Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.03.1983

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80   

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BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80 (https://dejure.org/1983,3)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.1983 - 2 BvR 731/80 (https://dejure.org/1983,3)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80 (https://dejure.org/1983,3)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Anspruch eines Ausländers auf ein übersetztes schriftliches Strafurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem sprachunkundigen ausländischen Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Menschenrechte Strafverfahren - Revisionsbegründung - Faires Verfahren - Rechtsstaatsgebot - Verteidiger - Anspruch auf Übersetzung des Strafurteils - Herabwürdigung - Verständnis des Angeklagten - Fehlende Sprachkenntnisse - Teilnahme am Verfahren

  • hjil.de PDF, S. 42 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 135
  • NJW 1983, 2762
  • MDR 1983, 813
  • NStZ 1983, 466 (Ls.)
  • Rpfleger 1983, 303
 
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Wird zitiert von ... (329)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
    aa) Zwar ist für die Begründung der Revision hauptsächlich das - in aller Regel erst im Anschluß an die mündliche Urteilsverkündung hergestellte - schriftliche Urteil maßgebend (BGHSt 2, 63 (66)).

    Sie braucht die tatsächlichen Feststellungen und die daraus gezogenen Folgerungen nicht so vollständig darzustellen, wie dies von der schriftlichen Begründung gefordert wird (vgl. BGHSt 2, 63 (66)).

  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
    Die Revisionsgerichte sollen dadurch vor einer Überlastung durch unsachgemäßes Vorbringen Rechtsunkundiger bewahrt werden, damit sie ihrem Aufgabenkreis, die Entscheidungen der Untergerichte auf Rechtsfehler zu überprüfen und zugleich die Einheit des Rechts zu sichern, genügen können; zudem soll so vermieden werden, daß Revisionen rechtsunkundiger Angeklagter schon von vornherein an Formfehlern oder sonstigen Mängeln scheitern (vgl. Kleinknecht/ Meyer, a.a.O., § 345 Rdnr. 4; BGHSt 25, 272 (273)).

    Eine derartige Begründung der Revision entspräche nicht den aus der gesetzlichen Regelung folgenden Formerfordernissen (BGHSt 25, 272 (273 f.)).

  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
    Die Rechtsprechung hat § 345 Abs. 2 StPO von jeher dahin ausgelegt, daß sich die Mitwirkung dieser Personen, des Verteidigers und auch des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, nicht in bloßer Beurkundung erschöpfen darf (vgl. BVerfGE 10, 274 (283)).

    Gegenüber dem mit dieser Regelung verfolgten wichtigen rechtsstaatlichen Anliegen sind verfassungsrechtlich geschützte gegenläufige Belange, die eine Erweiterung seiner Einwirkungsbefugnisse auf den Rechtsanwalt verlangten, nicht vorhanden (vgl. BVerfGE 10, 274 (282 f.)).

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    a) Zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zählt das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 46, 202 ), welches aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgt (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; 57, 250 ; 64, 135 ; 66, 313 ; 86, 288 ; 109, 38 ).

    Dabei enthält das Recht auf ein faires Verfahren keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- oder Verbote; vielmehr bedarf es der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; 130, 1 ; 156, 63 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Dass das Amtsgericht dabei rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben haben könnte (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; 130, 1 ), kann auf dieser Grundlage im Rahmen der gebotenen Gesamtschau auf das Verfahrensrecht nicht festgestellt werden.

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32, 36; 49, 325, 328; 55, 1, 5 f.; 60, 175, 210; 64, 135, 143 f.).
  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82   

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https://dejure.org/1983,126
BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82 (https://dejure.org/1983,126)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1983 - 4 StR 640/82 (https://dejure.org/1983,126)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1983 - 4 StR 640/82 (https://dejure.org/1983,126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei - Abschließende Regelung der Voraussetzungen für die Befugnis der Abhörung und Aufnahme von Telefongesprächen eines Tatverdächtigen durch die Strafverfolgungsbehörden - Notwendigkeit der ...

  • Juristenzeitung

    Zur Verwertbarkeit der Aufzeichnung eines gezielten Telefongesprächs zwischen einem V-Mann und einem Tatverdächtigen

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 304
  • NJW 1983, 1570
  • MDR 1983, 590
  • NStZ 1983, 466
  • StV 1983, 230
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
    Diese Auffassung hat zwar zur Folge, daß wichtige Beweismittel zur Aufklärung von Straftaten unbenutzt bleiben müssen, obwohl dem Grundsatz wirksamer Strafrechtspflege Verfassungsrang zukommt (BVerfGE 51, 324, 345).
  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
    Die Strafprozeßordnung trifft keine abschließende Regelung über die Beweisverwertungsverbote (BGHSt 19, 325, 329); solche können vielmehr auch unmittelbar aus dem Grundgesetz abgeleitet werden (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59

    Tonband

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
    Das muß im Interesse eines rechtsstaatlichen Verfahrens jedoch hingenommen werden; die Strafprozeßordnung zwingt nicht zur Wahrheitserforschung um jeden Preis (BGHSt 14, 358, 365) [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59].
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
    Der Fall ist nicht anders zu beurteilen als das Fehlen einer wesentlichen sachlichen Voraussetzung für die Anordnung der Maßnahme nach § 100 a StPO, beispielsweise das Nichtvorliegen einer Katalogtat oder eines erlaubten Ermittlungsziels; in diesen Fällen ist die rechtswidrig erlangte Information bereits bisher allgemein als unverwertbar angesehen worden (vgl. Kleinknecht, 35. Aufl., § 100 a StPO Rdn. 11; Müller in KMR, 7. Aufl., § 100 a StPO Rdn. 14; Laufhütte in KK § 100 a StPO Rdn. 17; Welp a.a.O. S. 210 ff; vgl. auch BGHSt 28, 122, 124 und BGH NJW 1979, 1370, 1371).
  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
    Der Fall ist nicht anders zu beurteilen als das Fehlen einer wesentlichen sachlichen Voraussetzung für die Anordnung der Maßnahme nach § 100 a StPO, beispielsweise das Nichtvorliegen einer Katalogtat oder eines erlaubten Ermittlungsziels; in diesen Fällen ist die rechtswidrig erlangte Information bereits bisher allgemein als unverwertbar angesehen worden (vgl. Kleinknecht, 35. Aufl., § 100 a StPO Rdn. 11; Müller in KMR, 7. Aufl., § 100 a StPO Rdn. 14; Laufhütte in KK § 100 a StPO Rdn. 17; Welp a.a.O. S. 210 ff; vgl. auch BGHSt 28, 122, 124 und BGH NJW 1979, 1370, 1371).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 681/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
    Die Strafprozeßordnung trifft keine abschließende Regelung über die Beweisverwertungsverbote (BGHSt 19, 325, 329); solche können vielmehr auch unmittelbar aus dem Grundgesetz abgeleitet werden (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1975 - 1 StR 681/75).
  • BGH, 25.11.1981 - 2 StR 685/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
    Sollte die neue Strafkammer wiederum zu einem Schuldspruch kommen, wird sie bei der Abwägung, ob von einem besonders schweren Fall im Sinne des § 11 Abs. 4 BtMG a.F. auszugehen ist, auch zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte die Regelbeispiele des § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 und Nr. 6 a BtMG a.F. (UA 41) nur durch den gezielten Einsatz des V-Manns C. und die Mitwirkung der Polizei (am 12. Dezember 1981) werwirklichen konnte (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 221 und 1983, 20).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Die Strafprozeßordnung trifft keine abschließende Regelung über Beweisverwertungsverbote (BGHSt 19, 325, 329; 31, 304, 307).

    Die Rechtsprechung hat überdies Verwertungsverbote unmittelbar aus verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen für den Schutz des Persönlichkeitsrechts hergeleitet (vgl. BGHSt 19, 325; 27, 355; 31, 304; 34, 397, 399; 35, 32; 36, 396).

    Die Entscheidung für oder gegen ein Verwertungsverbot ist aufgrund einer umfassenden Abwägung zu treffen (BGHSt 19, 325, 329; 27, 355, 357; 31, 304, 307; 35, 32, 34; 37, 30, 32; Rogall ZStrW 91 (1979) S. 31).

    Bei ihr fällt das Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie seine Bedeutung für die rechtlich geschützte Sphäre des Betroffenen ebenso ins Gewicht wie die Erwägung, daß die Wahrheit nicht um jeden Preis erforscht werden muß (BGHSt 14, 358, 365; 31, 304, 309; vgl. auch BVerfGE 34, 238, 247 und BVerfG StV 1990, 1, 2).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Es bedarf in jedem Einzelfall einer Abwägung der für und gegen die Verwertung sprechenden Gesichtspunkte (vgl. BGHSt 31, 304 ; 38, 214 ; 44, 243 ).

    Verwertungsverbote hat der Bundesgerichtshof insbesondere bei grober Verkennung oder bewusster Missachtung der Rechtslage angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 ; 34, 39 ; 35, 32 ; 36, 396 ; 41, 30 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 51, 1 ; 51, 285 ; BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, juris, Rn. 10 ff.).

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Auch das Strafrecht gebietet keine Erforschung der Wahrheit "um jeden Preis" (vgl. BGHSt 14, 358 ; 31, 304 ).
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