Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.05.2013

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   BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13   

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https://dejure.org/2013,28972
BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,28972)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2013 - 3 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,28972)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 3 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,28972)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 29 BtMG; § 27 StGB
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache (Erforderlichkeit einer konkreten Begründung der Bedeutungslosigkeit); Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Feststellung einer die Tat fördernden Handlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO
    Strafverfahren: Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung eines einen auf eine Indiztatsache gerichteten Beweisantrag ablehnenden Beschlusses

  • rewis.io

    Strafverfahren: Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Anforderungen an die Begründung eines einen auf eine Indiztatsache gerichteten Beweisantrag ablehnenden Beschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Bedeutungslos”? Ja, aber dann auch bitte konkret sagen, warum

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafverfahren - Zur Zurückweisung eines Beweisantrages wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit einer Indiz- oder Hilfstatsache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 713
  • NStZ 2014, 110
  • NStZ-RR 2014, 54
  • StV 2014, 262
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10

    Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus

    Auszug aus BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714).
  • BGH, 19.10.2006 - 4 StR 251/06

    Rechtsfehlerhaft floskelhafte Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13
    Nach diesen Maßstäben erweist es sich in aller Regel als rechtsfehlerhaft, wenn die Ablehnung wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit allein auf die inhaltsleere Aussage gestützt wird, die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache lasse keinen zwingenden sondern lediglich einen möglichen Schluss zu, den das Gericht nicht ziehen wolle (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 StR 251/06, NStZ-RR 2007, 84, 85; LR/Becker, aaO, § 244 Rn. 225).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos sind Tatsachen, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und der abzuurteilenden Tat nicht besteht oder, wenn sie trotz eines Sachzusammenhanges selbst im Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche aber nicht zwingende Schlüsse zulassen und das Gericht den möglichen Schluss nicht ziehen will (vgl. BGH, Beschl. 4 StR 484/18 v. 6.12.2018, NStZ 2019, 295; Beschl. 3 StR 135/13 v. 1.10.2013, NStZ 2014, 110, 111; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 244 Rn. 54, 56).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Der Ablehnungsbeschluss genügt auch den Begründungsanforderungen, die an einen auf tatsächliche Bedeutungslosigkeit gestützten Beschluss zu stellen sind (zu diesen etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110 mwN).
  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 308/17

    Bedeutung einer langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Urteilsverkündung für

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen im Grundsatz denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, weshalb sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111; vom 5. August 2015 - 1 StR 300/15, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 30; vom 13. Dezember 2016 - 3 StR 193/16, NStZ-RR 2017, 119; ferner LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 225 mwN).
  • BGH, 13.12.2016 - 3 StR 193/16

    Anforderung an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

    Ob der Beschluss des Oberlandesgerichts ungeachtet dessen den an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit zu stellenden Darlegungsanforderungen genügt (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111), bedarf keiner Entscheidung.

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111 mwN).

  • BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweisantrag zu Lasten des

    Die erforderliche Begründung entspricht dabei grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen; sie ist auf konkrete Erwägungen zu stützen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 54, 55; vom 18. März 2015 - 2 StR 462/14, juris Rn. 5).

    b) Den sich hieraus ergebenden Anforderungen genügt der Beschluss des Landgerichts offensichtlich nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 54, 55).

  • BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14

    Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags wegen

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110 mwN).
  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22

    Verurteilung einer Berliner Bürgeramtsmitarbeiterin wegen Bestechlichkeit

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111; Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714 jeweils mwN).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des eine Indiztatsache betreffenden Beweisantrags

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714; Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110).
  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111; Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714 jeweils mwN).
  • BGH, 22.07.2014 - 2 StR 17/14

    Rechtsfehlerhaftigkeit der Ablehnung mehrere Beweisanträge des Angeklagten wegen

  • LG Arnsberg, 15.06.2018 - 2 Ks 8/16

    Prozess um verhungertes Kind: Mutter bestreitet Vorsatz

  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15

    Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer

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Rechtsprechung
   BGH, 21.05.2013 - 2 StR 29/13   

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https://dejure.org/2013,16317
BGH, 21.05.2013 - 2 StR 29/13 (https://dejure.org/2013,16317)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2013 - 2 StR 29/13 (https://dejure.org/2013,16317)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - 2 StR 29/13 (https://dejure.org/2013,16317)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 354 Abs. § 63 StGB; § 244 Abs. 2 Satz 3, Abs. 6 StPO
    Verschlechterungsverbot (Aufhebung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus); Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Begründungspflicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 358 Abs 2 S 1 StPO, § 358 Abs 2 S 2 StPO, § 20 StGB, § 63 StGB
    Strafverfahren: Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Aufhebung eines alleinigen Maßregelausspruchs; Verhängung von Freiheitsstrafe an Stelle der aufgehobenen Unterbringungsanordnung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags in einem Strafverfahren wegen Bedeutungslosigkeit; Aufhebung einer Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB wegen nicht rechtsfehlerfreier Feststellung der rechtswidrigen Tat

  • rewis.io

    Strafverfahren: Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Aufhebung eines alleinigen Maßregelausspruchs; Verhängung von Freiheitsstrafe an Stelle der aufgehobenen Unterbringungsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63
    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags in einem Strafverfahren wegen Bedeutungslosigkeit; Aufhebung einer Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB wegen nicht rechtsfehlerfreier Feststellung der rechtswidrigen Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 54
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 47/12

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 21.05.2013 - 2 StR 29/13
    Die Anforderungen an die Begründung entsprechen grundsätzlich den Darlegungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 StR 251/06, NStZ-RR 2007, 84, 85 mwN; Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 47/12).

    Die Bedeutungslosigkeit lag auch nicht auf der Hand, was eine fallbezogene Begründung ausnahmsweise entbehrlich hätte machen können (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557; Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 47/12 mwN).

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Auszug aus BGH, 21.05.2013 - 2 StR 29/13
    Dadurch soll vermieden werden, dass die erfolgreiche Revision eines Angeklagten gegen die alleinige Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dazu führt, dass eine Tat, die wegen angenommener Schuldunfähigkeit nicht zu einer Bestrafung geführt hat, ohne strafrechtliche Sanktion bleibt, wenn sich in der neuen Hauptverhandlung herausstellt, dass der Angeklagte bei Begehung der Tat schuldfähig war (vgl. BT-Drucks. 16/1344, S. 17; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, StraFo 2013, 165 mwN).
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 21.05.2013 - 2 StR 29/13
    Da nach § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO nunmehr eine Bestrafung des Angeklagten möglich ist, wenn sich aufgrund veränderter Feststellungen zur Anlasstat seine Schuldfähigkeit herausstellen sollte, lässt sich die Wirksamkeit einer isolierten Anfechtung der Maßregelanordnung nicht mehr mit der Erwägung rechtfertigen, dass aufgrund des Verbots der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) unabhängig von der Bewertung der Schuldfrage in jedem Fall wieder auf Freispruch erkannt werden müsste (BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12).
  • BGH, 19.10.2006 - 4 StR 251/06

    Rechtsfehlerhaft floskelhafte Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus BGH, 21.05.2013 - 2 StR 29/13
    Die Anforderungen an die Begründung entsprechen grundsätzlich den Darlegungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 4 StR 251/06, NStZ-RR 2007, 84, 85 mwN; Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 47/12).
  • BGH, 02.12.2009 - 2 StR 363/09

    Unterbringung eines vorbestraften Aggressionstäters in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 21.05.2013 - 2 StR 29/13
    Die Bedeutungslosigkeit lag auch nicht auf der Hand, was eine fallbezogene Begründung ausnahmsweise entbehrlich hätte machen können (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557; Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 47/12 mwN).
  • BGH, 08.06.2011 - 5 StR 199/11

    Wiederaufnahme des Verfahrens; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 21.05.2013 - 2 StR 29/13
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die den Freispruch tragende Schuldunfähigkeit des Angeklagten unabhängig von der konkret festgestellten Tat feststünde (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 5 StR 199/11).
  • Drs-Bund, 26.04.2006 - BT-Drs 16/1344
    Auszug aus BGH, 21.05.2013 - 2 StR 29/13
    Dadurch soll vermieden werden, dass die erfolgreiche Revision eines Angeklagten gegen die alleinige Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dazu führt, dass eine Tat, die wegen angenommener Schuldunfähigkeit nicht zu einer Bestrafung geführt hat, ohne strafrechtliche Sanktion bleibt, wenn sich in der neuen Hauptverhandlung herausstellt, dass der Angeklagte bei Begehung der Tat schuldfähig war (vgl. BT-Drucks. 16/1344, S. 17; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, StraFo 2013, 165 mwN).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    In diesem Umfang ist die Beschränkung der Revision auf die Maßregelanordnung wegen des untrennbaren Zusammenhangs zwischen der Entscheidung über die Unterbringung nach § 63 StGB und den auf § 20 StGB gestützten Freisprüchen unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, NStZ 2013, 424; vom 21. Mai 2013 - 2 StR 29/13, NStZ-RR 2014, 54).
  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 274/13

    Schwere Körperverletzung (qualifizierte Begehung mit dolus directus:

    Die Anforderungen an die Begründung entsprechen dabei grundsätzlich den Darlegungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2013 - 2 StR 29/13; vom 27. März 2012 - 3 StR 47/12, NStZ-RR 2012, 255; vom 19. Oktober 2006 - 4 StR 251/06, NStZ-RR 2007, 84, 85).
  • BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19

    Länger dauernde Beeinträchtigung der geistigen Gesundheit als Voraussetzung der

    Die Wirksamkeit einer vom Angeklagten erklärten isolierten Anfechtung der Maßregelanordnung lässt sich - gemäß den obigen Ausführungen - nicht (mehr) mit der Erwägung rechtfertigen, dass aufgrund des Verbots der Schlechterstellung unabhängig von der Bewertung der Schuldfrage in jedem Fall wieder auf Freispruch erkannt werden müsste (s. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 2 StR 29/13, NStZ-RR 2014, 54; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 52a).
  • BGH, 02.08.2016 - 2 StR 195/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Deshalb besteht zwischen beiden Entscheidungen aus sachlichrechtlichen Gründen ein untrennbarer Zusammenhang (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 2 StR 29/13, NStZ-RR 2014, 54).
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