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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2009 - 5 StR 55/09   

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https://dejure.org/2009,6364
BGH, 09.06.2009 - 5 StR 55/09 (https://dejure.org/2009,6364)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2009 - 5 StR 55/09 (https://dejure.org/2009,6364)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 5 StR 55/09 (https://dejure.org/2009,6364)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 280
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 55/09
    a) Schädliche Neigungen sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.).

    b) Das Landgericht hat auch nicht - wie geboten - begründet, dass schädliche Neigungen noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen müssen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.).

  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09

    BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 55/09
    Angesichts der Bestätigung des Schuldspruchs kann der Senat trotz der Zurückverweisung die auf § 74 JGG und § 473 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 2 StPO gestützte Kostenentscheidung bereits jetzt treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09 Rdn. 20, zur Aufnahme in BGHR bestimmt).
  • BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 09.06.2009 - 5 StR 55/09
    Hinzu tritt, dass der Angeklagte bei beiden Taten dem Einfluss des Mitangeklagten N. erlegen ist, was ebenfalls gegen schädliche Neigungen sprechen könnte (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 3).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Wird der Täter nach der verfahrensgegenständlichen Tat zeitnah erneut straffällig, kann dies sowohl ein Indiz für bereits im Tatzeitpunkt entwickelte Persönlichkeitsmängel, als auch für deren Fortbestand sein und deshalb für die Annahme schädlicher Neigungen sprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 55/09, NStZ 2010, 280, 281; weitere Nachweise bei Radtke in: MünchKomm. z. StGB, 3. Aufl., § 17 JGG Rn. 42 ff.).
  • OLG Hamm, 11.06.2013 - 5 RVs 32/13

    Manifestation des Zueignungswillens bei Unterschlagung; Voraussetzungen für die

    Sie können in der Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren und noch zum Urteilszeitpunkt bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 55/09 - Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 199/10 -).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung

    Die Jugendkammer hat es aber versäumt, die Vorverurteilungen inhaltlich darzustellen, so dass eine Beurteilung, ob es sich um erhebliche Straftaten handelte, aus denen sich auf schädliche Neigungen schließen ließe, nicht möglich ist (vgl. BGH Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 55/09).
  • OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 RVs 55/10

    Zuständigkeit der Jugendgerichte für die Verhängung einer vorbehaltenen

    Sie können in der Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren und noch zum Urteilszeitpunkt bestehen (BGH, NStZ 2010, S. 280).

    Schließlich muss an der Möglichkeit ausreichender erzieherischer Beeinflussung der auf die Begehung von Straftaten gerichteten Neigungen durch andere - im Rahmen des § 30 JGG auf dort begrenzte - jugendrichterliche Rechtsfolgen fehlen (vgl. zum Ganzen BGH, NStZ 2010, S. 280; Eisenberg, a.a.O., § 17.

  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe; Umfang der

    Bei dem zur Tatzeit nicht vorbestraften Angeklagten dürfte die zusätzliche Annahme schädlicher Neigungen aber ausgeschlossen sein (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 55/09 Tz. 9 f.).
  • BGH, 20.07.2010 - 5 StR 199/10

    Schädliche Neigungen (Abgrenzung zur Reifeverzögerung; falsch verstandene

    a) Hierfür sind erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel erforderlich, die in aller Regel nur bejaht werden können, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.; BGH NStZ 2010, 280, 281).
  • LG Bielefeld, 03.09.2019 - 3 KLs 14/19
    Sie können in der Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (vgl. BGH NStZ 2010, 280).
  • VG München, 30.11.2011 - M 9 K 10.6099

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; faktischer Inländer; kein Verstoß gegen

    Dabei handelt es sich um erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen (BGH v. 9.6.2009 Az. 5 StR 55/09 RdNr. 9).
  • LG Krefeld, 29.10.2020 - 21 KLs 42/19
    Schädliche Neigungen sind erhebliche Persönlichkeitsmängel, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemein lästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (vgl. BGH NStZ 2010, 280).
  • LG Bielefeld, 02.02.2018 - 4 KLs 38/16
    Sie können in der Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (vgl. BGH NStZ 2010, 280).
  • VG Saarlouis, 19.03.2012 - 10 L 84/12

    Einzelfall einer rechtmäßigen Ausweisung eines assoziationsberechtigten

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Rechtsprechung
   OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 134/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24913
OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 134/09 (https://dejure.org/2009,24913)
OLG München, Entscheidung vom 23.07.2009 - 5St RR 134/09 (https://dejure.org/2009,24913)
OLG München, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 5St RR 134/09 (https://dejure.org/2009,24913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorteilsgewährung: Vormundschaftsgerichtlich bestellter Betreuer als Vorteilsempfänger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Einordnung eines vormundschaftsgerichtlich bestellten Betreuers als Vorteilsempfänger i.S.d. § 333 Strafgesetzbuch (StGB); Zulässigkeit der Einordnung eines vormundschaftsgerichtlich bestellten Betreuers als Amtsträger od. als ein für den öffentlichen Dienst ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Strafbare Vorteilsgewährung an Betreuer

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2837
  • NStZ 2010, 280 (Ls.)
  • StV 2010, 308
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 134/09
    Diese "verwaltende" Tätigkeit ist von der den Gerichten sonst obliegenden Tätigkeit der Rechtspflege grundsätzlich verschieden (BVerfGE 10, 302, 311) und hat öffentlich-rechtlichen Charakter (Engler in Staudinger a. a. O.).

    (2) Das Rechtsverhältnis zwischen dem Betreuer und dem Betreuten ist dagegen trotz eines starken öffentlich-rechtlichen Einschlags grundsätzlich dem Privatrecht zugehörig (BVerfGE 10, 302, 326; MünchKommBGB/Wagenitz vor § 1773 Rn. 19, 22).

    Der Vormund übt seine Tätigkeit grundsätzlich selbständig und in eigener Verantwortung aus (BVerfGE 10, 302, 312), soweit ihm nicht durch Gesetz oder besondere Anordnung Grenzen gesetzt sind (BGHZ 17, 108, 115; Staudinger/Engler a. a. O. Rn. 17 m. w. N.).

  • BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55

    Zwangsunterbringung durch Vormund

    Auszug aus OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 134/09
    Die Rechtsstellung des Betreuers ist ebenso wie die Stellung des Vormunds (§§ 1773 ff. BGB) und des Pflegers (§§ 1909 ff. BGB) der Stellung des Inhabers der elterlichen Sorge nachgebildet (BGHZ 17, 108, 115; Damrau in Soergel BGB 12. Aufl. vor § 1773 Rn. 3).

    Der Vormund übt seine Tätigkeit grundsätzlich selbständig und in eigener Verantwortung aus (BVerfGE 10, 302, 312), soweit ihm nicht durch Gesetz oder besondere Anordnung Grenzen gesetzt sind (BGHZ 17, 108, 115; Staudinger/Engler a. a. O. Rn. 17 m. w. N.).

  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 357/11

    Betreuervergütung: Gesetzwidrigkeit der Abtretung des Anspruchs durch einen zum

    Ebenfalls zutreffend hat das Landgericht eine Amtsträgereigenschaft der Betreuerin nach § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB verneint (OLG München NJW 2009, 2837, 2838).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2010 - 7 UF 54/10

    Unwirksamkeit der Abtretung eines Vergütungsanspruchs wegen

    Als Verfahrensbeistand war Rechtsanwältin X auch kein Amtsträger im Sinne von §§ 203 Abs. 2 Nr. 1, 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl. OLG Düsseldorf, a. a. O., Rdn. 19 und OLG München, NJW 2009, 2837, 2838 für den Betreuer).
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