Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.05.2006

Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06   

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https://dejure.org/2006,4896
BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06 (https://dejure.org/2006,4896)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2006 - 2 StR 150/06 (https://dejure.org/2006,4896)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 2 StR 150/06 (https://dejure.org/2006,4896)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision wegen fehlender Entscheidungsgründe im vorinstanzlichen Urteil; Begriff des "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln"; Kriterien einer notwendigen Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe zum Handeltreiben

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 § 29a § 30
    Tätigkeit als Kurier als (mit-)täterschaftliches Handeltreiben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 577
  • NStZ-RR 2006, 277
  • StV 2007, 83
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel -

    Auszug aus BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06
    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06
    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06
    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

    wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, hält revisionsgerichtlicher Überprüfung stand (vgl. zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, NStZ 2007, 338 und vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 277 und vom 5. März 2013 - 1 StR 35/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 124/07

    Mittäterschaft und Beihilfe bei Kuriertätigkeit (unerlaubtes Handeltreiben;

    Die Urteilsfeststellungen enthalten keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte das Kokain lediglich zum bloßen Weitertransport an einen dritten Kurier übergeben - so die Revision: "Kurzstreckenkurier" - oder dass er keine Schlüssel für die beiden Rauschgiftkoffer erhalten sollte, wie in der von der Revision zitierten Entscheidung BGH StV 2007, 83.
  • BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13

    Bewaffnete unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Dies führt zur Annahme von Tateinheit zwischen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Täter oder Gehilfe (BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, NStZ 2007, 338; vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; Beschluss vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 277).
  • BGH, 22.02.2007 - 4 StR 49/07

    Täterschaft und Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel (Beihilfe bei

    Das gilt zumal dann, wenn der Kurier - wie hier - mit dem An- und Verkauf des Rauschgifts nichts zu tun und auch keinerlei Einfluss auf die Bestimmung von Art und Menge des zu transportierenden Rauschgifts hat und ihm auch die Gestaltung des Transports vorgegeben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06 - und vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 359/06).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.2006 - 3 StR 142/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6019
BGH, 23.05.2006 - 3 StR 142/06 (https://dejure.org/2006,6019)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2006 - 3 StR 142/06 (https://dejure.org/2006,6019)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06 (https://dejure.org/2006,6019)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Nicht geringe Menge Betäubungsmittel

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Nicht geringe Menge Betäubungsmittel

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 577
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens

    4 St 18/90">NStZ 1990, 395; Beschlüsse vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 14; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 4. April 2006 - 3 StR 91/06 Rn. 3; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06).

    Dies gilt auch in Fällen, in denen es lediglich zum Ankauf der Betäubungsmittel kam und eine spätere Auslieferung nicht festgestellt ist (hier Fall II.5), da insoweit das Vorstellungsbild des Angeklagten entscheidend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06).

  • BGH, 25.07.2006 - 1 StR 297/06

    Vollendetes Handeltreiben (Scheindrogen)

    Maßgeblich ist die Vorstellung des Täters von Art und Wirkstoffgehalt des Rauschgifts im Zeitpunkt der Abrede; auf nachträgliche Abweichungen bei der Lieferung kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06, tragend; BGH NStZ 1992, 191).
  • BGH, 12.04.2023 - 5 StR 95/23

    Notwendigkeit einer konkreten Feststellung des Wirkstoffgehalts bei Verurteilung

    Denn selbst wenn in diesen Fällen das Erreichen des Grenzwerts der nicht geringen Menge schon angesichts der gehandelten Rohmengen - abgesetzt wurden jeweils ein bis maximal acht Verkaufseinheiten von je 0, 45 Gramm Kokain - rechnerisch nicht in Betracht kam, so wird gleichwohl der Schuldumfang der Tat und die Schuld des Täters maßgeblich durch den Wirkstoffgehalt bestimmt, so dass es hierzu einer konkreten Feststellung bedurft hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 14; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 4. April 2006 - 3 StR 91/06 Rn. 3; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06 mwN).
  • BGH, 14.02.2023 - 5 StR 543/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Maßgebliche Bestimmung des

    b, d, e der Urteilsgründe (Fälle 11, 13, 15 und 16 der Anklageschrift) den Wirkstoffgehalt der an die Minderjährigen abgegebenen Betäubungsmittel nicht konkret festgestellt, obwohl durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge der Unrechtsgehalt bei Betäubungsmittelstraftaten regelmäßig maßgeblich bestimmt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 14; vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 4. April 2006 - 3 StR 91/06 Rn. 3; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06 mwN).
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