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   BGH, 06.02.2020 - AK 1/20   

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https://dejure.org/2020,3230
BGH, 06.02.2020 - AK 1/20 (https://dejure.org/2020,3230)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2020 - AK 1/20 (https://dejure.org/2020,3230)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - AK 1/20 (https://dejure.org/2020,3230)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: Gruppierung "Liwa Al-Izza Lil-lah")

  • rewis.io

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Syrische Kampfgruppe "Liwa Al-Izza Lil-lah"; Tateinheit mit Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: Gruppierung "Liwa Al-Izza Lil-lah")

  • datenbank.nwb.de

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Syrische Kampfgruppe "Liwa Al-Izza Lil-lah"; Tateinheit mit Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Liwa Al-Izza Lil-lah

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 245
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.01.2018 - AK 75/17

    Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - AK 1/20
    cc) Da nach dem Ergebnis der Ermittlungen von einem durchgängigen Waffenbesitz während des gesamten Tatzeitraums auszugehen ist, stehen die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 24; vom 10. August 2017 - AK 35/17 u.a., juris Rn. 39; vom 11. Januar 2018 - AK 75/17 u.a., juris Rn. 27, 40).
  • BGH, 10.08.2017 - AK 35/17

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - AK 1/20
    cc) Da nach dem Ergebnis der Ermittlungen von einem durchgängigen Waffenbesitz während des gesamten Tatzeitraums auszugehen ist, stehen die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 24; vom 10. August 2017 - AK 35/17 u.a., juris Rn. 39; vom 11. Januar 2018 - AK 75/17 u.a., juris Rn. 27, 40).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - AK 1/20
    cc) Da nach dem Ergebnis der Ermittlungen von einem durchgängigen Waffenbesitz während des gesamten Tatzeitraums auszugehen ist, stehen die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 24; vom 10. August 2017 - AK 35/17 u.a., juris Rn. 39; vom 11. Januar 2018 - AK 75/17 u.a., juris Rn. 27, 40).
  • BGH, 22.09.2016 - AK 47/16

    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - AK 1/20
    Die Fortdauer der Untersuchungshaft kann im Hinblick darauf, dass der Angeklagte unter anderem der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung dringend verdächtig ist, trotz der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) überdies auf den Haftgrund der Schwerkriminalität gestützt werden.
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - AK 1/20
    Die Tat bezieht sich auf eine außereuropäische Vereinigung und der Täter befindet sich im Inland, § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB (vgl. näher BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 34 ff.); er wohnte bei seiner Festnahme in S. .
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - AK 1/20
    Das gilt sowohl unter Zugrundelegung des früher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblichen Vereinigungsbegriffs (s. dazu etwa BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 116 ff. mwN) als auch nach der Legaldefinition des § 129 Abs. 2 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB in der seit dem 22. Juli 2017 gültigen Fassung.
  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - AK 1/20
    Die Fortdauer der Untersuchungshaft kann im Hinblick darauf, dass der Angeklagte unter anderem der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung dringend verdächtig ist, trotz der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (BGH, Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, juris Rn. 26; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) überdies auf den Haftgrund der Schwerkriminalität gestützt werden.
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Ein solches Interesse liegt bei Zusammenschlüssen zur Verfolgung weltanschaulich-ideologischer, religiöser oder politischer Ziele regelmäßig bereits mit Blick hierauf vor (vgl. beispielsweise BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137; vom 3. September 2020 - AK 22/20, juris Rn. 16; vom 22. Juli 2020 - AK 17/20, juris Rn. 22; vom 6. Februar 2020 - AK 1/20, NStZ-RR 2020, 245).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ("IS") einer

    Unbeschadet der Frage, ob der Tatort keiner Strafgewalt unterlag und dieses Erfordernis auch im Zeitpunkt der Verurteilung gegeben sein muss, ist die Tat im Hinblick auf §§ 39, 41 des syrischen Präsidialerlasses Nr. 51 vom 24. September 2001 jedenfalls auch am Tatort mit Strafe bedroht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2020 - AK 1/20, NStZ-RR 2020, 245; vom 30. Juni 2020 - AK 14/20, juris, und vom 20. April 2021 - AK 30/21, juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2022 - 6 StS 2/21

    Goyim-Bewegung als kriminelle Vereinigung Hass-Postings gegen Juden als

    Ein solches Interesse liegt bei Zusammenschlüssen zur Verfolgung weltanschaulich-ideologischer, religiöser oder politischer Ziele regelmäßig vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137; vom 3. September 2020 - AK 22/20, juris Rn. 16; vom 22. Juli 2020 - AK 17/20, juris Rn. 22; vom 6. Februar 2020 - AK 1/20, NStZ-RR 2020, 245).
  • OLG Celle, 13.03.2020 - 4 StS 1/19

    Syrer wegen Mitgliedschaft in Terror-Vereinigung verurteilt

    Das Oberlandesgericht hat - wie zuvor bereits der BGH (Beschl. v. 06.02.2020 - AK 1/20) - festgestellt, dass es sich bei der "Liwa Al-Izza Lil-lah" um eine militant-islamistische Gruppierung mit dschihadistischen Tendenzen gehandelt hat, die die Errichtung eines islamischen Staates nach dem Recht der Scharia zum Ziel hatte.
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