Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.11.2009

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09   

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https://dejure.org/2010,1046
BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09 (https://dejure.org/2010,1046)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2010 - 5 StR 542/09 (https://dejure.org/2010,1046)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 5 StR 542/09 (https://dejure.org/2010,1046)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer Raub: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einsatz einer Waffe zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat mit dem Ziel der weiteren Wegnahme als Verwenden "bei der Tat" i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Fehlende Vollendung der weiteren Wegnahme unter Einsatz eines Raubmittels im Stadium zwischen ...

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat

  • ra.de
  • rewis.io

    Schwerer Raub: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Einsatz einer Waffe zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat mit dem Ziel der weiteren Wegnahme als Verwenden "bei der Tat" i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Fehlende Vollendung der weiteren Wegnahme unter Einsatz eines Raubmittels im Stadium ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Einsatz einer Waffe zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat mit dem Ziel der weiteren Wegnahme als Verwenden "bei der Tat" i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Fehlende Vollendung der weiteren Wegnahme unter Einsatz eines Raubmittels im Stadium ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Waffe für den zweiten Raub

  • sokolowski.org (Leitsatz und Auszüge)

    Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Beendigungsdoktrin des BGH - ein unbeendetes Kapitel (Dominik Waszczynski; HRRS 7/2010, S. 350 ff.)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Brotmesser-Fall

    §§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Eigentumsdelikte, Qualifikationen, Verwendung eines qualifizierenden Raubmittels in der Beendigungsphase

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • NJW 2010, 1385
  • NStZ 2010, 327
  • StV 2010, 629
  • JR 2011, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 31/09

    Raub (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Gewalt

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Es entspricht dabei ständiger Rechtsprechung, dass eine Verwirklichung der Qualifikationstatbestände des § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB auch noch in der Phase zwischen der - hier gegebenen (vgl. BGHSt 26, 24, 25 f.) - Vollendung und der Beendigung der Raubtat möglich ist (BGHSt 52, 376, 377; 53, 234, 236; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; jeweils m.w.N.).

    Allerdings muss das den Qualifikationstatbestand erfüllende Handeln noch von Zueignungsabsicht (in Fällen der räuberischen Erpressung von Bereicherungsabsicht) getragen sein, was auch dann anzunehmen ist, wenn es auf Beutesicherung abzielt (vgl. BGHSt 53, 234, 237 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; vgl. zu § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB auch Eser in Schönke/Schröder, 27. Aufl. § 250 Rdn. 10 f.).

  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 229/08

    Schwerer Raub (Verwenden einer ungeladenen Schusswaffe; qualifizierte Drohung

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Es entspricht dabei ständiger Rechtsprechung, dass eine Verwirklichung der Qualifikationstatbestände des § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB auch noch in der Phase zwischen der - hier gegebenen (vgl. BGHSt 26, 24, 25 f.) - Vollendung und der Beendigung der Raubtat möglich ist (BGHSt 52, 376, 377; 53, 234, 236; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; jeweils m.w.N.).

    Allerdings muss das den Qualifikationstatbestand erfüllende Handeln noch von Zueignungsabsicht (in Fällen der räuberischen Erpressung von Bereicherungsabsicht) getragen sein, was auch dann anzunehmen ist, wenn es auf Beutesicherung abzielt (vgl. BGHSt 53, 234, 237 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; vgl. zu § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB auch Eser in Schönke/Schröder, 27. Aufl. § 250 Rdn. 10 f.).

  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 445/08

    Schwerer, besonders schwerer räuberischer Diebstahl (Verwendung einer Waffe oder

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Es entspricht dabei ständiger Rechtsprechung, dass eine Verwirklichung der Qualifikationstatbestände des § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB auch noch in der Phase zwischen der - hier gegebenen (vgl. BGHSt 26, 24, 25 f.) - Vollendung und der Beendigung der Raubtat möglich ist (BGHSt 52, 376, 377; 53, 234, 236; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Gleiches gilt, wenn der Täter - wie hier - im Rahmen eines noch nicht abgeschlossenen einheitlichen Tatgeschehens zur Intensivierung seiner Drohung und zugleich seines Angriffs auf die von §§ 249 ff. StGB mitgeschützten Vermögensrechte ein gegebenenfalls von ihm zuvor nur mitgeführtes gefährliches Werkzeug tatsächlich einsetzt und damit den Qualifikationstatbestand vollständig erfüllt (zur ähnlichen Problematik bei § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB im Ergebnis ebenso BGHSt 51, 276, 278 f., zu weitgehende Folgerungen bei Fischer, StGB 57. Aufl. § 177 Rdn. 84a).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Es entspricht dabei ständiger Rechtsprechung, dass eine Verwirklichung der Qualifikationstatbestände des § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB auch noch in der Phase zwischen der - hier gegebenen (vgl. BGHSt 26, 24, 25 f.) - Vollendung und der Beendigung der Raubtat möglich ist (BGHSt 52, 376, 377; 53, 234, 236; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 239/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen

    aa) Das Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs "bei der Tat' liegt in zeitlicher Hinsicht vor, wenn das gefährliche Werkzeug zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung der Tat eingesetzt wird (BGH, Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276, 278; Beschluss vom 25. Februar 2010 - 5 StR 542/09, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 8).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 299/13

    Verwirklichung von Raubqualifikationen nach Vollendung der Tat (Erforderlichkeit

    Ein Verwenden 'bei der Tat' nach Vollendung liegt ferner vor, wenn das gefährliche Werkzeug vor Beendigung der Tat mit dem Ziel einer weiteren Wegnahme eingesetzt wurde, diese aber nicht mehr zur Vollendung gelangte (BGH NJW 2010, 1385).
  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19

    Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf

    bb) Soweit der Generalbundesanwalt - in der Sache zutreffend (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 5 StR 542/09, NStZ 2010, 327) - darauf hinweist, dass die Tat des Angeklagten rechtlich als besonders schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Körperverletzung (statt als versuchter besonders schwerer Raub, tateinheitlich zusammentreffend mit Raub, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung) zu werten ist, zeigt er einen Subsumtionsfehler auf, der der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht entgegen steht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/94, NStZ 1996, 352).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7020
BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09 (https://dejure.org/2009,7020)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2009 - 5 StR 136/09 (https://dejure.org/2009,7020)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2009 - 5 StR 136/09 (https://dejure.org/2009,7020)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 264 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
    Subventionsbetrug (unrichtige Angabe über eine investitionserhebliche Tatsache; Scheingeschäft; Umgehungsgeschäft; Vorsatz und Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale; tätige Reue trotz Teilauszahlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe der unrichtigen Angaben gegenüber dem Subventionsgeber als Vollendung eines Subventionsbetruges; Ausgleich der fehlenden Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts beim Subventionsbetrug durch § 264 Abs. 5 S. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StGB § 264 Abs. 1; ; StGB § 264 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 264 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 264 Abs. 5 S. 1
    Bekanntgabe der unrichtigen Angaben gegenüber dem Subventionsgeber als Vollendung eines Subventionsbetruges; Ausgleich der fehlenden Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts beim Subventionsbetrug durch § 264 Abs. 5 S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 327
  • NStZ 2010, 624
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09
    Das Landgericht wird namentlich die Art und den Umfang möglicher entschädigungspflichtiger Maßnahmen aufzuklären haben (vgl. BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1; BGH StraFo 2008, 266).
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05

    Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben:

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09
    Nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmende Tatsachen sind aber auch diejenigen, die ein unvollständiges Gesamtbild vermitteln (BGH NStZ 2006, 625, 627 Tz. 8).
  • BGH, 11.03.2008 - 3 StR 378/07

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Unerbringung in der

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09
    Das Landgericht wird namentlich die Art und den Umfang möglicher entschädigungspflichtiger Maßnahmen aufzuklären haben (vgl. BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1; BGH StraFo 2008, 266).
  • BGH, 20.01.1987 - 1 StR 456/86

    Begriff der Vorteilhaftigkeit einer Zuwendung

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09
    Da der Subventionsbetrug gemäß § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB bereits vollendet ist, wenn die unrichtigen Angaben dem Subventionsgeber gegenüber gemacht worden sind (BGHR StGB § 264 Abs. 1 Nr. 1 vorteilhaft 1), bezieht sich Absatz 5 auf solche Verhinderungshandlungen, die nach Vollendung der Tat vorgenommen wurden.
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 184/86

    Subventionsbetrug bei Referenzfilmförderung

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09
    Unrichtig im Sinne des § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB sind die vom Täter zu den subventionserheblichen Tatsachen gemachten Angaben, wenn sie nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen (BGHR StGB § 264 Abs. 1 Nr. 1 subventionserhebliche Tatsache 1).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 804/92

    Vorwurf des Gründungsschwindels wegen Versäumnis der Aufschlüsselung von

    Auszug aus BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09
    Dies lässt allerdings außer Acht, dass der Angeklagte sich nur dann in keinem nach § 16 StGB relevanten Irrtum befunden hat, wenn er die rechtlichen Folgen der Unwirksamkeit seiner Vertragskonstruktion erkannt hätte (vgl. BGHR StGB § 16 Abs. 1 Umstand 2).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Denn eine Zurückverweisung zur Nachholung einer Verfallsanordnung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB kommt im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht in Betracht (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10 Rn. 9, wistra 2010, 100; vom 10. November 2009 - 4 StR 443/09 Rn. 10).
  • BGH, 11.02.2010 - 4 StR 433/09

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs; Kognitionspflicht des

    Das gilt unbeschadet dessen, dass aus der beruflichen Qualifikation und Stellung des Angeklagten allein noch nicht ohne weiteres auf die Wahrnehmung seiner ihm obliegenden Aufgaben geschlossen werden darf (vgl. BGH, Beschl. vom 9. November 2009 - 5 StR 136/09).
  • BGH, 15.11.2022 - 6 StR 237/21

    BGH hebt weitere Freisprüche bezüglich des Projekts "Hohe Düne" auf

    bb) Die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs setzt - wie bei dem insoweit vergleichbaren § 42 AO - voraus, dass der gewählten Gestaltungsform kein eigenständiger Sinngehalt zukommt und sie allein zur Herbeiführung der Subventionsgewährung vorgenommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2009 - 5 StR 136/09, Rn. 6).
  • OLG Rostock, 17.01.2012 - I Ws 404/11

    Subventionsbetrug: Beginn der Verfolgungsverjährung mit Beendigung der Tat durch

    Die von der Verteidigung im Schriftsatz vom 05.01.2012 aufgeführte Entscheidung des BGH vom 09.01.2009 - 5 StR 136/09 - erscheint dem Senat vorliegend nicht einschlägig, weil der Angeschuldigte seine vorgefasste Absicht, die Waldflächen quasi als "Strohmann" für einen nicht berechtigten Dritten zu erwerben und anschließend bis zum Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist an diesen zu verpachten, eben gerade nicht aufgedeckt hat.
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Denn eine Zurückverweisung zur Nachholung einer Verfallsanordnung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB kommt im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht in Betracht (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10 Rn. 9, wistra 2010, 100; vom 10. November 2009 - 4 StR 443/09 Rn. 10).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.12.2022 - 12 KLs 501 Js 2401/22

    Subventionsbetrug bei Coronahilfen

    Darüber hinaus war die Subvention der AL zu dem Zeitpunkt bewilligt und ausbezahlt, also i.S.d. § 264 Abs. 6 Satz 1 StGB gewährt worden (BGH, Beschluss vom 09.11.2009 - 5 StR 136/09, juris Rn. 12).
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