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   OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98   

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https://dejure.org/1999,3541
OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98 (https://dejure.org/1999,3541)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.07.1999 - 4 U 1072/98 (https://dejure.org/1999,3541)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - 4 U 1072/98 (https://dejure.org/1999,3541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 125; BGB § 313; BGB § 276; BGB § 826
    Sittenwidriger Schädigung durch Nichterfüllung eines formunwirksamen Grundstückskaufvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 125 § 313 § 276 § 826
    Verweigerung der Erfüllung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht AT, Zum Schadensersatzanspruch bei Verweigerung der Erfüllung eines formunwirksamen Grundstückskaufvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1687
  • MDR 1999, 1257
  • VersR 2001, 517
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Auszug aus OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98
    Der Hinweis auf den anders gelagerten Sachverhalt in BGH NJW 1965, 812 trägt daher die Entscheidung des Landgerichts nicht.

    Der Umfang des Schadensersatzanspruchs richtet sich nach §§ 249 ff. BGB ; der Kläger ist also in Geld - so zu stellen, wie wenn die schädigende Handlung nicht vorgenommen worden wäre (ebenso BGH NJW 1965, 812/814).

    Weiterer Schaden des Klägers ist jedoch, dass er infolge der verweigerten Grundstücksübereignung ein gleichwertiges Grundstück nur mit einem - vom Beklagten nicht substantiiert bestrittenen - Mehraufwand von 22.100 DM erwerben kann (vgl. BGH, NJW 1965, 812/814).

  • BGH, 22.06.1973 - V ZR 146/71

    Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Form eines

    Auszug aus OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98
    Da beide Parteien im Zeitpunkt des Abschlusses des schriftlichen Grundstückskaufvertrags dessen Formunwirksamkeit kannten - dies ergibt sich schon daraus, dass sie (unwirksam) verabredeten, nach Eintragung des Beklagten in das Grundbuch einen formwirksamen Vertrag abschließen zu wollen -, scheidet die grundsätzlich anerkannte Möglichkeit, die Rechtsfolge der Vertragsunwirksamkeit ausnahmsweise zu durchbrechen (vgl. hierzu etwa Soergel/Hefermehl, BGB , 12. Aufl., § 125 Rdn. 45 mwN) von vornherein aus (BGH, WM 1965, 1113/1114; NJW 1969, 1167/1170; NJW 1973, 1455, 1456; OLG Hamm, MDR 1988, 860 ; Erman/Brox, BGB , 9. Aufl., § 125 Rdn. 25; Staudinger/Dilcher, BGB , 12. Aufl., § 125 Rdn. 46 mwN).

    Diese Voraussetzung fehlt jedoch, wenn beide Parteien den Formmangel kannten (BGH, WM 1965, 1113/1114; NJW 1969, 1167/1170; NJW 1973, 1455/1456; OLG Hamm, MDR 1988, 860 ; Palandt/Heinrichs, aaO., § 125 Rdn. 19).

    Denn es verstößt gegen "das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" (so die allgemein gültige Formulierung im Anschluss an Motive zum BGB II, S. 727), wenn der Beklagte das streitgegenständliche Grundstück zunächst an den Kläger übergibt und auch in die Bebauung einwilligt, anschließend aber den Abschluss eines formwirksamen Kaufvertrags und die Übereignung des Grundstücks verweigert und statt dessen geltend macht, der Kläger habe auf fremdem Grund gebaut und werde das Eigentum an den von ihm geschaffenen wirtschaftlichen Werten nicht erhalten, sondern sei - das ist die logische Konsequenz - auf eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung angewiesen (vgl. hierzu BGH, NJW 1973, 1455/1457).

  • BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?

    Auszug aus OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98
    Zwar können nach der zutreffenden Auffassung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 1996, 1984 ) in diesem Fall trotz Kenntnis der Vertragsunwirksamkeit Schadensersatzansprüche aus culpa in contrahendo begründet sein, weil der Verkäufer den Käufer nicht sehenden Auges in die Kosten laufen lassen darf.

    Das Vorliegen eines solchen Sachverhalts ist hier jedoch nicht bewiesen (und wird so wohl auch nicht behauptet); jedenfalls könnte der Käufer als Schadensersatz nur die Kosten geltend machen, die ihm ab dem Zeitpunkt des nicht eröffneten Sinneswandels des Verkäufers entstanden sind, also gerade nicht die hier geforderten Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Grundstücks (vgl. BGH NJW 1996, 1984 ).

  • BGH, 21.03.1969 - V ZR 87/67
    Auszug aus OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98
    Da beide Parteien im Zeitpunkt des Abschlusses des schriftlichen Grundstückskaufvertrags dessen Formunwirksamkeit kannten - dies ergibt sich schon daraus, dass sie (unwirksam) verabredeten, nach Eintragung des Beklagten in das Grundbuch einen formwirksamen Vertrag abschließen zu wollen -, scheidet die grundsätzlich anerkannte Möglichkeit, die Rechtsfolge der Vertragsunwirksamkeit ausnahmsweise zu durchbrechen (vgl. hierzu etwa Soergel/Hefermehl, BGB , 12. Aufl., § 125 Rdn. 45 mwN) von vornherein aus (BGH, WM 1965, 1113/1114; NJW 1969, 1167/1170; NJW 1973, 1455, 1456; OLG Hamm, MDR 1988, 860 ; Erman/Brox, BGB , 9. Aufl., § 125 Rdn. 25; Staudinger/Dilcher, BGB , 12. Aufl., § 125 Rdn. 46 mwN).

    Diese Voraussetzung fehlt jedoch, wenn beide Parteien den Formmangel kannten (BGH, WM 1965, 1113/1114; NJW 1969, 1167/1170; NJW 1973, 1455/1456; OLG Hamm, MDR 1988, 860 ; Palandt/Heinrichs, aaO., § 125 Rdn. 19).

  • OLG Hamm, 16.11.1987 - 17 U 72/87
    Auszug aus OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98
    Da beide Parteien im Zeitpunkt des Abschlusses des schriftlichen Grundstückskaufvertrags dessen Formunwirksamkeit kannten - dies ergibt sich schon daraus, dass sie (unwirksam) verabredeten, nach Eintragung des Beklagten in das Grundbuch einen formwirksamen Vertrag abschließen zu wollen -, scheidet die grundsätzlich anerkannte Möglichkeit, die Rechtsfolge der Vertragsunwirksamkeit ausnahmsweise zu durchbrechen (vgl. hierzu etwa Soergel/Hefermehl, BGB , 12. Aufl., § 125 Rdn. 45 mwN) von vornherein aus (BGH, WM 1965, 1113/1114; NJW 1969, 1167/1170; NJW 1973, 1455, 1456; OLG Hamm, MDR 1988, 860 ; Erman/Brox, BGB , 9. Aufl., § 125 Rdn. 25; Staudinger/Dilcher, BGB , 12. Aufl., § 125 Rdn. 46 mwN).

    Diese Voraussetzung fehlt jedoch, wenn beide Parteien den Formmangel kannten (BGH, WM 1965, 1113/1114; NJW 1969, 1167/1170; NJW 1973, 1455/1456; OLG Hamm, MDR 1988, 860 ; Palandt/Heinrichs, aaO., § 125 Rdn. 19).

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98
    So kann sowohl die Tatsache einer vorsätzlichen Schädigung die Feststellung der Sittenwidrigkeit begründen (BGH, WM 1995, 882/895) als auch umgekehrt die Tatsache einer sittenwidrigen Schädigung zur Annahme eines Schädigungsvorsatzes (BGH, NJW 1962, 1766).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98
    Eine solche Tenorierung wäre auch ohne ausdrücklichen Antrag zulässig gewesen (BGHZ 117, 1/3 f.; Zöller/Vollkommer, ZPO , 20. Aufl., § 308 Rdn. 4).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    Auszug aus OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98
    In diesem Fall ist § 814 BGB nicht anwendbar (BGH JZ 1971, 556; BGH, NJW 1976, 237; BGHZ 73, 202/205 f.; Palandt/Thomas, aaO., § 814, Rdn. 6).
  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 289/88

    Schadensersatzansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Verletzung der

    Auszug aus OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98
    Hier hat der Beklagte nach der Überzeugung des Senats zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt, da er den Schaden des Klägers nach Art und Umfang in den von Rechtsprechung und Lehre geforderten groben Umrissen (vgl. dazu BGHZ 108, 134, 143; MünchKomm/Mertens, aaO., § 826, Rdn. 62 mwN) kannte und diesen Schaden auch billigend in Kauf genommen hat.
  • BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52

    Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel

    Auszug aus OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98
    Eine Schädigungsabsicht ist dagegen nicht erforderlich (BGHZ 8, 387/393).
  • BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.09.1975 - V ZR 180/73

    Nichtigkeit einer vereinbarten Auflassung auf Grund eines rechtsunwirksamen

  • BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52

    Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung

  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs.

  • BGH, 14.05.1992 - II ZR 299/90

    Anwaltshaftung bei Abfindungsvertrag über Rücknahme aktienrechtlicher

  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 121/95

    Darlegungs- und Beweislast bei arglistiger Täuschung im Rahmen von

  • BGH, 27.04.1965 - VI ZR 13/64

    Erstattung von Krankenhilfe seitens eines Haftpflichtversicherers -

  • OLG Köln, 02.03.2016 - 17 U 103/14

    Rechtsfolgen der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages zu einem niedrigeren

    Eine hiervon grundlegend abweichende Situation liegt dagegen in solchen Fällen vor, in denen beide Parteien bewusst und gewollt die Formvorschriften missachten, etwa bei einem Grundstücksgeschäft den eigentlich vereinbarten (höheren) Kaufpreis nicht notariell beurkunden lassen mit der sich aus §§ 117, 125, 311 b Abs. 1 BGB ergebenden Rechtsfolge, sich dann später aber eine der Parteien auf die Nichtigkeit des Vertrages beruft (BGH NJW 1980, 451; vgl. auch OLG Jena NJW-RR 1999, 1687 Tz. 8).

    Dieses Vertrauen auf ein rechtsunwirksam gegebenes Wort ist jedoch nicht schutzwürdig (OLG Jena NJW-RR 1999, 1687 Tz. 3).

  • OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 13 U 68/07

    Gesamtschuldnerausgleich für gemeinsame Verbindlichkeiten von geschiedenen

    Das Vertrauen in das vom Vertragspartner (unwirksam) gegebene Wort, er werde den unwirksamen Vertrag sicher erfüllen, ist nicht schutzwürdig (Thüringisches OLG in NJW-RR 1999, 1687 ff).
  • OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07

    Maßnahmeträgervertrag: Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss bei

    Die Grundsätze von Treu und Glauben bleiben dagegen unanwendbar, wenn beide Parteien den Formmangel kannten (BGH NJW 1969, 1167; 1973, 1455; OLG Jena NJW-RR 1999, 1687).
  • OLG Koblenz, 30.09.2005 - 5 W 595/05

    Bindungswirkung langjähriger Vertragsverhandlungen bei Unterlassen eines

    Es ist weder behauptet noch sonst ersichtlich, dass ihm die Formbedürftigkeit des Grundstücksgeschäfts unbekannt gewesen wäre (vgl. dazu BGH NJW 1973, 1454, 1456; OLG Jena NJW-RR 1999, 1687).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.06.1999 - 16 Wx 57/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4066
OLG Köln, 02.06.1999 - 16 Wx 57/99 (https://dejure.org/1999,4066)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.06.1999 - 16 Wx 57/99 (https://dejure.org/1999,4066)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - 16 Wx 57/99 (https://dejure.org/1999,4066)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1687 (Ls.)
  • NZM 1999, 973
  • ZMR 2000, 58
  • BauR 2000, 452 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1999 - 16 Wx 57/99
    Dem steht nicht entgegen, dass der Beschluss nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG Einstimmigkeit erfordert hätte, denn nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur BGHZ 54, 65 ff; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl. 1997, § 22 Rn. 211, 213; so auch Weitnauer, WE 1995, 163, 164, Buck WE 1998, 90, 92 zu Beschlüssen über bauliche Veränderungen im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG) ist auch ein solcher Beschluss nur ungültig, wenn er auf einen binnen eines Monats seit Beschlussfassung gestellten Antrag hin für ungültig erklärt wird.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7514
BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98 (https://dejure.org/1999,7514)
BayObLG, Entscheidung vom 30.04.1999 - 2Z BR 175/98 (https://dejure.org/1999,7514)
BayObLG, Entscheidung vom 30. April 1999 - 2Z BR 175/98 (https://dejure.org/1999,7514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    FGG § 20a; WEG § 24 Abs. 4, § 47
    Übereinstimmende Erledigterklärung durch Antrag und fehlenden Widerspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 484 UR II 602/97
  • LG München I - 1 T 23411/97
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1687 (Ls.)
  • NZM 1999, 858 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.12.1985 - BReg. 2 Z 103/85

    Wohnungseigentümer; Anfechtung; Versammlungsbeschluß; Ladung

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98
    Die Möglichkeit, daß der durch den Mangel betroffene Wohnungseigentümer das Beschlußergebnis hätte beeinflussen können, muß also nicht nur unwahrscheinlich sein, sondern bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGH WPM 1972, 742/743; BayObLGZ 1985, 436/437 und st.Rspr., zuletzt Senatsbeschluß vom 18.3.1999 - 2Z BR 151/98; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244/245; OLG Hamm NZM 1998, 875/876; Staudinger/Bub § 24 WEG Rn. 146).

    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung gegen gesetzliche Beweisregeln oder Verfahrensvorschriften, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt oder wenn nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt werden (BayObLGZ 1985, 436/438 und st. Rspr.).

    Es ist nicht auszuschließen, daß diese Bewertung und die Auffassung der Wohnungseigentümer über ihr mutmaßliches Abstimmungsverhalten in der Versammlung auf erst nachträglich eingetretene Umstände, vor allem auch das Interesse am Verfahrensausgang, zurückzuführen ist (vgl. BayObLGZ 1985, 436/439).

  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98
    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller ist zulässig geblieben, da sie auf den Kostenpunkt beschränkt worden ist (vgl. BGHZ 86, 393/395; BayObLGZ 1993, 137/138).
  • BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92

    Erledigung eines Verfahrens über eine Zwischenverfügung durch Eintragung

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98
    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller ist zulässig geblieben, da sie auf den Kostenpunkt beschränkt worden ist (vgl. BGHZ 86, 393/395; BayObLGZ 1993, 137/138).
  • OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96

    Veruntreuung von Fremdgeldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abwahl des

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98
    (3) Auch der Umstand, daß die Wohnungseigentümer in einer späteren Versammlung für einen späteren Zeitraum die erneute Bestellung der weiteren Beteiligten zur Verwalterin mit Mehrheit beschlossen haben, rechtfertigt keine Schlüsse auf ihr Abstimmungsverhalten in der Versammlung vom 18.6.1997 bei der Beschlußfassung über die Verwalterbestellung für das Jahr 1998 (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 523/524).
  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 357/97

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Ordnungsgemäße

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98
    Die Möglichkeit, daß der durch den Mangel betroffene Wohnungseigentümer das Beschlußergebnis hätte beeinflussen können, muß also nicht nur unwahrscheinlich sein, sondern bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGH WPM 1972, 742/743; BayObLGZ 1985, 436/437 und st.Rspr., zuletzt Senatsbeschluß vom 18.3.1999 - 2Z BR 151/98; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244/245; OLG Hamm NZM 1998, 875/876; Staudinger/Bub § 24 WEG Rn. 146).
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 151/98

    Reihenfolge von Tagesordnungspunkten auf der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98
    Die Möglichkeit, daß der durch den Mangel betroffene Wohnungseigentümer das Beschlußergebnis hätte beeinflussen können, muß also nicht nur unwahrscheinlich sein, sondern bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGH WPM 1972, 742/743; BayObLGZ 1985, 436/437 und st.Rspr., zuletzt Senatsbeschluß vom 18.3.1999 - 2Z BR 151/98; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244/245; OLG Hamm NZM 1998, 875/876; Staudinger/Bub § 24 WEG Rn. 146).
  • BayObLG, 09.12.1993 - 2Z BR 121/93

    Absehen von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98
    Ihr Schweigen ist als Zustimmung aufzufassen und von einer übereinstimmenden Erledigterklärung auszugehen (BayObLG WuM 1994, 168/169 und WE 1992, 86; Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 44 Rn. 96; Demharter ZMR 1987, 201/202; Koss JR 1996, 359/360; a. A. Staudinger/Wenzel BGB 12. Aufl. § 44 WEG Rn. 48).
  • OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05

    Kostenfestsetzung: Wer trägt Sonderhonorar des Verwalters?

    a) Nach übereinstimmender Erledigungserklärung (BayObLG NZM 1999, 858) hatte das Landgericht nur noch gemäß § 47 WEG nach billigem Ermessen über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden.
  • LG Duisburg, 19.11.2003 - 7 T 125/03

    Auferlegung der Verfahrenskosten; Schweigen auf eine Erledigungserklärung als

    Zwar braucht eine solche Zustimmung regelmäßig nicht ausdrücklich erklärt zu werden, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen (BGH NJW-RR 1991, S. 1211; BayObLG NJW-RR 99, S. 1687; Zöller, 23. Aufl., § 91 a Rdnr. 10).
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