Rechtsprechung
BGH, 03.11.2010 - 1 StR 500/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 24 StPO; § 26a StPO; § 26 StPO; § 238 StPO; § 43a BRAO
Unbegründetes Befangenheitsgesuch (Ablehnungsverfahren; rechtliches Gehör: Überraschungsurteil; Spannungen zwischen Gericht und Verteidiger ["sich aufmandelnder Verteidiger"]; Aushändigung und Kopie einer eingeschränkten Aussagegenehmigung); Verhandlungsleitung und ... - lexetius.com
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Art 103 Abs 1 GG, § 24 StPO
Befangenheitsbesorgnis: Verwendung des Begriffs "Aufmandeln" gegenüber dem Verteidiger des Angeklagten durch den vorsitzenden Richter - Besorgnis der Befangenheit - rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 24 StPO
Befangenheitsbesorgnis: Verwendung des Begriffs "Aufmandeln" gegenüber dem Verteidiger des Angeklagten durch den vorsitzenden Richter - Besorgnis der Befangenheit - rewis.io
Befangenheitsbesorgnis: Verwendung des Begriffs "Aufmandeln" gegenüber dem Verteidiger des Angeklagten durch den vorsitzenden Richter - Besorgnis der Befangenheit
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Befangenheitsbesorgnis: Verwendung des Begriffs "Aufmandeln" gegenüber dem Verteidiger des Angeklagten durch den vorsitzenden Richter - Besorgnis der Befangenheit
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Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Auszüge)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Nun mandeln Sie sich doch nicht so auf."
Verfahrensgang
- LG Kempten, 20.05.2010 - 1 KLs 327 Js 6100/09
- BGH, 03.11.2010 - 1 StR 500/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 228
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01
Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche …
Auszug aus BGH, 03.11.2010 - 1 StR 500/10
Diese Erläuterung in der dienstlichen Erklärung ist für sich schon geeignet, ursprüngliches Misstrauen zu beseitigen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 StR 557/01). - BGH, 22.08.2006 - 1 StR 382/06
(Kein) rechtliches Gehör im Ablehnungsverfahren
Auszug aus BGH, 03.11.2010 - 1 StR 500/10
Haben sich die Tatsachen vor demselben Gericht ereignet, so kann dieses auf Grund eigener Wahrnehmungen ohne weiteres die Entscheidung treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2006 - 1 StR 382/06 mwN).
- OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20
Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; …
Und in eben diesem Rahmen bewegt sich die nämliche Äußerung: Auch wenn in ihr ein gewisser Unmut über die Abwegigkeit des Aussageverhaltens bzw. die Unwahrheit der Aussage der Angeschuldigten DD zum Ausdruck kommt, erreicht diese - zumal in eine volkstümliche Redewendung gekleidete (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1995 - 5 StR 345/95, NStZ-RR 1996, 200 ; Beschluss vom 03.11.2010 - 1 StR 500/10, NStZ 2011, 228 ) - Einschätzung im Tonfall bei weitem nicht dieselbe Schärfe, wie etwa der (verletzende) Vorwurf an einen Verfahrensbeteiligten, "unverschämt zu lügen" (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.08.1993 - 5 St RR 80/93, NJW 1993, 2948). - BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen
Es ist vielmehr dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts überlassen, mit welchen Mitteln es sich Kenntnis von dem Bestehen oder Nichtbestehen der maßgeblichen Tatsachen verschaffen will (vgl. z.B. BGH NStZ 2011, 228).