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Rechtsprechung
   BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97   

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https://dejure.org/1998,2949
BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97 (https://dejure.org/1998,2949)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1998 - 5 StR 550/97 (https://dejure.org/1998,2949)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1998 - 5 StR 550/97 (https://dejure.org/1998,2949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung; Eingangsabgabenverkürzung durch Einfuhren von Textilien aus Asien in die Europäische Gemeinschaft; Umsatzsteuerverkürzung durch Einfuhr von Silber aus der Schweiz; Erfordernis der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung bei Strafzumessung; Schriftliche ...

  • Judicialis

    UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; UStG 1993 § 5 Abs. 1 Nr. 3; ; UStG § 4 Nr. 1 Buchstabe b; ; UStG § 6a; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 373 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 3; ; StGB § 46 Abs. 2; ; StGB § 271

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370; StGB § 267; UStG § 5, § 15

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 625
  • NStZ 1998, 628
  • StV 2000, 497
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.04.1980 - V R 52/73

    Zur Vorsteuerabzugsberechtigung bezüglich der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer;

    Auszug aus BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97
    Eine Einfuhr "für das Unternehmen" ist aber nur dann gegeben, wenn der Unternehmer die Verfügungsmacht über die eingeführten Gegenstände erlangt und diese in seinen im Inland belegenen Unternehmensbereich eingliedert, um sie hier im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zur Ausführung von Umsätzen einzusetzen (BFH BStBl II 1980, 615; 1993, 473).
  • BFH, 20.02.1986 - V R 133/75

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche

    Auszug aus BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97
    Dazu ist es erforderlich, daß dem Leistungsempfänger Substanz, Wert und Ertrag eines Gegenstandes zugewendet werden; die wirtschaftliche Substanz eines Gegenstandes muß unbedingt vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergehen, und dies muß von den Beteiligten endgültig gewollt sein (BFH/NV 1986, 311 m.w.N.).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88

    Begriff der Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer;

    Auszug aus BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97
    Ein Fall, in dem der Aussteller der Rechnungen diese bereits zuvor so in den Rechtsverkehr gebracht hatte, daß ihm selbst eine Änderung nicht mehr gestattet gewesen wäre, liegt nach den Feststellungen nicht vor (vgl. BGHR StGB § 267 Abs. 1 Verfälschen 1; Tröndle aaO. Rdn. 155).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Sind aber verkürzte Steuerforderungen des deutschen Steuerfiskus nur aus formalen Gründen entstanden, ist dies bei der Strafzumessung im Hinblick auf die verschuldeten Auswirkungen der Tat (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB) in gesamtwirtschaftlicher Betrachtung zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 2000, 497).
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Sind aber verkürzte Steuerforderungen des deutschen Steuerfiskus nur aus formalen Gründen entstanden, ist dies bei der Strafzumessung im Hinblick auf die verschuldeten Auswirkungen der Tat (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB) in gesamtwirtschaftlicher Betrachtung zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 2000, 497 und Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.1998 - 3 StR 201/98   

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https://dejure.org/1998,5093
BGH, 26.08.1998 - 3 StR 201/98 (https://dejure.org/1998,5093)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1998 - 3 StR 201/98 (https://dejure.org/1998,5093)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1998 - 3 StR 201/98 (https://dejure.org/1998,5093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 a, § 30; StPO § 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 628
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 26.08.1998 - 3 StR 201/98
    Die Verschmelzung des erstinstanzlich bei der großen Strafkammer bei dem Landgericht anhängigen Verfahrens mit den bei der kleinen Strafkammer des Gerichts anhängigen Berufungsverfahren war zulässig (BGHSt 36, 348 ff.).

    Diese Verschmelzung hat zur Folge, daß die Strafkammer insgesamt erstinstanzlich zu verhandeln und eine eigenständige Entscheidung über den gesamten Verfahrensstoff zu treffen hatte (BGHSt 36, 348, 352).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 26.08.1998 - 3 StR 201/98
    Bezieht sich die Einfuhr von Betäubungsmitteln lediglich auf eine Menge, die nicht als nicht geringe Menge eingestuft werden kann, so ist sie als rechtlich unselbständige Tatbestandsverwirklichung des Handeltreibens anzusehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 30, 28).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 26.08.1998 - 3 StR 201/98
    Der Verbrechenstatbestand der unerlaubten Einfuhr in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG geht nicht in dem Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auf, sondern steht dazu im Verhältnis der Tateinheit, weil § 30 Abs. 1 BtMG gegenüber § 29 a Abs. 1 BtMG eine höhere Mindeststrafe androht (BGHSt 31, 163, 165; 40, 73 f.).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 26.08.1998 - 3 StR 201/98
    Der Verbrechenstatbestand der unerlaubten Einfuhr in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG geht nicht in dem Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auf, sondern steht dazu im Verhältnis der Tateinheit, weil § 30 Abs. 1 BtMG gegenüber § 29 a Abs. 1 BtMG eine höhere Mindeststrafe androht (BGHSt 31, 163, 165; 40, 73 f.).
  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 495/96

    Vorliegen eines Verfahrenhindernisses wegen Verbindung von Verfahren die

    Auszug aus BGH, 26.08.1998 - 3 StR 201/98
    Ebensowenig liegt darin ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BGH, Beschl. vom 8. Juli 1997 - 1 StR 299/97 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Beschl. vom 12. November 1996 - 4 StR 495/96; a.A. Pfeiffer in KK 3. Aufl. § 4 Rdn. 2).
  • BGH, 08.07.1997 - 1 StR 299/97

    Verschmelzung der Verfahren durch Verbindungsbeschluss

    Auszug aus BGH, 26.08.1998 - 3 StR 201/98
    Ebensowenig liegt darin ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BGH, Beschl. vom 8. Juli 1997 - 1 StR 299/97 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Beschl. vom 12. November 1996 - 4 StR 495/96; a.A. Pfeiffer in KK 3. Aufl. § 4 Rdn. 2).
  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 355/01

    Unberechtigter Vorwegvollzug (Fehlende individuelle Würdigung, tragfähige

    Da der Angeklagte in diesen Fällen jeweils Betäubungsmittel in einer Menge eingeführt und damit Handel getrieben hat, die nicht die Größenordnung einer nicht geringen Menge im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG erreicht, geht die Einfuhr als unselbständiges Teilstück des Handeltreibens in dieser Tatform des § 29 Abs. 1 BtMG als Teil des Gesamtgeschehens auf (vgl. BGHSt 30, 28, 30; BGH NStZ 1998, 628; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2; BGH, Beschl. vom 08. Oktober 999 - 4 StR 364/99), so daß der Angeklagte sich in diesen Fällen jeweils lediglich des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit deren unerlaubtem Erwerb schuldig gemacht hat.
  • BGH, 23.01.2013 - 5 StR 625/12

    Erörterungsmangel bei der Würdigung einer belastenden Zeugenaussage

    Die Verbindung des erstinstanzlichen Verfahrens mit dem beim selben Landgericht anhängigen Berufungsverfahren gemäß § 4 StPO analog ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 1998 - 3 StR 201/98, NStZ 1998, 628, 629).
  • BGH, 08.10.1999 - 4 StR 364/99

    Strafzumessung; Nicht geringe Menge i.S.d. § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; Einfuhr;

    In diesen Fällen geht daher die Einfuhr als unselbständiges Teilstück des Handeltreibens in dieser Tatform des § 29 Abs. 1 BtMG als Teil des Gesamtgeschehens auf (vgl. BGHSt 30, 28, 30; BGH NStZ 1998, 628; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 2), so daß der Angeklagte sich in diesen Fällen jeweils lediglich des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht hat.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.08.1998 - 2 Ss 184/98   

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https://dejure.org/1998,6190
OLG Karlsruhe, 28.08.1998 - 2 Ss 184/98 (https://dejure.org/1998,6190)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.1998 - 2 Ss 184/98 (https://dejure.org/1998,6190)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 1998 - 2 Ss 184/98 (https://dejure.org/1998,6190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsaufschub für ein verhängtes Fahrverbot

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Maßgeblich für den Beginn der Rückfallfrist des StVG § 25 Abs 2a S 1 ist der Zeitpunkt der letzten Sachentscheidung durch die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 2 lit. a S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 628
  • NZV 1999, 177
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 06.02.1996 - BT-Drs 13/3691
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1998 - 2 Ss 184/98
    Die Regelung, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks 13/5418) nicht vorgesehen war, erging in Anlehnung an einen Vorschlag des SPD Entwurfs (BT-Drucks 13/3691 S.4), der durch den Rechtsausschuß in modifizierter Form aufgegriffen worden war (BT-Drucks 13/8655).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 40/00

    Vorlage; Zweijahresfrist; Zeitpunkt, in dem das frühere Fahrverbot rechtskräftig

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. August 1998 - 2 Ss 184/98 (NStZ 1998, 628 = DAR 1999, 372 = NZV 1999, 177) - gehindert.

    Für die Prüfung, ob ein (früheres) Fahrverbot gegen den Betroffenen im Sinne des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit verhängt wurde, ist maßgeblich, ob die Entscheidung, mit der das Verbot ausgesprochen wurde, innerhalb dieses Zeitraums rechtskräftig geworden ist; auf den - gegebenenfalls vor Beginn dieses Zeitraums liegenden - Zeitpunkt der Entscheidung kommt es nicht an (ebenso BayObLG NZV 1999, 50 f.; Albrecht NZV 1999, 177 f.; Schäpe DAR 1999, 372 f.; Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, 8. Aufl., Rdn. 1026; a. A. Deutscher NZV 1999, 185, 189).

    b) Stellte man nicht auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung über das frühere Fahrverbot ab, sondern darauf, daß "in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit" eine Entscheidung ergangen ist, durch die ein Fahrverbot verhängt wurde, so müßte dem Betroffenen in dem neuen Verfahren der Vollstreckungsaufschub konsequenterweise auch dann vorenthalten werden, wenn das frühere Fahrverbot nach seiner Anordnung - sei es durch die Bußgeldbehörde oder im gerichtlichen Verfahren - aufgehoben worden ist, dies möglicherweise sogar deshalb, weil sich im nachhinein herausgestellt hat, daß es zu Unrecht verhängt worden war (vgl. auch Albrecht NZV 1999, 177, 178).

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