Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.07.2010

Rechtsprechung
   AG Sonthofen, 01.09.2010 - 144 Js 5270/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4409
AG Sonthofen, 01.09.2010 - 144 Js 5270/10 (https://dejure.org/2010,4409)
AG Sonthofen, Entscheidung vom 01.09.2010 - 144 Js 5270/10 (https://dejure.org/2010,4409)
AG Sonthofen, Entscheidung vom 01. September 2010 - 144 Js 5270/10 (https://dejure.org/2010,4409)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines sog. Walki-Talki als Mobilfunkgerät im Straßenverkehr

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Walki-Talki und verbotswidrige Mobilfunktelefonbenutzung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung eines sog. Walki-Talki als Mobilfunkgerät im Straßenverkehr

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ein "Walki-Talki” ist kein Mobiltelefon

  • beck-blog (Auszüge)

    Walki-Talki-Handy oder so

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Das Handy und seine Verwandten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 387
  • NZV 2011, 214
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.07.2009 - 2 StR 91/09

    Schuldsprüche in Betrugsverfahren wegen Verkauf eines angeblichen Krebsmittels

    Auszug aus AG Sonthofen, 01.09.2010 - 144 Js 5270/10
    Hinzu kommt, dass selbst das Abhören von Musikdateien aus einem Handy der Sanktion unterfällt, vgl. OLG Köln, NStZ 2010, 88).
  • OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ss OWi 811/05

    Telefon: Handybenutzung; Pkw; laufender Motor

    Auszug aus AG Sonthofen, 01.09.2010 - 144 Js 5270/10
    (OLG Hamm: NStZ 2006, 358).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2010 - 5 StR 199/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10109
BGH, 20.07.2010 - 5 StR 199/10 (https://dejure.org/2010,10109)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2010 - 5 StR 199/10 (https://dejure.org/2010,10109)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 5 StR 199/10 (https://dejure.org/2010,10109)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 JGG
    Schädliche Neigungen (Abgrenzung zur Reifeverzögerung; falsch verstandene Kameradschaft; spontane Beteiligung an Straftaten Dritter); Zumessung der Jugendstrafe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 JGG, § 22 StGB, § 23 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 52 StGB
    Verhängung einer Jugendstrafe: Notwendige Begründung der Annahme schädlicher Neigungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 JGG, § 22 StGB, § 23 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 52 StGB
    Verhängung einer Jugendstrafe: Notwendige Begründung der Annahme schädlicher Neigungen

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit erheblicher Anlagemängel und Erziehungsmängel für die Annahme schädlicher Neigungen; Fehlende Begründung für eine vom Angeklagten geübte, falsch verstandene Kameradschaft als schädliche Neigung

  • rewis.io

    Verhängung einer Jugendstrafe: Notwendige Begründung der Annahme schädlicher Neigungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Verhängung einer Jugendstrafe: Notwendige Begründung der Annahme schädlicher Neigungen

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit erheblicher Anlagemängel und Erziehungsmängel für die Annahme schädlicher Neigungen; Fehlende Begründung für eine vom Angeklagten geübte falsch verstandene Kameradschaft als schädliche Neigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 387
  • StV 2011, 581
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 199/10
    a) Hierfür sind erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel erforderlich, die in aller Regel nur bejaht werden können, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.; BGH NStZ 2010, 280, 281).

    Auch wenn die Jugendkammer in nicht zu beanstandender Weise die Notwendigkeit von Verhängung von Jugendstrafe auch auf die Schuldschwere gestützt hat, ist nicht auszuschließen, dass sich die bisher von den Feststellungen nicht getragene Annahme schädlicher Neigungen bei der Bemessung der Jugendstrafe zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.).

  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 55/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen zum Zeitpunkt des Urteils; Beweiswürdigung);

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 199/10
    a) Hierfür sind erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel erforderlich, die in aller Regel nur bejaht werden können, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.; BGH NStZ 2010, 280, 281).
  • OLG Hamm, 11.06.2013 - 5 RVs 32/13

    Manifestation des Zueignungswillens bei Unterschlagung; Voraussetzungen für die

    Sie können in der Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren und noch zum Urteilszeitpunkt bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 55/09 - Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 199/10 -).
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