Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.06.2013

Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2013 - 2 StR 75/13   

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https://dejure.org/2013,18676
BGH, 18.06.2013 - 2 StR 75/13 (https://dejure.org/2013,18676)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2013 - 2 StR 75/13 (https://dejure.org/2013,18676)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - 2 StR 75/13 (https://dejure.org/2013,18676)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 255 StGB
    Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung: Beginn der Tatausführung bei Vorbehalten des Täters bezüglich der Durchführung des Tatvorhabens

  • Wolters Kluwer

    Versuchsbeginn bei besonders schwerer räuberischer Erpressung und Verabredung über das Ausbleiben der Tat bei Anwesenheit eines Kindes

  • rewis.io

    Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung: Beginn der Tatausführung bei Vorbehalten des Täters bezüglich der Durchführung des Tatvorhabens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchsbeginn bei besonders schwerer räuberischer Erpressung und Verabredung über das Ausbleiben der Tat bei Anwesenheit eines Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Versuchsbeginn bei Tätervorbehalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 579
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit

    Auszug aus BGH, 18.06.2013 - 2 StR 75/13
    Das kann sich auf die Beurteilung des Versuchsbeginns für alle Mittäter ausgewirkt haben (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1993 - 2 StR 158/93, BGHSt 39, 236, 237 f.).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99

    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener

    Auszug aus BGH, 18.06.2013 - 2 StR 75/13
    Daraus könnte sich ein Vorbehalt ergeben, der dazu geführt hätte, dass die Schwelle zum Versuch nach der Tätervorstellung noch nicht überschritten war (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 76/99, NStZ 1999, 395, 396; Beschluss vom 20. August 2004 - 2 StR 281/04, BGHR StGB, § 22 Ansetzen 33).
  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04

    Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit

    Auszug aus BGH, 18.06.2013 - 2 StR 75/13
    Daraus könnte sich ein Vorbehalt ergeben, der dazu geführt hätte, dass die Schwelle zum Versuch nach der Tätervorstellung noch nicht überschritten war (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 76/99, NStZ 1999, 395, 396; Beschluss vom 20. August 2004 - 2 StR 281/04, BGHR StGB, § 22 Ansetzen 33).
  • BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (Begriff und Begründung des unbeendeten /

    Auszug aus BGH, 18.06.2013 - 2 StR 75/13
    Aus dem Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10 (NStZ 2011, 337, 338) ergibt sich nichts anderes.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2013 - 2 StR 117/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17507
BGH, 19.06.2013 - 2 StR 117/13 (https://dejure.org/2013,17507)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2013 - 2 StR 117/13 (https://dejure.org/2013,17507)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 2 StR 117/13 (https://dejure.org/2013,17507)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 212 StGB; § 15 StGB
    Strafzumessung (Grenzen der Strafschärfung infolge einer besonders brutalen Tatausführung; emotionsloses Nachtatverhalten; direkter Vorsatz)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 212 Abs 1 StGB
    Strafzumessung bei Totschlag: Straferschwerende Berücksichtigung der angewandten Gewalt und der Beseitigung der Leiche als Nachtatverhalten

  • Wolters Kluwer

    Ableitung des Vorwurfs gesteigerter Brutalität aus der Erwürgung unter erheblichem Kraftaufwand

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Totschlag: Straferschwerende Berücksichtigung der angewandten Gewalt und der Beseitigung der Leiche als Nachtatverhalten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 3
    Ableitung des Vorwurfs gesteigerter Brutalität aus der Erwürgung unter erheblichem Kraftaufwand

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: 5 bis 15 Jahre? - Der BGH und die Regeln der Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 579
  • StV 2014, 412
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 435/08

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht; besondere Schwere der Schuld; direkter

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - 2 StR 117/13
    Er ist insoweit nicht über Maßnahmen der Sicherung und Verschleierung hinausgegangen (vgl. BGH NStZ 2009, 260).
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 535/20

    Revision gegen die Verurteilung wegen Totschlags, Störung der Totenruhe und

    "Das bloße Beseitigen des Leichnams sowie ein ungehöriger Umgang mit dem Leichnam, der die Voraussetzungen des § 168 StGB nicht erfüllt, darf grundsätzlich nicht straferschwerend herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 2 StR 117/13 -, NStZ 2013, 579, 580; Senat, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 5 StR 92/08 -, NStZ 2008, 569).
  • BGH, 04.04.2023 - 1 StR 488/22

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer schweren Beleidigung

    Diese zu Lasten des Angeklagten berücksichtigte Wertung des Landgerichts bezieht sich erkennbar nicht auf die zur Tötung erforderliche Gewalt, die nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 2 StR 117/13 Rn. 7), sondern auf den Umstand, dass der Angeklagte bei der Tatbegehung mit Tötungsabsicht gehandelt hat.
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