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   OLG Braunschweig, 02.03.1988 - Ws 14/88   

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OLG Braunschweig, 02.03.1988 - Ws 14/88 (https://dejure.org/1988,6303)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.03.1988 - Ws 14/88 (https://dejure.org/1988,6303)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. März 1988 - Ws 14/88 (https://dejure.org/1988,6303)
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Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 514
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.07.2016 - 4 StR 253/16

    Zustellung des Urteils an die Staatsanwaltschaft (Zustellungszeitpunkt: Eingang

    Denn die "Staatsanwaltschaft' im Sinne des § 41 StPO ist nicht die Person, die das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt (vgl. § 142 GVG), sondern die Behörde, die auch die Beschwerdeführerin (§ 343 Abs. 2 StPO) ist (ebenso bereits RG, Beschluss vom 12. September 1938 - 3 D 596/38, RGSt 72, 317; ferner: OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 1988 - Ws 14/88, NStZ 1988, 514; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. September 1993 - 1 Ws 169/93, NStE Nr. 2 zu § 41 StPO; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 41 Rn. 3; LR/Graalmann-Scheerer aaO § 41 Rn. 2; MüKo-StPO/Valerius StPO § 41 Rn. 4; KK-StPO/Maul StPO § 41 Rn. 5; Beck-OK StPO/Larcher StPO § 41 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 3 Ws 34/08

    Adressierung an falsches Gericht

    Nach überwiegender Rechtsprechung liegt nur dann ein das Verschulden des Beschwerdeführers ausschließendes Verschulden der Justizbehörden vor, wenn die Schrift bei der unzuständigen Stelle so rechtzeitig eingeht, dass sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang noch rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergleitet werden können (OLG Braunschweig NStZ 1988, 514; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 184; OLG Hamm NJW 1997, 2829, 2830; OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272, 273 jew. m.w.N.).
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   OLG Braunschweig, 02.03.1988 - Ws 41/88   

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  • NStZ 1988, 514
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 21.04.1922 - V 48/22

    Hängt in den Fällen des § 41 Satz 2 StPO. die Wirksamkeit der Zustellung davon

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.1988 - Ws 41/88
    zu § 41 StPO heißt es zwar, die Zustellung sei mit dem Eingang der Urschrift bei der Geschäftsstelle der StA bewirkt ([u. a.] RGSt 57, 55 Ä "Empfangnahme durch den zuständigen Sekretär der Abteilung, an welche die Sendung bestimmt ist« ..).
  • RG, 12.09.1938 - 3 D 596/38

    "Tag der Vorlegung" i. S. des § 41 StPO.

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.1988 - Ws 41/88
    Nach RGSt 72, 317 ff. ist der Behördenvorstand regelmäßig i. S. von § 184 Abs. 1 ZPO als verhindert anzusehen, da er "fast immer durch andere Arbeiten in Anspruch genommen sein wird«.
  • KG, 16.07.1998 - 4 Ws 142/98
    Einer besonderen Glaubhaftmachung für das fehlende Verschulden des Zeugen an der Verspätung der Entschuldigung bedarf es nur dann nicht, wenn bereits das glaubhafte Entschuldigungsvorbringen selbst eine Erklärung dafür enthält, weshalb sich der Zeuge nicht rechtzeitig vor dem Termin entschuldigen konnte (vgl. Beschluß des Senats vom 15. März 1988 - 4 Ws 41/88 -).
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