Weitere Entscheidung unten: LG Kiel, 23.08.2006

Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2006 - 4 StR 446/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5482
BGH, 14.11.2006 - 4 StR 446/06 (https://dejure.org/2006,5482)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2006 - 4 StR 446/06 (https://dejure.org/2006,5482)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06 (https://dejure.org/2006,5482)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision wegen der Rüge bezüglich der Beurteilung strafrechtlicher Konkurrenzen; Grundsätzliche Verdrängung des § 315c Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) von § 315b Abs. 1 StGB bei gleichzeitiger Verwirklichung der Straftatbestände

  • Judicialis

    StGB § 315 c Abs. 1; ; StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315 b Abs. 1 § 315 c Abs. 1 § 52 Abs. 1
    Verhältnis zwischen § 315b und § 315c StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Zusammentreffen mit Straßenverkehrsgefährdung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Zusammentreffen mit Straßenverkehrsgefährdung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 59
  • NZV 2007, 151
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 14.11.2006 - 4 StR 446/06
    Dies gilt jedoch nicht, wenn das Tatgeschehen - wie hier - als natürliche Handlungseinheit aufzufassen ist und einzelne der Teilakte nur den Tatbestand des § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllen, nicht aber auch - wie das Zufahren auf den Polizeibeamten mit Schädigungsvorsatz und das Rammen eines Fahrzeugs, um es beiseite zu schieben (vgl. BGHSt 48, 233, 236/237) - den des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB.
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 14.11.2006 - 4 StR 446/06
    Zwar wird § 315 c Abs. 1 StGB bei gleichzeitiger Verwirklichung beider Straftatbestände grundsätzlich von § 315 b Abs. 1 StGB verdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 1978 - 4 StR 146/78; Cramer/Sternberg-Lieben StGB 27. Aufl. § 315 b Rdn. 16).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Soweit sich der Angeklagte mit Blick auf das zu schnelle Einfahren in die Kreuzung mit der vorfahrtsberechtigten Straße gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2a und d StGB schuldig gemacht haben könnte, werden diese Tatbestände - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - im Wege der Gesetzeskonkurrenz durch § 315b Abs. 1 StGB verdrängt (BGH, Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06, NStZ-RR 2007, 59).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Damit hat es die naheliegende Möglichkeit nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen, dass der Angeklagte sein Fahrzeug bei dem Überholvorgang in erster Linie lediglich als Fluchtmittel zwar grob verkehrswidrig, aber nicht bewusst zweckwidrig in verkehrsfeindlicher Einstellung einsetzte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06).
  • BGH, 28.02.2024 - 4 StR 369/23
    Der im Rahmen dieses Teilaktes gleichzeitig verwirklichte Tatbestand des § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. f) StGB trat dahinter zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06 mwN).
  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20

    Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im

    Insoweit hätte sich das Landgericht mit der naheliegenden Möglichkeit auseinandersetzen müssen, dass der Angeklagte sein Fahrzeug auch in dieser Situation in erster Linie lediglich als Fluchtmittel zwar verkehrswidrig, aber nicht bewusst zweckwidrig in verkehrsfeindlicher Einstellung einsetzte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06, NStZ-RR 2007, 59, 60).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse von molekulargenetischen

    Die Urteilsgründe schließen aber ungeachtet der Feststellungen zu den beengten räumlichen Verhältnissen am Tatort schon nicht aus, dass er trotz der Öffnung der Tür - was mit seinem festgestellten bedingten Körperverletzungsvorsatz vereinbar ist - bis zuletzt ein kollisionsfreies Passieren des Einsatzfahrzeugs für möglich hielt und anstrebte, er also den Verkehrsvorgang für sein Fortkommen nicht pervertierte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 7; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 29; Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06).
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 23.08.2006 - 37 Qs 62/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6838
LG Kiel, 23.08.2006 - 37 Qs 62/06 (https://dejure.org/2006,6838)
LG Kiel, Entscheidung vom 23.08.2006 - 37 Qs 62/06 (https://dejure.org/2006,6838)
LG Kiel, Entscheidung vom 23. August 2006 - 37 Qs 62/06 (https://dejure.org/2006,6838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im Fall der Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinfluss; Einordnung von Motorbooten als Kraftfahrzeuge i.S.d. § 69 Strafgesetzbuch (StGB); Beschränkung der Begrifflichkeit auf Landkraftfahrzeuge

  • blutalkohol PDF, S. 301

    Begriff des Kraftfahrzeugs i. S. d. § 69 StVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im Fall der Verursachung eines Unfalls unter Alkoholeinfluss; Einordnung von Motorbooten als Kraftfahrzeuge i.S.d. § 69 Strafgesetzbuch ( StGB ); Beschränkung der Begrifflichkeit auf Landkraftfahrzeuge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 59
  • NZV 2007, 160
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München II, 27.10.1992 - 9 Qs 9/92
    Auszug aus LG Kiel, 23.08.2006 - 37 Qs 62/06
    Dass sich die Definitionen in § 1 Abs. 2 StVG und § 248 b Abs. 4 StGB nicht heranziehen lassen, folgt schon aus deren ausdrücklicher Beschränkung auf "dieses Gesetz" bzw. "diese Vorschrift", beim StVG außerdem aus dessen Sinn und Zweck, weil es ausschließlich den Straßenverkehr regelt und sich deshalb auch nur mit Landfahrzeugen befassen muss (wie hier LG München II, Beschluss vom 27. Oktober 1992, Az. 9 Qs 9/92, NZV 1993, 83 f; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., München 2004, § 69 Rn. 3).
  • BayObLG, 06.04.1993 - 1St RR 59/93

    Maschinell angetriebene Landfahrzeuge, die an Bahngleise gebunden sind, sind

    Auszug aus LG Kiel, 23.08.2006 - 37 Qs 62/06
    Entgegen teilweise vertretener Auffassung (etwa BayOLG, Beschluss vom 6. April 1993, 1 St RR 59/93, MDR 1993, 1100 f. m. w. N.) erfasst der Begriff des Kraftfahrzeugs i. S. d. Vorschrift auch Motorboote.
  • VG Karlsruhe, 05.11.2020 - 11 K 7820/19

    Rückbauverfügung rechtmäßig, weil ein Anbau an ein Wohnhaus aus Glas keine Garage

    § 248b Abs. 4 des Strafgesetzbuches definiert Kraftfahrzeuge "im Sinne dieser Vorschrift" ähnlich als Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind (VG Mainz, Urt. v. 15.1.2008 - 3 K 454/07, BeckRS 2008, 37868, beck-online mit Verweis auf LG Kiel, Beschl. v. 23.08.2006 - 37 Qs 62/06 - juris, Rn. 1).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 1 Ss 21/08

    Sportboot - Trunkenheitsfahrt und Entziehung Kfz-Fahrerlaubnis

    Soweit in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung das Landgericht Kiel (DAR 2006, S. 699 = NStZ-RR 2007, S. 59) die Auffassung vertreten hat, dass einem Beschuldigten oder Angeklagten, der rauschmittelbedingt ein Motorboot im Zustand der Fahrunsicherheit geführt hat, nach § 69 StGB die straßenverkehrsrechtliche Fahrerlaubnis entzogen werden könne (ähnlich für Lokomotive: LG München II NZV 1993, S. 83111a StPO]; dagegen: BayObLG MDR 1993, S. 1100, 1101 [im Revisionsverfahren in gleicher Sache]), pflichtet der Senat dem nicht bei.
  • OLG Rostock, 26.06.2008 - 1 Ss 95/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr

    Vereinzelten Gegenstimmen (LG Kiel, DAR 2006, 699; LG München, NZV 1993, 83) ist zwar zuzugeben, dass sich die Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 2 StVG zunächst nur auf Kraftfahrzeuge "im Sinne dieses Gesetzes" bezieht.
  • VG Mainz, 15.01.2008 - 3 K 454/07

    Keine Motorrad-Garage

    Damit sind nach zumindest teilweise vertretener Auffassung von der strafrechtlichen Bestimmung - anders als etwa vom Straßenverkehrsrecht - beispielsweise Motorboote umfasst (vgl. nur LG Kiel, Beschluss vom 23. August 2006 - 37 Qs 62/06 - [juris] = NStZ-RR 2007, 59 m.w.N.).
  • LG Oldenburg, 07.08.2007 - 1 Qs 338/07

    Anforderungen an den Begriff des Kraftfahrzeugs

    Den vereinzelten Gegenstimmen ( LG Kiel, NStZ-RR 2007, S. 59; LG München, NZV 1993, S. 83) ist zuzugeben, dass sich die Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 2 StVG zunächst nur auf Kraftfahrzeuge "im Sinne dieses Gesetzes" bezieht.
  • AG Wolgast, 08.01.2008 - 3 Cs 468/07

    Einfuhr von Betäubungsmitteln ; Trunkenheit im Verkehr

    Die Norm solle die Verkehrsicherheit schützen, die in gleicher Weise durch eine Person gefährdet werde, die ihre Ungeeignetheit zum Umgang mit motorisierten Fahrzeugen im Straßenverkehr oder mit einem Motorboot gezeigt habe (LG Kiel, DAR 2006, 699).
  • LG Oldenburg, 23.11.2007 - 4 Qs 515/07
    Die Kammer schließt sich jedoch der Gegenauffassung an, die auch Motorboote als von § 69 StGB erfasst ansieht (LG Kiel, NStZ-RR 2007, 59 [= BA 2007, 189]; Tröndle/Fischer § 69 Rdnr. 3; vgl. auch LG München II, NZV 1993, 83).
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