Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 26.05.1998

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89   

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https://dejure.org/1998,458
BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89 (https://dejure.org/1998,458)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1998 - 1 BvR 831/89 (https://dejure.org/1998,458)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 (https://dejure.org/1998,458)
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Wasserwerfereinsatz

Art. 19 Abs. 4 GG, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage wegen erheblicher Grundrechtsbetroffenheit setzt keine Diskriminierung voraus;

Art. 8 GG, Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen (hier: zur Auflösung einer Versammlung) setzt (einfachrechtlich) nicht die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung (hier: nach § 15 Abs. 2 VersG) voraus (vgl. für Baden-Württemberg: § 2 LVwVG)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rüge einer unverhältnismäßigen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Wasserwerfereinsätze bei Demonstrationen; Geltendmachung einer Verletzung des Übermaßverbots durch den Gesetzgeber bei der Gestattung des Einsatzes technischer Mittel gegen Personen; Verstoß gegen das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Kontrolle verwaltungs- und zivilgerichtlicher Entscheidungen nach Einsatz von Wasserwerfern bei einer Demonstration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wasserwerfereinsatz; Rehabilitationsinteresse; kein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen Platzverweisung und Vollstreckung

  • hansklausweber.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unmittelbarer Zwang als Zwangsmittel

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    PDV 122

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1325 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 290
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
    Dabei muß jedoch das einschränkende Gesetz seinerseits im Lichte des Grundrechts gesehen werden (vgl. BVerfGE 17, 108 [117]).

    Das gebietet es, bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Eingriffen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 17, 108 [117]; 51, 324 [346]).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
    Damit geht eine Überprüfungs- und Anpassungspflicht bei veränderten Verhältnissen einher (vgl. BVerfGE 65, 1 [55 f.]; 83, 1 [13 ff., 16, 19 ff.]; 90, 145 [219 ff. - abw. M.]).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
    Damit geht eine Überprüfungs- und Anpassungspflicht bei veränderten Verhältnissen einher (vgl. BVerfGE 65, 1 [55 f.]; 83, 1 [13 ff., 16, 19 ff.]; 90, 145 [219 ff. - abw. M.]).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet jedoch, daß der Betroffene Gelegenheit erhält, in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe auch dann die Rechtmäßigkeit des Eingriffs gerichtlich klären zu lassen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 96, 27 [40]).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
    Damit geht eine Überprüfungs- und Anpassungspflicht bei veränderten Verhältnissen einher (vgl. BVerfGE 65, 1 [55 f.]; 83, 1 [13 ff., 16, 19 ff.]; 90, 145 [219 ff. - abw. M.]).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
    Die daraus folgende Beeinträchtigung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit ist jedoch unvermeidlich, wenn die vom Staat zu gewährleistende Sicherheit anderer Rechtsgüter, denen die Beschränkung der Versammlungsfreiheit zu dienen bestimmt ist, nicht hintangestellt werden soll (vgl. BVerfGE 87, 399 [409]).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
    Das gebietet es, bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Eingriffen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 17, 108 [117]; 51, 324 [346]).
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
    Das entspricht ganz einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und auch überwiegender Meinung in der Literatur (vgl. nur BVerwG, NJW 1984, S. 2591 [2592]: "Tragender Grundsatz des Verwaltungs-Vollstreckungsrechts ist, wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, daß die Wirksamkeit und nicht die Rechtmäßigkeit vorausgegangener Verwaltungsakte Bedingung für die Rechtmäßigkeit der folgenden Akte und letztlich der Anwendung des Zwangsmittels ist." Ferner VGH Baden-Württemberg, ESVGH 36, 217 [222 ff.]; Rachor, in: Lisken/Denninger [Hrsg.], Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl., 1996, Absch. F Rn. 474; Schenke/Baumeister, NVwZ 1993, S. 1 [2 f.]).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
    Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das Rechtsstaatsprinzip fordern einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 87, 48 [61]; 92, 365 [410]; stRspr).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
    Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das Rechtsstaatsprinzip fordern einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 87, 48 [61]; 92, 365 [410]; stRspr).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1986 - 1 S 2654/85

    Kosten für Polizeieinsatz bei Auflösung einer Blockadedemonstration

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.08.1983 - 12 A 120/81
  • VG Berlin, 04.04.2017 - 3 K 797.15

    Kein Handy am Wochenende: Schüler nicht in Grundrechten verletzt

    Tiefgreifende Grundrechtseingriffe in diesem Sinne kommen vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz - wie in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 - vorbeugend dem Richter vorbehalten hat; ebenso verhält es sich bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - juris Rn. 49 ff. [Wohnungsdurchsuchung]; Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - juris Rn. 25 [Wasserwerfereinsatz]).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Dem entspricht, dass unabdingbare Grundlage einer rechtmäßigen Verwaltungsvollstreckung allein die Wirksamkeit, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung ist (stRspr, BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, 290 ; Urteil vom 13. April 1984 - BVerwG 4 C 31.81 - Buchholz 345 § 10 VwVG Nr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung

    Unabdingbare Grundlage einer rechtmäßigen Verwaltungsvollstreckung ist allein die Wirksamkeit, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, 290 [dort zum Versammlungsrecht]; BVerwG, Beschl. v. 21.04.2015 - 7 B 8.14 - juris; Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 - VBlBW 2009, 55, und v. 13.04.1984 - 4 C 31.81 - NJW 1984, 2591; Senat, Urt. v. 20.03.1986 - 1 S 2654/85 - VBlBW 1986, 299; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.03.1984 - 14 S 2640/83 -VBlBW 1984, 517; NdsOVG, Urt. v. 28.10.2015 - 7 LB 80.14 - NdsVBl 2016, 149; OVG NRW, Beschl. v. 19.12.2012 - 12 B 1339/12 - juris; OVG Schl.-Holst., Urt. v. 27.04.2006 - 4 LB 23/04 - NordÖR 2006, 204; OVG M.-V., Urt. v. 17.09.2003 - 3 L 196/99 - juris; eingehend zur Notwendigkeit der Entkoppelung des Vollstreckungsverfahrens von der materiellen Rechtslage Poscher, in: Bruns u.a. [Hrsg.], Festschrift für Rolf Stürner zum 70. Geburtstag, Band II, 2013, S. 1941 ; Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 5. Aufl., Rn. 540 f.; Schenke/Baumeister, NVwZ 1993, 1 ; Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Bad.-Württ., 6. Aufl. Rn. 911 und Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, Polizeirecht in Bad.-Württ., 7. Aufl., § 8 Rn. 20).

    Dementsprechend hängt auch die Rechtmäßigkeit der Anwendung von unmittelbarem Zwang zur Durchsetzung eines Platzverweises insbesondere nicht davon ab, ob die Grundverfügung mit Art. 8 GG vereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.12.1998, a.a.O. [Wasserwerfereinsatz in Gorleben]).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Entkoppelung des Vollstreckungsrechts von der Rechtmäßigkeit des vollstreckten Grundverwaltungsakts bestehen nicht (BVerfG, Beschl. v. 07.12.1998, a.a.O.).

    Der Grund dafür, dass es bei der Durchsetzung der Auflösungsverfügung nicht auf deren Rechtmäßigkeit ankommt, liegt in der Situationsgebundenheit der Entscheidung, deren Vollzug nicht bis zur verbindlichen oder auch nur vorläufigen Klärung der Rechtsfrage aufgeschoben werden kann (a.a.O., S. 410)" (BVerfG, Beschl. v. 07.12.1998, a.a.O.; vgl. zu der - davon zu unterscheidenden - Frage, ob die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung [Primärebene] auf der der Vollstreckungsebene [Sekundärebene] nachgelagerten Kostenebene [Tertiärebene] wieder entscheidungserheblich wird, sogleich unter c)).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,759
BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94 (https://dejure.org/1998,759)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1998 - 1 BvL 11/94 (https://dejure.org/1998,759)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 1 BvL 11/94 (https://dejure.org/1998,759)
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Selbstablehnung Richter Papier

§ 19 Abs. 3 BVerfGG, wissenschaftliche Stellungnahmen

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen früherer wissenschaftlicher Äußerungen zu verfahrensrelevanten Fragen, hier zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus den geschlossenen Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 98, 134
  • NJW 1999, 413
  • NVwZ 1999, 290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
    Es genügt, daß er Umstände anzeigt, die Anlaß geben, eine Entscheidung über die Besorgnis seiner Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 95, 189 ).

    Zwar konnte das von dem Vizepräsidenten Papier für das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erstattete Rechtsgutachten aus der Sicht aller Beteiligten eine solche Unterstützung nicht bezwecken (vgl. auch BVerfGE 88, 1 ).

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
    a) Besorgnis der Befangenheit besteht, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; stRspr).
  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 33/92

    Sonderversorgung - Rentenüberleitung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Bundessozialgerichts vom 30. März 1994 (4 RA 33/92) -.
  • BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96

    Steiner

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
    Es genügt, daß er Umstände anzeigt, die Anlaß geben, eine Entscheidung über die Besorgnis seiner Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 95, 189 ).
  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    1. Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters beziehungsweise Misstrauen hieran zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 -, Rn. 13).

    Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).

    Die Besorgnis der Befangenheit erfordert ein zusätzliches besorgniserregendes Moment in der Person oder im Verhalten des Richters, das sich nur aus den Umständen des Einzelfalls ergeben kann und bei lebensnaher Betrachtung die Sorge verständlich erscheinen lässt, dass er die streitige Rechtsfrage nicht mehr offen und unbefangen beurteilen wird (vgl. BVerfGE 98, 134 ; Sauer, in: Walter/Grünewald, BeckOK BVerfGG, § 19 Rn. 9 ).

  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 82, 30 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 18 ).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    (1) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21).
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