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   BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11   

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BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11 (https://dejure.org/2012,44707)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.2012 - 2 WD 26.11 (https://dejure.org/2012,44707)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 2012 - 2 WD 26.11 (https://dejure.org/2012,44707)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7; SG §§ 8, 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1
    Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung; verfassungsfeindliche Partei; Funktionär; herausgehobener Repräsentant; politische Treuepflicht; Verfassungstreuepflicht; nachwirkende Pflichten.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 38 Abs. 1; § 58 Abs. 7
    Betätigung; Dienstvergehen; Funktionär; Schwere; Verfassungstreuepflicht; freiheitlich demokratische Grundordnung; herausgehobener Repräsentant; nachwirkende Pflichten; politische Treuepflicht; verfassungsfeindliche Partei

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002, § 8 SG, § 23 Abs 2 Nr 2 Alt 1 SG
    Vorsätzliche Verletzung der Verfassungstreuepflicht; Maßnahmebemessung

  • Wolters Kluwer

    Vergleichbarkeit eines vorsätzlichen Verhaltens als Dienstvergehen mit einem Verstoß gegen die politische Treuepflicht im aktiven Dienst; Verhängung der Höchstmaßnahme für die vorsätzliche Verletzung der Verfassungstreuepflicht durch einen Unteroffizier der Reserve ...

  • rewis.io

    Vorsätzliche Verletzung der Verfassungstreuepflicht; Maßnahmebemessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleichbarkeit eines vorsätzlichen Verhaltens als Dienstvergehen mit einem Verstoß gegen die politische Treuepflicht im aktiven Dienst; Verhängung der Höchstmaßnahme für die vorsätzliche Verletzung der Verfassungstreuepflicht durch einen Unteroffizier der Reserve ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 971
  • DÖV 2013, 863
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11
    Denn bei solchen Maßnahmen bildet eine unangemessen lange Verfahrensdauer einen Milderungsgrund (vgl. Urteile vom 17. Juni 2003 - BVerwG 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. und juris Rn. 18; vom 26. September 2006 - BVerwG 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 ; vom 13. März 2008 - BVerwG 2 WD 6.07 - juris Rn. 116; vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 2 WD 1.08 - juris Rn. 122 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 5 Rn. 47, vgl. auch Beschluss vom 11. Mai 2010 - BVerwG 2 B 5.10 - juris Rn. 3 für das Disziplinarrecht der Beamten m.w.N.).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

    Die Anforderungen, die an entlastende Umstände zu stellen sind, werden durch die Schwere des Dienstvergehens bestimmt (Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 46).

    Ist die Verhängung der Höchstmaßnahme geboten, ist dem früheren Soldaten die Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht maßnahmemildernd zugute zu halten (vgl. Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 47 und für das Beamtendisziplinarrecht: Urteil vom 29. März 2012 - BVerwG 2 A 11.10 - juris Rn. 86 und Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 69.10 - juris Rn. 33, vom 14. März 2012 - BVerwG 2 B 5.12 - juris Rn. 7, vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 B 3.12 - juris Rn. 10 - 14 und vom 1. Juni 2012 - BVerwG 2 B 123.11 - juris Rn. 9 ff.).

  • BVerwG, 11.05.2006 - 2 WD 25.05

    Gesetzlicher Richter; Kameradenbeisitzer; früherer Soldat; Besetzung des

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11
    Da einem Soldaten nach der Wehrdisziplinarordnung das Recht zusteht, dass seine Sache in zwei ordnungsgemäß besetzten Instanzen verhandelt und entschieden wird, würde die Verletzung des § 75 Abs. 3 Satz 3 WDO zwar einen schweren Verfahrensmangel darstellen (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. September 1991 - BVerwG 2 WD 17.91 - BVerwGE 93, 161 f. zur Vorgängerregelung § 69 Abs. 3 Satz 3 WDO a.F. - und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 25.05 - Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 22 Rn. 13).

    Diese Norm ist trotz der im Gesetzeswortlaut gewählten Formulierung ("soll") nicht als bloße Ordnungsvorschrift zu verstehen, deren Verletzung grundsätzlich ohne Folgen für den Bestand der Entscheidung bliebe (Beschluss vom 11. Mai 2006 a.a.O. - juris Rn. 7).

    § 75 Abs. 3 Satz 3 WDO stellt für die Bestimmung der Zugehörigkeit eines angeschuldigten früheren Soldaten zur Gruppe der Angehörigen der Reserve und damit auch derjenigen des betreffenden ehrenamtlichen Richters auf den Tatzeitpunkt ab (Beschluss vom 11. Mai 2006 a.a.O. - juris Rn. 8).

    Vielmehr ist bei einer Anschuldigungsschrift, in der sowohl Dienstpflichtverletzungen während des Wehrdienstverhältnisses als auch Verstöße gegen über das Dienstverhältnis hinauswirkende Pflichten zur Last gelegt werden, darauf abzustellen, worin der Schwerpunkt der Tatvorwürfe zu sehen ist (Beschluss vom 11. Mai 2006 - a.a.O. - juris Rn. 10; so auch Lingens, in: NZWehrr 1988, 59 ).

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11
    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen (Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 51 m.w.N), auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - juris Rn. 40).

  • BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82

    Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11
    Wer als Staatsdiener in einem besonderen Treueverhältnis zu diesem Staat steht und geschworen hat, Recht und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, zerstört die für eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses unabdingbare Vertrauensgrundlage, wenn er vorsätzlich Bestrebungen unterstützt, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht zu vereinbaren sind (Urteil vom 20. Mai 1983 - BVerwG 2 WD 11.82 - BVerwGE 83, 136 ).

    Vorliegend ist auf dieser ersten Stufe von der Truppendienstkammer zutreffend zugrunde gelegt worden, dass bei einer vorsätzlichen Verletzung der Verfassungstreuepflicht durch einen Soldaten mit Vorgesetztendienstgrad grundsätzlich die disziplinare Höchstmaßnahme zu verhängen ist, während bei einem fahrlässigen Verstoß gegen diese Pflicht die Dienstgradherabsetzung Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist (Urteil vom 20. Mai 1983 - BVerwG 2 WD 11.82 - BVerwGE 83, 136 LS 5).

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11
    Selbst wenn ein auf die Verhängung der Höchstmaßnahme gerichtetes Disziplinarverfahren keine Entscheidung über eine strafrechtliche Anklage darstellt, gilt dort Art. 6 EMRK jedenfalls unter seinem zivilrechtlichen Aspekt und gibt Betroffenen einen Anspruch darauf, dass über die Streitigkeit innerhalb angemessener Frist verhandelt wird (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 (Bayer/Deutschland) - NVwZ 2010, 1015 ).

    bb) Ob die Dauer eines konkreten Verfahrens noch angemessen ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Falls und folgender Kriterien zu beurteilen: die Schwierigkeit des Falls, das Verhalten des Betroffenen und das der zuständigen Behörden und Gerichte sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Betroffenen (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.05.2001 - 2 WD 42.00

    Verletzung der politischen Treuepflicht eines Soldaten durch politische

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11
    10 und 11 EMRK stehen der disziplinaren Ahndung eines Verstoßes gegen die politische Treuepflicht grundsätzlich nicht entgegen (Urteil vom 18. Mai 2001 - BVerwG 2 WD 42.00 und 43.00 - BVerwGE 114, 258 = Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 3).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11
    Ist die Verhängung der Höchstmaßnahme geboten, ist dem früheren Soldaten die Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht maßnahmemildernd zugute zu halten (vgl. Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 47 und für das Beamtendisziplinarrecht: Urteil vom 29. März 2012 - BVerwG 2 A 11.10 - juris Rn. 86 und Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 69.10 - juris Rn. 33, vom 14. März 2012 - BVerwG 2 B 5.12 - juris Rn. 7, vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 B 3.12 - juris Rn. 10 - 14 und vom 1. Juni 2012 - BVerwG 2 B 123.11 - juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 01.06.2012 - 2 B 123.11

    Zur Bedeutung einer unangemessen langen Dauer des Disziplinarverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11
    Ist die Verhängung der Höchstmaßnahme geboten, ist dem früheren Soldaten die Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht maßnahmemildernd zugute zu halten (vgl. Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 47 und für das Beamtendisziplinarrecht: Urteil vom 29. März 2012 - BVerwG 2 A 11.10 - juris Rn. 86 und Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 69.10 - juris Rn. 33, vom 14. März 2012 - BVerwG 2 B 5.12 - juris Rn. 7, vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 B 3.12 - juris Rn. 10 - 14 und vom 1. Juni 2012 - BVerwG 2 B 123.11 - juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11
    Ist die Verhängung der Höchstmaßnahme geboten, ist dem früheren Soldaten die Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht maßnahmemildernd zugute zu halten (vgl. Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 47 und für das Beamtendisziplinarrecht: Urteil vom 29. März 2012 - BVerwG 2 A 11.10 - juris Rn. 86 und Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 69.10 - juris Rn. 33, vom 14. März 2012 - BVerwG 2 B 5.12 - juris Rn. 7, vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 B 3.12 - juris Rn. 10 - 14 und vom 1. Juni 2012 - BVerwG 2 B 123.11 - juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 B 3.12

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Zweck der Disziplinarbefugnis; Verwirkung;

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 WD 14.03

    Rückwirkung von Verfahrensregelungen; unangemessene Verfahrensverzögerung;

  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche

  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

  • BVerwG, 20.10.1999 - 2 WD 9.99

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen Bestreitens der

  • BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00

    Disziplinarverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger

  • BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 5.12

    Darlegung eines Verfahrensfehlers i. R. einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 28.09.1978 - 2 WD 25.78

    Berufung eines Zeitsoldaten gegen eine Disziplinarmaßnahme - Entwendung von

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • EGMR, 08.06.1976 - 5100/71

    ENGEL AND OTHERS v. THE NETHERLANDS

  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 11.05.2010 - 2 B 5.10

    Überlange Verfahrensdauer; Berücksichtigung bei der Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

  • BGH, 07.12.2009 - StbSt (R) 2/09

    Erforderlichkeit der Kompensation einer vermeidbaren rechtsstaatswidrigen

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 17.06.2003 - 2 WD 2.02

    Kompaniefeldwebel; Versagen im Kernbereich; Milderungsgründe in der Tat; lange

  • BVerwG, 24.09.1991 - 2 WD 17.91

    Wehrecht - Berufungsverfahren - Besetzungsregel

  • BVerwG, 04.05.1988 - 2 WD 64.87

    Drogenhandel als Dienstvergehen - Unterschlagung von Bundeswehrmunition als

  • BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 1089/09
  • KAG Freiburg, 23.02.2009 - 2/09

    Freistellung von Kosten einer zeitnahen Schulung des Antragsstellers

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Ob die Dauer eines konkreten Verfahrens noch angemessen ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Falls und folgender Kriterien zu beurteilen: die Schwierigkeit des Falls, das Verhalten des Betroffenen und das der zuständigen Behörden und Gerichte sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Betroffenen (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 m.w.N., BVerwG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22

    Die verfassungsfeindliche Betätigung eines Ex-Soldaten

    Bereits in seinem Urteil vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - (juris Rn. 67) hat der Senat die Parallelität in der Bewertung zwischen einem Verhalten, das nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG als Dienstvergehen gilt, mit einem gegen § 8 SG verstoßenen Verhalten betont (BVerwG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 56 ff.).
  • BVerwG, 29.06.2022 - 2 WDB 3.22

    Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung durch eine Soldatin

    b) Im gerichtlichen Disziplinarverfahren wird der früheren Soldatin bei summarischer Prüfung voraussichtlich das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WDO), weil sie wissentlich und willentlich, mithin vorsätzlich, gegen das gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG bestehende Verbot, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu betätigen, verstoßen hat (BVerwG, Urteile vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 39 Rn. 52 und vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 44 m. w. N.).

    Er trägt damit dem schützenswerten Interesse Rechnung, dass auch Reservisten für die Bundeswehr untragbar werden können, wenn sie elementare Pflichten verletzen und so die Grundlage des Vertrauens in ihre Integrität und Zuverlässigkeit als Grundlage ihrer Wiederverwendung schwer beeinträchtigen oder gar zerstören (BVerwG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 39 Rn. 52).

    Anerkennt ein früherer Unteroffizier oder Offizier die verfassungsmäßige Ordnung nicht mehr und betätigt er sich vorsätzlich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 39 Rn. 52, vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 - BVerwGE 168, 323 Rn. 44 f. und vom 12. Mai 2022 - 2 WD 10.21 - Rn. 44 zu aktiven Soldaten).

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber für Offiziere und Unteroffiziere im Ruhestand einen Teilbereich aus dem für aktive Soldaten geltenden Pflichtenkreis des § 8 SG herausgenommen, indem er nur noch aktive Handlungen, die in besonders intensiver Weise gegen die politische Treuepflicht verstoßen, für disziplinarisch relevant erklärt hat (BVerwG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 39 Rn. 52; Eichen/Metzger/Sohm, SG, 4. Aufl. 2021, § 23 Rn. 36).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - 3d A 2363/09

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines sehr

    Im Übrigen ist ein langer Zeitablauf trotz des disziplinarrechtlichen Beschleunigungsgebots (§ 4 Abs. 1 LDG NRW) und vor dem Hintergrund der Regelung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Regelfall unerheblich, soweit es - wie für den vorliegenden Fall noch darzulegen ist - um die Höchstmaßnahme geht, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. August 2006- 2 BvR 1003/05 - DVBl. 2006, 1372, und vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10, juris; BVerwG, Urteile vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 -, juris, vom 22. Februar 2005 - 1 D 30.03 -, juris; Beschlüsse vom 16. Mai 2012 - 2 B 3.12 -, NVwZ-RR 2012, 609, vom 14. März 2012 - 2 B 5.12 -, juris, und vom 26. Oktober 2011 - 2 B 69.10 -, juris; OVG NRW, Urteile vom 12. Oktober 2011 - 3d A 1869/10.O -, und vom 22. Juni 2011 - 3d A 2670/09.O, denn diese hat keinen pflichtmahnenden Charakter.
  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WD 4.17

    Dienstvergehen; Opportunitätsentscheidung; überlanges Verfahren

    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 WD 2.02 - NZWehrr 2004, 83 ff. und juris Rn. 18, vom 26. September 2006 - 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 , vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - juris Rn. 116, vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - juris Rn. 122, vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 6 Rn. 47, vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Rn. 39 f. m.w.N. sowie vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - Rn. 62).

    Ob die Dauer eines konkreten Verfahrens noch angemessen ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Falls und folgender Kriterien zu beurteilen: die Schwierigkeit des Falls, das Verhalten des Betroffenen und das der zuständigen Behörden und Gerichte sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Betroffenen (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Rn. 36).

  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Vor allem kommt eine Verfahrenseinstellung wegen überlanger Verfahrensdauer nicht in Betracht, wenn die disziplinarische Höchstmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteile vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - juris Rn. 39 f. m.w.N., vom 11. September 2014 - 2 WD 11.13 - juris Rn. 23 und vom 19. November 2020 - 2 WD 19.19 - juris Rn. 37; zum Beamtendisziplinarrecht: BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 53 f.).
  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

    Es leitet sich insbesondere nicht aus einer den Anforderungen des Art. 6 EMRK nicht mehr genügenden Verfahrensdauer ab (vgl. dazu Urteil vom 6. September 2012 - BVerwG 2 WD 26.11 - NZWehrr 2014, 32 = juris Rn. 34 f.).

    Davon ist lediglich dann auszugehen, wenn unter Berücksichtigung des bisherigen und des noch zu erwartenden Verfahrensverlaufs, des noch im Raum stehenden Vorwurfs und gegebenenfalls besonderer persönlicher Umstände des Beschuldigten dessen weitere Belastung mit dem Verfahren selbst unter der Voraussetzung, dass sich die Tatvorwürfe später bestätigen, nicht mehr verhältnismäßig wäre (Urteil vom 6. September 2012 - BVerwG 2 WD 26.11 - a.a.O. und juris Rn. 39 f. m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2024 - 11 L 1/23

    Deutsches Gerichten i.S.d. § 59 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BeamtVG; auf rein privaten

    Damit macht er deutlich, dass er der Erfüllung dieser Pflicht für den betroffenen Personenkreis auch über das Dienstzeitende hinaus hohe Bedeutung beimisst (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, juris, Rdnr. 17, 18 und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 -, juris, Rdnr. 52, jeweils zu § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger;

    Die Anforderungen, die an entlastende Umstände zu stellen sind, werden durch die Schwere des Dienstvergehens bestimmt (Urteil vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 34 Rn. 61 m.w.N.); von einer grundsätzlich verwirkten Höchstmaßnahme abzusehen, verlangt deshalb mildernde Umstände von hohem Gewicht (Urteil vom 6. September 2012 - BVerwG 2 WD 26.11 - Rn. 70).
  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass gravierende Defizite der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen, nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (BVerwG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - DokBer 2013, 57 Rn. 73).
  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

  • OVG Sachsen, 06.09.2021 - 2 B 253/21

    Rücknahme der Ernennung; Chat-Beiträge

  • VG Berlin, 21.11.2018 - 85 K 10.13
  • BVerwG, 20.12.2019 - 2 WDB 5.19

    Höchstmaßnahme; Pflichtverteidigerbestellung; Reichsbürger; Reservist; besonders

  • BVerwG, 25.10.2018 - 2 WD 8.18

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens (hier:

  • BVerwG, 02.02.2023 - 2 WD 3.22

    Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten vom Dienst; Vorsätzliche Verletzung der

  • BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18

    Bindungsumfang der Anschuldigungsschrift; Dienstgradverlust auf andere Weise;

  • BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12

    Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann

  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

  • BVerwG, 10.10.2019 - 2 WD 32.18

    Disziplinarische Ahndung des unerlaubten Fernbleibens eines Sodaten vom Dienst

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47465
BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11 (https://dejure.org/2012,47465)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2012 - 2 WD 29.11 (https://dejure.org/2012,47465)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 (https://dejure.org/2012,47465)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7, § 60; SG §§ 7, 12 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1; StGB §§ 22, 23, 242, 248a
    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige Sache; geringwertige Objekte; Zugriff; Bagatellgrenze.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 38 Abs. 1; § 58 Abs. 7; § 60
    Bagatellgrenze; Dienstvergehen; Griff in die Kameradenkasse; Kameradendiebstahl; Zugriff; geringwertige Objekte; geringwertige Sache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002, § 60 WDO 2002, § 7 SG, § 12 S 2 SG
    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige Sache

  • Wolters Kluwer

    Mildernde Berücksichtigung des geringen Werts eines Zugriffsobjekts bei einem Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften

  • rewis.io

    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige Sache

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Mildernde Berücksichtigung des geringen Werts eines Zugriffsobjekts bei einem Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kameradendiebstahl

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch bei "Griff in Kameradenkasse" ist der geringe Wert des Zugriffsobjekts mildernd zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 269
  • NVwZ-RR 2013, 971
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

    Dieser Milderungsgrund steht einem Soldaten nur dann zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (vgl. z.B. Urteile vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2 und vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Der dienstliche wie außerdienstliche Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ("Griff in Kameradenkasse") stellt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 18 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung - gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad - Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.

    Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften - "Griff in die Kameradenkasse" - ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich - und so auch hier - eine Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 -, vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Der dienstliche wie außerdienstliche Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ("Griff in Kameradenkasse") stellt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 18 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung - gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad - Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.

    Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften - "Griff in die Kameradenkasse" - ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich - und so auch hier - eine Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 -, vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09

    Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Der dienstliche wie außerdienstliche Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ("Griff in Kameradenkasse") stellt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 18 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung - gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad - Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.

    Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften - "Griff in die Kameradenkasse" - ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich - und so auch hier - eine Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 -, vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Soweit ein Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn in Rede steht, kann von einer an sich verwirkten (Höchst-)Maßnahme abgesehen werden, wenn der Vermögenswert der in Rede stehenden Sache gering ist und durch das Dienstvergehen keine weiteren wichtigen öffentlichen oder privaten Interessen verletzt sind (vgl. Urteil vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Die "Bagatellgrenze" liegt bei ca. 50 EUR (Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03

    Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Dieser Milderungsgrund steht einem Soldaten nur dann zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (vgl. z.B. Urteile vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2 und vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 19.91

    Verurteilung eines Beamten wegen eines Vergehens der Unterschlagung -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11
    Es verstößt weder gegen rechtsstaatliche Grundsätze noch gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht, aus konkretem Anlass Bedienstete mit Hilfe einer präparierten Diebesfalle auf ihre Redlichkeit zu überprüfen (vgl. Urteil vom 26. November 1991 - BVerwG 1 D 19.91 - juris).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive

  • BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen;

  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

  • BVerwG, 30.03.2011 - 2 WD 5.10

    Rechtswidriger Umgang mit Waffen; Maßnahmebemessung; Milderungsgründe in den

  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

  • BVerwG, 19.09.2001 - 2 WD 9.01
  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Inzwischen wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vielfach angenommen, dass der Grenzwert bei etwa 50 Euro liege (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 2000, 536; OLG Hamm NJW 2003, 3145; wistra 2012, 40; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 311 mit zust. Anm. Jahn JuS 2008, 1024 ff.; Kudlich in SSW-StGB 2. Aufl., Rn. 7; Hohmann in MüKo-StGB 2. Aufl., Rn. 6; Kretschmer in AnwK-StGB 2. Aufl., Rn. 3; Wittig in von Heintschel-Heinegg, StGB, Rn. 4; Lackner/Kühl, StGB 28. Aufl., Rn. 3; Joecks, StGB 11. Aufl., Rn. 7; alle zu § 248a StGB; Henseler StV 2007, 323 ff.; ebenso BVerwGE 145, 269; Sächs. OVG, Urteil vom 14. März 2014 - D 6 A 767/12 - [juris]).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Ausgehend von der Rechtsprechung der Strafgerichte zu § 248a StGB ist die Grenze zur Geringwertigkeit bei etwa 50 EUR anzusetzen (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 Rn. 82 und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 16).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

    Dass es sich nahezu durchgehend um Diebstahlsversuche handelte, nimmt den Handlungen nicht ihre disziplinare Relevanz, weil die Pflicht zur Loyalität zur Rechtsordnung der Begehung von Straftaten - dienstlichen Bezugs - jeder Art und nicht nur der Begehung vollendeter Straftaten entgegensteht (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 42, jeweils Rn. 49).

    Zweifel an einem Gewahrsamsbruch bestehen deshalb, weil der entsprechende Geldschein zuvor von der Polizei erfasst worden war und der Erfolg der Überwachungsmaßnahme wesentlich davon abhing, dass der erfasste Geldschein in den Gewahrsam des früheren Soldaten gelangte; damit steht aber ein Einverständnis des Berechtigten im Raum, der gegen die Annahme eines Gewahrsamsbruchs spricht (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 50).

    Ist der Diebstahl nur versucht, gilt nichts anderes (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 m.w.N.).

    Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden bildet Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich - und so auch hier - eine Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. S. 272 m.w.N.).

    (aa) Zu Gunsten des früheren Soldaten wirkt freilich nicht bereits der Umstand, dass der Zugriff auf das Vermögen des Regierungsobersekretärs ... Wa. lediglich einen Sachwert von 10 EUR betraf, wodurch von der an sich verwirkten Regelmaßnahme zugunsten des Soldaten regelmäßig abgesehen werden könnte (Urteil vom 13. Dezember 2012 a.a.O. S. 274).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

    Er verpflichtet auch zur Loyalität gegenüber der Rechtsordnung, insbesondere zur Wahrung der Strafgesetze (Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 42, jeweils Rn. 49).

    Ob in dem relativ geringen Schaden, der sich mit weniger als 50 EUR unterhalb der vom Senat entwickelten "Bagatellgrenze" bewegt (vgl. Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.), ein Umstand zu sehen ist, der regelmäßig den Übergang zu einer milderen Maßnahme gebietet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 42, jeweils Rn. 82 m.w.N.), kann dahingestellt bleiben; denn angesichts des zu Gunsten des Soldaten wirkenden Verschlechterungsverbots steht rechtlich ohnehin nur eine Herabsetzung im Dienstgrad zur Prüfung an.

  • BVerwG, 13.03.2014 - 2 WD 37.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei Betankung eines privaten Kfz

    Er verpflichtet auch zur Loyalität gegenüber der Rechtsordnung, insbesondere zur Wahrung der Strafgesetze (Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - Rn. 49).

    § 7 SG betrifft eine der soldatischen Kernpflichten (Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - juris Rn. 64) und auch die Pflicht zur Wahrung von Achtung und Vertrauen ist kein Selbstzweck, sondern hat funktionalen Bezug zur Erfüllung des grundgesetzmäßigen Auftrages der Streitkräfte und zur Gewährleistung des militärischen Dienstbetriebs.

    Von Spontaneität, Kopflosigkeit oder Unüberlegtheit ist nicht mehr zu sprechen, wenn das Dienstvergehen sich - wie vorliegend - als mehraktiges Verhalten darstellt, das immer wieder neue, wenn auch kurze Überlegungen erfordert (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - juris Rn. 76 m.w.N.).

    (1) Der Umfang des eingetretenen Schadens bewegt sich mit 55, 88 EUR zwar knapp, aber doch eindeutig über dem Betrag von 50 EUR (vgl. Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.), bei dessen Unterschreiten der Senat regelmäßig von einem leichteren Fall ausgeht, der den Übergang zu einer milderen Maßnahmeart gebietet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - Rn. 82 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2014 - 81 D 6.11

    Disziplinarklage; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizeibeamter;

    Der von der Beklagten entwendete Betrag von 80 Euro überschreitet deutlich die Schwelle der Geringwertigkeit (im Falle von 100 Euro vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 9. August 2012 - 3 A 10476/12 -, juris Rn. 47), die das Bundesverwaltungsgericht seit dem Jahr 2002 (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 -, juris Rn. 21) mit etwa 50 Euro annimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2014 - 2 B 100.13 -, juris Rn. 6 m.w.N.) und die bei Zugriff auf geringwertige Objekte auch außerhalb der Zugriffsdelikte im engeren Sinne des Zugriffs auf dienstlich anvertraute Geldsummen oder Gegenstände zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 -, juris Rn. 83).

    Vielmehr ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn Vorgesetzte bei der Abwägung der Fürsorgepflichten für geschädigte oder unschuldig unter Verdacht geratene Bedienstete mit der Fürsorgepflicht zugunsten eines in die Falle tappenden Diebes ersterer klar den Vorrang einräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 -, juris Rn. 79).

    Die Vorgesetzten der Beklagten haben angesichts des Umstands, dass das Büro der wie üblich aussah und sich das Geld in mehreren, nacheinander zu öffnenden Behältnissen befand, auch keine besondere Versuchungssituation gerade für die Beklagte geschaffen, die die Hemmschwelle zum Zugriff herabgesetzt und in der es geringerer krimineller Energie zu ihrer Überwindung bedurft hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 -, juris Rn. 80).

  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

    Der frühere Soldat hat durch die Aneignung der Gegenstände zusätzlich gegen § 7 SG unter dem Gesichtspunkt der Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der Rechtsordnung verstoßen, die die Begehung von Straftaten untersagt (Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 42, jeweils Rn. 49).

    bbb) Die Vermögensgefährdung bewegte sich auch nicht unterhalb der "Bagatellgrenze" von 50 EUR (vgl. Urteile vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N. und vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - BVerwGE 145, 269 = Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 42, jeweils Rn. 82 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2014 - 3d A 1614/11

    Entfernung eines Justizbeamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Entwendung

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 -, BVerwGE 145, 269, 274 m.w.N.; vom 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 -, BVerwGE 116, 308.
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Zwar ist der Zeitraum der faktischen Beförderungssperre vorliegend nicht durch ein erfolgloses Rechtsmittel der Wehrdisziplinaranwaltschaft, sondern ausschließlich vom Soldaten verlängert worden (vgl. dazu Urteile vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 61, vom 16. Februar 2012 - BVerwG 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 42, und vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - Rn. 95); der Senat berücksichtigt jedoch insoweit zugunsten des Soldaten, dass die bereits für September 2012 anberaumte Berufungshauptverhandlung aus Gründen aufgehoben wurde, die in der Sphäre des Gerichts lagen.
  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12

    Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; Umstände der Tatbegehung;

    Dies ergibt sich schon daraus, dass eine versuchte Straftat eine vollendete Verletzung der Pflicht zur Loyalität zur Rechtsordnung ist, da selbige auch den Versuch einer Straftat untersagt (Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - Rn. 49).
  • VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17

    Dienstentfernung eines Polizeibeamten wegen erheblicher Straftaten

  • VG Greifswald, 02.07.2021 - 11 A 948/20

    Schweres innerdienstliches Dienstvergehen eines Landesbeamten im Rahmen einer

  • VG München, 04.02.2020 - M 19B DK 19.2905

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen mehrfachen Kollegendiebstahls

  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

  • BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12

    Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 3d A 895/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Veruntreuung anvertrauten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2015 - 3d A 2882/12

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

  • BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13

    Vereidigung bzw. Gelöbnis ist konstitutives Element vor der ersten Dienstleistung

  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 16a D 10.2005

    Disziplinarrecht; Regierungshauptsekretär (BesGr. A 8); Innerdienstliches

  • VG Münster, 19.09.2022 - 20 K 2878/20
  • VG Wiesbaden, 16.10.2023 - 28 K 317/21

    Disziplinarverfahren; Zurückstufung eines Beamten wegen eines Zugriffsdelikts bei

  • BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Soldaten bei vorsätzlichem Verstoß gegen

  • VG Berlin, 17.09.2014 - 80 K 3.14

    Entfernung aus dem Dienst bei zweimaliger Veruntreuung von Klassenfahrtgeldern

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45147
BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11 (https://dejure.org/2012,45147)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2012 - 2 WD 22.11 (https://dejure.org/2012,45147)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 (https://dejure.org/2012,45147)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7, § 62 Abs. 1 Satz 1; SG §§ 10, 12, 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1
    Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; Gelder einer Kameradengemeinschaft; Kameradschaftspflicht; achtungs- und vertrauenswürdiges Verhalten; Vorsatz; Zugriff; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7, § 62 Abs. 1 Satz 1
    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Dienstgradherabsetzung; Gelder einer Kameradengemeinschaft; Geschäftsführer; Griff in die Kameradenkasse; Kameradendiebstahl; Kameradschaftspflicht; OHG; Offizierheimgesellschaft; Vorsatz; Zugriff; achtungs- und vertrauenswürdiges ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002
    Zugriff auf Gelder einer Kameradengemeinschaft; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen

  • rewis.io

    Zugriff auf Gelder einer Kameradengemeinschaft; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; Gelder einer Kameradengemeinschaft; Kameradschaftspflicht; achtungs- und vertrauenswürdiges Verhalten; Vorsatz; Zugriff; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 971
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29 ).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N. , vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30 ).

    (2) Der Milderungsgrund eines Mitverschuldens von Vorgesetzten in der Form einer mangelhaften Dienstaufsicht steht einem Soldaten nur dann zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (vgl. z.B. Urteile vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2 und vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 37).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 51 ).

  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Der dienstliche wie außerdienstliche Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ("Griff in Kameradenkasse") stellt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 18 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung - gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad - Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.

    Ein solcher Vorgesetzter versagt in dieser Eigenschaft und erweist sich grundsätzlich als ungeeignet zur Führung und Erziehung Untergebener (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - Rn. 54 m.w.N. und vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 20).

    Fehlt es hieran, ist die Schuld des Soldaten nicht allein dadurch gemildert, dass eine fehlende Kontrolle das Dienstvergehen begünstigte (Urteile vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 31 und vom 15. März 2012 - BVerwG 2 WD 9.11 - juris Rn. 23).

    Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften - "Griff in die Kameradenkasse" - ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Degradierung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 -, vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Der dienstliche wie außerdienstliche Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ("Griff in Kameradenkasse") stellt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 18 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung - gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad - Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.

    Ein solcher Vorgesetzter versagt in dieser Eigenschaft und erweist sich grundsätzlich als ungeeignet zur Führung und Erziehung Untergebener (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - Rn. 54 m.w.N. und vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 20).

    Sie wären nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. z.B. Urteil vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N.).

    Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften - "Griff in die Kameradenkasse" - ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Degradierung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 -, vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29 ).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N. , vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30 ).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 51 ).

  • BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11

    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Fehlt es hieran, ist die Schuld des Soldaten nicht allein dadurch gemildert, dass eine fehlende Kontrolle das Dienstvergehen begünstigte (Urteile vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 31 und vom 15. März 2012 - BVerwG 2 WD 9.11 - juris Rn. 23).

    Eine solche Situation liegt dann nicht mehr vor, wenn dies über einen längeren Zeitraum in dem Sinne geschieht, dass eine weitere Einkunftsquelle verwertet wird (Urteil vom 15. März 2012 - BVerwG 2 WD 9.11 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09

    Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Der dienstliche wie außerdienstliche Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ("Griff in Kameradenkasse") stellt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 18 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung - gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad - Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.

    Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften - "Griff in die Kameradenkasse" - ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Degradierung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 -, vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Da die "Bagatellgrenze" für den Zugriff auf geringwertige Vermögenswerte (vgl. Urteile vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3 und vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.) hier deutlich überschritten wurde, kommt es nicht darauf an, ob dieser Milderungsgrund auch für Zugriffe auf Kameradengelder gilt.
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    (4) Der Milderungsgrund des freiwilligen Offenbarens des Fehlverhaltens bzw. der freiwilligen Wiedergutmachung des Schadens (Urteil vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - BVerwGE 103, 217 m.w.N.) greift ebenfalls nicht ein, weil der Soldat die Rückzahlung unter dem Druck des Verfahrens und damit nicht ohne äußeren oder inneren zwingenden Anlass geleistet hat.
  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Da die "Bagatellgrenze" für den Zugriff auf geringwertige Vermögenswerte (vgl. Urteile vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3 und vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.) hier deutlich überschritten wurde, kommt es nicht darauf an, ob dieser Milderungsgrund auch für Zugriffe auf Kameradengelder gilt.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03

    Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten;

  • BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel;

  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 WD 40.10

    Doppelzahlung von Kindergeld; Steuerhinterziehung; besonders hoher Schaden;

  • BVerwG, 28.09.1994 - 2 WD 22.94

    Kameradschaftspflicht - Zielobjekt des Fehlverhaltens - Gemeinschaft von

  • BVerwG, 31.01.1991 - 2 WD 48.90

    Veruntreuung von Kameradengeldern - Zumessungserwägungen - Maßnahmebemessung -

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

  • BVerwG, 17.10.2002 - 2 WD 14.02

    Erster Offizier; "Betreuungskasse"; mangelnde Dienstaufsicht; familiäre

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 04.05.1988 - 2 WD 64.87

    Drogenhandel als Dienstvergehen - Unterschlagung von Bundeswehrmunition als

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Dieser Milderungsgrund liegt erst dann vor, wenn die Situation von so außergewöhnlichen Besonderheiten geprägt war, dass von dem Soldaten ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18

    Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Gestaltungszeitraum; Griff in

    Damit lockert er zugleich den Zusammenhalt der Truppe (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Der aus eigennützigen Motiven verursachte Schaden lag mit gut 360 EUR weit jenseits der "Bagatellgrenze", so dass offen bleiben kann, ob dieser Milderungsgrund überhaupt bei Zugriffen auf Kameradengelder gilt (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 46).

    Insbesondere der Milderungsgrund einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage erlangt keine Bedeutung, weil er eine Konfliktsituation voraussetzt, in der der Soldat keinen anderen Ausweg als den Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn sieht, um den Notbedarf der Familie zu decken (BVerwG, Urteile vom 15. März 2012 - 2 WD 9.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 10 Rn. 20 und vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 45).

    Die zweithöchste gerichtliche Disziplinarmaßnahme kann grundsätzlich dem Unrechtsgehalt der in Rede stehenden Pflichtverletzungen Rechnung tragen, der zum einen durch das hohe Gewicht der Kameradschaftspflicht für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte, zum anderen aber auch durch den mildernden Gesichtspunkt bestimmt wird, dass kein Fehlverhalten bei der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben im engeren Sinne und nicht zulasten des Dienstherrn in Rede steht (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 40 Rn. 53 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15

    Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung;

    § 4 Satz 2 WDO ist keine bloße Ordnungsvorschrift, die ohne Konsequenzen für den Fortgang des Verfahrens missachtet werden darf (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 29).

    Es liegt hiernach fern, dass dem Soldaten durch den Verfahrensfehler die Möglichkeit genommen wurde, zu der Stellungnahme der Vertrauensperson etwas vorzutragen, was die Einleitungsbehörde hätte bewegen können, von einer Einreichung der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht abzusehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 30 und vom 16. Mai 2013 - 2 WD 1.12 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    Ein solcher Milderungsgrund setzt eine Konfliktsituation voraus, in der der Soldat keinen anderen Ausweg als den Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn sieht, um durch ein zeitlich begrenztes Fehlverhalten den Notbedarf zu decken ohne sich dadurch gleichsam eine weitere Einkunftsquelle zu erschließen (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Er liegt als Milderungsgrund in den Umständen der Tat erst dann vor, wenn die Situation von so außergewöhnlichen Besonderheiten geprägt war, dass von dem Soldaten ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 42).
  • VG Berlin, 09.07.2013 - 80 K 54.12

    Kürzug des Ruhegehalts für 3 Jahre wegen Vorteilsannahme; Polizeioberinspektor

    Unabhängig davon hat die Kammer auch den - allerdings vermeidbaren - Verbotsirrtum für sich genommen mildernd berücksichtigt, denn der diesem Irrtum unterliegende Beklagte hat nicht bewusst und gewollt gegen die Rechtsordnung verstoßen (vgl. zur Milderungsmöglichkeit bei Verbotsirrtum: BVerwG - 2. Wehrdienstsenat - Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29/11 - juris Rn. 74 und vom 27. September 2012 - 2 WD 22/11 - juris Rn. 40.) Auch das Landgericht Berlin hat eine Strafminderung gemäß § 17 Satz 2, § 49 StGB vorgenommen.
  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der

    Dieser setzt voraus, dass die Situation von so außergewöhnlichen Besonderheiten geprägt war, dass von dem Soldaten ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 12.01.2017 - 2 WD 12.16

    Amphetamin; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Besitz;

    Er liegt jedoch erst dann vor, wenn die Situation von so außergewöhnlichen Besonderheiten geprägt war, dass von dem Soldaten ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

    Er liegt aber erst dann vor, wenn die Situation von so außergewöhnlichen Besonderheiten geprägt war, dass von dem Soldaten ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

    Der Milderungsgrund der seelischen Ausnahmesituation liegt erst dann vor, wenn die Situation von so außergewöhnlichen Besonderheiten geprägt ist, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und vorausgesetzt werden konnte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den

  • BVerwG, 25.10.2018 - 2 WD 8.18

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens (hier:

  • BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12

    Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten aufgrund des Fernbleibens vom

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12   

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https://dejure.org/2013,16013
BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12 (https://dejure.org/2013,16013)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.2013 - 6 PB 18.12 (https://dejure.org/2013,16013)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 6 PB 18.12 (https://dejure.org/2013,16013)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 PersVG SN, § 45 Abs 1 S 2 PersVG SN, § 5 Abs 3 RKG SN 2008
    Erstattung von Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder

  • Wolters Kluwer

    Wegstreckenentschädigung von überwiegend freigestellten Mitgliedern von Personalvertretungen bei täglicher Rückkehr vom Sitz der Personalvertretung außerhalb ihres Dienstortes und Wohnorts mit ihrem Personenkraftwagen an ihren Wohnort

  • rewis.io

    Erstattung von Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wegstreckenentschädigung von überwiegend freigestellten Mitgliedern von Personalvertretungen bei täglicher Rückkehr vom Sitz der Personalvertretung außerhalb ihres Dienstortes und Wohnorts mit ihrem Personenkraftwagen an ihren Wohnort

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 971
  • DÖV 2014, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder; Fahrten zwischen Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12
    Eine entsprechende Anwendung von § 5 Abs. 3 SächsRKG ist nicht im Lichte des in der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsatzes geboten, wonach bei Anwendung reisekostenrechtlicher Bestimmungen über die Fahrtkostenerstattung aufgrund des personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbots (§ 8 SächsPersVG) zu vermeiden ist, dass Mitglieder von Personalvertretungen mandatsbedingte, unvermeidbare Aufwendungen selbst tragen und auf diese Weise als Folge des Personalratsamts einen Teil ihres Einkommens "zuschießen" müssen (vgl. hierzu im Einzelnen Beschlüsse vom 28. November 2012 - BVerwG 6 P 3.12 - juris Rn. 16 ff., vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 24 ff. und vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14 f.).

    Diese Maßgabe erscheint insbesondere auch nicht geeignet, qualifizierte Personen von der Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Ämter abzuhalten (vgl. hierzu Beschluss vom 28. November 2012 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12
    Geht ein Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung dieses Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - BVerfGK 1, 259 ; stRspr).
  • BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich ferner nicht aus dem von der Beschwerde angesprochenen Beschluss des Senats vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - (Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1); ebenso wenig ergibt sich hieraus eine Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG.
  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12
    Eine entsprechende Anwendung von § 5 Abs. 3 SächsRKG ist nicht im Lichte des in der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsatzes geboten, wonach bei Anwendung reisekostenrechtlicher Bestimmungen über die Fahrtkostenerstattung aufgrund des personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbots (§ 8 SächsPersVG) zu vermeiden ist, dass Mitglieder von Personalvertretungen mandatsbedingte, unvermeidbare Aufwendungen selbst tragen und auf diese Weise als Folge des Personalratsamts einen Teil ihres Einkommens "zuschießen" müssen (vgl. hierzu im Einzelnen Beschlüsse vom 28. November 2012 - BVerwG 6 P 3.12 - juris Rn. 16 ff., vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 24 ff. und vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14 f.).
  • BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12
    Eine entsprechende Anwendung von § 5 Abs. 3 SächsRKG ist nicht im Lichte des in der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsatzes geboten, wonach bei Anwendung reisekostenrechtlicher Bestimmungen über die Fahrtkostenerstattung aufgrund des personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbots (§ 8 SächsPersVG) zu vermeiden ist, dass Mitglieder von Personalvertretungen mandatsbedingte, unvermeidbare Aufwendungen selbst tragen und auf diese Weise als Folge des Personalratsamts einen Teil ihres Einkommens "zuschießen" müssen (vgl. hierzu im Einzelnen Beschlüsse vom 28. November 2012 - BVerwG 6 P 3.12 - juris Rn. 16 ff., vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 24 ff. und vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14 f.).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09

    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 28. Januar 2010 - BVerwG 6 P 1.09 - (Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 1) im Detail ausgeführt, dass die Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 1 SächsRKG a.F., die in ihrem Kern in § 5 Abs. 2 SächsRKG überführt worden ist, auf einen pauschalisierten Aufwendungsersatz zielt, der die durchschnittlichen Kosten des Betriebs und der Instandhaltung voll, dagegen diejenigen der Kraftfahrzeughaltung nur anteilig abdecken soll (a.a.O. Rn. 31).
  • BVerwG, 28.06.2002 - 6 P 1.02

    Antragsabhängige Mitbestimmung; Feststellungsinteresse; Stellvertreter des

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12
    Soweit der Antragsteller hierin eine Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 28. Juni 2002 - BVerwG 6 P 1.02 - (Buchholz 251.4 § 88 HmbPersVG Nr. 1) sieht (Beschwerdebegründung S. 7 f.), kann er hiermit keinen Erfolg haben.
  • BVerwG, 01.03.2018 - 5 P 5.17

    Benachteilungsverbot; Fahrten zum Sitz des Personalrats; Freigestellte

    Dies ist mit Blick auf das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 26 und 30; vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 16 und 20 und vom 19. Juni 2013 - 6 PB 18.12 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 2 Rn. 14).

    Dies bedeutet nicht, dass einem freigestellten Personalratsmitglied für die hier in Rede stehenden arbeitstäglichen Fahrten stets Reisekostenvergütung in Gestalt der großen Wegstreckenentschädigung zu gewähren ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 6 PB 18.12 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 2 Rn. 14).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 2.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57939
BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 2.11 (https://dejure.org/2012,57939)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2012 - 2 WD 2.11 (https://dejure.org/2012,57939)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2012 - 2 WD 2.11 (https://dejure.org/2012,57939)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstgradherabsetzung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei vorsätzlichem Zugriff auf Gelder der Kameradengemeinschaft aus der Position eines Geschäftsführers einer Offizierheimgesellschaft

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 971
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 20.12.2011 - 2 WD 1.11
    Die gerichtlichen Disziplinarverfahren BVerwG 2 WD 1.11 und BVerwG 2 WD 2.11 werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 WD 1.11 verbunden.
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