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   LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01   

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https://dejure.org/2001,4559
LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01 (https://dejure.org/2001,4559)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.09.2001 - 10 Sa 57/01 (https://dejure.org/2001,4559)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. September 2001 - 10 Sa 57/01 (https://dejure.org/2001,4559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer Entscheidung über den Rechtsweg nach § 17a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG); Streitigkeit über die Beendigung eines mutmaßlichen Rechtsverhältnisses oder Weiterbeschäftigung; Abschluss eines Arbeitsvertrages; Ableitung recthlicher Beziehungen aus einem ...

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 2; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2 c; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 518 Abs. 2; ; ZPO § 518 Abs. 4; ; ZPO § 519 Abs. 3; ; ZPO § 130 Ziff. 6; ; GVG § 17 a; ; GVG § 17 a Abs. 4 Satz 3; ; GVG § 17 a Abs. 5; ; KSchG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung der Rechtswegentscheidung - kein konkludentes Arbeitsverhältnis bei Anstellung eines GmbH-Geschäftsführers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 483
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99

    GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01
    In Ergänzung zu den überzeugenden Ausführungen des Beschwerdegerichts sei der Kläger noch auf folgendes hingewiesen: Was in den Fällen der Aufhebung von Arbeitsverhältnissen durch schlüssiges Verhalten (beispielsweise Aufhebung eines Arbeitsvertrages durch die Bestellung zum Geschäftsführer, BAG, Urt. v. 08.06.2000 - 2 AZR 207/99 unter II 3 a d. Gründe) gilt, ist genauso für die Frage der Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch schlüssiges Verhalten verbindlich.

    c) Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Wechsel eines leitenden Angestellten in eine Organstellung (zuletzt BAG, Urt. v. 08.06.2000 - 2 AZR 207/99) hilft dem Kläger nicht weiter.

    Derartige Gesamtumstände sind nach h. M. beispielsweise der Aufstieg eines untergeordneten Angestellten mit erheblichem sozialem Besitzstand zum Titulargeschäftsführer im Betrieb seines Arbeitgebers ohne nennenswerte Gehaltsanhebung und Kompetenzerweiterung (umfassende Nachweise bei BAG, Urt. v. 08.06.2000 - 2 AZR 207/99 unter II 3 c d. Gründe).

  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01
    Die Frage ist dann jedoch: mit wem ? In diesem Falle läge ein Arbeitsverhältnis mit der GmbH und nicht mit der Beklagten vor (zur Problematik des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG vgl. BAG, Urt. v. 06.05.1999 - 5 AZB 22/98).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01
    Dieser ergibt sich aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und aus deren tatsächlicher Durchführung (Einzelfallbetrachtung, beispielsweise BAG, Urt. v. 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 m. N.).
  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01
    Allein die Mitwirkung der Beklagten weitet den Geschäftsgegenstand dieses Vertrages nicht aus (insbesondere werden keine Vertragsbeziehungen zur Beklagten begründet), weil der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 25.06.1997 - 5 AZB 41/96) nicht unbedingt mit der juristischen Person abgeschlossen werden muss, zu deren Organvertreter der Dienstnehmer bestellt werden soll.
  • BAG, 13.07.1995 - 5 AZB 37/94

    Rechtsweg - Geschäftsführer/Gesamtprokurist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01
    In diesen Bereich gehört auch die vom Kläger herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 13.07.1995 - 5 AZB 37/94 = AP Nr. 23 zu § 5 ArbGG m. Anm. Diller).
  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01
    Die doppelrelevanten Tatsachenbehauptungen und Rechtsansichten des Klägers sind erst im Rahmen der Begründetheit zu verbescheiden (BAG, Urt. v. 18.12.1996 - 5 AZB 25/96; BAG, Urt. v. 15.03.2000 - 5 AZB 70/99).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZB 70/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01
    Die doppelrelevanten Tatsachenbehauptungen und Rechtsansichten des Klägers sind erst im Rahmen der Begründetheit zu verbescheiden (BAG, Urt. v. 18.12.1996 - 5 AZB 25/96; BAG, Urt. v. 15.03.2000 - 5 AZB 70/99).
  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 67/83

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung - Verschulden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01
    So erwächst beispielsweise der Beschluss über die nachträgliche Klagezulassung (§ 5 KSchG) nur hinsichtlich der Feststellung der Verspätung und des Verschuldens in Rechtskraft (BAG, Leitsatz 2 des Urt. v. 05.04.1984 - 2 AZR 67/83; KR-Friedrich, KSchG § 5 Rn. 134, 156 a, 158).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.1997 - 5 Ta 42/97

    Rechtskraft einer Rechtsweg-Vorabentscheidung; Eröffnung des Rechtsweg zu den

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01
    Der Beschluss, mit dem über eine sofortige Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG entschieden wird, entfaltet Innenbindung (§ 318 ZPO) und ist grundsätzlich (über die Bindungswirkung der §§ 17 a Abs. 1 und 5 GVG im Hauptsache-Berufungsverfahren hinaus) der materiellen Rechtskraft (§ 322 ZPO) fähig ( zu den Grundlagen: Werner, Rechtskraft und Innenbindung zivilprozessualer Beschlüsse, 1983, S 84. ff. ; LAG Frankfurt, Urt. v. 28.08.1992 - 9 Sa 1226/91[ zu § 48 a Abs. 4 ArbGG a. F. ]; LAG Rostock, Urt. v. 25.09.1997 - 5 Ta 42/97).
  • LAG Hessen, 28.08.1992 - 9 Sa 1226/91

    Abweisung einer Klage als unzulässig ohne Treffen einer Sachentscheidung durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01
    Der Beschluss, mit dem über eine sofortige Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG entschieden wird, entfaltet Innenbindung (§ 318 ZPO) und ist grundsätzlich (über die Bindungswirkung der §§ 17 a Abs. 1 und 5 GVG im Hauptsache-Berufungsverfahren hinaus) der materiellen Rechtskraft (§ 322 ZPO) fähig ( zu den Grundlagen: Werner, Rechtskraft und Innenbindung zivilprozessualer Beschlüsse, 1983, S 84. ff. ; LAG Frankfurt, Urt. v. 28.08.1992 - 9 Sa 1226/91[ zu § 48 a Abs. 4 ArbGG a. F. ]; LAG Rostock, Urt. v. 25.09.1997 - 5 Ta 42/97).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2005 - 7 Ta 190/05

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

    Ob dies der Fall ist, hängt nicht vom Umfang der Vertretungsbefugnis im Innenverhältnis ab, sondern richtet sich nach den allgemeinen Kriterien zur Abgrenzung vom freien Dienstverhältnis (BAG 26.05.1999 EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 76; LAG Schleswig Holstein 05.10.2001 NZA-RR 2002, 324; LAG Baden Württemberg 27.09.2001 NZA-RR 2002, 483; OLG Jena 14.03.2001 NZA-RR 2001, 468).
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