Rechtsprechung
   KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2527
KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94 (https://dejure.org/1995,2527)
KG, Entscheidung vom 08.09.1995 - 24 W 5943/94 (https://dejure.org/1995,2527)
KG, Entscheidung vom 08. September 1995 - 24 W 5943/94 (https://dejure.org/1995,2527)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung des Sondernutzungsrechts an einem Kfz-Einstellplatz; Regelung des Sondernutzungsrechts durch die Gemeinschaft; Wiedereinsetzung auf Grund verspäteter Einsichtmöglichkeit in das Versammlungsprotokoll; Eingeschränkte Überprüfung der gerichtlichen Auslegung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 2
    Regelung des Sondernutzungsrechts an einem Kfz-Einstellplatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 586
  • ZMR 1996, 280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94
    In entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 FGG ist deshalb dem Wohnungseigentümer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er schuldlos die Anfechtungsfrist versäumt hat (BGH NJW 1970, 1316; OLG Hamm OLGZ 1985, 147; BayObLGZ 1981, 21 ff., 27; Senatsbeschluß vom 29.6.88 - 24 W 3060/88 - in ZMR 1989, 202).
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88

    Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse

    Auszug aus KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94
    Das ist - wie das Landgericht zutreffend entschieden hat - auch dann der Fall, wenn der Wohnungseigentümer das Versammlungsprotokoll erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist erhalten hat und ihm ein Verstoß gegen die Obliegenheit, das Protokoll selbst einzusehen, nicht vorgeworfen werden kann, weil entgegen § 23 Abs. 2 WEG der Gegenstand der Beschlußfassung in der Ladung nicht bezeichnet war (BayObLG NJW-RR 1989, 656).
  • OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84

    Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll

    Auszug aus KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94
    In entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 FGG ist deshalb dem Wohnungseigentümer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er schuldlos die Anfechtungsfrist versäumt hat (BGH NJW 1970, 1316; OLG Hamm OLGZ 1985, 147; BayObLGZ 1981, 21 ff., 27; Senatsbeschluß vom 29.6.88 - 24 W 3060/88 - in ZMR 1989, 202).
  • OLG Stuttgart, 11.04.1991 - 8 W 422/90

    Mängelbeiseitigung in einer Wohnungeigentumsanlage auf Kosten der Eigentümer nach

    Auszug aus KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94
    Der abweichenden Ansicht des OLG Stuttgart (NJW-RR 1991, 913), daß das Rechtsbeschwerdegericht Wohnungseigentümerbeschlüsse selbst auszulegen hat, ist nicht zu folgen.
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Auszug aus KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94
    Die Auslegung von Wohnungseigentümerbeschlüssen ist dem Tatrichter vorbehalten und von dem Rechtsbeschwerdegericht nach § 27 FGG deshalb nur eingeschränkt auf Rechtsfehler überprüfbar (BayObLG WuM 1992, 90; BayObLGZ 1985, 171, 175).
  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

    Auszug aus KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94
    Die Auslegung von Wohnungseigentümerbeschlüssen ist dem Tatrichter vorbehalten und von dem Rechtsbeschwerdegericht nach § 27 FGG deshalb nur eingeschränkt auf Rechtsfehler überprüfbar (BayObLG WuM 1992, 90; BayObLGZ 1985, 171, 175).
  • BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die

    Auszug aus KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94
    In entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 FGG ist deshalb dem Wohnungseigentümer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er schuldlos die Anfechtungsfrist versäumt hat (BGH NJW 1970, 1316; OLG Hamm OLGZ 1985, 147; BayObLGZ 1981, 21 ff., 27; Senatsbeschluß vom 29.6.88 - 24 W 3060/88 - in ZMR 1989, 202).
  • BGH, 03.05.1968 - IV ZB 502/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94
    Die Sache muß jedoch nicht nach § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden, weil es im vorliegenden Falle letztlich auf die Rechtsfrage für die Entscheidung nicht ankommt (vgl. BGH NJW 1968, 1477 = MDR 1968, 650).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 20 W 152/04

    Wohnungseigentümerbeschluss: Statthaftigkeit von Beschlüssen im Hinblick auf

    Nach der vom Landgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. auch NJW-RR 1996, 586 = WE 1996, 233; dem folgend: Riecke/Abramenko, WEG, § 15 Rz. 15; Schuschke NZM 1999, 1121, 1126; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 15 Rz. 27; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 15 Rz. 9; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 13 WEG Rz. 14; zweifelnd: Köhler/Bassenge/Häublein, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 12 Rz. 163, 166; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 15 WEG Rz. 10; Seuß WE 1996, 234) liegt es noch im Rahmen der Regelungskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft, dass dem Sondernutzungsberechtigten im Ergebnis verboten wird, sein Sondernutzungsrecht außenstehenden Dritten zur Nutzung zu überlassen.
  • OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07

    Eigentümerregelungen für konkreten Gebrauch des in der Teilungserklärung

    Auch der konkrete Gebrauch eines in der Teilungserklärung bestellten Sondernutzungsrechts unterliegt der Regelungskompetenz durch eine Hausordnung (KG NJW-RR 1996, 586; siehe auch BayObLG NZM 1999, 1145).
  • OLG Hamm, 09.05.2000 - 15 W 342/99

    Freihalten eines Kraftfahrzeug-Stellplatzes zum Aufstellen von Müllcontainern

    Diese konnte mit der Mehrheit der Stimmen beschlossen werden (vgl. KG NJW-RR 1996, 586).
  • OLG Köln, 06.02.1998 - 16 Wx 324/97

    Anmietung eines Stellplatzes auf einem Nachbargrundstück durch die

    Auch bei der Überlassung eines Stellplatzes zur alleinigen Nutzung behalten die Eigentümer bestimmte Gebrauchsregelungs- bzw. Verwaltungsbefugnisse, d.h. das Recht, durch Stimmenmehrheit eine der Beschaffenheit des der Sondernutzung unterliegenden Gebäudeteils entsprechenden ordnungsmäßige Nutzung (§ 15 Abs. 2 WEG) oder Verwaltungsmaánahme (§ 21 Abs. 3 WEG) zu beschließen, wie etwa die Absperrung des Stellplatzes durch ein Hindernis zu verbieten (vgl. BayObLG ZMR 92, 2o2) oder die Nutzung des Stellplatzes nur dem Wohnungseigentümer sowie dessen Lebensgefährten und Kindern zu erlauben (vgl. KG NJW-RR 96, 586; Bärmann/Pick/ Merle WEG § 15 Rdnr. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht