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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.03.2009 - 1 Ws 226/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14683
OLG Brandenburg, 02.03.2009 - 1 Ws 226/08 (https://dejure.org/2009,14683)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.2009 - 1 Ws 226/08 (https://dejure.org/2009,14683)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 2009 - 1 Ws 226/08 (https://dejure.org/2009,14683)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenfallen des Additions- und Probationsverfahrens bei Wiederaufnahme zu Ungunsten des freigesprochenen Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 359 Nr. 1; ; StPO § 359 Nr. 2; ; StPO § 362 Nr. 1; ; StPO § 362 Nr. 2; ; StPO § 368; ; StPO § 370 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusammenfallen des Additions- und Probationsverfahrens bei Wiederaufnahme zu Ungunsten des freigesprochenen Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Wuppertal, 09.10.2009 - 22 KLs 23/06

    Bestehen einer konkreten Unrechtsvereinbarung im Sinne des Unternehmens bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2009 - 1 Ws 226/08
    Mit weiterem Urteil des Landgerichts Cottbus vom 8. Dezember 2006 (22 Kls 22/06, 22 Kls 23/06) wurden die gesondert verfolgten .

    Mit Verfügung vom 22. Februar 2008 hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin im Hinblick auf die rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Cottbus vom 8. Dezember 2006 (22 Kls 22/06, 22 Kls 23/06) beim Landgericht Neuruppin die Zulassung der Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Beschwerdeführers gem. § 362 Nr. 2 StPO beantragt.

  • BGH, 28.07.1964 - 2 StE 15/56

    Otto John

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2009 - 1 Ws 226/08
    Nach § 370 Abs. 1 StPO wird der ursächliche Zusammenhang zwischen den in §§ 359 Nrn. 1 und 2 und 362 Nr. 1 und 2 StPO bezeichneten Handlungen und dem Urteil gesetzlich (widerlegbar) vermutet (vgl. BGHSt 19, S. 365 ff.; Marxen/Tiemann, Die Wiederaufnahme in Strafsachen, 2. Aufl. 2005, Rdnr. 142).
  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2009 - 1 Ws 226/08
    Eine Zurückverweisung der Sache an das untere Gericht ist im Beschwerdeverfahren - anders als im Revisionsverfahren - nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig (vgl. dazu BGH NJW 1964, S. 2119; OLG Düsseldorf NJW 2002, S. 2963), nämlich dann, wenn ein so gravierender Verfahrensmangel vorliegt, dass von einer ordnungsgemäßen Justizgewährung nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1974, S. 709, 712).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2002 - 4 Ws 222/02

    Bindung der Strafvollstreckungskammer an Aufhebung und Zurückverweisung; Anhörung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2009 - 1 Ws 226/08
    Eine Zurückverweisung der Sache an das untere Gericht ist im Beschwerdeverfahren - anders als im Revisionsverfahren - nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig (vgl. dazu BGH NJW 1964, S. 2119; OLG Düsseldorf NJW 2002, S. 2963), nämlich dann, wenn ein so gravierender Verfahrensmangel vorliegt, dass von einer ordnungsgemäßen Justizgewährung nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1974, S. 709, 712).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.1973 - 1 Ws 177/73

    Sofortige Beschwerde gegen die entschädigungslose Einziehung gem. § 73 StGB eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2009 - 1 Ws 226/08
    Eine Zurückverweisung der Sache an das untere Gericht ist im Beschwerdeverfahren - anders als im Revisionsverfahren - nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig (vgl. dazu BGH NJW 1964, S. 2119; OLG Düsseldorf NJW 2002, S. 2963), nämlich dann, wenn ein so gravierender Verfahrensmangel vorliegt, dass von einer ordnungsgemäßen Justizgewährung nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1974, S. 709, 712).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1992 - 3 Ws 646/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2009 - 1 Ws 226/08
    Stattdessen hat er in § 309 Abs. 2 StPO das Beschwerdegericht für den Regelfall beauftragt, selbst zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1993, S. 375; Hanack JZ 1967, S. 223).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.04.1974 - 1 Qs 68/74
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2009 - 1 Ws 226/08
    Denn für den Fall, dass eine Beweisaufnahme nach § 369 StPO beispielsweise - wie hier - wegen Aktenkundigkeit der uneidlichen Falschaussage eines Zeugen im Sinne von § 362 Nr. 2 StPO entfällt (vgl. KG JR 1984, S. 393; OLG Jena NStZ-RR 1997, S. 47), können die Zulässigkeitsprüfung (Additionsverfahren) und Begründetheitsprüfung (Probationsverfahren) zusammenfallen (vgl. RGSt 35, S. 351; OLG Dresden, in: Alsberg, Entscheidungen (1927), Bd. II, S. 416 Nr. 319; OLG Bremen GA 1960, S. 216, 217; OLG München MDR 1974, S. 775; LR-Gössel, StPO 25. Aufl. 2003 ff.; § 369, Rdnr. 1a; § 370 Rdnr. 3; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 370 Rdnr. 2; KMR-Paulus, StPO, § 369 Anm. 5a; Peters, Strafprozess, 2. Aufl. S. 594).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.08.2009 - 3 Ws 687/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20993
OLG Frankfurt, 06.08.2009 - 3 Ws 687/09 (https://dejure.org/2009,20993)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.08.2009 - 3 Ws 687/09 (https://dejure.org/2009,20993)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. August 2009 - 3 Ws 687/09 (https://dejure.org/2009,20993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 127 Abs 2 StPO, § 310 Abs 1 StPO
    Vorläufige Festnahme: Ausschluss der weiteren Beschwerde

  • rechtsportal.de

    StPO § 127 Abs. 2; StPO § 310 Abs. 1
    Begriff der Verhaftung im Sinne von § 310 Abs. 1 StPO; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Verfahren der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Festnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff der Verhaftung im Sinne von § 310 Abs. 1 StPO; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Verfahren der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Festnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 22
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 135/10

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die vorläufige

    Jedenfalls für die der richterlichen Beschlussfassung vorgelagerte Möglichkeit der Behörde, einen Ausländer unter strengen Voraussetzungen für einen kurzen Zeitraum vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, um diesen unverzüglich dem Richter vorzuführen (§ 428 FamFG i.V.m. § 62 Abs. 4 AufenthG), gilt nichts anderes (aA Bahrenfuss/Grotkopp, FamFG, § 428 Rn. 6: Rechtsbeschwerde statthaft bei Zulassung durch das Beschwerdegericht; zur Beschränkung der Rechtskontrolle auf zwei Instanzen nach § 310 Abs. 2 StPO, wenn ein nach § 127 Abs. 2 StPO vorläufig Festgenommener ohne Vorführung vor den Richter wieder freigelassen wird, vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 22).
  • KG, 13.05.2020 - 5 Ws 53/20

    Weitere Beschwerde gegen Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung

    Angesichts der klaren Unterscheidung des Gesetzes zwischen Haft und Verhaftung einerseits und Vorführung, Festnahme, Festhalten usw. andererseits, ist das Festhalten ebenso wie die vorläufige Festnahme der weiteren Beschwerde entzogen (vgl. zur vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO: OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. August 2009 - 3 Ws 687/09 - juris).
  • KG, 29.09.2014 - 2 Ws 324/14

    Pornographisches Material, Rauchverbot sowie Durchsuchungen im Krankenhaus des

    Es ist obergerichtlich geklärt, dass ein absolutes Rauchverbot im Maßregelvollzug unzulässig ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2009, 262 ff. und 2010, 22 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.08.2009 - 2 Ws 377/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17613
OLG Köln, 19.08.2009 - 2 Ws 377/09 (https://dejure.org/2009,17613)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.08.2009 - 2 Ws 377/09 (https://dejure.org/2009,17613)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. August 2009 - 2 Ws 377/09 (https://dejure.org/2009,17613)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 151-144/08
  • OLG Köln, 19.08.2009 - 2 Ws 377/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 22
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 11.02.2008 - 2 Ws 54/08

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2009 - 2 Ws 377/09
    Jedenfalls für eine solche Konstellation gilt, dass ein Wechsel des Beistands nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht kommt, der geeignet ist, die Mehrbelastung der Staatskasse zu rechtfertigen (s. für den vergleichbaren Fall des Pflichtverteidigerwechsels SenE v. 11.02.2008 - 2 Ws 54/08 = StraFo 2008, 348 mwN).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00

    Bestellung eines Beistands nach § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO; Erstreckung auf die

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2009 - 2 Ws 377/09
    Dem Nebenkläger war vom Amtsgericht Rechtsanwältin C. als Beistand bestellt worden, diese Bestellung erstreckte sich in das anhängige Berufungsverfahren (vgl. BGH, NJW 2000, 3222 = NStZ 2000, 552 = StV 2001, 606; BGH, StraFo 2008, 131).
  • BGH, 02.11.2007 - 2 StR 486/07

    Bestellung eines Beistands für die Nebenklage; Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2009 - 2 Ws 377/09
    Dem Nebenkläger war vom Amtsgericht Rechtsanwältin C. als Beistand bestellt worden, diese Bestellung erstreckte sich in das anhängige Berufungsverfahren (vgl. BGH, NJW 2000, 3222 = NStZ 2000, 552 = StV 2001, 606; BGH, StraFo 2008, 131).
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 63/01

    Unzulässiger Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Nebenklage

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.2009 - 2 Ws 377/09
    Ein Wechsel in der Person des Beistands könnte bei dieser Sachlage in entsprechender Anwendung des § 143 StPO nur durch Rücknahme der ursprünglichen Beiordnung und Bestellung eines neuen Beistandes in Betracht kommen (BGH, B. v. 15.03.2001 - 3 StR 63/01 - bei Becker, NStZ-RR 2002, 104; Hilger in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2009, § 397a Rz. 14; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage 2009, § 397a Rz. 16; Senge in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage 2008, § 397a Rz. 1d).
  • OLG Köln, 18.04.2013 - 2 Ws 207/13

    Unzumutbarkeit einer Gruppenvertretung bei mehreren Nebenklägern

    Die in der angefochtenen Entscheidung angeführten fiskalischen Erwägungen genügen - anders als im Fall des Wechsels eines Beistands, vgl dazu Senat NStZ-RR 2010, 22 - bei der erstmaligen Beiordnung für sich genommen zur Ablehnung des vom Nebenkläger benannten Rechtsanwalts ebenfalls nicht.
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