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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87   

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BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87 (https://dejure.org/1988,176)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1988 - 3 C 6.87 (https://dejure.org/1988,176)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1988 - 3 C 6.87 (https://dejure.org/1988,176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot - Unzumutbare Härte - Abgabenverordnung - Billigkeitsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 49
  • NVwZ 1989, 1063 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 857 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 470
  • DVBl 1989, 570
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87
    So hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 8. Juni 1977 - 2 BvR 499/74 u.a. - BVerfGE 45, 142, 171) einen durch Art. 14 GG geschützten Anspruch auf Intervention, nämlich auf Ankauf von Weizen, im Rahmen der Gemeinsamen Organisation für Getreide abgelehnt; die Gewährung eines derartigen Rechtsanspruches verrechtliche nur etwas, was ohne die Agrarmarktregelung bloße Erwerbschance wäre.

    Der vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Fall unterscheidet sich von dem vorliegenden Fall vor allem darin, daß es der Beschwerdeführerin im Verfassungsbeschwerdeverfahren unbenommen geblieben war, den zum Interventionsankauf angebotenen und abgelehnten Weizen anderweitig auf dem "freien Markt" abzusetzen (BVerfGE 45, 142, 171); sie unterlag keinem Vermarktungsverbot.

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87
    Es soll ihm im eigenverantwortlichen privaten Interesse von Nutzen sein (BVerfG, Beschluß vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 - BVerfGE 52, 1, 30) [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76].
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79

    Devisenbewirtschaftung

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87
    Darüber hinaus müssen das Ziel der Regelung selbst und die Mittel, mit denen es verfolgt wird, mit der Verfassung in Einklang stehen (BVerfG, Beschluß vom 3. November 1982 - 1 BvR 210/79 - BVerfGE 62, 169, 183) [BVerfG 03.11.1982 - 1 BvR 210/79].
  • BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvL 7/83

    Verfassungswidrigkeit der Bewertung von Ausbildungs-Ausfallzeiten durech das 20.

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87
    Damit wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt und in Verbindung damit auch der Grundsatz des Vertrauensschutzes, der im Hinblick auf die Nutzung vermögenswerter Güter im Rahmen der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie "eine eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung erfahren" hat (BVerfG, Beschluß vom 9. Oktober 1985 - 1 BvL 7/83 - BVerfGE 71, 1, 12) [BVerfG 09.10.1985 - 1 BvL 7/83].
  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87
    Es sei nicht angängig, durch Billigkeitsmaßnahmen den erklärten Willen des Gesetzgebers zu durchkreuzen und eine von ihm vorgeschriebene Besteuerung ganz allgemein im Billigkeitswege außer Kraft zu setzen (vgl. hierzu auch BFH, Urteil vom 24. März 1981 - VIII R 117/78 - BFHE 133, 60, 64; BVerfG, Beschluß vom 5. April 1978 - 1 BvR 117/73 - BVerfGE 48, 102, 116) [BVerfG 05.04.1978 - 1 BvR 117/73].
  • BFH, 05.10.1966 - II 111/64

    Möglichkeit der Gewährung eines steuerlichen Billigkeitserlasses gegen

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87
    Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 5. Oktober 1966 - II 111/64 - BStBl. III 1967, 415) hatte zu der vorhergehenden Vorschrift des § 131 AO, der die gleiche Funktion hatte wie heute die §§ 163 und 227 AO, entschieden, daß eine Anwendung "wegen Härten in der Sache selbst" nicht in Betracht komme.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87
    Von Verfassungs wegen muß allerdings nur das betätigte Vertrauen geschützt werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - BVerfGE 75, 246, 280).
  • BFH, 09.07.1970 - IV R 34/69

    Bewohner des Zonenrandgebiets - Sonderabschreibungen auf Investitionen -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87
    Soll eine Billigkeitsmaßnahme auf § 163 AO gestützt werden, so darf ihr Ausmaß zudem nicht der Art sein, daß sie von vornherein hätte festgelegt werden können (BFH, Urteil vom 9. Juli 1970 - IV R 34/69 - BFHE 99, 448, 460 f.).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87
    Ist das Eigentum der Milcherzeuger an ihren Betriebsgegenständen voll schutzwürdig, so ist es mit seiner verfassungsrechtlichen Gewährleistung nicht vereinbar, daß seine sinnvolle Nutzung, zu deren Aufnahme umfangreiche Investitionen erforderlich waren, aufgrund eines Gesetzes abrupt und ohne Überleitung unterbunden wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300, 349, 351) [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78].
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87
    Auch wenn davon ausgegangen wird, daß die Marktordnung für Milch subventionsgestützt war und ist, so beruht der Erwerb doch keineswegs im wesentlichen auf einer finanziellen Zuwendung des Staates, sondern auf dem Einsatz von Arbeit und Leistung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 99, 461/85 - BVerfGE 72, 175, 195) [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84].
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BFH, 24.03.1981 - VIII R 117/78

    Kapitalverlust - Bankenzusammenbruch - Veranlagung

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 36.87

    Milcherzeugung - Anfangsstichtag - Referenzmenge - Bescheinigungsantrag -

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87

    Milcherzeugung - Kuhplatzzahl - Erhöhungsmaßnahme - Baugenehmigung

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77

    Kommunalisierung der Müllabfuhr ist kein enteignungsgleicher Eingriff

  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67

    Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses -

  • Drs-Bund, 21.04.1983 - BT-Drs 10/26
  • Drs-Bund, 18.04.1979 - BT-Drs 8/2754
  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats nimmt die einem milcherzeugenden Betrieb zugeteilte Referenzmenge am Eigentumsschutz des Betriebes teil (Urteile vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 3 C 6.87 - BVerwGE 81, 49 , vom 17. Juni 1993 a.a.O. und vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 37.91 - BVerwGE 94, 257 ).

    Damit bestimmt er Inhalt und Schranken des Eigentums an diesen Betriebsmitteln (Urteil vom 8. Dezember 1988 a.a.O. ; vgl. Beschluss vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 12.92 - Buchholz 451.512 Nr. 116 ).

  • BGH, 11.03.1993 - III ZR 110/92

    Ansprüche von Milcherzeugern wegen verfassungswidriger Verordnung

    Durch den Erlaß der vom BVerwG (BVerwGE 81, 49 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 6/87]) für verfassungswidrig erklärten Bestimmung des § 6 Abs. 6 MGV a. F. hat der Verordnungsgeber keine drittgerichteten Amtspflichten zu Lasten der betroffenen Milcherzeuger verletzt.

    Diese Bestimmung wurde vom Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 8. Dezember 1988 (BVerwGE 81, 49 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 6/87]) wegen Verstoßes gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG für verfassungswidrig erklärt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1988 (BVerwGE 81, 49 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 6/87]) festgestellt, daß § 6 Abs. 6 MGVO unmittelbar gegen Art. 14 GG verstoße.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.04.1990 - 3 A 243/86

    Molkerei; Bescheinigung; Milchmenge; Referenzmenge; Garantiemenge; Baumaßnahme;

    Im Urteil vom 8. Dezember 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 3 C 6.87 - E 81, 49 = DVBl 1989, 570 = NVwZ-RR 1989, 470 = AgrarR 1989, 224 = RdL 1989, 71) ausgeführt, die Begrenzung der Berechnung der Anlieferungs-Milchmenge unter Berücksichtigung von 80 Milchkühen und dem Landesdurchschnitt in § 6 Abs. 6 MGVO a.F. verstoße gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG .

    Davon geht auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 8. Dezember 1988 aaO aus.

    Im Rahmen einer Eigentums- und Vertrauensschutz gewährenden Überleitungsregelung konnte mithin kein Milcherzeuger, der aufgrund seines hohen Milchviehbestandes schon in besonderem Maße zur Überproduktion beigetragen hatte und der im übrigen nicht der agrarpolitischen Zielsetzung entsprach, erwarten, daß, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 8. Dezember 1988 aaO ausgeführt hat, ihm für umfängliche Baumaßnahmen, die auf eine weitere Erhöhung der Zahl der Kuhplätze und Steigerung der Milchproduktion abzielten, der gleiche Schutz gewährt werde wie kleineren und mittleren Betrieben mit entsprechend bescheideneren Investitionen zur Erhöhung der Kuhplatzzahl.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,857
BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88 (https://dejure.org/1989,857)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1989 - 9 C 55.88 (https://dejure.org/1989,857)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 (https://dejure.org/1989,857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Wiedereröffnungsantrag - Ablehnung - Mündliche Verhandlung - Verspätetes Erscheinen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2767 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 857
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 50.70

    Antrag auf Berufsförderung - Anforderungen an den Antrag

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Wie der Senat mit Urteil vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - (Buchholz 310 § 108 Nr. 178) entschieden hat, sind solche Darlegungen regelmäßig nur dann erforderlich, wenn der Prozeßbevollmächtigte nicht verhindert ist und darüber zu befinden ist, ob wegen Verhinderung der Partei selbst zu vertagen oder nach ihrem Erscheinen wiederzueröffnen ist, oder wenn zu beurteilen steht, ob nach Art. 2 § 5 EntlG im Beschlußwege oder aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden werden soll.
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann stets dann keine Rede sein, wenn ein Beteiligter oder sein Prozeßvertreter es unterläßt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]; stand. Rspr.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BVerwG, 03.01.1989 - 9 B 103.88

    Urteilsverkündung - Zustellung - Mündliche Verhandlung - Schriftsatz -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Auf diese Weise soll bei einem nachträglichen rechtserheblichen Vorbringen ein unrichtiges Urteil - soweit es noch nicht existent und nach außen bindend geworden ist - möglichst verhindert werden (vgl. Beschluß vom 3. Januar 1989 - BVerwG 9 B 103.88 - m.w.N.; zur Möglichkeit der Beteiligten, noch im Verkündungstermin insbesondere auf Mängel des Verfahrens hinzuweisen, vgl. Urteil vom 12. Juli 1985 - BVerwG 6 C 95.82 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 7 = NJW 1986, 204 [BVerwG 12.07.1985 - 6 C 95/82]).
  • BVerwG, 25.11.1987 - 6 B 50.87

    Prozessbevollmächtigter - Verschulden - Zurechenbarkeit - Rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Tritt bei der Anreise zum Termin ein Umstand ein, der sein rechtzeitiges Erscheinen zur Verhandlung unmöglich macht, so muß er sich bemühen, das Gericht so schnell wie möglich hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wann er noch zur mündlichen Verhandlung in seiner Sache erscheinen kann, damit sich das Gericht hierauf einstellen kann (Beschluß vom 25. November 1987 - BVerwG 6 B 50.87 - Buchholz 310 § 108 Nr. 196).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83

    Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Zum rechtlichen Gehör gehört auch der Anspruch eines Beteiligten, sich durch einen rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten in der Verhandlung vertreten zu lassen (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 141).
  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 43.85

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgerichtsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Ist zur Terminszeit ein geladener Beteiligter nicht anwesend, so liegt es grundsätzlich im Ermessen des Vorsitzenden, ob er gleichwohl die mündliche Verhandlung sogleich eröffnet (§ 103 Abs. 1 VwGO) oder noch eine gewisse Zeit abwartet (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1985 - BVerwG 2 B 43.85 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 6 r NJW 1986, S. 206 [BVerwG 10.07.1985 - 2 B 43/85]).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 60, 305 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; 74, 228 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerwG, 14.02.1979 - 1 C 20.77

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs innerhalb einer Revision - Verspätetes

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • BVerwG, 12.07.1985 - 6 C 95.82

    Rechtliches Gehör - Aufruf der Sache - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgericht

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Dieses Recht umfaßt die Befugnis, sich in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertreten zu lassen (st. Rspr.; vgl. etwa Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 141 S. 31 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 3 ).

    Erfährt das Gericht vor Beginn der mündlichen Verhandlung, daß der Prozeßbevollmächtigte einer Partei den Termin wahrnehmen will, aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen aber nicht pünktlich erscheinen kann, so hat es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs mit der Eröffnung der mündlichen Verhandlung zu warten, sofern und solange das mit dem Interesse an der Einhaltung der Tagesordnung zu vereinbaren ist (vgl. Urteile vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107 S. 30 , vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 66 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 5).

    Erscheint ein (weiteres) Zuwarten mit Blick auf andere noch zur Verhandlung anstehende Sachen oder (und) sonstige berufliche Verpflichtungen der übrigen Beteiligten oder der Richter nicht (mehr) vertretbar, muß der Termin zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 227 ZPO von Amts wegen aufgehoben oder verlegt werden, wenn der Prozeßbevollmächtigte alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um den Verhandlungstermin rechtzeitig wahrzunehmen, hieran jedoch ohne sein Verschulden gehindert worden ist (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1985, a.a.O. S. 68 m.weit.Nachw., vom 26. November 1987 - BVerwG 6 C 29.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 10 S. 2 , vom 11. April 1989, a.a.O. S. 5 und vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14 S. 8 ; Beschluß vom 25. November 1987 - BVerwG 6 B 50.87 - Buchholz § 108 VwGO Nr. 196 S. 25 ).

    Denn das Institut der nachträglichen Wiedereröffnung soll den Parteien gerade die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte, namentlich durch mündlichen Vortrag zu dem erst aufgrund der mündlichen Verhandlung gewonnenen Gesamtergebnis des Verfahrens, gewährleisten (vgl. Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 3 ).

    Mit Blick auf diesen Zweck der in § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO getroffenen Regelung und deren Verknüpfung mit dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) kann sich das Ermessen des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten (vgl. Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG V C 81.69 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 3 S. 1 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 6).

    Einem Wiedereröffnungsbegehren des Prozeßbevollmächtigten, dessen Verspätung auf einem offenbar unabwendbaren Zufall beruhte, hätte das Oberverwaltungsgericht zur Gewährung rechtlichen Gehörs entsprechen müssen (vgl. Urteile vom 11. November 1970, a.a.O. S. 2 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 6 ff. m.weit.Hinw.).

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfreiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten kann (Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6 und Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 10).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Eine Pflicht zur Wiedereröffnung besteht ausnahmsweise dann, wenn nur auf diese Weise das Recht auf rechtliches Gehör gewahrt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6, Beschlüsse vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 S. 1 f. und vom 3. Dezember 2008 - 10 B 13.08 - juris Rn. 7) oder nur so die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfüllt werden kann, den Sachverhalt umfassend aufzuklären (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

    Letzteres verlangt, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern und tatsächliche und rechtliche Argumente im Prozess vortragen zu können (BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Letzteres verlangt, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten, wobei das rechtliche Gehör auch das Recht eines Beteiligten einschließt, sich durch einen rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (vgl.Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.08.2022 - 23 ZB 22.30780

    Unzulässiger Folgeantrag nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG

    Erscheint ein (weiteres) Zuwarten mit Blick auf andere noch zur Verhandlung anstehende Sachen oder sonstige berufliche Verpflichtungen der übrigen Beteiligten oder der Richter nicht (mehr) vertretbar, muss der Termin zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 227 ZPO von Amts wegen aufgehoben oder verlegt werden, wenn der Prozessbevollmächtigte alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um den Verhandlungstermin rechtzeitig wahrzunehmen, hieran jedoch ohne sein Verschulden gehindert worden ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 10.12.1985 - 9 C 84.84 - NJW 1986, 1057 = NVwZ 1986, 758; U.v. 11.4.1989 - 9 C 55.88 - NVwZ 1989, 857 = NJW 1989, 2767 = NVwZ-RR 1990, 422, jeweils m.w.N.).

    Denn das Institut der nachträglichen Wiedereröffnung soll den Parteien gerade die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte, namentlich durch mündlichen Vortrag zu dem erst aufgrund der mündlichen Verhandlung gewonnenen Gesamtergebnis des Verfahrens, gewährleisten (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.1989 - 9 C 55.88 - NVwZ 1989, 857 = NJW 1989, 2767).

    Mit Blick auf diesen Zweck der in § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO getroffenen Regelung und deren Verknüpfung mit dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) kann sich das Ermessen des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.1989 - a.a.O.; U.v. 3.7.1992 - 8 C 58.90 - NJW 1992, 3185).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07

    Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der

    Auf einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs kann sich nämlich nur berufen, wer zuvor alle prozessualen und faktisch zumutbaren Möglichkeiten wahrgenommen hat, um sich Gehör zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 08.12.1988 - 9 B 388.88 -, NWZ 1989, 233 ff. und Urteil vom 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, NVwZ 1989, 857 ff.).

    Das Mittel zur Verwirklichung des rechtlichen Gehörs stellt dabei die mündliche Verhandlung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.04.1989, a.a.O.).

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    Sie müssen überdies --und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftsätzlichen Vorbereitung genutzt haben oder nicht (vgl. BVerwG-Urteil in NJW 1986, 1057, 1058, linke Spalte)-- die Gelegenheit erhalten, zu den in der Erörterung (§ 93 Abs. 1 FGO) erfolgten Äußerungen des Gerichts und der Gegenseite Stellung nehmen und eigene Ausführungen tatsächlicher und rechtlicher Art machen zu können (vgl. BFH-Urteile vom 5. Dezember 1979 II R 56/76; BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208 letzter Absatz der Gründe; vom 21. Januar 1981 II R 91/79, BFHE 132, 394, BStBl II 1981, 401 unter 3. der Gründe; BVerwG-Urteil vom 11. April 1989 9 C 55/88, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1989, 857, 858).
  • VGH Hessen, 10.02.1999 - 6 UZ 371/98

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Verdichtung zu einer

    Die Regelung des § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfeiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten können (im Anschluss an BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, Buchholz 310, § 104 VwGO Nr. 23).

    Die Regelung des § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfreiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten kann (BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, Buchholz 310, § 104 VwGO Nr. 23).

    Daraus folgt, dass das Gericht den rechtzeitig gestellten Wiedereröffnungsantrag eines Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen angeordnet und der ohne Verschulden an der Terminswahrnehmung gehindert war, grundsätzlich nicht ablehnen kann, ohne den Anspruch des Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu verletzen (vgl. zum Fall eines schuldlos an der Terminswahrnehmung gehinderten Prozessbevollmächtigten: BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.05.2010 - 9 A 25.09

    Planfeststellung; Planänderung; ergänzendes Verfahren; Verzicht auf Auslegung;

    § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör mit der Folge, dass Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfreiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten kann (Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6 und Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1999 - A 14 S 2413/98

    Erheblicher Grund für Terminsverlegung - Teilnahme an einer Gemeinderatssitzung

  • BVerwG, 01.03.2023 - 2 B 33.22

    Rechtmäßigkeit einer am Ende der Probezeit erstellten dienstlichen Beurteilung;

  • BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange

  • BVerwG, 12.05.2004 - 8 B 16.04

    Überschuldung eines Grundstücks - Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung der

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung

  • BVerwG, 03.12.2008 - 10 B 13.08

    Antrag auf Zulassung einer Revision wegen Nichtberücksichtigung der Gefährdung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - A 12 S 2881/18

    Zur Rüge im Berufungszulassungsverfahren, das Verwaltungsgericht habe bei dem

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - A 11 S 1002/17

    Fremdsprachige Erkenntnismittel im gerichtlichen Asylverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2000 - 21 A 4896/99

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter und Gewährung von Abschiebungsschutz

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87

    Verfahrensfehler infolge Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Beginn der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 8 A 3665/01

    Fortführung und Schließung der mündlichen Verhandlung

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2002 - 7 LA 17/02

    Beschleunigungsgebot; Gehörsrüge; Gehörsverstoß; Konzentrationsgebot;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2008 - 2 L 86/08

    Zur Ablehnung einer Terminsverlegung und zur Darlegung der Klärungsfähigkeit

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 118.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtverlegung der

  • BSG, 20.12.2016 - B 5 R 242/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 1 A 1995/06

    Wirksamkeit der Erklärung einer Klagerücknahme zu Protokoll des Gerichts nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - 1 A 772/12

    Erläuterung eines Werturteils bei Beruhen des in einer dienstlichen Beurteilung

  • VG Göttingen, 14.03.2013 - 2 A 87/11

    Abschiebungsverbot; Beweisantrag; Ablehnung; psychische Erkrankung; isoliertes

  • OVG Sachsen, 19.08.2020 - 2 A 900/17

    Terminverlegung; Terminkollision; Verhinderung Prozessbevollmächtigter; Vorrang

  • OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 A 494/20

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; unwirksame Ladung; Zustellfiktion;

  • VGH Hessen, 15.08.1995 - 13 UZ 1262/95

    Terminsverlegung wegen Verhinderung des Bevollmächtigten

  • BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 129.89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung eines

  • OVG Sachsen, 05.07.2019 - 3 A 608/19

    Asyl; Türkischer Staatsangehöriger; Wehrdienstverweigerung; rechtliches Gehör;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.1999 - 3 A 10488/99

    Polizeidienst - Nicht trödeln, wenn Eile geboten

  • VGH Hessen, 16.03.1998 - 12 UZ 2692/96

    Erheblicher Grund für eine Terminsverlegung: Vertretungsmöglichkeit durch ein

  • VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 4 K 18.00800

    Verstoß gegen das Verbot vorzeitigen Maßnahmebeginns

  • BFH, 13.03.1997 - III B 185/96

    Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 14.10.1996 - 4 B 184.96

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • OVG Sachsen, 09.03.2022 - 5 A 1235/19

    Rechtliches Gehör; Ladungsmangel; Pflicht zur Nachfrage; Beweislast;

  • VG Ansbach, 13.12.2019 - AN 4 K 17.35246

    Ablehnung der Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen behaupteter Erkrankung

  • VG Aachen, 29.09.2009 - 2 K 1447/07

    Antrag eines schwerbehinderten Rentners auf bevorzugte Erteilung einer

  • OVG Thüringen, 11.02.2021 - 3 ZKO 56/20

    Terminsverlegungsantrag und Antrag auf Wiedereröffnung der Verhandlung im

  • VG Oldenburg, 17.03.2005 - 11 A 225/05

    Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 102.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2996
BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 102.88 (https://dejure.org/1989,2996)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1989 - 7 B 102.88 (https://dejure.org/1989,2996)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1989 - 7 B 102.88 (https://dejure.org/1989,2996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Ermessens der Bundesrepublik Deutschland bei der Gewährung von Auslandsschutz für deutsche Staatsangehörige - Gewährung von Auslandsschutz durch die Bundesrepublik Deutschland wegen der entschädigungslosen Einziehung des Vermögens von zwei Aktiengesellschaften ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2208
  • NVwZ 1989, 857 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.1981 - 7 C 60.79

    Rudolf Heß - 39 Jahre Gefängnis

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 102.88
    Diese Frage sei durch die vom Berufungsgericht angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 - (BVerfGE 55, 349 [BVerfG 16.12.1980 - 2 BvR 419/80]) und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.79 - (BVerwGE 62, 11) nicht hinreichend geklärt.

    In demselben Sinn heißt es in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1981 (a.a.O. S. 15 f.), der Beklagten stehe hinsichtlich der Frage, in welcher Weise sie Auslandsschutz gewähre und welche konkreten Maßnahmen sie ergreife, ein weites politisches Ermessen zu.

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 102.88
    Diese Frage sei durch die vom Berufungsgericht angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 - (BVerfGE 55, 349 [BVerfG 16.12.1980 - 2 BvR 419/80]) und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.79 - (BVerwGE 62, 11) nicht hinreichend geklärt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 16. Dezember 1980 (a.a.O. S. 364 f., 367 f.) ausgeführt, der Bundesregierung stehe hinsichtlich der Frage, ob und in welcher Weise sie einem deutschen Staatsangehörigen Auslandsschutz gewährt, ein weites Ermessen zu; die Verwaltungsgerichte seien folglich darauf beschränkt, die Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung auf Ermessensfehler hin nachzuprüfen.

  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 102.88
    Auf die Aussicht der Klärung einer Rechtsfrage kann bei der Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht verzichtet werden (BVerwG, Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG 8 B 9.61 -, Buchholz 310 § 132 Nr. 16; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte. 1971, RdNrn. 88 ff.).
  • VG Berlin, 04.04.2006 - 14 A 12.04

    Klage eines Entführungsopfers gegen Leistungsbescheid des Auswärtigen Amts

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat den sich aus der fehlenden gesetzlichen Normierung ergebenden weiten Handlungsspielraum respektiert und insbesondere wegen der außenpolitischen Implikationen staatlichen Handelns in diesem Bereich einen weiten "politischen" Ermessensspielraum jedenfalls hinsichtlich des Wie des Schutzes angenommen (vgl. BVerwG, Beschl. v 6. März 1997, Buchholz 11 Art. 32 Nr. 2, BVerwG, NJW 1989, 2208, jeweils m.w.N. aus der Rspr. des BVerwG und des BVerfG).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der unechten Teilortswahl; Rechtfertigung der

    Diese Grundsätze werden durch die Heranziehung des d'Hondtschen Höchstzahlenverfahrens bei der unechten Teilortswahl nicht berührt (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 12.1.1989 - 7 B 102.88 -, Buchholz 160, Wahlrecht Nr. 32).
  • BVerwG, 06.03.1997 - 3 B 178.96
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 - BVerfGE 55, 349 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.79 - BVerwGE 62, 11 und Beschluß vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 102.88 - NJW 1989, S. 2208) ist geklärt, daß der Beklagten hinsichtlich der Frage, in welcher Weise sie Auslandsschutz gewährt und welche konkreten Maßnahmen sie ergreift, ein weites politisches Ermessen zusteht.

    Deshalb können diese Erwägungen auf andere Fallgestaltungen, einschließlich des hier begehrten Auslandsschutzes gegenüber dem polnischen Staat, übertragen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 102.88 - a.a.O., S. 2209).

  • VG Berlin, 24.04.2009 - 34 L 130.09

    Keine deutsche Hilfe für Somalier im kenianischen Piratenprozess

    Wenn sich in diesem Zusammenhang völkerrechtliche Fragen stellen, sind auch diese nicht von den Gerichten, sondern allein von der Bundesregierung zu beantworten (vgl. BVerfG, a.a.O., S. 367 f.; BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1989, Buchholz 11 Art. 32 GG Nr. 1 = NJW 1989, 2208 [BVerwG 24.01.1989 - BVerwG 7 B 102.88]; BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997, Buchholz 11 Art. 32 GG Nr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1996 - 21 A 753/95

    Bundesregierung; Gewährung von Auslandsschutz; Ermessen; Völkerrechtliche Fragen;

    Umdr.; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1981 - 7 C 60.79 -, BVerwGE 62, 11, 14; Beschluß vom 24. Januar 1989 - 7 B 102.99 - NJW 1989, 2208.
  • BVerwG, 11.08.1993 - 7 B 120.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Mangel - Auslandsschutz zur

    Es werde zwar nicht verkannt, daß das Bundesverwaltungsgericht in den Entscheidungen "Rudolf Hess" (Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.79 - BVerwGE 62, 11) und "Schweizer Aktiengesellschaft" (Beschluß vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 102.88 - Buchholz 11 Art. 32 Nr. 1 = NJW 1989, 2208) die Grenzen des Ermessensgebrauchs näher bestimmt und sich dabei auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 55, 349 [BVerfG 16.12.1980 - 2 BvR 419/80]) bezogen habe.
  • BVerwG, 11.08.1993 - 7 B 118.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Es werde zwar nicht verkannt, daß das Bundesverwaltungsgericht in den Entscheidungen "Rudolf Hess" (Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.79 - BVerwGE 62, 11) und "Schweizer Aktiengesellschaft" (Beschluß vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 102.88 - Buchholz 11 Art. 32 Nr. 1 = NJW 1989, 2208) die Grenzen des Ermessensgebrauchs näher bestimmt und sich dabei auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 55, 349 [BVerfG 16.12.1980 - 2 BvR 419/80]) bezogen habe.
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