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   BGH, 14.06.2002 - 3 StR 132/02   

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https://dejure.org/2002,3812
BGH, 14.06.2002 - 3 StR 132/02 (https://dejure.org/2002,3812)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2002 - 3 StR 132/02 (https://dejure.org/2002,3812)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2002 - 3 StR 132/02 (https://dejure.org/2002,3812)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 54 Abs. 1 und 2 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Strafzumessung (Milderung); verminderte Schuldfähigkeit (BtM-Auswirkungen; Einzelstrafe; Auswirkung bei der Bildung der Gesamtstrafe); Abfassung der Urteilsgründe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Teileinstellung eines Verfahrens - Generalbundesanwalt - Unterschlagung - Versuch - Verminderte Schuldfähigkeit

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 54 Abs. 1; ; StGB § 54 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Verminderte Schuldfähigkeit bei BtM-Abhängigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 263
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 14.06.2002 - 3 StR 132/02
    Lediglich bei der zusammenfassenden Bewertung des gesamten Schuldumfanges aller Taten im Rahmen der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGHSt 24, 268, 270) wird auch der Umstand einer verminderten Schuldfähigkeit Bedeutung erlangen.
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Auszug aus BGH, 14.06.2002 - 3 StR 132/02
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, etwa wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder wenn der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt wird (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12 m. w. N.; BGH NStZ 2002, 31).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 14.06.2002 - 3 StR 132/02
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, etwa wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder wenn der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt wird (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12 m. w. N.; BGH NStZ 2002, 31).
  • BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei

    Derartige Folgen sind bei einem Rauschmittelsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, etwa wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuss zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder wenn der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2002 - 3 StR 132/02, NStZ-RR 2002, 263).
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20

    Öffentlichkeitsgrundsatz (Verlassen der häuslichen Unterkunft zur Teilnahme an

    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, sich aus einer Fülle erheblicher und unerheblicher Tatsachen diejenigen herauszusuchen, in denen eine Straftat gesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2011 - 3 StR 209/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 14. Juni 2002 - 3 StR 132/02, NStZ-RR 2002, 263).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit,

    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, sich aus einer Fülle erheblicher und unerheblicher Tatsachen diejenigen herauszusuchen, in denen eine Straftat gesehen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2002 - 3 StR 132/02, NStZ-RR 2002, 263).
  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 390/19

    Urteilsgründe (Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen)

    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, sich aus einer Fülle erheblicher und unerheblicher Tatsachen diejenigen herauszusuchen, in denen eine Straftat gesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2011 - 3 StR 209/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 14. Juni 2002 - 3 StR 132/02, NStZ-RR 2002, 263).
  • BGH, 18.08.2011 - 3 StR 209/11

    Sicherungsverfahren (Urteilsgründe); Unterbringung in einem psychiatrischen

    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einer Fülle erheblicher und unerheblicher Tatsachen diejenigen herauszusuchen, in denen eine Straftat gesehen werden kann (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2002 - 3 StR 132/02, NStZ-RR 2002, 262).
  • BGH, 04.09.2018 - 3 StR 344/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Abhängigkeit von Rauschmitteln ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit etwa dann begründen, wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (BGH, Urteile vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54; vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12; Beschluss vom 14. Juni 2002 - 3 StR 132/02, NStZ-RR 2002, 263).
  • BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02

    Tötungsvorsatz; Beweiswürdigung; Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe;

    Sollte er bei seiner Beurteilung den Drogenkonsum des Angeklagten in den Vordergrund stellen, wird er die Voraussetzungen, die von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang für die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit aufgestellt worden sind, zu berücksichtigen haben (vgl. NStZ-RR 2002, 263 m. w. N.).
  • LG Aurich, 28.05.2021 - 11 Ks 2/19
    Ein minder schwerer Fall liegt vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit bei Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle in so erheblichem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH, Urteil vom 14.06.2002, 3 StR 132/02; BGH, Urteil vom 16.08.2006, 2 StR 236/06; BGH Urteil vom 26.04.2007 4 StR 7/07).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2002 - 1 StR 79/02   

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https://dejure.org/2002,4594
BGH, 12.06.2002 - 1 StR 79/02 (https://dejure.org/2002,4594)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2002 - 1 StR 79/02 (https://dejure.org/2002,4594)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 1 StR 79/02 (https://dejure.org/2002,4594)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 263
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

    Auszug aus BGH, 12.06.2002 - 1 StR 79/02
    Erforderlich ist, daß der Täter im Bemühen, einen Ausgleich mit dem Opfer zu erreichen, die Tat "ganz oder zum überwiegenden Teil" wiedergutgemacht hat; ausreichend ist aber auch, daß der Täter dieses Ziel ernsthaft erstrebt (BGH NStZ 2002, 29; NJW 2001, 2557; NStZ 1995, 492, 493; st. Rspr.).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte

    Auszug aus BGH, 12.06.2002 - 1 StR 79/02
    Erforderlich ist, daß der Täter im Bemühen, einen Ausgleich mit dem Opfer zu erreichen, die Tat "ganz oder zum überwiegenden Teil" wiedergutgemacht hat; ausreichend ist aber auch, daß der Täter dieses Ziel ernsthaft erstrebt (BGH NStZ 2002, 29; NJW 2001, 2557; NStZ 1995, 492, 493; st. Rspr.).
  • BGH, 20.11.2007 - 4 StR 408/07

    Erörterungsmangel zum Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachung; ernstes Bemühen um

    Dies konnte die hier gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46 a StGB aber nicht ersetzen (vgl. Senat, Beschl. v. 14.12.1999 - 4 StR 554/99, StV 2000, 129 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 22.02.2001 - 3 StR 41/01, StV 2001, 457; s.a. BGH, Beschl. v. 12.06.2002 - 1 StR 79/02, NStZ-RR 2002, 263, 264).
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