Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.09.2011

Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2011 - 2 StR 383/11   

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https://dejure.org/2011,1913
BGH, 22.09.2011 - 2 StR 383/11 (https://dejure.org/2011,1913)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2011 - 2 StR 383/11 (https://dejure.org/2011,1913)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2011 - 2 StR 383/11 (https://dejure.org/2011,1913)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 257c Abs. 1 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 267 Abs. 4 StPO; § 357 StPO
    Unzureichende Beweiswürdigung nach Verständigung (Erstreckung des Erfolgs der Revision auf einen Mitangeklagten; abgekürzte Urteilsgründe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 257c StPO, § 261 StPO, § 267 Abs 1 StPO, § 357 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung und Umfang der richterlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht bei einer Verfahrensabsprache; Erstreckung der Urteilsaufhebung auf weitere Mitangeklagte

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts zur Aufklärung des wahren Sachverhalts auch bei einer Verständigung

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung und Umfang der richterlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht bei einer Verfahrensabsprache; Erstreckung der Urteilsaufhebung auf weitere Mitangeklagte

  • ra.de
  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung und Umfang der richterlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht bei einer Verfahrensabsprache; Erstreckung der Urteilsaufhebung auf weitere Mitangeklagte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Gerichts zur Aufklärung des wahren Sachverhalts auch bei einer Verständigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 52
  • StV 2012, 133
  • AnwBl 2012, 83
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 12/97

    Anrechnung der Untersuchungshaft auf Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 383/11
    Dass sich die Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der nichtrevidierenden Mitangeklagten nur nach dem Maßstab des § 267 Abs. 4 StPO bestimmen, steht einer Erstreckung nicht entgegen, denn es handelt sich hier nicht nur um einen Erörterungsmangel (vgl. BGH, NStZ 2005, 223; Beschluss vom 4. Februar 1997 - 5 StR 12/97) oder eine sonst fehlerhafte Beweiswürdigung, sondern um das Fehlen einer Beweiswürdigung, wovon auch § 267 Abs. 4 StPO, der nur Darstellungspflichten betrifft, nicht befreien kann.
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10

    Aufhebung eines auf einer Verständigung basierenden Urteils wegen mangelnder

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 383/11
    Die Bereitschaft eines Angeklagten, wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Strafe hinzunehmen, die das gerichtlich zugesagte Höchstmaß nicht überschreitet, entbindet nicht von dieser Pflicht (vgl. BGH, NStZ 2009, 467; NStZ-RR 2010, 54; Senat, NStZ-RR 2010, 336; Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 171/09

    Anforderungen an die Urteilsbegründung im Hinblick auf die einzelnen objektiven

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 383/11
    Die Bereitschaft eines Angeklagten, wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Strafe hinzunehmen, die das gerichtlich zugesagte Höchstmaß nicht überschreitet, entbindet nicht von dieser Pflicht (vgl. BGH, NStZ 2009, 467; NStZ-RR 2010, 54; Senat, NStZ-RR 2010, 336; Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10).
  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 11/04

    Unwirksamkeit eines sofort nach der Urteilsverkündung erklärten

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 383/11
    Diesem Einlassungsverhalten lässt sich ein irgendwie geartetes - auch nur "schlankes" - Geständnis, das einen als glaubhaft bewertbaren inhaltlichen Gehalt hätte, auf den einen Schuldspruch tragende Feststellungen gestützt werden könnten, nicht entnehmen (vgl. BGH, NStZ 2004, 509, 510).
  • BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08

    Beihilfe (neutrale, berufstypische Handlungen; objektive Zurechnung; deliktischer

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 383/11
    Die Bereitschaft eines Angeklagten, wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Strafe hinzunehmen, die das gerichtlich zugesagte Höchstmaß nicht überschreitet, entbindet nicht von dieser Pflicht (vgl. BGH, NStZ 2009, 467; NStZ-RR 2010, 54; Senat, NStZ-RR 2010, 336; Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 383/11
    Dass sich die Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der nichtrevidierenden Mitangeklagten nur nach dem Maßstab des § 267 Abs. 4 StPO bestimmen, steht einer Erstreckung nicht entgegen, denn es handelt sich hier nicht nur um einen Erörterungsmangel (vgl. BGH, NStZ 2005, 223; Beschluss vom 4. Februar 1997 - 5 StR 12/97) oder eine sonst fehlerhafte Beweiswürdigung, sondern um das Fehlen einer Beweiswürdigung, wovon auch § 267 Abs. 4 StPO, der nur Darstellungspflichten betrifft, nicht befreien kann.
  • BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der

    Zudem fehlt es vollständig an einer Darstellung und Auseinandersetzung mit der einschlägigen umfassenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 383/11 -, juris; Beschluss vom 13. September 2016 - 5 StR 338/16 -, juris; Beschluss vom 22. März 2022 - 3 StR 69/22 -, juris, Rn. 5).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Nur ein Sachverhalt, der auf einer Überzeugungsbildung des Gerichts unter vollständiger Ausschöpfung des Beweismaterials beruht, kann die Grundlage einer Verurteilung bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 383/11, NStZ-RR 2012, 52; Beschl. v. 31. Januar 2012 - 3 StR 285/11, StV 2012, 653).
  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 338/16

    Geständige Einlassung als Grundlage der den Schuldspruch tragenden Feststellungen

    In jedem Fall müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Würdigung der Beweise auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung nach den Maßstäben rationaler Argumentation ermöglicht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, BGHR StPO § 261 Vermutung 11, und vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, aaO; BGH, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 383/11, NStZ-RR 2012, 52 mwN, vom 31. Januar 2012 - 3 StR 285/11, StV 2012, 653, vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 261 Rn. 2a; zu den Darstellungsanforderungen an die Urteilsgründe nach einer Verständigung siehe auch BGH, Beschluss vom 15. September 2015 - 3 StR 229/15).
  • BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11

    Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei

    Dass sich die Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der nichtrevidierenden Mitangeklagten nur nach dem Maßstab des § 267 Abs. 4 StPO bestimmen, steht einer Erstreckung nicht entgegen, denn es handelt sich hier nicht nur um einen bloßen Erörterungsmangel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, NStZ 2005, 223, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 49, 342 ff.; vom 4. Februar 1997 - 5 StR 12/97; vom 22. September 2011 - 2 StR 383/11, StV 2012, 133, 134).
  • BGH, 07.12.2022 - 2 StR 437/20

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten);

    c) Der genannte Rechtsfehler betrifft den Nichtrevidenten R. in gleicher Weise, so dass die Aufhebung des Urteils in den Fällen 28 bis 109 der Urteilsgründe auf die Revisionen der Angeklagten nach § 357 StPO auf ihn zu erstrecken ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 383/11, NStZ-RR 2012, 52).
  • BGH, 31.01.2012 - 3 StR 285/11

    Inbegriffsrüge (richterliche Überzeugung bei Verfahrensabsprache); Betrug

    Nur ein Sachverhalt, der auf einer Überzeugungsbildung des Gerichts unter vollständiger Ausschöpfung des Beweismaterials beruht, kann die Grundlage einer Verurteilung bilden (BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 383/11, NStZ-RR 2012, 52 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2013 - 17 U 51/12

    Schadensersatzansprüche einer Tochtergesellschaft gegen die

    Dass dieses Geständnis auf einer Absprache der Verfahrensbeteiligten des Strafverfahrens beruht und auch die von den Beklagten dafür angeführten, prozesstaktischen Gründe gehabt haben mag, macht es in der gebotenen Zusammenschau mit den objektiven, in dem Strafurteil ausgewerteten Beweismitteln noch nicht unglaubwürdig, zumal der Kläger auch zu Recht darauf hinweist, dass das Landgericht ungeachtet der getroffenen Vereinbarung nach wie vor zu einer Aufklärung des wahren Sachverhalts verpflichtet war (BVerfG, Beschl. v. 05. März 2012 - 2 BvR 1464/11 = StV 2012, 648 ff. = juris Rn 23 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 21. September 2011 - 2 StR 383/11 = StV 2012, 13 f. = juris Rn 3 m.w.N.).
  • OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit des auf gescheiterten Verständigungsgesprächen

    Die einseitige Verpflichtungserklärung war gesetzeswidrig (BVerfG Urteil vom 19. März 2013 NJW 2013 1058/1069 und 1070; Griesbaum-KK § 257c Rdn. 44) und konnte deshalb keiner Bindungswirkung oder Vertrauenstatbestand entfalten (BGH Beschluss vom 12. Juli.2011 Az.: 1 StR 274/11 zit. nach juris Rdn. 3), selbst wenn im Übrigen die Strafkammer den gesetzlich geforderten Dokumentations- und Transparenzanforderungen gerecht geworden ist und den Anforderungen des § 257c Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 244 Abs. 2 StPO folgend das verständigungsbasierte Geständnis einer Überprüfung durch Beweisaufnahme unterzogen hat (dazu BGH Beschluss vom 21. Januar 2012 Az.: 3 StR 285/11 zit. nach juris Rdn. 7; BGH NStZ-RR 2012 52; BGH Beschluss vom 22. September 2011 Az.: 2 StR 383/11 zit. nach juris Rdn. 3; OLG Celle Beschluss vom 9. November 2010 Az.: 32 Ss 152/10 zit. nach juris Rdn. 19 f.; BGH Beschluss vom 25. Juni 2013 Az.: 1 StR 163/13 zit. nach juris; BGH Beschluss vom 6. August 2013 Az.: 3 StR 212/13 zit. nach juris Rdn. 4).
  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 1 RVs 95/16

    Anforderungen an die Feststellungen hinsichtlich des Vorenthaltens von

    Diesem Einlassungsverhalten lässt sich ein Geständnis, das einen als glaubhaft bewertbaren inhaltlichen Gehalt hätte, auf den einen Schuldspruch tragende Feststellungen gestützt werden könnten, nicht entnehmen; es fehlt schon an einem tatsächlichen Einräumen des dem Anklagevorwurf zu Grunde liegenden Sachverhalts (vgl. BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 383/11 - m.w.N., juris).
  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 307/19

    Betrug (Irrtum: Feststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder

    Selbst in Konstellationen, in denen es für möglich erachtet wird, auf eine Befragung von Geschädigten zu verzichten und den Irrtum nur aus Beweisschlüssen aufgrund von äußeren Umständen festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 477/17, Rn. 25; Beschluss vom 16. August 2018 - 5 StR 348/18, Rn. 6; vgl. auch Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 544/14 mit Anmerkung Venn, NStZ 2015, 297), bleibt der Tatrichter - wie auch sonst - verpflichtet, seine diesbezügliche Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachprüfbar und unter vollständiger Ausschöpfung des Beweismaterials darzulegen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 383/11, NStZ-RR 2012, 52 mwN; vom 17. Juni 2014 aaO; BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 285/11; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 12 mwN).
  • LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12

    Amtsträger bei einer Bestechlichkeit; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4074
BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11 (https://dejure.org/2011,4074)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2011 - 2 StR 263/11 (https://dejure.org/2011,4074)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11 (https://dejure.org/2011,4074)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 55 StPO; § 261 StPO; § 31 BtMG
    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung bei maßgeblichen, belastenden Angaben eines Mittäters; Konfrontationsrecht; Aufklärungshilfe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, Art 6 Abs 3 Buchst d MRK, § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 31 BtMG
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verurteilung aufgrund der Angaben eines Mittäters wegen eines Betäubungsmitteldelikts

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Beweiswürdigung bei erkennbaren Nichtbedenken von wesentlichen gegen die Glaubhaftigkeit der Angaben des einzigen Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkten

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verurteilung aufgrund der Angaben eines Mittäters wegen eines Betäubungsmitteldelikts

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verurteilung aufgrund der Angaben eines Mittäters wegen eines Betäubungsmitteldelikts

  • rechtsportal.de

    StPO § 55; BtMG § 31
    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Beweiswürdigung bei erkennbaren Nichtbedenken von wesentlichen gegen die Glaubhaftigkeit der Angaben des einzigen Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung in BtM-Verfahren - aufgepasst

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Schweigerecht, Beweiswürdigung, §§ 29, 31 BTMG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 52
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Dabei sind im Hinblick auf Art. 6 Abs. 3 d MRK erhöhte Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung zu stellen, wenn die belastenden Angaben - wie hier - nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGHR StPO, § 261 Zeuge 2; BGH NStZ 2004, 691, 692).

    b) Ferner hätte sich das Landgericht auch mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob sich der Zeuge C. in dem gegen ihn geführten Strafverfahren möglicherweise durch unrichtige Angaben Vorteile im Sinne einer "Aufklärungshilfe" verschaffen wollte (BGH NStZ 2004, 691, 692).

  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02

    Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Denn für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung gerade bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist es ein wesentlicher Gesichtspunkt, ob sich der Zeuge durch seine Aussage in dem gegen ihn gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG Vorteile verspricht und vor diesem Hintergrund einen Nichtgeständigen möglicherweise zu Unrecht belastet (BGHSt 48, 161, 168; BGH NStZ-RR 2003, 245).
  • BGH, 24.10.2002 - 1 StR 314/02

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Selbstbezichtigung wegen

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Da sich die Urteilsgründe insbesondere zu einer möglichen Falschbelastung durch den Zeugen in diesem Tatkomplex nicht verhalten, kann der Senat nicht prüfen, ob die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die umfassende Würdigung belastender Zeugenaussagen in solchen Konstellationen aufgestellt hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH NJW 1993, 2451; NStZ 2003, 164; StV 2011, 270, 271; Urteil vom 12. August 2010 - 2 StR 185/10 Rn. 6 f.), hinreichend Beachtung gefunden haben.
  • BGH, 12.08.2010 - 2 StR 185/10

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs (Aussagekonstanz;

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Da sich die Urteilsgründe insbesondere zu einer möglichen Falschbelastung durch den Zeugen in diesem Tatkomplex nicht verhalten, kann der Senat nicht prüfen, ob die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die umfassende Würdigung belastender Zeugenaussagen in solchen Konstellationen aufgestellt hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH NJW 1993, 2451; NStZ 2003, 164; StV 2011, 270, 271; Urteil vom 12. August 2010 - 2 StR 185/10 Rn. 6 f.), hinreichend Beachtung gefunden haben.
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Da sich die Urteilsgründe insbesondere zu einer möglichen Falschbelastung durch den Zeugen in diesem Tatkomplex nicht verhalten, kann der Senat nicht prüfen, ob die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die umfassende Würdigung belastender Zeugenaussagen in solchen Konstellationen aufgestellt hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH NJW 1993, 2451; NStZ 2003, 164; StV 2011, 270, 271; Urteil vom 12. August 2010 - 2 StR 185/10 Rn. 6 f.), hinreichend Beachtung gefunden haben.
  • BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Denn für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung gerade bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist es ein wesentlicher Gesichtspunkt, ob sich der Zeuge durch seine Aussage in dem gegen ihn gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG Vorteile verspricht und vor diesem Hintergrund einen Nichtgeständigen möglicherweise zu Unrecht belastet (BGHSt 48, 161, 168; BGH NStZ-RR 2003, 245).
  • BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01

    Täterschaftliches Handeltreiben; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei belastenden

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Hängt - wie hier - die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters ab, so muss der Tatrichter die für die Richtigkeit der Angaben des einzigen Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkte umfassend prüfen, würdigen und dies im Urteil deutlich machen (vgl. BGHR StPO, § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 2002, 467; NStZ-RR 2002, 146, 147).
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Denn den insoweit knappen Ausführungen der Strafkammer lässt sich schon nicht entnehmen, ob der Zeuge im Hinblick auf vorhandene Sachbeweise überhaupt damit rechnen konnte, den Verdacht jeglicher Tatbeteiligung von sich abzulenken (vgl. BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 5).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Da sich die Urteilsgründe insbesondere zu einer möglichen Falschbelastung durch den Zeugen in diesem Tatkomplex nicht verhalten, kann der Senat nicht prüfen, ob die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die umfassende Würdigung belastender Zeugenaussagen in solchen Konstellationen aufgestellt hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH NJW 1993, 2451; NStZ 2003, 164; StV 2011, 270, 271; Urteil vom 12. August 2010 - 2 StR 185/10 Rn. 6 f.), hinreichend Beachtung gefunden haben.
  • BGH, 20.10.2010 - 2 StR 377/10

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11
    Da sich die Urteilsgründe insbesondere zu einer möglichen Falschbelastung durch den Zeugen in diesem Tatkomplex nicht verhalten, kann der Senat nicht prüfen, ob die Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die umfassende Würdigung belastender Zeugenaussagen in solchen Konstellationen aufgestellt hat (vgl. BGHSt 44, 153, 159; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH NJW 1993, 2451; NStZ 2003, 164; StV 2011, 270, 271; Urteil vom 12. August 2010 - 2 StR 185/10 Rn. 6 f.), hinreichend Beachtung gefunden haben.
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 689/92

    Aufhebung einer Verurteilung auf Grund von Problemen bei der Beweiswürdigung

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Hängt die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters ab, so muss der Tatrichter die für die Richtigkeit der Angaben des einzigen Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkte umfassend prüfen, würdigen und dies im Urteil deutlich machen (BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52, 53).

    Das Landgericht hat auch zutreffend erkannt und berücksichtigt, dass erhöhte Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung zu stellen sind, wenn die belastenden Angaben nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2010 - 2 StR 377/10, StV 2011, 270, 271 und vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52, 53).

  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Dabei hat es auch den im Hinblick auf Art. 6 Abs. 3 lit. d MRK - die belastenden Angaben waren nur mittelbar über zwei Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt worden - erhöhten Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung genügt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2004 - 5 StR 71/04, BGH NStZ 2004, 691, 692; vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 212; vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52).
  • BGH, 24.10.2012 - 5 StR 393/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (Anforderungen an die Überprüfung belastender

    Hinzu kommt, dass die mit der Tatversion des Angeklagten unkonfrontiert gebliebenen Angaben des Sch. - was das Landgericht im Grunde zutreffend erkannt hat - sorgfältig und kritisch zu würdigen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, NStZ 2008, 50, 51, und vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 37) und durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, aaO).
  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Hängt die Überzeugung des Tatgerichts entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters ab, sind die für die Richtigkeit der Angaben dieses (einzigen) Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkte umfassend zu prüfen, zu würdigen und dies im Urteil deutlich zu machen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. September 2011 ? 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52; Beschluss vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 352/18 Rn. 23; KK-StPO/Ott, aaO, § 261 Rn. 103).
  • BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21

    Beweiswürdigung bei wechselnden Angaben des einzigen Belastungszeugen (besondere

    Da sich das Landgericht insofern jeglicher Begründung enthalten hat, hält die Beweiswürdigung - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 2020 - 6 StR 100/20, NStZ-RR 2020, 355, 356) - der rechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 37).
  • BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Dabei sind erhöhte Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung zu stellen, wenn die belastenden Angaben - wie hier - nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52, 53; vom 11. November 1987 - 2 StR 575/87, BGHR StPO § 261 Zeuge 2).
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