Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.05.2010

Rechtsprechung
   OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 187/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18302
OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 187/09 (https://dejure.org/2010,18302)
OLG München, Entscheidung vom 09.03.2010 - 4St RR 187/09 (https://dejure.org/2010,18302)
OLG München, Entscheidung vom 09. März 2010 - 4St RR 187/09 (https://dejure.org/2010,18302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Abgrenzung zwischen Pkw und Kraftomnibus bei Beförderung von mehr als 8 Personen

  • verkehrslexikon.de

    Zur notwendigen Fahrerlaubnis bei Beförderung von mehr als 8 Personen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Beschränkung der Zulässigkeit einer über die vorhandenen Sitzplätze hinausgehenden Anzahl von Personen in einem Pkw; Rechtmäßigkeit einer Bußgeldbeschwer wegen der Beförderung von mehr Personen in einem Fahrzeug als mit Sicherheitsguten ausgerüstete ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beförderung von einer über die vorhandenen Sitzplätze hinausgehenden Anzahl von Personen in einem Pkw

  • rechtsportal.de

    Beförderung von einer über die vorhandenen Sitzplätze hinausgehenden Anzahl von Personen in einem Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 289
  • NZV 2010, 527
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 29.12.1989 - Ss (Z) 278/89
    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 187/09
    Die Grenze für die Zahl der beförderten Personen wird bei einem Personenkraftwagen also nicht durch die Zahl der im Kraftfahrzeugschein eingetragenen Sitze, sondern allein durch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs bestimmt (OLG Saarbrücken NZV 1990, 161/162).

    Kraftomnibusse sind demgegenüber Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (§ 30d Abs. 1 StVZO; vgl. zur früheren Rechtslage BayObLGSt 2001, 154/156; OLG Saarbrücken NZV 1990, 161).

  • OLG Düsseldorf, 20.10.1975 - 3 Ss OWi 1116/75

    Personenbeförderung; Ordnungswidrigkeit; Gesamtgewicht; Verkehrssicherheit

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 187/09
    8 Soweit § 21 Abs. 1 Satz 1 StVO vorschreibt, dass in Kraftfahrzeugen nicht mehr Personen befördert werden dürfen, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind, stellt ein Verstoß hiergegen, worauf das Landgericht zurecht aufgestellt hat, keine Ordnungswidrigkeit dar (§ 49 Abs. 1 Nr. 20; vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf Beschluss vom 20.10.1975 - 3 Ss (OWi) 1116/75 zitiert nach juris).
  • BayObLG, 07.11.2001 - 3 ObOWi 81/01

    Höchtsgeschwindigkeit bei alternativer Zulassung - Lkw und Kraftomnibus

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 187/09
    Kraftomnibusse sind demgegenüber Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (§ 30d Abs. 1 StVZO; vgl. zur früheren Rechtslage BayObLGSt 2001, 154/156; OLG Saarbrücken NZV 1990, 161).
  • BayObLG, 13.01.1984 - RReg. 1 St 346/83

    Fahruntüchtigkeit; Trunkenheit; Verkehr; Promille; BAK; Beförderung; Personen;

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 187/09
    Bei Personenkraftwagen ergibt sich eine Beschränkung der Zulässigkeit der Mitnahme von Personen lediglich aus den Vorschriften über die zulässige Achslast und das zulässige Gesamtgewicht (§ 34 Abs. 2 StVZO) sowie aus den Vorschriften des § 23 Abs. 1 Sätze 1 u. 2 StVO, wonach der Fahrzeugführer dafür zu sorgen hat, dass (unter anderem) durch die Besetzung des Fahrzeugs seine Sicht und sein Gehör sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden (vgl. BayObLG Urteil vom 13.01.1984 - RReg. 1 St 346/83).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8211
BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10 (https://dejure.org/2010,8211)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2010 - 4 StR 117/10 (https://dejure.org/2010,8211)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10 (https://dejure.org/2010,8211)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; § 44 Satz 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Recht auf ein faires Strafverfahren (Rüge einer unzulässigen Tatprovokation; Quantensprung); Wiedereinsetzung zur Anbringung einer Verfahrensrüge

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 S 1 MRK, § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Provokation zu einer Betäubungsmitteltat ohne deliktspezifisches Verhältnis zum Tatverdacht

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzungsgesuch zur Anbringung einer Verfahrensrüge nur bei Vorliegen einer Fristversäumung

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Provokation zu einer Betäubungsmitteltat ohne deliktspezifisches Verhältnis zum Tatverdacht

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Provokation zu einer Betäubungsmitteltat ohne deliktspezifisches Verhältnis zum Tatverdacht

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzungsgesuch zur Anbringung einer Verfahrensrüge nur bei Vorliegen einer Fristversäumung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 289 (Ls.)
  • NStZ-RR 2011, 170
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10
    Insbesondere lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen, dass eines der Drogengeschäfte nicht mehr in einem angemessenen, deliktspezifischen Verhältnis zu dem gegen den Angeklagten stehenden Tatverdacht steht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10
    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer zunächst vom Verteidiger nicht formgerecht vorgetragenen und daher unzulässigen Verfahrensrüge kommt grundsätzlich nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, StV 2008, 394 m.N.).
  • BGH, 09.09.2008 - 4 StR 368/08

    Landfriedensbruch (Beteiligung als Täter oder Teilnehmer; Grenzen der psychischen

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10
    b) Die vom Landgericht auf § 33 BtMG, §§ 73, 73 a und 73 d StGB gestützte Verfallsentscheidung hält im Ergebnis rechtlicher Nachprüfung stand, da nach den Feststellungen die Voraussetzungen des § 73 a StGB vorliegen (zum Verhältnis zwischen § 73 StGB (Verfall), § 73 a StGB (Verfall des Wertersatzes) und 73 d StGB (erweiterter Verfall) vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 368/08, BGHR StGB § 73 a Anwendungsbereich 2 und vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10 Rdn. 7 ff.).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10
    Ergeben sich die tatsächlichen Voraussetzungen eines geltend gemachten Konventionsverstoßes - wie hier - nicht schon aus den Urteilsfeststellungen, muss ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens mit Hilfe einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 3 StR 245/00, NStZ 2001, 53).
  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 386/08

    Verhältnis von Verfall von Wertersatz und erweitertem Verfall (Erörterungsmangel

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10
    b) Die vom Landgericht auf § 33 BtMG, §§ 73, 73 a und 73 d StGB gestützte Verfallsentscheidung hält im Ergebnis rechtlicher Nachprüfung stand, da nach den Feststellungen die Voraussetzungen des § 73 a StGB vorliegen (zum Verhältnis zwischen § 73 StGB (Verfall), § 73 a StGB (Verfall des Wertersatzes) und 73 d StGB (erweiterter Verfall) vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 368/08, BGHR StGB § 73 a Anwendungsbereich 2 und vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10 Rdn. 7 ff.).
  • BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10
    b) Die vom Landgericht auf § 33 BtMG, §§ 73, 73 a und 73 d StGB gestützte Verfallsentscheidung hält im Ergebnis rechtlicher Nachprüfung stand, da nach den Feststellungen die Voraussetzungen des § 73 a StGB vorliegen (zum Verhältnis zwischen § 73 StGB (Verfall), § 73 a StGB (Verfall des Wertersatzes) und 73 d StGB (erweiterter Verfall) vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 368/08, BGHR StGB § 73 a Anwendungsbereich 2 und vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10 Rdn. 7 ff.).
  • BGH, 16.12.2021 - 1 StR 197/21

    BGH präzisiert Rechtsprechung zu Grenzen rechtsstaatswidriger Tatprovokation

    Einer zulässigen Verfahrensrüge bedarf es für die Geltendmachung eines solchen Verfahrenshindernisses - anders als für die Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots - nicht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 650/17 Rn. 28; vgl. zur früheren, durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Entscheidung des zweiten Strafsenats vom 10. Juni 2015 - 2 StR 97/14, BGHSt 60, 276 überholte Rechtsprechung BGH, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 78/14 Rn. 8; Beschlüsse vom 19. Juli 2000 - 3 StR 245/00, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 fair-trial 3 Rn. 5 f. und vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10 Rn. 3).
  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 78/14

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Im Übrigen ergeben sich aus den Urteilsgründen keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK verletzenden rechtsstaatswidrigen Tatprovokation (zu den Voraussetzungen BGH, Urteile vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 326 ff.; vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 47 ff.; Beschluss vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, NStZ-RR 2010, 289 (nur LS); Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 279 Rn. 34 f.).

    Sollen - wie hier - nicht aus den Urteilsgründen ersichtliche Umstände eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation begründen, bedarf es der Erhebung einer den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2000 - 3 StR 245/00, NStZ 2001, 53; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, NStZ-RR 2010, 89; siehe auch Beschluss vom 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04, StraFo 2004, 356 mwN).

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2016 - 2 (9) SsBs 144/16

    Wiedereinsetzung im Verfallsverfahren: Erlangter Umsatz bei ordnungswidrigem

    Dieses Ergebnis entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer zunächst unzulässig vorgetragenen Verfahrensrüge - von Ausnahmefällen in hier nicht einschlägigen Prozesssituationen, in denen eine Wiedereinsetzung beispielsweise zur Wahrung rechtlichen Gehörs unerlässlich erscheint - nicht erfolgen kann (BGH, NStZ 2009, 173 f.; Beschluss vom 11.05.2010, 4 StR 117/10; NStZ-RR 2012, 316).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts,

    Eine Fristversäumung liegt nicht vor, weil die Revision des Angeklagten von seinem Verteidiger mit der Sachrüge und mehreren Verfahrensrügen fristgerecht begründet worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, StV 2008, 394; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, Rn. 1; vom 28. Dezember 2011 - 2 StR 411/11, Rn. 2).
  • BGH, 18.08.2015 - 5 StR 249/15

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (weder

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer im Übrigen mit der Sachrüge und mit Verfahrensrügen fristgerecht begründeten Revision kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1987 - 1 StR 386/87, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, und vom 25. September 2012 - 1 StR 361/12, wistra 2013, 34).
  • OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Bei der Frage, ob ein zur Beurteilung der Konventionswidrigkeit relevanter Tatverdacht gegen den Angeklagten bereits vorgelegen hatte, ist zu beachten, dass das von der Polizei angesonnene Drogengeschäft in einem angemessenen, deliktsspezifischen Verhältnis zu dem gegen den Angeklagten stehenden Tatverdacht gestanden haben muss (vgl. BGHSt 47, 44; BGH NStZ-RR 2010, 289; Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 852).
  • OLG Bamberg, 25.10.2018 - 3 Ss OWi 1368/18

    Verfahren wegen fahrlässiger Abstandsunterschreitung

    Bloße Fehler des Protokolls wiederum vermögen die Revision nicht zu begründen, weil das Urteil hierauf nicht im Sinne von § 337 I StPO beruhen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2010 - 1 StR 359/10 [bei juris] = NStZ-RR 2011, 170; Urt. v. 20.04.2006 - 4 StR 604/05 [bei juris] = NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • BGH, 01.09.2015 - 5 StR 301/15

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (nicht

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer im Übrigen mit der Sachrüge und Verfahrensrügen fristgerecht begründeten Revision kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör unerlässlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1987 - 1 StR 386/87, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, und vom 25. September 2012 - 1 StR 361/12, wistra 2013, 34).
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