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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.09.1992 - 8 W 256/92   

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OLG Stuttgart, 30.09.1992 - 8 W 256/92 (https://dejure.org/1992,2995)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.1992 - 8 W 256/92 (https://dejure.org/1992,2995)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 1992 - 8 W 256/92 (https://dejure.org/1992,2995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Nutzung der als Spielsalon vermieteten Räume außerhalb der Ladenschlußzeiten; Durchsetzung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen die Inhaber eines Teileigentums; Unterbrechung des Fortsetzungszusammenhangs bei anhaltenden Verstößen; Bemessung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; WEG § 14 § 15; ZPO § 890
    Zwangsvollstreckung aus Unterlassungsgebot gegen Teileigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Leonberg - GR 79/85
  • LG Stuttgart - 2 T 127/92
  • OLG Stuttgart, 30.09.1992 - 8 W 256/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 24
  • ZMR 1992, 553
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Nach der Rechtsprechung ist von einem Unterlassungsschuldner in Fällen der vorliegenden Art nur zu verlangen, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren darauf hinzuwirken, daß der Mieter die unzulässige Nutzung schon vor der Beendigung des Mietverhältnisses unterläßt (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 527, 528 m.w.N.; OLG Stuttgart OLGZ 1993, 65, 67).
  • BGH, 18.01.1995 - XII ZR 30/93

    Rechtsmangel eines Mietvertrags bei Verweigerung der Genehmigung zum Betrieb

    Es liegt vielmehr ein Rechtsmangel im Sinne des § 541 BGB vor, weil die anderen Wohnungseigentümer nicht nur gegenüber dem Beklagten, sondern auch gegenüber seinen Mietern - den Klägern -wegen der von der Gaststätte ausgehenden Störung, die sie nach der Teilungserklärung nicht hinnehmen müssen, einen Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB haben (so zutreffend OLG München, NJW-RR 1992, 1492, 1493 [OLG München 25.02.1992 - 25 U 3550/91] und OLG-Rp München 1994, 38, 39; OLG Stuttgart OLGZ 1993, 65, 67; OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 981, 982; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 146, 147 [OLG Karlsruhe 22.09.1993 - 6 U 49/93], jeweils m.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 13 S 138/17

    Sieht die Teilungserklärung eine Nutzung einer Teileigentumseinheit als Laden

    § 8. Rn. 33; OLG München, Urteil vom 25-02-1992 - 25 U 3550/91 = NJW-RR 1992, 1492; OLG Stuttgart, Beschluß vom 30-09-1992 - 8 W 256/92 = NJW-RR 1993, 24; KG, Beschluss vom 13.12.2004 - 24 W 298/03 = NJW-Spezial 2005, 146; ebenso BGH, Urteil vom 18.01.1995 - XII ZR 90/93, NJW-RR 1995, 715) an.
  • KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96

    Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns

    In der Rechtsprechung hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß die negatorischen Unterlassungs- und Störungsbeseitigungsansprüche nach §§ 862, 1004 BGB im Falle der Vermietung nicht nur gegen den vermietenden Miteigentümer, sondern auch gegen den unmittelbar störenden Mieter gerichtet werden können - freilich nicht im Verfahren nach §§ 43 ff. WEG, sondern im normalen Zivilprozeßweg (OLG München NJW-RR 1992, 1492 = ZMR 1992, 307; OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 24; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146; vgl. auch BGH NJW 1996, 714 = ZMR 1996, 174).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen

    Die Pflicht der Antragsgegnerin, selbst solche Beeinträchtigungen zu unterlassen, kann auch zu aktivem Handeln verpflichten (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 463/464; NJW-RR 1991, 657/658; BayObLG WE 1992, 22); auch diese Verpflichtung würde dann gemäß § 890 ZPO vollstreckt werden (vgl. OLG Stuttgart Die Justiz 1993, 222; Thomas/Putzo ZPO 18.Aufl. § 890 Rn.2, 11).
  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93

    Umfang einer Verwaltervollmacht

    Unbeschadet der Möglichkeit, daß die Wohnungseigentümer unmittelbar gegen die Mieterin als Störerin vorgehen (vgl. OLG München ZMR 1992, 306 ; OLG Stuttgart ZMR 1992, 553 ; OLG Karlsruhe MDR 1994, 59 ), ist er auf Grund der bindenden Zweckbestimmung den übrigen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren darauf hinzuwirken, daß seine Mieterin die unzulässige Nutzung schon vor der Beendigung des Mietverhältnisses unterläßt.
  • OLG Hamm, 11.04.2000 - 28 W 14/00
    Da aber insoweit ein im Fortsetzungszusammenhang stehendes Dauerdelikt in Frage stand (vgl. insoweit Zöller-Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 890 Rdn. 20), und dieser Fortsetzungszusammenhang erst durch die Zustellung des Ordnungsgeldbeschlusses am 07. Oktober 1999 unterbrochen worden ist (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 24; OLG Celle, NJW 1950, 955; OLG Bremen, OLGZ 1971, 183; OLG Stuttgart (2. Zivilsenat), WRP 1989, 544; Stein-Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 890 Rdnr. 40; Pastor, Die Unterlassungsvollstreckung nach § 890 ZPO, 3. Aufl., S. 218 Fußn. 24), war das Landgericht gemäß § 570 ZPO befugt, den neuen Vortrag der Gläubigerin im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen.
  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 59/97

    Zwangsvollstreckung aus Beschluß des Wohnungseigentumsgerichts -

    Denn durch den Erlaß der früheren, inzwischen rechtskräftigen Entscheidungen wurden Fortsetzungszusammenhang und Handlungseinheit unterbrochen (vgl. BayObLG 1995, 275, 277 f.; OLG Bremen OLGZ 1971, 183 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 24 m.w.N.).
  • OLG München, 27.07.1993 - 25 U 2797/93

    Vereinbarkeit einer Gaststätte mit der wohnungseigentumsrechtlichen

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß der näheren Bezeichnung des Teileigentums in der Teilungserklärung, z.B. als Laden, Gaststätte oder dergleichen, im allgemeinen eine entsprechende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter i.S. des § 15 Abs. 1 WEG zu entnehmen ist (vgl. BayObLGZ 1980, 154/158 ff.; 1990, 15 f.; KG ZMR 1986, 296 und ZMR 1992, 351 f.; OLG Stuttgart NJW 1987, 385 und NJW-RR 93, 24; OLG Zweibrücken ZMR 1987, 228; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122 f.).
  • BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 57/95

    Selbstständiger Beschwerdegrund bei Berücksichtigung von Zuwiderhandlungen durch

    a) Die Handlungseinheit wurde allerdings durch den Erlaß des amtsgerichtlichen Beschlusses unterbrochen (OLG Hamm OLGZ 1971, 181/183; OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 24 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 121, 13/18).
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   OLG Schleswig, 15.09.1992 - 2 W 30/92   

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OLG Schleswig, 15.09.1992 - 2 W 30/92 (https://dejure.org/1992,5736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    WEG § 13 Abs. 2 § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 2, Abs. 3
    Installation eines zusätzlichen Heizkörpers im Bereich eines Sondereigentums auch ohne akute Minderung der allgemeinen Wärmeversorgung als zu vermeidender Nachteil der übrigen interessierten Miteigentümer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heizkörper; Dachraum ; Wohnungseigentümer; Verschlechterung der Wärmeversorgung; Vermeidbarer Nachteil ; Bodenraum; Anschluß an die Wärmeversorgung; Beeinträchtigung der Wärmeversorgung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 24
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Berlin-Spandau, 13.12.2011 - 70 C 112/11

    Heizungsanlage noch Sondereigentum: Reparaturanzeigepflicht?

    So können Regelungen hinsichtlich der im Sondereigentum stehenden Heizkörper getroffen werden, soweit diese Regelung die Funktion der Heizkörper für die gemeinschaftliche Heizungsanlage oder das gemeinschaftliche Verbrauchserfassungssystem sicherstellen soll Jennißen-Weise, WEG, 2. Aufl., § 15 Rdz. 16; vgl. auch OLG Schleswig NJW-RR 1993, 24).
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