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   BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09   

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https://dejure.org/2010,2210
BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09 (https://dejure.org/2010,2210)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - 4 StR 450/09 (https://dejure.org/2010,2210)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09 (https://dejure.org/2010,2210)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 211 StGB; § 15 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 315b StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 StGB
    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke; gemeingefährliche Mittel; bedingter Tötungsvorsatz); versuchte gefährliche Körperverletzung; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 211 Abs 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB
    Strafverfahren wegen Steinwürfen von Autobahnbrücken: Prüfung des Vorsatzes der gefährlichen Körperverletzung; Mordmerkmal der Gemeingefährlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Revision im Fall einer Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr durch das Werfen schwerer Steine von einer Autobahnbrücke; Revision gegen eine alleinige Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Steinwürfen von Autobahnbrücken: Prüfung des Vorsatzes der gefährlichen Körperverletzung; Mordmerkmal der Gemeingefährlichkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Steinwürfen von Autobahnbrücken: Prüfung des Vorsatzes der gefährlichen Körperverletzung; Mordmerkmal der Gemeingefährlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision im Fall einer Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr durch das Werfen schwerer Steine von einer Autobahnbrücke; Revision gegen eine alleinige Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Steinewerfen von nächtlicher Autobahnbrücke ist versuchter Mord

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Steinwurf-Fall

    § 315 Abs. 3 Nr. 1a) StGB
    Bedingter Vorsatz, Mord, Gemeingefährliches Mittel, Heimtücke, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Steinwurf auf viel befahrener Autobahn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 373
  • NJ 2011, 405
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09
    Es durfte aus dem jeweiligen Tathergang und den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten den - schon nach dem äußeren Geschehen nahe liegenden - Schluss ziehen, dass sie bei Begehung der Taten den Tod der Fahrzeuginsassen zumindest billigend in Kauf genommen haben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 (insoweit in BGHSt 48, 119, 120 nur abgekürzt wiedergegeben); BGH, Urteile vom 6. Mai 1982 - 4 StR 133/82, VRS 63, 119; vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, NStZ-RR 1997, 294, 295; Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00, NZV 2001, 133).

    Die Bejahung des Mordmerkmals der Heimtücke (vgl. zu dieser BGHSt 48, 119, 120; BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, NStZ-RR 1997, 294, 295) sowie die Verurteilung wegen (versuchten) gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (vgl. BGHSt 48, 119, 120 ff.; BGH, Beschluss vom 12. November 2002 - 4 StR 384/02, NStZ 2003, 206) begegnen ebenfalls keinen Bedenken.

  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09
    Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (BGHSt 38, 353, 354; BGH, Urteile vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 2, und vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504).

    Eine tödliche Gefahr für eine Vielzahl von Menschen wird jedoch zumeist nur dann bestehen, wenn dichter Verkehr herrscht und in der Folge des durch den Steinwurf unmittelbar verursachten Unfalls eine unbestimmte Anzahl weiterer Personen - also regelmäßig die Insassen anderer Fahrzeuge - tödliche Verletzungen erleiden können (vgl. BGHSt 38, 353, 355; Schneider in Münchner-Kommentar StGB § 211 Rdn. 104 m.w.N.).

  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Mordmerkmal der "Heimtücke" -

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09
    Es durfte aus dem jeweiligen Tathergang und den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten den - schon nach dem äußeren Geschehen nahe liegenden - Schluss ziehen, dass sie bei Begehung der Taten den Tod der Fahrzeuginsassen zumindest billigend in Kauf genommen haben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 (insoweit in BGHSt 48, 119, 120 nur abgekürzt wiedergegeben); BGH, Urteile vom 6. Mai 1982 - 4 StR 133/82, VRS 63, 119; vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, NStZ-RR 1997, 294, 295; Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00, NZV 2001, 133).

    Die Bejahung des Mordmerkmals der Heimtücke (vgl. zu dieser BGHSt 48, 119, 120; BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, NStZ-RR 1997, 294, 295) sowie die Verurteilung wegen (versuchten) gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (vgl. BGHSt 48, 119, 120 ff.; BGH, Beschluss vom 12. November 2002 - 4 StR 384/02, NStZ 2003, 206) begegnen ebenfalls keinen Bedenken.

  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09
    Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (BGHSt 38, 353, 354; BGH, Urteile vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 2, und vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504).
  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09
    Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (BGHSt 38, 353, 354; BGH, Urteile vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 2, und vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504).
  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09
    Insbesondere durfte sie bei der Bewertung dieses Schreibens berücksichtigen, dass es in Kenntnis des gesamten Verfahrensstoffes abgefasst wurde und als interessengelenkte Aussage ein Falschbelastungsrisiko bergen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 StR 578/08, NStZ-RR 2009, 145, 146).
  • BGH, 12.11.2002 - 4 StR 384/02

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernisbereiten; Auffangtatbestand

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09
    Die Bejahung des Mordmerkmals der Heimtücke (vgl. zu dieser BGHSt 48, 119, 120; BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, NStZ-RR 1997, 294, 295) sowie die Verurteilung wegen (versuchten) gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (vgl. BGHSt 48, 119, 120 ff.; BGH, Beschluss vom 12. November 2002 - 4 StR 384/02, NStZ 2003, 206) begegnen ebenfalls keinen Bedenken.
  • BGH, 06.05.1982 - 4 StR 133/82

    Rechtfertigung der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes beim Wurf mit Steinen

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09
    Es durfte aus dem jeweiligen Tathergang und den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten den - schon nach dem äußeren Geschehen nahe liegenden - Schluss ziehen, dass sie bei Begehung der Taten den Tod der Fahrzeuginsassen zumindest billigend in Kauf genommen haben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 (insoweit in BGHSt 48, 119, 120 nur abgekürzt wiedergegeben); BGH, Urteile vom 6. Mai 1982 - 4 StR 133/82, VRS 63, 119; vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, NStZ-RR 1997, 294, 295; Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00, NZV 2001, 133).
  • BGH, 10.10.2000 - 4 StR 381/00

    Fehlerhafte Anordnung der isolierten Sperrfrist nach §§ 69 Abs. 1, 69 a Abs. 1

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09
    Es durfte aus dem jeweiligen Tathergang und den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten den - schon nach dem äußeren Geschehen nahe liegenden - Schluss ziehen, dass sie bei Begehung der Taten den Tod der Fahrzeuginsassen zumindest billigend in Kauf genommen haben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 (insoweit in BGHSt 48, 119, 120 nur abgekürzt wiedergegeben); BGH, Urteile vom 6. Mai 1982 - 4 StR 133/82, VRS 63, 119; vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, NStZ-RR 1997, 294, 295; Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00, NZV 2001, 133).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 4; vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504; vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 2).
  • LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20

    Berliner Ku'damm-Raser: 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes

    Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09 -, BGH, Urteil vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19 -).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    Von dem Mordmerkmal tatbestandlich nicht erfasst wird eine "schlichte' Mehrfachtötung; eine solche liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der Täter mit Tötungsabsicht gegen eine bestimmte Anzahl von ihm individualisierter Opfer richtet (vgl. BGH, Urteile vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167, 168; vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504; vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09, NStZ-RR 2010, 373, 374; Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, aaO, § 211 Rn. 29; SK-StGB/ Sinn, 9. Aufl., § 211 Rn. 61; Rengier, Strafrecht - Besonderer Teil 11, 19.
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Die Schwurgerichtskammer ist zwar davon ausgegangen, dass der Angeklagte bei seinem Tun "auch Personenschäden billigend in Kauf nahm", hat es jedoch versäumt, eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung nach §§ 22, 224 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 StGB zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09, insoweit in NStZ-RR 2010, 373 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.11.2019 - 2 StR 415/19

    Mord (gemeingefährliches Mittel: Abgrenzung zur Mehrfachtötung)

    Von dem Mordmerkmal tatbestandlich nicht erfasst wird eine "schlichte' Mehrfachtötung; eine solche liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der Täter mit Tötungsabsicht gegen eine bestimmte Anzahl von ihm individualisierter Opfer richtet (vgl. BGH, Urteile vom 16. August 2005 ? 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167, 168; vom 16. März 2006 ? 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504; vom 14. Januar 2010 ? 4 StR 450/09, NStZ-RR 2010, 373, 374; Beschluss vom 18. Juli 2018 ? 4 StR 170/18, juris Rn. 21; Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 211 Rn. 29; SK-StGB/Sinn, 9. Aufl., § 211 Rn. 61; Rengier, Strafrecht ? Besonderer Teil 11, 20.
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (zu hohe Anforderungen an

    Nach den Feststellungen liegt es vielmehr nahe, dass infolge des durch den Aufprall unmittelbar verursachten Unfalls eine unbestimmte Anzahl weiterer Personen - etwa die Fahrer oder Beifahrer anderer Fahrzeuge oder die auf der Baustelle tätigen Bauarbeiter - tödliche Verletzungen hätten erleiden können (vgl. BGHSt 38, 353, 355; BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16

    Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (Voraussetzungen)

    Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09, NStZ-RR 2010, 373 mwN).
  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 192/22

    Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend

    Von dem Mordmerkmal tatbestandlich nicht erfasst wird eine "schlichte" Mehrfachtötung; eine solche liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der Täter mit Tötungsabsicht gegen eine Mehrzahl von ihm individualisierter Opfer richtet und darüber hinaus keine Zufallsopfer in Kauf genommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 93/20, NStZ 2020, 614, 615; Beschluss vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18 Rn. 21; Urteil vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167, 168; Urteil vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504; Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09, NStZ-RR 2010, 373, 374; MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 127; Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 211 Rn. 29).
  • LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    Jedem vernünftig denkenden, nicht intelligenzgeminderten Menschen drängt sich bei dem Wurf eines schwergewichtigen Gegenstandes auf eine von Kraftfahrzeugen befahrenen Straße auf, dass dieses Vorgehen tödlich sein kann (vgl. auch LG Leipzig, Urteil vom 19.03.2009, 1 Ks 303 Js 13597/07, BeckRS 2009, 8639, bestätigt durch den BGH mit Urteil vom 14.01.2010, 4 StR 450/09, juris).

    Eine tödliche Gefahr für eine Vielzahl von Menschen wird zumeist nur dann bestehen, wenn dichter Verkehr herrscht und in der Folge des durch den Wurf mit dem Gegenstand unmittelbar verursachten Unfalls eine unbestimmte Anzahl weiterer Personen - also regelmäßig die Insassen anderer Fahrzeuge - tödliche Verletzungen erleiden können (BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09 -, juris).

  • LG Münster, 22.06.2015 - 2 Ks 3/15

    Holzstämme auf die A1: "Jungenstreich" als Mordversuch

    Diese Gefahr ist auf der nächtlichen Autobahn auch so präsent, dass sie nicht mit dem Hinweis auf die glückliche Statistik im vorliegenden und der bislang vom BGH entschiedenen Fälle (BGH, Urteile vom 4.12.2002 - 4 StR 103/02 und vom 14.01.2010 - 4 StR 450/09) verneint werden kann.
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