAP, SS usw.)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Pressegesetze der Länder gelten nicht für den Bund

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen BND - Presse kann sich auf Grundgesetz berufen

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Gesetzgebungskompetenz der Länder zur Auskunftsverpflichtung des Bundesnachrichtendiensts gegenüber der Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.02.2013)

    Pressegesetz: Schränkt der deutsche Staat die Pressefreiheit ein?

  • tagesspiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.01.2013)

    Politik: Bleibende Fragen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.02.2013)

    Pressefreiheit vor Gericht: Regierung will Auskunftspflicht einschränken

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG; § 4 LPresseG
    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden

  • lto.de (Kurzanmerkung)

    Auskunftsklagen gegen Bundesbehörden: Informationsanspruch für die Presse direkt aus dem Grundgesetz

  • taz.de (Pressekommentar, 21.02.2013)

    Die Pressefreiheit bleibt gewahrt

Sonstiges (2)

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 23.07.2013)

    Bundesregierung will vorerst an bestehender Praxis zum Presseauskunftsrecht festhalten

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 22.04.2014)

    Pressefreiheit in Deutschland: Keine Auskunft hinter diesen Fenstern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 146, 56
  • NJW 2013, 2919
  • NVwZ 2013, 1006
  • DVBl 2013, 1118
  • K&R 2013, 510
  • DÖV 2013, 687
  • ZUM 2013, 694
  • afp 2013, 355
 
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Wird zitiert von ... (176)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Die Länder sind demnach entsprechend dem Grundsatz des Art. 70 Abs. 1 GG für gesetzliche Regelungen auf dem Gebiet des Pressewesens zuständig (BVerfG, Beschluss vom 28. November 1973 - 2 BvL 42/71 - BVerfGE 36, 193 ).

    Dieser Umstand enthebt jedoch nicht von der Notwendigkeit, die Materie entweder dem einen oder dem anderen Kompetenzbereich zuzuweisen: eine "Doppelzuständigkeit", auf deren Grundlage Bund und Länder ein und denselben Gegenstand in unterschiedlicher Weise regeln könnten, ist dem System der verfassungsrechtlichen Kompetenznormen fremd und wäre mit ihrer Abgrenzungsfunktion (vgl. Art. 70 Abs. 2 GG) auch nicht vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 28. November 1973 a.a.O. S. 202 f.).

    Ein anderes Ergebnis widerspräche dem Gebot sachgemäßer und funktionsgerechter Auslegung der Kompetenzvorschriften (BVerfG, Beschluss vom 28. November 1973 a.a.O. S. 209).

    So verlieh den Ländern die uneingeschränkte Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet des Pressewesens zwar die Befugnis, die Verjährung von Pressedelikten zu regeln (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1957 a.a.O.), nicht aber diejenige, das Zeugnisverweigerungsrecht der Presse im Strafverfahren zu normieren; denn bei letzterem handelt es sich nicht um einen Gegenstand des Presserechts, sondern um eine Materie, die Teil des gerichtlichen Verfahrens ist und darum gemäß Art. 74 Nr. 1 GG in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung fällt (BVerfG, Beschluss vom 28. November 1973 a.a.O. S. 196).

  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Diese Kompetenz wurde jedoch auf Veranlassung der Alliierten (vgl. Memorandum vom 2. März 1949) beseitigt und durch die Rahmenkompetenz des Art. 75 Nr. 2 GG ersetzt (Nachweise in: BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1957 - 2 BvL 17/56 u.a. - BVerfGE 7, 29 ).

    Das Bundesverfassungsgericht geht in seiner Rechtsprechung aber davon aus, dass die Zuständigkeitskataloge der deutschen bundesstaatlichen Verfassungen eine besondere Materie "Presserecht" kennen (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1957 a.a.O. S. 38 unter Hinweis auf Art. 4 Nr. 16 RVerf. von 1871, Art. 7 Nr. 6 WeimRVerf. und Art. 75 Nr. 2 GG).

    Dabei sei es ohne Bedeutung, dass die Abgrenzung des Rechtsgebietes "Presserecht" in verschiedener Hinsicht zweifelhaft und umstritten sei (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1957 a.a.O.).

    So verlieh den Ländern die uneingeschränkte Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet des Pressewesens zwar die Befugnis, die Verjährung von Pressedelikten zu regeln (BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1957 a.a.O.), nicht aber diejenige, das Zeugnisverweigerungsrecht der Presse im Strafverfahren zu normieren; denn bei letzterem handelt es sich nicht um einen Gegenstand des Presserechts, sondern um eine Materie, die Teil des gerichtlichen Verfahrens ist und darum gemäß Art. 74 Nr. 1 GG in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung fällt (BVerfG, Beschluss vom 28. November 1973 a.a.O. S. 196).

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    aa) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern garantiert darüber hinaus in seinem objektiv-rechtlichen Gehalt die institutionelle Eigenständigkeit der Presse (BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62 u.a. - BVerfGE 20, 162 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 139.81 - BVerwGE 70, 310 = Buchholz 422.1 Presserecht Nr. 3 S. 7).

    Hierzu zählt auch die Schaffung von behördlichen Auskunftspflichten (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 a.a.O. S. 314 bzw. S. 10), die es der Presse erleichtern oder in Einzelfällen sogar überhaupt erst ermöglichen, ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktionen zu erfüllen, die in der repräsentativen Demokratie unerlässlich sind.

    Er kann die aus seiner Sicht der Auskunftserteilung entgegenstehenden privaten und öffentlichen Interessen berücksichtigen und gegenüber dem Auskunftsinteresse der Presse bzw. der Öffentlichkeit in Abwägung bringen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1984 a.a.O. S. 315 bzw. S. 10).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    aa) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern garantiert darüber hinaus in seinem objektiv-rechtlichen Gehalt die institutionelle Eigenständigkeit der Presse (BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62 u.a. - BVerfGE 20, 162 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 139.81 - BVerwGE 70, 310 = Buchholz 422.1 Presserecht Nr. 3 S. 7).

    Hierzu zählt auch die Schaffung von behördlichen Auskunftspflichten (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 a.a.O. S. 314 bzw. S. 10), die es der Presse erleichtern oder in Einzelfällen sogar überhaupt erst ermöglichen, ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktionen zu erfüllen, die in der repräsentativen Demokratie unerlässlich sind.

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Zu dieser Materie gehört auch der gesetzliche Auftrag an den Bundesnachrichtendienst zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland mit außen- und sicherheitspolitischer Relevanz (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 u.a. - BVerfGE 100, 313 ; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - BVerwG 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 33 = Buchholz 402.9 G 10 Nr. 2).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Das Bundesverfassungsgericht hebt in seiner Rechtsprechung insbesondere darauf ab, ob ein "notwendiger Zusammenhang zu der in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Materie" besteht oder die Annexregelungen "für den wirksamen Vollzug der Bestimmungen erforderlich sind" (BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 ; ähnlich Beschluss vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - BVerfGE 77, 288 ).
  • EGMR, 14.04.2009 - 37374/05

    Redaktionsgeheimnis und Quellenschutz auch für Blogger?

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Es kann offen bleiben, ob das vom Kläger erwähnte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 14. April 2009 in der Sache "Tarsasag a Szabadsagjogokert vs. Ungarn" (RS 37374/05) in dem Sinne zu verstehen ist, dass der Gerichtshof jedenfalls für den Bereich der Presse und bestimmter Nichtregierungsorganisationen Art. 10 EMRK auf der Tatbestandsebene ein allgemeines - und nicht nur auf spezifische Fallgruppen beschränktes - Recht auf Zugang zu Verwaltungsinformationen entnimmt.
  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; erstinstanzliche

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Zu dieser Materie gehört auch der gesetzliche Auftrag an den Bundesnachrichtendienst zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland mit außen- und sicherheitspolitischer Relevanz (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 u.a. - BVerfGE 100, 313 ; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - BVerwG 6 A 1.07 - BVerwGE 130, 180 Rn. 33 = Buchholz 402.9 G 10 Nr. 2).
  • BVerfG, 09.12.1987 - 2 BvL 16/84

    Verfassungswidrigkeit des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Das Bundesverfassungsgericht hebt in seiner Rechtsprechung insbesondere darauf ab, ob ein "notwendiger Zusammenhang zu der in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Materie" besteht oder die Annexregelungen "für den wirksamen Vollzug der Bestimmungen erforderlich sind" (BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 ; ähnlich Beschluss vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - BVerfGE 77, 288 ).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 A 2.07

    Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12
    Anders als bei Auskunftsklagen nach § 7 BNDG i.V.m. § 15 BVerfSchG geht der Erteilung der Auskunft keine davon gesonderte und als Verwaltungsakt zu qualifizierende "Entscheidung" des Behördenleiters oder einer von ihm beauftragten Person (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BVerfSchG) voraus (Urteil vom 28. November 2007 - 6 A 2.07 - Buchholz 402.71 BNDG Nr. 1 = BVerwGE 130, 29 Rn. 13).
  • BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78

    Hessisches Pressegesetz

  • BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14

    Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Gesetzgebungskompetenz;

    Die Gesetzgebungskompetenzen der Art. 73 f. GG schließen als Annex die Befugnis ein, Voraussetzungen und Grenzen zu regeln, unter denen der Öffentlichkeit einschließlich der Presse Informationen zu erteilen sind oder erteilt werden dürfen (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56).

    Die Beklagte trägt zur Begründung ihrer Revision vor: Aus dem Urteil des Senats vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - (BVerwGE 146, 56) folge, dass der landespressegesetzliche Auskunftsanspruch in Bezug auf Sachmaterien in Bundeskompetenz keine Anwendung finde.

    Diese Kompetenz schließt wie bei anderen dem Bund zugewiesenen Sachmaterien als Annex die Befugnis ein, Voraussetzungen und Grenzen zu regeln, unter denen der Öffentlichkeit einschließlich der Presse Informationen zu erteilen sind oder erteilt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 22 ff., 25).

    An den kompetenzrechtlichen Annahmen seines Urteils vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - hält der Senat fest.

    Für den Bereich von Presseauskünften gilt insoweit nichts prinzipiell anderes als für Regelungen über den Zugang von Bürgern zu Verwaltungsinformationen, wie sie der Bund mit dem Informationsfreiheitsgesetz geschaffen hat (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 24).

    Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, unter denen eine Annexkompetenz begründet ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 ; Beschluss vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - BVerfGE 77, 288 ; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 23).

    Eine höchstrichterliche Entscheidung lag hierzu bis zum Senatsurteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - nicht vor.

    Die Stellungnahmen des Vertreters des Bundesinteresses im Verfahren BVerwG 6 A 2.12 sowie im vorliegenden Verfahren verdeutlichen, dass im Bereich der Bundesregierung von der Anwendbarkeit des Landespresserechts in Fällen wie dem Vorliegenden jedenfalls derzeit nicht ausgegangen wird.

    Aufgrund des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs können Pressevertreter in geeigneter Form behördliche Auskünfte verlangen, soweit berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen nicht entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 29).

    Diesen Zusammenhang hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - (BVerwGE 146, 56 Rn. 29) verdeutlicht.

    Der Gesetzgeber ist kraft des objektiv-rechtlichen Gewährleistungsgehalts der Pressefreiheit gehalten, Presseauskunftspflichten zu schaffen (BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 - 1 BvR 586/62 u.a. - BVerfGE 20, 162 ; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).

    Dementsprechend besteht der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch in demjenigen Umfang, den der Gesetzgeber selbst nicht unterschreiten dürfte (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).

    a) Der Gesetzgeber unterliegt zum einen der Vorgabe, Vertraulichkeitsinteressen nur dann Vorrang gegenüber dem Informationsinteresse von Pressevertretern einzuräumen, wenn hierfür plausible Gründe sprechen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 29).

    Diese Gesetze begründen Informationszugangsansprüche, die nicht grundrechtlich fundiert sind (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 28).

    Ob ein solcher Vorrang zulässig wäre, bedarf der eigenständigen Prüfung anhand der Maßgabe der Sicherung einer effektiven funktionsgemäßen Betätigung der Presse, die der Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - (BVerwGE 146, 56 Rn. 27) als weitere Vorgabe an den Gesetzgeber aufgezeigt hat.

    Der Gesetzgeber ist zwar unter besonderen Umständen berechtigt, einzelne behördliche Funktionsbereiche von Auskunftspflichten auszunehmen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).

    Der dem Gesetzgeber wie in anderen Feldern zustehenden Pauschalierungs- und Typisierungsbefugnis (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27) ist dadurch eine Grenze gesetzt, dass ein genereller, abwägungsfester Vorrang eines privaten oder öffentlichen Vertraulichkeitsinteresses vor dem Informationsinteresse der Presse nur dann normiert werden darf, wenn dies demjenigen Abwägungsergebnis entspricht, das in aller Regel in Einzelfällen tatsächlich erzielt würde.

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 13/16

    Zum Auskunftsanspruch der Presse

    Die Bestimmungen der §§ 3, 4 Abs. 1 LPresseG NW konkretisieren die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit, die nach ihrem objektiv-rechtlichen Gehalt die institutionelle Eigenständigkeit der Presse garantiert (vgl. BVerfG, AfP 2000, 559, 561; BVerwGE 146, 56 Rn. 27; OVG Saarland, ZUM-RD 1998, 573, 576).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 24.15

    Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat bislang keinen Anlass für eine Korrektur des durch das nationale Recht jeweils gefundenen Ergebnisses am Maßstab der Konventionsnormen gesehen (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 33, vom 16. März 2016 - 6 C 65.14 - BVerwGE 154, 222 Rn. 29 sowie vom 29. Juni 2016 - 7 C 32.15 - Buchholz 406.252 § 8 UIG Nr. 2 Rn. 40 ff.).

    Dazu zählt in beiden Fällen - ob originär oder erst als Annex zur Sachmaterie mag dahinstehen - die Befugnis, Voraussetzungen und Grenzen zu regeln, unter denen der Öffentlichkeit einschließlich der Presse Informationen über die Beschäftigten zu erteilen sind oder erteilt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 22 ff., 25 ff. und Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 - BVerwGE 151, 348 Rn. 13 ff., 18 ff.).

    In dieser Situation ist für einen verfassungsunmittelbaren Anspruch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann Raum, wenn der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat und seiner aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Pflicht nicht nachgekommen ist, die Rechtsordnung in einer Weise zu gestalten, die der besonderen verfassungsrechtlichen Bedeutung der Presse gerecht wird und ihr eine funktionsgemäße Betätigung ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 27).

    Daraus folgt nicht, dass diese insoweit als Jedermannsrecht normierten Auskunftsansprüche nicht geeignet sind, die informationsrechtliche Stellung der Presse auszugestalten, weil sie deren besondere Funktionsbedürfnisse nicht reflektierten (so zum IFG BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 28).

    Damit nimmt er gerade sachspezifisch die hier geregelte Problemlage in den Blick und trägt den Sach- und Rechtsstrukturen der betroffenen Sachmaterie Rechnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 - BVerwGE 146, 56 Rn. 20, 24).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12 (https://dejure.org/2013,15830)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2013 - 5 C 22.12 (https://dejure.org/2013,15830)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 (https://dejure.org/2013,15830)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BAföG § 2 Abs. 1 Nr. 2; § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 und Satz 2; AEUV Art. 20 Abs. 2 Buchst. a; Art. 21 Abs. 1; Art. 165 Abs. 2 Spiegelstrich 2
    Praktikum im Ausland; Auslandspraktikum; Durchführung eines Praktikums im Ausland; Praktikumsstelle; Praktikumsstelle im Ausland; Inlandspraktikum; Durchführung eines Praktikums im Inland; Praktikumsstelle im Inland; Berufsfachschule; Berufsfachschüler; Auszubildender an ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BAföG § 2 Abs. 1 Nr. 2; § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 und Satz 2
    Anwendungsverbot; Ausbildungsort; Ausbildungsstätte; Ausbildungsstätte im Ausland; Ausbildungsstätte im Inland; Auslandspraktikum; Auslegung; Auszubildender an Berufsfachschule; Berufsfachschule; Berufsfachschüler; Durchführung eines Praktikums im Ausland; Durchführung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 2 BAföG, § 5 Abs 5 BAföG, Art 20 Abs 2 Buchst a AEUV, Art 21 Abs 1 AEUV, Art 165 Abs 1 AEUV
    Ausbildungsförderung für Praktikum im Ausland

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Freizügigkeitsrecht durch Begrenzung von Ausbildungsförderung für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland an Auszubildende von Berufsfachschulen auf nach dem Unterrichtsplan zwingende Auslandspraktika

  • rewis.io

    Ausbildungsförderung für Praktikum im Ausland

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BAföG § 5 Abs. 5 S. 1 Hs. 2
    Verstoß gegen das Freizügigkeitsrecht durch Begrenzung von Ausbildungsförderung für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland an Auszubildende von Berufsfachschulen auf nach dem Unterrichtsplan zwingende Auslandspraktika

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BAföG fürs Auslandspraktikum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 146, 294
  • NJW 2013, 2919
  • DVBl 2013, 1126
  • DÖV 2013, 742
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 23.10.2007 - C-11/06

    DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ BESCHRÄNKT DIE FREIZÜGIGKEIT DER

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Ein Mitgliedstaat hat daher, wenn er ein Ausbildungsförderungssystem vorsieht, wonach Auszubildende bei einer Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat eine Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen können, dafür Sorge zu tragen, dass die Modalitäten der Bewilligung dieser Förderung das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht ungerechtfertigt beschränken (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - Rs. C-11/06 und C-12/06, Morgan und Bucher - Slg. 2007, I-9161 Rn. 22 und 24 - 28 m.w.N.).

    Das verlangt, dass die Beschränkung der Freizügigkeit zur Erreichung des nach Unionsrecht zulässigen ("legitimen") Ziels geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was dazu notwendig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 33 m.w.N.).

    Dies entspricht dem in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union als legitim anerkannten Anliegen, sicherzustellen, dass Ausbildungsförderung nur denjenigen Auszubildenden gewährt wird, die zu einem erfolgreichen Studium in der Lage sind und ihren Willen unter Beweis stellen, ihre Ausbildung erfolgreich und zügig zu absolvieren und zum Abschluss zu bringen (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 36 m.w.N).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass es legitim sein kann, dass ein Mitgliedstaat die Gewährung von Ausbildungsförderung an Auszubildende, die eine Ausbildung in anderen Mitgliedstaaten absolvieren möchten, einschränkt, um zu verhindern, dass sie zu einer übermäßigen Belastung wird, die Auswirkungen auf das gesamte Niveau der Beihilfe haben könnte, die der Mitgliedstaat gewähren kann (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 43 - 44 m.w.N.).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - Rs. C-617/10, Aklagaren/Fransson - NVwZ 2013, 561 m.w.N.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Der unionsrechtliche Maßstab für die Annahme einer Beschränkung des Freizügigkeitsrechts nach Art. 20 Abs. 2 Buchst. a, Art. 21 Abs. 1 AEUV und deren Rechtfertigung lässt sich gerade auch in Bezug auf nationale Regelungen der Ausbildungsförderung - wie dargelegt - bereits aus der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union klar und eindeutig ("acte clair") entnehmen, sodass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. C-283/81, Cilfit - Slg. 1982, 3415 Rn. 16 und 21).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 15.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Die davon zu unterscheidende Frage, ob die nationale Vorschrift des § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG und ihre Anwendungspraxis tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entspricht und ob die damit verbundene Beschränkung der unionsrechtlichen Freizügigkeit nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind, ist vom nationalen Gericht zu beantworten (stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - Slg. 2010, I-4757 Rn. 22 m.w.N.; s.a. BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 15.09 - NWVBl 2011, 307 und vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 2 C 18.94 - Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2 = DVBl 1996, 513).
  • EuGH, 03.06.2010 - C-258/08

    Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International - Art. 49 EG -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Die davon zu unterscheidende Frage, ob die nationale Vorschrift des § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG und ihre Anwendungspraxis tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entspricht und ob die damit verbundene Beschränkung der unionsrechtlichen Freizügigkeit nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind, ist vom nationalen Gericht zu beantworten (stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - Slg. 2010, I-4757 Rn. 22 m.w.N.; s.a. BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 15.09 - NWVBl 2011, 307 und vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 2 C 18.94 - Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2 = DVBl 1996, 513).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 49.03

    Beamter der Europäischen Gemeinschaft; Minister, ruhende Versorgungsbezüge;

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Eine unionsrechtskonforme Auslegung findet ihre Grenze in dem Wortlaut der jeweiligen Vorschrift und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers (vgl. Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 49.03 - BVerwGE 122, 244 = Buchholz 239.1 § 4 BeamtVG Nr. 2 S. 5).
  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 18.94

    Gewährung einer Jubiläumszuwendung - Beginn einer zu berücksichtigenden

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Die davon zu unterscheidende Frage, ob die nationale Vorschrift des § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG und ihre Anwendungspraxis tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entspricht und ob die damit verbundene Beschränkung der unionsrechtlichen Freizügigkeit nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind, ist vom nationalen Gericht zu beantworten (stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - Slg. 2010, I-4757 Rn. 22 m.w.N.; s.a. BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 15.09 - NWVBl 2011, 307 und vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 2 C 18.94 - Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2 = DVBl 1996, 513).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Erforderlich in diesem Sinne ist eine gesetzliche Regelung, wenn der Gesetzgeber nicht eine andere, gleich wirksame, aber die unionsrechtliche Freizügigkeit nicht oder weniger stark einschränkende Förderungsvoraussetzung hätte wählen können (stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 8. Juli 2010 - Rs. C-343/09, Afton Chemical - Slg. 2010, I-7027 Rn. 45 sowie Schlussantrag der Generalanwältin Kokott vom 2. Oktober 2012 in der Rs. C-286/12, Kommission/Ungarn, zur Veröffentlichung in der Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz 2012 vorgesehen = juris Rn. 32 jeweils m.w.N. s.a. zum grundrechtseinschränkenden Gesetz BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145 ).
  • EuGH, 06.11.2012 - C-286/12

    Die starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Erforderlich in diesem Sinne ist eine gesetzliche Regelung, wenn der Gesetzgeber nicht eine andere, gleich wirksame, aber die unionsrechtliche Freizügigkeit nicht oder weniger stark einschränkende Förderungsvoraussetzung hätte wählen können (stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 8. Juli 2010 - Rs. C-343/09, Afton Chemical - Slg. 2010, I-7027 Rn. 45 sowie Schlussantrag der Generalanwältin Kokott vom 2. Oktober 2012 in der Rs. C-286/12, Kommission/Ungarn, zur Veröffentlichung in der Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz 2012 vorgesehen = juris Rn. 32 jeweils m.w.N. s.a. zum grundrechtseinschränkenden Gesetz BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145 ).
  • EuGH, 17.03.2005 - C-109/04

    Kranemann

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12
    Ein derartiges Motiv kann nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union keinen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen, der eine Beschränkung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit rechtfertigen könnte (vgl. z.B. Urteile vom 11. März 2010 - C-384/08, Attanasio Group - Slg. 2010, I-2055 Rn. 55 und vom 17. März 2005 - C-109/04, Kranemann - Slg. 2005, I-2421 Rn. 34 m.w.N.).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

  • BVerwG, 10.01.2013 - 5 C 19.11

    Ausbildung im Ausland; Auslandsstudium; ständiger Wohnsitz im Inland; ständiger

  • BVerwG, 17.07.2019 - 5 C 8.18

    Ausbildung; Ausbildungsförderung im Ausland; Ausbildungsstätte;

    Ein Mitgliedstaat hat daher, wenn er ein Ausbildungsförderungssystem vorsieht, wonach Auszubildende bei einer Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat eine Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen können, dafür Sorge zu tragen, dass die Modalitäten der Bewilligung dieser Förderung das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht ungerechtfertigt beschränken (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - C-11/06 und C-12/06 [ECLI:EU:C:2007:626], Morgan und Bucher - Rn. 22 und 24 - 28 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - BVerwGE 146, 294 Rn. 13 m.w.N.).

    Das nationale Recht macht damit die Ausbildungsförderung für einen grenzüberschreitenden Vorgang von höheren Anforderungen abhängig als einen rein inländischen Vorgang und behandelt jenen damit notwendig schlechter als diesen, wofür hinreichende Gründe des Allgemeinwohls nicht erkennbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - BVerwGE 146, 294 Rn. 21 f.).

    Die davon zu unterscheidende Frage, ob die nationale Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 BAföG und ihre Anwendungspraxis tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entspricht und ob die damit verbundene Beschränkung der unionsrechtlichen Freizügigkeit nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig ist, ist vom nationalen Gericht zu beantworten (stRspr des EuGH, vgl. z.B. Urteil vom 3. Juni 2010 - C-258/08 [ECLI:EU:C:2010:308], Ladbrokes - Rn. 22 m.w.N.; s.a. BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 1995 - 2 C 18.94 - Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2, vom 24. November 2010 - 8 C 15.09 - NWVBl 2011, 307 und vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - BVerwGE 146, 294 Rn. 27 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - C-617/10 [ECLI:EU:C:2013:105], Aklagaren/Fransson - NVwZ 2013, 561 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - BVerwGE 146, 294 Rn. 27 ff.).

  • VG Münster, 23.02.2021 - 4 K 795/19
    BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, juris, Rdn. 13; VG Leipzig, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - NC 2 L 1129/14 und andere, juris, Rdn. 45, jeweils m. w. N.

    BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, a.a.O., Rdn. 15, m. w. N.

    BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, a.a.O., Rdn. 18.

    BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, a.a.O., Rdn. 19.

  • BVerwG, 03.11.2023 - 6 B 5.23

    (Keine) Beschränkung des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts durch

    Denn die vom Vertrag auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Unionsbürger gewährten Erleichterungen könnten nicht ihre volle Wirkung entfalten, wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats von ihrer Wahrnehmung durch Hindernisse abgehalten werden könnte, die seinem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat infolge einer Regelung seines Herkunftsstaats entgegenstehen, die ihn allein deshalb ungünstiger stellt, weil er von ihnen Gebrauch gemacht hat (vgl. EuGH, Urteile vom 23. Oktober 2007 - C-11/06 und C-12/06 [ECLI:EU:C:2007:626], Morgan und Bucher - Rn. 25 f., vom 18. Juli 2013 âEURŒ- C-523/11 und C-585/11 [ECLI:EU:C:2013:524], Prinz und Seeberger -âEURŒ Rn. 27 f., vom 24. Oktober 2013 - C-220/12 [ECLI:EU:C:2013:683], Thiele Meneses - Rn. 22 f., vom 24. Oktober 2013 - C-275/12 [ECLI:EU:C:2013:684], Elrick - Rn. 22 f., vom 26. Februar 2015 - C-359/13 [ECLI:EU:C:2015:118], Martens - Rn. 25 f., vom 8. Juni 2017 - C-541/15 [ECLI:EU:C:2017:432], Freitag - Rn. 35 und vom 25. Juli 2018 - C-679/16 [ECLI:EU:C:2018:601], A - Rn. 60 f.; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 - âEURŒBVerwGE 146, 294 Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2022 - 14 A 741/21

    Kein Anspruch auf Anerkennung einer ausländischen Prüfungsleistung mit Note

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2013 - 5 C 22.12 -, juris, Rdnr. 12, 13; EuGH, Urteil vom 11.7.2002 - C-224/98 -, juris, Leitsätze 1 und 2, Rdnr. 30, 31.
  • VG Gelsenkirchen, 29.02.2016 - 4 L 382/16
    vgl. EuGH, Urteile vom 2. Oktober 2003 - C-148/02 -, vom 15. März 2005 - C-209/03 -, und vom 18. November 2008 - C-158/07 - BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22/12 -, jeweils juris.

    vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2007 - Rs. C-11/06 und C-12/06 - BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22/12 -, jeweils juris.

  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 2 B 19/15

    Tagesbelegte Betten; Herzzentrum; Auswahlverfahren für höhere Fachsemester;

    Eine Beschränkung dieses Rechts stellt es dar, wenn eine nationale Regelung bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 - 5 C 22.12 -, juris Rn. 13).
  • VG Münster, 30.08.2016 - 6 K 1785/15

    1) mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke, 2) gymnasiale Oberstufe, 3)

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22/12 -, BVerwGE 146, 294-302, juris, m.w.N.
  • VG Leipzig, 17.12.2014 - NC 2 L 1129/14

    Ermittlung der Zahl der tagesbelegten Betten auf der Grundlage der sog.

    Dies gilt im Hinblick auf das Ziel der Gemeinschaft, einen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere durch die Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden zu leisten, besonders im Bereich der Bildung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.5.2013 - 5 C 22/12 - OVG NRW, Beschl. v. 1.10.2009 - 13 B 1185/09 - VG Münster, Beschl. v. 16.10.2014 - 9 L 787/14 -, jeweils [...]).
  • VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21

    Versagungsgegenklage auf BAföG-Leistungen bei Vorlage eines geeigneten

    Denn das ausbildungsförderungsrechtliche Verpflichtungsbegehren beurteilt sich nach der im streitgegenständlichen Bewilligungszeitraum geltenden Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 22/12 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 04.03.2015 - 1 A 787/12

    Ausbildungsförderung, Ausbildung im Ausland, Ungarn, allgemeinbildende Schule,

    Aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Juli 2013 (C- 523/11) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2013 (BVerwGE 146, 294) folge, dass § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 BAföG wegen der Beschränkung des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts nicht anzuwenden sei.
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