Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 20.10.2004

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 10.11.2004 - 2 S 50.04   

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OVG Berlin, 10.11.2004 - 2 S 50.04 (https://dejure.org/2004,5033)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10.11.2004 - 2 S 50.04 (https://dejure.org/2004,5033)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10. November 2004 - 2 S 50.04 (https://dejure.org/2004,5033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Musikdarbietungen mit Discjockey und gelegentlichem Tanz im Nebenraum eines Lokals; Schutz der Nachbarn vor Störungen der Nachtruhe als Rechtfertigung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagung; Untersagen der Nutzung von ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § ... 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 117 Abs. 5; ; BauO Bln § 70 Abs. 1 Satz 2; ; BauGB § 31 Abs. 1; ; BauGB § 31 Abs. 2; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauGB § 34 Abs. 2 2. Halbsatz; ; BauNVO § 4 a Abs. 3 Nr. 2; ; BauNVO § 6; ; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 8; ; BauNVO § 6 Abs. 3; ; BauNVO § 7 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsuntersagung einer Diskothek im Mischgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Gaststätte darf in einem Mischgebiet nicht einfach als Diskothek genutzt werden

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 39 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 31, 34 BauGB; §§ 4a, 6, 7 BauNVO; § 70 BauO Bln; § 80 VwGO
    Nutzungsuntersagung eines Diskothekbetriebs im Mischgebiet (RA Dr. Christian-W. Otto; Neue Justiz 7/2005, S. 322)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 160
  • NVwZ-RR 2005, 160
  • NJ 2005, 322
  • BauR 2005, 677
  • ZfBR 2005, 292 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98

    Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet;

    Auszug aus OVG Berlin, 10.11.2004 - 2 S 50.04
    Es genügt deshalb, wenn das Lokal seiner Art nach geeignet ist, das Wohnen wesentlich zu stören, unabhängig von den konkreten Immissionen im Einzelfall (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1983, BRS 40 Nr. 45; Beschluss vom 28. Juli 1988, BRS 48 Nr. 40; Urteil vom 24. Februar 2000, NVwZ 2000, 1054).
  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

    Auszug aus OVG Berlin, 10.11.2004 - 2 S 50.04
    Es genügt deshalb, wenn das Lokal seiner Art nach geeignet ist, das Wohnen wesentlich zu stören, unabhängig von den konkreten Immissionen im Einzelfall (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1983, BRS 40 Nr. 45; Beschluss vom 28. Juli 1988, BRS 48 Nr. 40; Urteil vom 24. Februar 2000, NVwZ 2000, 1054).
  • OVG Niedersachsen, 10.06.1993 - 1 L 562/92

    Voraussetzungen; Mischgebiet; Gewerbliche Nutzung; Prägung; Vergnügungsstätten;

    Auszug aus OVG Berlin, 10.11.2004 - 2 S 50.04
    Diese Durchmischung von Wohnnutzung und Gewerbe rechtfertigt es, bei saldierender Gesamtbewertung in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei dem südlichen Teil des Baublocks von einem Mischgebiet auszugehen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996, BRS 58 Nr. 82; Nds OVG, Urteil vom 10. Juni 1993, BRS 55 Nr. 58), das jedenfalls nicht im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt ist.
  • VGH Bayern, 07.08.2003 - 22 ZB 03.1041

    Bauplanungsrecht: Begriff der kerngebietstypischen Vergnügungsstätte,

    Auszug aus OVG Berlin, 10.11.2004 - 2 S 50.04
    Die Werbung im Internet deutet zudem auf einen überörtlichen Einzugsbereich hin, mit der damit verbundenen gebietsuntypischen Unruhe, die durch diese Nutzung in das Gebiet hineingetragen wird (vgl. zu den Abgrenzungskriterien BVerwG, Urteil vom 25. November 1983, a.a.O.; Beschluss vom 28. Juli 1988, a.a.O., Urteil vom 24. Februar 2000, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 7. August 2003, NVwZ-RR 2003, 816 sowie bei Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 4 a BauNVO Rdnr. 58 e).
  • VG Berlin, 28.07.2004 - 19 A 161.04
    Auszug aus OVG Berlin, 10.11.2004 - 2 S 50.04
    Nachdem ihr Widerspruch jeweils durch Widerspruchsbescheide vom 14. Mai 2004 zurückgewiesen worden war, hat die Antragstellerin Klage erhoben (VG 19 A 161.04).
  • VGH Hessen, 22.02.2012 - 3 A 1112/11

    Vergnügungsstätte in Abgrenzung zu Schank- und Speisewirtschaften

    Liegt der Nutzungsschwerpunkt bei täglich wechselnder, in den Nachtstunden beginnender Musikprogramme, handelt es sich um eine Vergnügungsstätte (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 4 BauNVO Rdnr. 60 unter Hinweis auf OVG Berlin, Beschluss vom 10.11.2004 - 2 S 50/04 - juris, allerdings unter fehlerhafter Einfügung des Wortes "nicht").

    Es genügt deshalb, wenn das Lokal seiner Art nach geeignet ist, das Wohnen wesentlich zu stören, unabhängig von der Art der konkreten Emissionen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 10.11.2004 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2009 - 1 MB 16/09

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte im Mischgebiet

    Dies prägt das für die Gebietsverträglichkeit bestimmende typische Störpotenzial der Einrichtung maßgeblich (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 10.11.2004, 2 S 50.04, NVwZ-RR 2005, 160).

    Ein "Eindringen" intensiver gastronomischer Nutzungen würde in diesem Bereich die "Eigenart" des Mischgebietes und die Balance zwischen gewerblicher und Wohnnutzung deutlich verändern (vgl. zur Rechtslage nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO 1990 auch VGH München, Beschl. v. 30.08.2007, 1 CS 07.1253, Juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 09.03.2007, 8 A 10066/07, LKRZ 2007, 202 sowie OVG Berlin, Beschl. v. 10.11.2004, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2008 - 2 S 116.07

    Nutzungsuntersagung bei relevanter Änderung des Betriebes

    Bei der beschriebenen Größenordnung und dem schwerpunktmäßigen Musik- und Tanzbetrieb in den Nachtstunden hat das Lokal des Antragstellers den Charakter einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 10. November 2004 - OVG 2 S 50.04 - BRS 67 Nr. 73 = NVwZ-RR 2005, 160).

    Hierbei genügt es bauplanungsrechtlich, dass das Lokal seiner Art nach geeignet ist, das Wohnen wesentlich zu stören, unabhängig von den konkreten Immissionen im Einzelfall (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 10. November 2004, a.a.O. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 25. November 1983, BRS 40 Nr. 45; Beschluss vom 28. Juli 1988, BRS 48 Nr. 40; Urteil vom 24. Februar 2000, NVwZ 2000, 1054).

  • VG Gelsenkirchen, 06.11.2007 - 5 L 1014/07

    Gaststätte, Vergnügungsstätte, Diskothek, Schank- und Speisewirtschaft,

    vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 10. November 2004 - 2 S 50/04 -, NVwZ-RR 2005, 160 = BauR 2005, 677; OVG des Saarlandes, Urteil vom 05. Dezember 1995 - 2 R 2/95 -, BRS 57 Nr. 64; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 5 S 3063/89 -, NVwZ-RR 1991, 405.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1990 - 4 B 162.90 -, in Juris abrufbar, und Urteile vom 21. Februar 1986 - 4 C 31.83 -, NVwZ 1986, 643 = DVBl. 1988, 234 = BRS 46 Nr. 51 und vom 25. November 1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207 = BRS 40 Nr. 45 = BauR 1984, 142; OVG Berlin, Beschluss vom 10. November 2004 - 2 S 50/04 -, a. a. O.

  • OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11

    Eine Baugenehmigung ist unbestimmt und rechtswidrig, wenn sie nicht erkennen

    Mit den in der schalltechnischen Untersuchung erwähnten Musik- und Tanzveranstaltungen und den nächtlichen Öffnungszeiten sind außerdem Nutzungselemente gegeben, die eine Einordnung als Vergnügungsstätte (vgl. dazu u.a. OVG Koblenz, Urt. v. 1.6.2011, 8 A 10196/11, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 9.12.2009, 1 B 468/09, juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 5.10.2009, 1 MB 16/09, juris; VGH München, Beschl. v. 29.4.2008, 15 CS 08.455, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 10.11.2004, BauR 2005, 677) ebenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen lassen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19

    Keine Baugenehmigung für Sportwettenlokal

    Sie muss sich von dem allgemein zulässigen Vorhaben jedoch dadurch unterscheiden, dass ausnahmsweise zulässige Vorhaben insoweit den Ausnahmecharakter in Bezug auf das Gebiet des Bebauungsplans wahren, der in diesem Zusammenhang eine Ermessensschranke darstellt (OVG Berlin, Beschluss vom 10. November 2004 - 2 S 50.04 -, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 14.03.2011 - 2 CS 11.229

    Nutzungsuntersagung; Diskothek im Keller; zweiter Rettungsweg

    Im Ergebnis kommt es nicht auf die vom Betreiber gewählte Bezeichnung (Bar, Lounge, Club oder ähnliches an), sondern auf den tatsächlichen Nutzungsumfang (vgl. auch OVG Berlin vom 10.11.2004 Az. 2 S 50/04 NVwZ-RR 2005, 160).
  • VG Berlin, 17.02.2017 - 4 K 207.15

    "Alte Fischerhütte": Bezirksamt muss Untersagung von Musikveranstaltungen prüfen

    Ist danach abzuwägen, ob den Klägern bei Berücksichtigung des durch ein allgemeines Wohngebiet vermittelten Schutzniveaus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 -, BVerwG 4 B 55.03 -, juris Rn. 8) nach Lage der Dinge (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. April 1994 - OVG 1 B 18.92 -, juris Rn. 28) der Betrieb einer Gaststätte mit regelmäßigen Musikdarbietungen und den typischerweise (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 2 S 8.16 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. November 2004 - OVG 2 S 50.04 -, juris Rn. 16) dadurch einhergehenden Störungen durch einen Gastwirt im unmittelbar angrenzenden Außenbereich (vgl. (BVerwG Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 5.93 -, juris Rn. 26) zuzumuten ist, oder die Beigeladenen den gastronomischen Betrieb auf die bislang genehmigte Betriebsart zu beschränken haben, so liegt es jedenfalls nicht auf der Hand, dass das Ruhebedürfnis der Kläger hinter den wirtschaftlichen Interessen der Beigeladenen an einer über den Betrieb einer Ausflugsgaststätte hinausgehenden Nutzung zurückzutreten hat.
  • VG Stuttgart, 15.04.2014 - 5 K 1953/13

    Mehrere Betriebe als einheitliches Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Sinn

    Dass für die Einordnung als Vergnügungsstätte i.S.v. BauGB und BauNVO auf die Auswirkungen der zu beurteilenden Nutzung abzustellen ist (vgl. VGH BW, B. v. 28.11.2006 - 3 S 2377/06 -, juris, sowie Hess VGH, B. v. 22.02.2012 - 3 A 1112/11.Z -, juris, speziell zu Lärmbelastungen), folgt dabei zunächst daraus, dass die Gebietsverträglichkeit einer Vergnügungsstätte sich nach deren "Störungsgrad" richtet (vgl. HessVGH, ebd.; OVG Berlin, B. v. 10.11.2004 - 2 S 50.04 -, juris).
  • VG Bremen, 16.05.2018 - 1 K 1943/16

    Bauerlaubnis - Auslegung einer Baugenehmigung; Bestandsschutz; Nutzungsänderung;

    Es genügt deshalb, wenn das Lokal seiner Art nach geeignet ist, das Wohnen wesentlich zu stören, unabhängig von der Art der konkreten Emissionen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 10.11.2004 - 2 S 50/04 -, Rn. 16, juris).
  • VG München, 28.03.2012 - M 9 K 11.539

    Unbestimmte Baugenehmigung; Diskothek nur bei Tanz; Erforderlichkeit der

  • VG Mainz, 23.04.2007 - 6 L 139/07

    Mainz - Innenstadt - Disko-Verbot für Lounge-Bar

  • VG Ansbach, 19.09.2007 - AN 3 S 07.02240
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 8 S 2273/04   

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https://dejure.org/2004,7272
VGH Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 8 S 2273/04 (https://dejure.org/2004,7272)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.10.2004 - 8 S 2273/04 (https://dejure.org/2004,7272)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 8 S 2273/04 (https://dejure.org/2004,7272)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Präklusion von Nachbareinwendungen gegen Bauvorhaben nach Ablauf der Einwendungsfrist; erneute Einwendungen bei späteren Änderungen des Bauantrages nur in Bezug hierauf

  • Wolters Kluwer

    Abwehrrechte eines Angrenzers nach Ablauf der Einwendungsfrist; Konkretisierungspflicht von Einwendungen bei anhängigem Normenkontrollverfahren; Einwendungsmöglichkeiten im Falle einer wiederholten Angrenzerbenachrichtigung

  • Judicialis

    LBO § 55 Abs. 2 Satz 1; ; LBO § 55 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    LBauO § 55 Abs. 2 Satz 1, 2
    Baurecht - materielle Präklusion, Änderung des Bauantrags, Angrenzerbenachrichtigung, Wiederholung

  • ibr-online

    Verfristung der Angrenzer-Abwehrrechte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 160
  • NVwZ-RR 2005, 160
  • BauR 2005, 147
  • ZfBR 2005, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1998 - 8 S 722/98

    Einwendungsausschluß gegen Baugenehmigung - Anforderungen an die Darlegung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 8 S 2273/04
    Mit Ablauf der Einwendungsfrist verliert der Angrenzer seine Abwehrrechte gegen das konkret beantragte Bauvorhaben endgültig; er kann daher auch im Falle einer wiederholten Angrenzerbenachrichtigung innerhalb der neu eröffneten Einwendungsfrist nur noch insoweit Einwendungen erheben, als die Änderung des Bauantrags zusätzliche oder andersartige Beeinträchtigungen zur Folge hat (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 1.4.1998 - 8 S 722/98 -, VBlBW 1998, 464).

    Das Verwaltungsgericht hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats angenommen, dass die Antragstellerin ihre Einwendungen gegen das Vorhaben des Beigeladenen innerhalb der Frist des § 55 Abs. 2 S. 1 LBO nicht hinreichend substantiiert habe, weil sie im Schreiben vom 27.2.2004 nur "Widerspruch gegen das Baugesuch" erhoben habe, ohne die von ihr befürchteten Beeinträchtigungen in irgendeiner Weise zu "thematisieren" (vgl. Beschl. d. Senats vom 1.4.1998 - 8 S 772/98 -, NVwZ 1998, 986; vgl. auch Sauter, LBO, § 55 Rn. 27 b).

  • VG Sigmaringen, 31.01.2017 - 2 K 364/17

    Akteneinsicht in Bauakte; Baunachbar; Eilantrag; Ablehnung von Akteneinsicht als

    Einwendungen nach § 55 Abs. 2 LBO sind bereits dann genügend substantiiert und konkretisiert, wenn der Einwendende das nach seiner Auffassung gefährdete Rechtsgut bezeichnet und zumindest grob die befürchteten Beeinträchtigungen darlegt, seine Betroffenheit also zumindest "thematisiert" (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.03.2014 - 3 S 183/14 - und vom 20.10.2004 - 8 S 2273/04 - jeweils juris; Sauter, LBO, Bd. 1, Stand 07/2015, § 55 Rn. 36).
  • VG Karlsruhe, 09.02.2024 - 2 K 3320/23
    Jedenfalls sofern ein Angrenzer oder sonstiger gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 LBO beteiligter Nachbar (fach-)anwaltlich vertreten ist, ist zu fordern, dass aus dem Einwendungsschreiben hinreichend deutlich wird, welcher Rechtsverstoß und welches seiner konkreten Rechtsgüter der Nachbar in Bezug auf das Vorhaben als gefährdet erachtet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - VBlBW 2018, 215 - juris Rn. 18; Sauter, LBO, Stand: April 2022, § 55 Rn. 36); ein konkreter Verstoß und eine Beeinträchtigung sind also zu "thematisieren" (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.03.2014 - 3 S 183/14 - NVwZ 2014, 1393 - juris Rn. 27; Beschl. v. 20.10.2004 - 8 S 2273/04 -, NVwZ-RR 2005, 160 - juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 3 S 3013/08

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen formeller Präklusion bei

    Eine Rechtsmittelbelehrung muss die gesetzlich erforderlichen Mindestangaben enthalten und darf nicht generell geeignet sein, die Einlegung als Rechtsbehelf zu erschweren (BVerwG, Beschluss vom 01.07.1971 - VII CB 23.69 -, Buchholz 310 § 48 VwGO Nr. 22; Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 70.88 -, NJW 1991, 508; zum Inhalt einer Belehrung über eine materielle Präklusion auslösende Rechtsfolge vgl. insbesondere VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 26.04.2002 - 5 S 629/02 -, VBlBW 2002, 445; Beschluss vom 20.10.2004 - 8 S 2273/04 -, NVwZ 2005, 1; Beschluss vom 09.01.2008 - 3 S 2016/07 -, NVwZ [zu § 55 Abs. 2 LBO]).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2014 - 3 S 183/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung einer Lagerhalle

    Der Einwender muss das nach seiner Auffassung gefährdete Rechtsgut bezeichnen und zumindest grob die befürchteten Beeinträchtigungen darlegen, er muss mit anderen Worten seine Betroffenheit zumindest "thematisieren" (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.2004 - NVwZ-RR 2005, 160; Sauter, LBO, § 55 Rn. 36; Schlotterbeck, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, § 55 Rn. 27).
  • VG Stuttgart, 09.12.2008 - 5 K 5822/07

    Objektive am Erklärungswert ausgerichtete Auslegung einer Baugenehmigung;

    Daher ist nicht der Frage weiter nachzugehen, welche Veränderungen des ursprünglichen Bauantrags vom 09.06.2006 samt den dazugehörigen Bauvorlagen (§ 52 Abs. 1 Satz 1 LBO) die zweite und dritte Angrenzerbenachrichtigung veranlasst haben (vgl. zu zusätzlichen oder andersartigen Beeinträchtigungen infolge von Änderungen des Bauantrags und die damit verbundenen Probleme mit der materiellen Präklusion: VGH Bad.-Württ., Beschle. v. 01.04.1998 - 8 S 722/98 -, VBlBW 1998, 464 = NVwZ 1998, 986 u. v. 20.10.2004 - 8 S 2273/04 -, NVwZ-RR 2005, 160 = BRS 67 Nr. 190).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2016 - 3 S 235/15

    Nachbarschutz - Verlängerung der Betriebszeiten einer Strandbar

    Eine solche Wirkung tritt vielmehr nur ein, wenn und soweit die Änderung des Bauantrags zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung der Belange des Angrenzers führt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.4.1998, a.a.O.; Beschl. v. 20.10.2004 - 8 S 2273/04 - NVwZ-RR 2005, 160).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13

    Schutzbedürftigen Räume im Sinne des Anhangs zur TA Lärm 1998; Geräusche des An-

    Vorliegend kann indes offenbleiben, ob - etwa im Hinblick auf die der neuen Baugenehmigung erstmals beigefügte Betriebsbeschreibung - eine nochmalige Benachrichtigung der Angrenzer geboten gewesen wäre (zu den Folgen nachträglicher Änderungen des Bauantrages für die - hier nicht in Rede stehende - Präklusionswirkung des § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.04.1998 - 8 S 722/98 -, NVwZ 1998, 986 und vom 20.10.2004 - 8 S 2273/04 -, NVwZ-RR 2005, 160).
  • VG Karlsruhe, 22.03.2023 - 2 K 478/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Baugenehmigung für ein

    Jedenfalls sofern ein Angrenzer oder sonstiger im Sinne des § 55 Abs. 2 LBO beteiligter Nachbar (fach-)anwaltlich vertreten ist, ist zu fordern, dass aus dem Einwendungsschreiben hinreichend deutlich wird, welcher Rechtsverstoß und welches seiner konkreten Rechtsgüter der Nachbar in Bezug auf das Vorhaben als gefährdet erachtet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - VBlBW 2018, 215 = juris Rn. 18; Sauter, LBO, 61. Ergänzung, Stand: April 2022, § 55 Rn. 36); ein konkreter Verstoß und eine Beeinträchtigung sind also mit anderen Worten zu "thematisieren" (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.03.2014 - 3 S 183/14 - NVwZ 2014, 1393 = juris Rn. 27; Beschl. v. 20.10.2004 - 8 S 2273/04 -, NVwZ-RR 2005, 160 = juris Rn. 2).
  • VG Sigmaringen, 11.06.2008 - 1 K 275/07

    Gewerbegebiet; Anlage für kulturelle Zwecke; Parkplatz; Stellplatz;

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 20.10.2004 - 8 S 2273/04 - Juris und vom 01.04.1998 - 8 S 722/98 -, VBlBW 1998, 464), welche die Kammer ihrer Entscheidung zugrunde legt, verliert der Angrenzer seine Abwehrrechte gegen das konkrete beantragte Bauvorhaben mit dem Ablauf der Einwendungsfrist endgültig.
  • VG Karlsruhe, 20.01.2023 - 10 K 1357/21

    Bad Rotenfels: Klage gegen DHL-Logistikzentrum

    Denn mit Ablauf der Einwendungsfrist verliert der Angrenzer seine Abwehrrechte gegen das konkret beantragte Bauvorhaben endgültig; er kann daher auch im Falle einer wiederholten Angrenzerbenachrichtigung innerhalb der neu eröffneten Einwendungsfrist nur noch insoweit Einwendungen erheben, als die Änderung des Bauantrags zusätzliche oder andersartige Beeinträchtigungen zur Folge hat (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.10.2004 - 8 S 2273/04 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
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