Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 19.12.1996 | LG Göttingen, 13.02.1997

Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 42/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5744
BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 42/96 (https://dejure.org/1996,5744)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1996 - AnwZ (B) 42/96 (https://dejure.org/1996,5744)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1996 - AnwZ (B) 42/96 (https://dejure.org/1996,5744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofes zum Bundesgerichtshof - Verwerfung eines unzulässigen Rechtsmittels ohne mündliche Verhandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1150
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 42/96
    Der Senat kann das unzulässige Rechtsmittel ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 36/95

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 42/96
    An diese Entscheidung ist der Bundesgerichtshof - ähnlich wie bei der vergleichbaren Regelung des § 546 Abs. 1 ZPO - gebunden (BGH, Beschl. v. 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 6/94; v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 36/95).
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 18/90

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Ehrengerichtshofes nach § 223

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 42/96
    Das gilt selbst in den Fällen, in denen sich die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs, wie hier, mit der Frage der Zulassung überhaupt nicht befaßt (BGH, Beschl. v. 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 18/90 - BRAK-Mitt. 1990, 172, 173).
  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 6/94

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 42/96
    An diese Entscheidung ist der Bundesgerichtshof - ähnlich wie bei der vergleichbaren Regelung des § 546 Abs. 1 ZPO - gebunden (BGH, Beschl. v. 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 6/94; v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 36/95).
  • BGH, 29.12.2004 - AnwZ (B) 2/04

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des

    Anders als in § 145 Abs. 3 BRAO hat der Gesetzgeber im Verfahren nach § 223 BRAO eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht vorgesehen; der Bundesgerichtshof ist deshalb an die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs über die Nichtzulassung der sofortigen Beschwerde gebunden (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 6/94 ; vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 42/96, BRAK-Mitt. 1997, 92; vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 40/97, BRAK-Mitt. 1998, 41; vom 28. Mai 1999 - AnwZ (B) 22/99 ; vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 82/98, BRAK-Mitt. 1999, 270; vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 53/00; vom 4. März 2002 - AnwZ (B) 14/01).
  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 40/97

    Bindungswirkung des Bundesgerichtshofes an Entscheidungen des

    An diese Entscheidung ist der Bundesgerichtshof - ähnlich wie bei der vergleichbaren Regelung des § 546 Abs. 1 ZPO - gebunden (BGH, Beschl. v. 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 6/94; v. 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 42/96).
  • BGH, 25.05.2009 - AnwZ (B) 7/09

    Voraussetzungen der Anfechtung einer Ablehnung des Führens einer

    Dies gilt selbst in Fällen, in denen sich die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs - wie hier - mit der Frage der Zulassung nicht befasst (BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 42/96, BRAK-Mitt. 1997, 92).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.12.1996 - 24 U 11/96   

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https://dejure.org/1996,5222
OLG Düsseldorf, 19.12.1996 - 24 U 11/96 (https://dejure.org/1996,5222)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.1996 - 24 U 11/96 (https://dejure.org/1996,5222)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 24 U 11/96 (https://dejure.org/1996,5222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Rechtsberatung in Bezug auf Arbeitslosenhilfe; Nachteile in der Rentenversicherung mangels Bezuges von Arbeitslosenhilfe; Anspruch auf Arbeitslosenhilfe bei vorherigem Bezug von einer Rente; Rückgriff auf die in Vollmachtsformularen enthaltenen Klauseln der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1150
  • NZA 1997, 1367
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08

    Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache,

    Ob eine Formularklausel der gebotenen Transparenz nur dann stand hält, wenn sie aus sich heraus verständlich ist (OLG Schleswig NJW 1995, 2858, 2859; OLG Köln 6 U 72/97 veröffentlicht bei juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1150, 1152; Schmidt-Futterer/Blank aaO § 545 Rdn. 31; vgl. auch Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht aaO § 307 BGB Rdn. 338) und lediglich ergänzend die gesetzliche Vorschrift hinzufügt (vgl. insoweit BGH Urteil vom 15. Mai 1981 - VIII ZR 38/90 - NJW 1991, 1750, 1751) oder der bloße Ausschluss von "Ersatzansprüchen" unter Bezug auf eine gesetzliche Vorschrift dem Transparenzgebot genügt, kann hier dahinstehen.
  • BGH, 14.01.2014 - XI ZR 355/12

    Zur Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für

    Intransparent ist eine Klausel insoweit vielmehr erst dann, wenn sich ihr Regelungsgehalt überhaupt erst aus der in Bezug genommenen Vorschrift erschließt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1150, 1152; OLG Schleswig, NJW 1995, 2858, 2859; MünchKommBGB/Wurmnest, 6. Aufl., § 307 Rn. 61) oder die Verweisung auf andere Vorschriften dazu führt, dass die kundenbelastende Wirkung der Klausel unter Berücksichtigung alternativer Gestaltungsmöglichkeiten mehr verschleiert als offengelegt und der Kunde deshalb an der Wahrnehmung seiner Rechte gehindert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2001 - IV ZR 121/00, BGHZ 147, 354, 364 und Urteil vom 23. November 1994 - IV ZR 124/93, BGHZ 128, 54, 60 f.).
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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 13.02.1997 - 1 S 366/96   

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https://dejure.org/1997,13937
LG Göttingen, 13.02.1997 - 1 S 366/96 (https://dejure.org/1997,13937)
LG Göttingen, Entscheidung vom 13.02.1997 - 1 S 366/96 (https://dejure.org/1997,13937)
LG Göttingen, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 1 S 366/96 (https://dejure.org/1997,13937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Memmingen, 11.10.1995 - 1 S 217/95

    Korrespondenzgebühr; Honorarberechnung; Gebührenteilungsvereinbarung;

    Auszug aus LG Göttingen, 13.02.1997 - 1 S 366/96
    Nach Auffassung der Kammer kommt hier auch keine ergänzende Vertragsauslegung dahingehend in Betracht, daß die Rechtsanwälte verständigerweise das tatsächlich erzielte Honorar teilen wollen, wenn die angefallenen Gebühren nicht in voller Höhe beitreibbar sind (so LG Memmingen, NJW 1996, 64).
  • BGH, 20.01.1994 - III ZR 143/92

    Bestand einer zu Zeiten der ehemaligen DDR vereinbarten Schiedsabrede

    Auszug aus LG Göttingen, 13.02.1997 - 1 S 366/96
    Die ergänzende Vertragsauslegung setzt jedoch voraus, daß der Vertrag eine Regelungslücke, eine "planwidrige Unvollständigkeit" enthält (BGHZ 125, 7 = NJW 1994, 1008 (1011)).
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