Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 02.04.2012

Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2013 - 3 StR 8/13   

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https://dejure.org/2013,5875
BGH, 05.02.2013 - 3 StR 8/13 (https://dejure.org/2013,5875)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2013 - 3 StR 8/13 (https://dejure.org/2013,5875)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 3 StR 8/13 (https://dejure.org/2013,5875)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46b StGB
    Aufklärungshilfe bei mehreren Delikten (Abwägung einer Strafmilderung hinsichtlich aller angeklagten Taten trotz Aufklärung hinsichtlich lediglich einer Tat)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46b Abs 1 S 1 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 53 StGB, § 54 StGB, § 250 StGB
    Gesamtfreiheitsstrafe wegen schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung: Notwendige Erörterung einer Strafmilderung bei Aufklärungshilfe zu einer der Taten

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 46b StGB bei fehlendem direktem Zusammenhang zwischen der Aufklärungshilfe seitens des Angeklagten und der zu beurteilenden Straftat

  • rewis.io

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung: Notwendige Erörterung einer Strafmilderung bei Aufklärungshilfe zu einer der Taten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 49 Abs. 1
    Anwendbarkeit des § 46b StGB bei fehlendem direktem Zusammenhang zwischen der Aufklärungshilfe seitens des Angeklagten und der zu beurteilenden Straftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 203
  • NStZ-RR 2014, 163
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10

    Kronzeugenregelung (Anwendung auf das Tatopfer; Freiwilligkeit; Zeugenpflicht);

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - 3 StR 8/13
    § 46b StGB ist auch dann anwendbar, wenn zwischen der jeweils zu beurteilenden Tat und derjenigen, zu der der Täter einen Aufklärungsbeitrag erbracht hat, kein Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHSt 55, 153, 154 f. mwN; BTDrucks. 17/9695 S. 1, 6).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Vielmehr war es unter der Geltung des alten Rechtszustands ausreichend, dass sich die Aufklärungshilfe nur auf eine von mehreren, dem "Kronzeugen" zur Last liegenden Taten bezog (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2013 - 3 StR 8/13, NStZ-RR 2013, 203 und vom 17. September 2013 - 3 StR 209/13 juris Rn. 11).
  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 209/13

    Verminderung der Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit bei

    Daher ist, wenn dem Täter mehrere Delikte zur Last liegen, die mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitstrafe oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind (§ 46b Abs. 1 Satz 1 StGB), für alle Taten abzuwägen, ob eine Strafrahmenverschiebung gerechtfertigt ist, auch wenn sich die Aufklärungshilfe nur auf eine dieser Taten bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 3 StR 8/13, NStZ-RR 2013, 203; BT-Drucks. 16/6268 S. 13 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12 - AK 50/12   

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https://dejure.org/2012,51287
OLG Karlsruhe, 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12 - AK 50/12 (https://dejure.org/2012,51287)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12 - AK 50/12 (https://dejure.org/2012,51287)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. April 2012 - 2 (7) Ss 117/12 - AK 50/12 (https://dejure.org/2012,51287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 203 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12
    Die Missachtung des Warneffekts von Vorstrafen, offenen Bewährungen und des früheren Vollzugs von Freiheitsstrafen findet dabei ebenso Berücksichtigung wie ein hartnäckiges und rechtmissbräuchliches Verhalten, sofern hierdurch die konkrete Tatschuld erhöht wird (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 f.).

    Im Rahmen der erneuten Prüfung des § 47 Abs. 1 StGB wird sich das Amtsgericht dabei zugunsten des Angeklagten nicht nur mit dem Gesichtspunkt der geringen Menge einer weichen Droge zum Zwecke des Eigenkonsums, sondern auch mit einer etwaigen tatauslösenden Suchterkrankung des Angeklagten, die einen bestimmenden Strafzumessungsgrund darstellt (vgl. etwa BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 22; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 f.), auseinanderzusetzen haben.

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04

    Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12
    Zudem muss bei Fallgestaltungen mit geringem Unrechtsgehalt wie der vorliegenden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in besonderem Maße Beachtung finden (vgl. Senat StV 2005, 275 f.).
  • KG, 04.11.2008 - 1 Ss 375/08

    Strafzumessung: Verhängung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12
    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB darf indes nicht schematisch aus einschlägigen Vorstrafen, Bewährungsbrüchen oder der Wirkungslosigkeit früherer Haftzeiten geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalls festzustellen (vgl. Senat Beschluss vom 24.09.2010 - 2 (8) Ss 221/10; KG Beschluss vom 04.11.2008 - (4) 1 Ss 375/08, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 15.01.2014 - 2 RV 2/14

    Strafurteil wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Beleidigung:

    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB darf im Übrigen nicht schematisch aus einschlägigen Vorstrafen, Bewährungsbrüchen oder der Wirkungslosigkeit früherer Haftzeiten geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalls festzustellen [vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.04.2012, 2 (7) Ss 117/12, zitiert nach Juris].
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