Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 11.12.2013

Rechtsprechung
   BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12   

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https://dejure.org/2013,31685
BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 (https://dejure.org/2013,31685)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 (https://dejure.org/2013,31685)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 (https://dejure.org/2013,31685)
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Volltextveröffentlichungen (23)

Kurzfassungen/Presse (51)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zu einer Stichtagsregelung bei Weihnachtsgratifikation

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeldklausel kippt

  • heise.de (Pressebericht, 06.12.2013)

    Stichtagsregelungen sind bei "Mischzahlungen" unwirksam

  • faz.net (Kurzinformation)

    Bekomme ich nach der Kündigung noch meinen Bonus?

  • faz.net (Kurzinformation)

    Bekomme ich Weihnachtsgeld trotz Kündigung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stichtagsregelungen für's Weihnachtsgeld

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlungen vom Arbeitgeber - Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weihnachtsgratifikation und Stichtagsregelung - Anspruch trotz Kündigung?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung für Sonderzahlung mit Mischcharakter ist unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlung mit Mischcharakter - Stichtag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung für Weihnachtsgratifikation kann unwirksam sein

  • Jurion (Kurzinformation)

    Sonderzahlung mit Mischcharakter kann nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am 31. Dezember des betreffenden Jahres abhängig gemacht werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld trotz vorzeitiger Kündigung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung für Sonderzahlungen nicht immer wirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Beschränkung einer Weihnachtsgratifikation

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sonderzahlung mit Mischcharakter - Stichtag

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sonderzahlung mit Mischcharakter - Weihnachtsgratifikation

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld trotz Kündigung

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Stichtagsklauseln bei Jahressonderzahlungen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung für Sonderzahlung mit Mischcharakter unwirksam

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Stichtagsregelung bei Sonderzahlung mit Mischcharakter

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld - Stichtagsklausel

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlung - Belohnung für Betriebstreue oder Vergütung der Arbeit?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Gibt es Weinhachtsgeld trotz vorheriger Kündigung?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung für Jahressonderzahlung mit Mischcharakter ist unwirksam

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    "Weihnachtsgratifikation” mit Mischcharakter kann nicht vom Bestand des Arbeisverhältnisses am 31.12. abhängig gemacht werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Wann Stichtagsregelungen bei Sonderzahlungen unwirksam sind

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld und Stichtag verträgt sich nicht

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Darf die Auszahlung von Weihnachtsgeld von einer Stichtagsregelung abhängen?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Ausschluss der Weihnachtsgratifikation durch Stichtagsregelung unzulässig

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld und Stichtagsregelung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlung mit Mischcharakter: Stichtagsregelung ist unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlung mit Mischcharakter - Stichtag

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld muss trotz Kündigung gezahlt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zusage von Sonderzahlungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Sonderzahlung mit Mischcharakter - Stichtag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgratifikation

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld oder Treueprämie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld muss trotz Kündigung gezahlt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld muss trotz Kündigung gezahlt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld nach Kündigung nicht ausgeschlossen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgratifikation trotz Kündigung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Stichtagsklauseln bei Sonderzahlungen mit Mischcharakter

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld trotz Kündigung

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld auch für ausgeschiedene Arbeitnehmer?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Sonderzahlung mit Mischcharakter - Stichtag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Anspruch auf Weihnachtsgeld im gekündigten Arbeitsverhältnis - die Stichtagsklausel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld trotz Kündigung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Zahlungsmodalidäten einer Weihnachtsgratifikation

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Stichtag für Sonderzahlung mit Mischcharakter

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Stichtagsregelung beim Weihnachtsgeld

Besprechungen u.ä. (7)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sonderzahlungen mit Mischcharakter: Keine Abhängigkeit vom Bestand des Arbeitsverhältnisses erlaubt!

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Vertraglich versprochenes Weihnachtsgeld ist bei vorzeitiger Kündigung anteilig zu zahlen, auch wenn das Weihnachtsgeld "Mischcharakter" hat

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Weihnachtsgeld - auch für Ehemalige?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Weihnachtsgeld: Stichtagsklausel kann unwirksam sein, wenn die Zahlung "Mischcharakter" hat

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Stichtagsregelungen bei Sonderzahlungen mit Mischcharakter

  • handelsblatt.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Flexibilität bei Sonderzahlungen - was geht noch bei Stichtagsklauseln?

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzbranche - Handlungsbedarf bei der Mitarbeiterbindung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 284
  • NJW 2014, 1466
  • ZIP 2013, 96
  • ZIP 2014, 487
  • MDR 2014, 598
  • NZA 2014, 368
  • BB 2014, 1020
  • BB 2014, 562
  • DB 2014, 486
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12
    Eine derartige Klausel benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen iSd. § 307 Abs. 1 BGB (vgl. ausführlich BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - BAGE 140, 231) .

    Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Lohn für geleistete Arbeit gegebenenfalls vorenthalten zu können, sei nicht ersichtlich (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - BAGE 140, 231; zustimmend ErfK/Preis § 611 BGB Rn. 534a - 534f; Bartholomä BB 2012, 2250; Schmitt-Rolfes AuA 2012, 455; Reinecke BB 2013, 437; Beitz SAE 2013, 17; ablehnend: jurisPK-BGB/Lapp/Salamon 6. Aufl. § 310 Rn. 104; vgl. auch Salamon NZA 2011, 1328) .

    Die einmal erbrachte Arbeitsleistung gewinnt auch regelmäßig nicht durch bloßes Verharren des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis nachträglich an Wert (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 25, BAGE 140, 231) .

    Ihr Gestaltungsspielraum ist dabei sowohl gegenüber den Betriebsparteien (vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Betriebsvereinbarungen: BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 -; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 -) als auch gegenüber den einseitigen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - BAGE 140, 231) erweitert (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 39 - 41) .

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08

    Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12
    bb) Der Senat hat für eine ähnlich lautende Klausel die Teilbarkeit bejaht (BAG 6. Mai 2009 - 10 AZR 443/08 - Rn. 11) .

    Er hat angenommen, eine derartige Klausel sei sprachlich abtrennbar; bei Streichung des Wortes "unkündbar" bleibe als verständliche Regelung immer noch die Bestimmung eines Stichtags übrig (kritisch ErfK/Preis 14. Aufl. §§ 305 - 310 BGB Rn. 103a; wohl zweifelnd Lüders GwR 2009, 206; differenzierend Salamon NZA 2010, 314 ff., 317) .

    Möglich ist auch, dass eine Sonderzahlung an bis zu bestimmten Zeitpunkten eintretende Unternehmenserfolge anknüpft; in diesen Fällen ist eine zu bestimmten Stichtagen erfolgende Betrachtung oftmals zweckmäßig und nicht zu beanstanden (BAG 6. Mai 2009 - 10 AZR 443/08 - Rn. 15) .

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12
    Die Teilbarkeit einer Klausel ist durch Streichung des unwirksamen Teils zu ermitteln (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 27, BAGE 139, 156) .

    Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt bezieht unzulässigerweise laufende Leistungen ein und verstößt sowohl gegen den in § 305b BGB bestimmten Vorrang der Individualabrede als auch gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass vertragliche Regelungen einzuhalten sind (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 36 - 41, BAGE 139, 156; 16. Januar 2013 - 10 AZR 26/12 - Rn. 22; zustimmend Worzalla SAE 2012, 92; Preis/Sagan NZA 2012, 1077; kritisch Bauer/von Medem NZA 2012, 894; Niebling NJW 2013, 3011) .

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12
    Ihr Gestaltungsspielraum ist dabei sowohl gegenüber den Betriebsparteien (vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Betriebsvereinbarungen: BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 -; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 -) als auch gegenüber den einseitigen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - BAGE 140, 231) erweitert (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 39 - 41) .
  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12
    Ihr Gestaltungsspielraum ist dabei sowohl gegenüber den Betriebsparteien (vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Betriebsvereinbarungen: BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 -; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 -) als auch gegenüber den einseitigen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - BAGE 140, 231) erweitert (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 39 - 41) .
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 26/12

    Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe (§ 315

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12
    Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt bezieht unzulässigerweise laufende Leistungen ein und verstößt sowohl gegen den in § 305b BGB bestimmten Vorrang der Individualabrede als auch gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass vertragliche Regelungen einzuhalten sind (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 36 - 41, BAGE 139, 156; 16. Januar 2013 - 10 AZR 26/12 - Rn. 22; zustimmend Worzalla SAE 2012, 92; Preis/Sagan NZA 2012, 1077; kritisch Bauer/von Medem NZA 2012, 894; Niebling NJW 2013, 3011) .
  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12
    Ihr Gestaltungsspielraum ist dabei sowohl gegenüber den Betriebsparteien (vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Betriebsvereinbarungen: BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 -; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 -) als auch gegenüber den einseitigen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - BAGE 140, 231) erweitert (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 39 - 41) .
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12
    aa) Die Tarifvertragsparteien überschreiten den ihnen zustehenden Gestaltungsspielraum nicht, wenn sie Sonderzahlungen, die sowohl eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung darstellen als auch der Honorierung von Betriebstreue dienen, vom Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag im Bezugszeitraum abhängig machen (vgl. zum TV Zuwendung: BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218) .
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 793/11

    Bonusanspruch - Schadensersatz - Insolvenzforderung

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12
    Soweit durch sie vor Verfahrenseröffnung erbrachte Arbeitsleistungen honoriert werden, liegen Insolvenzforderungen vor (BAG 14. November 2012 - 10 AZR 793/11 - Rn. 14, 20) .
  • BAG, 05.07.2011 - 1 AZR 94/10

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

    Auszug aus BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12
    Ihr Gestaltungsspielraum ist dabei sowohl gegenüber den Betriebsparteien (vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Betriebsvereinbarungen: BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 -; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 -) als auch gegenüber den einseitigen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - BAGE 140, 231) erweitert (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 39 - 41) .
  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08

    Einseitige Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit - freies oder

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09

    Verweis auf Hamburgisches Ruhegeldgesetz - Auslegung - Gesamtzusage

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

  • LAG Hessen, 19.04.2012 - 7 Sa 1232/11

    Gratifikationsanspruch - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Eine teilbare Formularklausel kann mit ihrem zulässigen Teil aufrechterhalten werden (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 25, BAGE 146, 284; BGH 5. Mai 2015 - XI ZR 214/14 - Rn. 21, BGHZ 205, 220) .
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Eine solche Leistung kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht von einem ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt außerhalb des Jahres abhängig gemacht werden, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde (zuletzt BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 15; grundlegend 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - BAGE 146, 284; 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - BAGE 140, 231) .
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Die einmal erbrachte Arbeitsleistung gewinnt auch regelmäßig nicht durch bloßes Verharren des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis nachträglich an Wert (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 31, BAGE 146, 284) .
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 B 12.2569   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41619
VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 B 12.2569 (https://dejure.org/2013,41619)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.12.2013 - 10 B 12.2569 (https://dejure.org/2013,41619)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 10 B 12.2569 (https://dejure.org/2013,41619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abschleppmaßnahme (Sicherstellung) zur Eigentumssicherung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Autofenster offen - Abschleppen droht!

Besprechungen u.ä.

  • haerlein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltungsrecht - Lässt die Polizei ein Kfz zur Eigentumssicherung auf einen (amtlichen) Verwahrplatz abschleppen muss der Kfz-Halter die Kosten der Abschleppmaßnahme tragen

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1466
  • DÖV 2014, 893
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 16.01.2001 - 24 B 99.1571

    Abschleppen eines mit offenem Seitenfenster geparkten PKW im Wege der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 B 12.2569
    Das Tätigwerden der Polizei ist in diesem polizeilichen Aufgabenbereich allerdings stets subsidiär gegenüber möglichen eigenen Schutzmaßnahmen des betroffenen Privaten (vgl. Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz und Polizeiorganisationsgesetz, Kommentar, 3. Aufl. 2011, II. Abschn., Art. 25 PAG Rn. 21; zu diesem besonders gelagerten Fall der Gefahrenabwehr vgl. auch BayVGH, U.v. 16.1.2001 - 24 B 99.1571 - juris Rn. 24).

    Maßgebend ist bei dieser polizeilichen Präventivmaßnahme die Prognose auf der Grundlage der der Polizei zum Zeitpunkt ihres Handelns zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, dass der Eintritt eines Schadens zulasten des Eigentümers oder Besitzers wahrscheinlich ist; eine "gegenwärtige Gefahr" wie nach Art. 25 Nr. 1 PAG ist darüber hinaus nicht zu fordern (zum Begriff der gegenwärtigen Gefahr vgl. Nr. 25.3 und Nr. 10.2 VollzBek zu Art. 25; BayVGH, U.v. 16.1.2001 - 24 B 99.1571 - juris Rn. 27 f.).

    Zu Recht ist das Erstgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U.v. 16.1.2001 - 24 B 99.1571 - juris Rn. 29) bei dieser Prognose davon ausgegangen, dass zum einen eine elektrische Wegfahrsperre eines Kfz die Gefahr eines Diebstahls nicht ausschließt, sondern lediglich erschwert, und zum anderen die (konkrete) Gefahr sowohl der (erheblichen) Beschädigung des Kfz bei einem erfolglosen Diebstahlversuch als auch die Gefahr eines Diebstahls der im Kfz befindlichen Wertgegenstände bestand.

    Die Sicherstellung konnte auch nicht durch eine sofortige Benachrichtigung des Klägers vermieden werden (vgl. BayVGH, U.v. 16.1.2001 - 24 B 99.1571 - juris Rn. 33).

    Ob dies einschränkend nur für Fälle gilt, in denen der Halter "geradezu in greifbarer Nähe erscheint" (so noch BayVGH, U.v. 16.1.2001 - 24 B 99.1571 - juris Rn. 36), muss hier nicht abschließend entschieden werden.

  • BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 48.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 B 12.2569
    Die eingesetzten Polizeibeamten durften bzw. mussten nach den gesamten Umständen des Falles zum Zeitpunkt ihres Handelns davon ausgehen, dass der Eintritt eines Schadens im Sinne des Art. 25 Nr. 2 PAG hinreichend wahrscheinlich war (1.1.), die Sicherstellung des Kfz demzufolge auch dem mutmaßlichen Willen des Berechtigten (Kläger) diente, weil sie dessen objektiven Interesse entsprach (zu dieser Vorauss. vgl. BVerwG, B.v. 3.5.1999 - 3 B 48.99 - juris Rn. 3; 1.2.), den Kläger weniger beeinträchtigende geeignete Sicherungsmaßnahmen am Kfz nicht möglich waren (s. Art. 4, Art. 5 Abs. 2 PAG) und der Kläger als Eigentümer bzw. rechtmäßiger Inhaber der tatsächlichen Gewalt des gegen den unberechtigten Zugriff Dritter nicht hinreichend gesicherten Kfz auch nicht in der Lage war, den drohenden Schaden zu verhindern (1.3.).

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich auch ohne weiteres, dass die im Zusammenhang mit der polizeilichen Sicherstellung einer Sache zum Schutz des Eigentümers oder des rechtmäßigen Inhabers der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung gemäß Art. 25 Nr. 2 PAG - (wohl) im Rahmen der Ermessensausübung (s. Art. 5 Abs. 1 PAG) - zu beantwortende Frage, ob die Maßnahme dem mutmaßlichen Willen des Berechtigten entspricht (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.1999 - 3 B 48.99 - juris Rn. 3), hier zu bejahen ist.

    Dabei durfte wiederum maßgeblich in die polizeilichen Erwägungen einfließen, dass die etwaigen Kosten einer tatsächlich erfolgten Beschädigung oder eines Verlustes des Kfz für den Kläger als Eigentümer regelmäßig höher ausfallen als diejenigen einer durchgeführten Sicherungsmaßnahme (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.1999 - 3 B 48.99 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 10 B 08.1984

    Abschleppmaßnahme; mobiles Halteverbot; Vorlaufzeit; Beweislast

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 B 12.2569
    Gemäß Art. 9 Abs. 2 Satz 1 PAG erhebt die Polizei für die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme von dem für die Störung (nach Art. 7 oder 8 PAG) Verantwortlichen die Kosten (Auslagen und Gebühren; zu dieser Rechtsgrundlage für die Auferlegung von Abschleppkosten vgl. z.B. BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 10 B 08.1984 - juris Rn. 12).
  • VG Bayreuth, 08.11.2022 - B 1 K 21.734

    Sicherstellung Pkw, Schutz privater Rechte, Suche nach Vermisstem, ungeklärter

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die streitige Maßnahme als nützlich oder unerwünscht darstellt, sondern ob sie dem objektiven Interesse des Berechtigten entspricht, was dann der Fall sein soll, wenn jeder Eigentümer sie bei besonnener Betrachtung als sachgerecht beurteilt hätte (vgl. BVerwG a.a.O; BayVGH, U.v. 11.12.2013 - 10 B 12.2569 - juris Rn. 18).
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