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   BGH, 29.07.1992 - 3 StR 61/92   

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https://dejure.org/1992,2458
BGH, 29.07.1992 - 3 StR 61/92 (https://dejure.org/1992,2458)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1992 - 3 StR 61/92 (https://dejure.org/1992,2458)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92 (https://dejure.org/1992,2458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Urteil - Urteilsformel - Drogen - Betäubungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 546
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 29.07.1992 - 3 StR 61/92
    Denn schon die Lagerhaltung in gewinnbringender Verwertungsabsicht, jedenfalls wenn, wie hier, aus dem Bestand Teilmengen verkauft werden oder der Verkauf einer größeren Menge wegen unbeglichener "Schulden" des Abnehmers verweigert wird, ist schon als unerlaubtes Handeltreiben zu würdigen (BGHSt 30, 359 (361); 30, 277 (279); BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 23).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 29.07.1992 - 3 StR 61/92
    Die Urteilsformel bedarf der Klarstellung, weil sie durch die Aufnahme nicht notwendigen Inhalts (vgl. BGHSt 27, 287 (289)) bei den Betäubungsmittelstraftaten unübersichtlich geworden ist.
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 29.07.1992 - 3 StR 61/92
    Denn schon die Lagerhaltung in gewinnbringender Verwertungsabsicht, jedenfalls wenn, wie hier, aus dem Bestand Teilmengen verkauft werden oder der Verkauf einer größeren Menge wegen unbeglichener "Schulden" des Abnehmers verweigert wird, ist schon als unerlaubtes Handeltreiben zu würdigen (BGHSt 30, 359 (361); 30, 277 (279); BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 23).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 29.07.1992 - 3 StR 61/92
    Denn schon die Lagerhaltung in gewinnbringender Verwertungsabsicht, jedenfalls wenn, wie hier, aus dem Bestand Teilmengen verkauft werden oder der Verkauf einer größeren Menge wegen unbeglichener "Schulden" des Abnehmers verweigert wird, ist schon als unerlaubtes Handeltreiben zu würdigen (BGHSt 30, 359 (361); 30, 277 (279); BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 23).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige

    Bei der Neufassung des Schuldspruchs hatte die Bezeichnung des Bankrotts und der Insolvenzverschleppung als "vorsätzlich' zu entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 7).
  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13

    Verhältnis von Verkaufs- und Ausfuhrdelikten im neuen Außenwirtschaftsstrafrecht

    Dies dient der Klarstellung der ansonsten durch die Aufnahme nicht notwendigen Inhalts unübersichtlichen Urteilsformel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, NStZ 1992, 546 und vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14, juris Rn. 16).
  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    Da nach § 15 StGB nur vorsätzliches Handeln strafbar ist, fahrlässiges hingegen lediglich dann, wenn es ausdrücklich mit Strafe bedroht ist, bedarf der Zusatz vorsätzlicher Begehung keiner Aufnahme in die Urteilsformel (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Mai 2002 - 2 StR 133/02; BGH, Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 7).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20

    Mittäterschaft (keine Mitwirkung am Kerngeschehen: Vorbereitungs- und

    Dies bedeutet, dass der Zusatz vorsätzlicher Tatbegehung in die Urteilsformel nicht aufgenommen zu werden braucht, sondern dass dort nur die fahrlässige Tat besonders zu kennzeichnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14, juris Rn. 16; Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 7).
  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 116/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung des Schuldumfangs;

    b) Das Regelbeispiel des gewerbsmäßigen Handelns nach § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG ist gemäß § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht in die Urteilsformel aufzunehmen, da es kein eigenes Unrecht darstellt und allein für die Strafrahmenwahl von Bedeutung ist (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 7).
  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 120/23

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen in Tateinheit mit Besitz

    Dementsprechend ist bei den gesetzlichen Überschriften des Strafgesetzbuchs (vgl. § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO) nur die fahrlässige Begehungsform erwähnt, so namentlich im Fall der "Körperverletzung" und der "fahrlässige(n) Körperverletzung" (s. BGH, Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 7; Urteile vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14, juris Rn. 16; vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, wistra 2014, 446 Rn. 35).
  • BGH, 03.05.2002 - 2 StR 133/02

    Schwerer räuberischer Diebstahl (Tenorierung); (fahrlässige) Körperverletzung

    Da die gesetzlichen Überschriften bei § 223 StGB (Körperverletzung) und § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) sich - anders als zum Beispiel bei §§ 315 c, 316, 323 a StGB - unterscheiden, ist bei Körperverletzung nur die fahrlässige Begehungsform im Tenor zu erwähnen (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92).
  • BGH, 17.09.1993 - 4 StR 509/93

    Strafzumessungsregel - Anwendbarkeit - Tateinheit - Verbrechen - Vergehen -

    Denn Tatmodalitäten, die nach der Gesetzesfassung (des hier anwendbaren § 29 BtMG a.F.) kein eigenes Unrecht darstellen oder die allein für die Strafzumessung von Bedeutung sind, gehören nicht in die Urteilsformel (BGHSt 27, 287 (289); BGH NStZ 1992, 546; Kleinknecht/Meyer 40. Aufl., § 260 Rdn. 25, 26).
  • BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14

    Urteilsbegründung (Erörterungsmangel); verminderte Schuldfähigkeit (verminderte

    Weil nach § 15 StGB zunächst nur vorsätzliches Handeln strafbar ist, fahrlässiges lediglich dann, wenn es ausdrücklich mit Strafe bedroht ist, muss der Zusatz vorsätzlicher Tatbegehung hier nicht in die Urteilsformel aufgenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, NStZ 1992, 546; Beschluss vom 3. Mai 2002 - 2 StR 133/02).
  • BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erwerb

    In diesem Fall sind schon das Bereithalten der Teilmengen in gewinnbringender Verwertungsabsicht sowie das Strecken und Vermischen zu der Gesamtmenge zum Zweck der Weiterveräußerung mit Gewinn Handeltreiben (vgl. BGH NStZ 1992, 546; NStZ-RR 1997, 144; StV 1997, 470; Beschl. vom 11. März 1998 - 2 StR 22/98).
  • BGH, 14.04.2021 - 5 StR 143/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff; Handeltreiben mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 20 A 867/08

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels Erfolgsaussicht der

  • BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96

    Eigennützige Mitwirkung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bestimmtes

  • BGH, 19.04.1995 - 3 StR 105/95

    Geschlechtsverkehr - Sexuelle Nötigung - Sexueller Mißbrauch von Kindern -

  • BayObLG, 23.03.2023 - 206 StRR 11/23

    Berufungsbeschränkung beim wiederholten Zuwiderhandeln gegen räumliche

  • BGH, 09.09.2003 - 1 StR 349/03

    Schuldspruchänderung

  • BGH, 10.11.1995 - 3 StR 412/95

    Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen hinsichtlich der gesetzlichen

  • OLG Braunschweig, 20.04.2023 - 1 ORs 9/23

    Entziehungsanstalt; Erfolgsaussicht; Therapiemotivation

  • VG Münster, 30.01.2007 - 1 K 2594/05

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von

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