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   LAG Berlin, 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05   

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LAG Berlin, 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05 (https://dejure.org/2005,6085)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05 (https://dejure.org/2005,6085)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19. August 2005 - 6 Sa 1106/05 (https://dejure.org/2005,6085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation; Unklarheit einer Vertragsklausel bei Zusammentreffen eines arbeitsvertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalts und eines Widerrufsvorbehalts

  • Judicialis

    BGB § 158 Abs. 2; ; BGB § 305c Abs. 2; ; BGB § 306 Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 308 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerrufsvorbehalt bei Gratifikationszusage in Formularvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 68
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05
    Derselbe Senat hat jedenfalls eine entsprechende Vertragsklausel auch dahin verstanden, dass es sich dabei (lediglich) um einen Widerrufsvorbehalt handelte (BAG, Urteil vom 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 zu II 3 der Gründe; ebenso Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 zu B I 3 der Gründe; für eine Betriebsvereinbarung LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.11.1999 - 3 Sa 922/99 - NZA-RR 2000, 409 zu I 1 der Gründe).

    Zumutbarkeit besteht, wenn sich der Widerrufsvorbehalt auf eine Zusatzleistung bezieht und diese dadurch im Hinblick auf die ungewisse wirtschaftliche Entwicklung flexibel gestaltet und durch Ausübung des Widerrufrechts nicht in dem Kernbereich des Arbeitsvertrags eingegriffen wird (BAG, Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 zu B I 4 c der Gründe).

    Eine solche Bestimmung ist für den Arbeitnehmer zumutbar (BAG, Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 B II 2 der Gründe).

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05
    Soweit in dem Hinweis auf eine jederzeitige Widerruflichkeit lediglich eine Klarstellung gesehen worden ist, dass es dem Arbeitgeber jährlich freigestellt sein solle, die bislang freiwillig gewährten Zahlungen nicht mehr zu erbringen, sie also zu "widerrufen" (BAG, Urteil vom 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 zu II 4 der Gründe), mag dies vor dem Hintergrund zu sehen sein, dass die Leistung dort nicht in einer Vertragsurkunde geregelt, sondern durch Aushang jährlich stets aufs Neue angekündigt worden war.
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05
    Ein Anspruch entsteht dann erst mit einer Zahlungsankündigung für das laufende Jahr oder mit der tatsächlichen Zahlung nach Maßgabe des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG Urteil vom 12.01.2000 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99

    Urlaubsgeld als freiwillige Leistung

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05
    Dies war auch noch rechtzeitig vor dem vereinbarten Fälligkeitstermin am 30. November des laufenden Jahres erfolgt (zu diesem Erfordernis BAG, Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204 = AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 227 zu I 1 d der Gründe).
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05
    Derselbe Senat hat jedenfalls eine entsprechende Vertragsklausel auch dahin verstanden, dass es sich dabei (lediglich) um einen Widerrufsvorbehalt handelte (BAG, Urteil vom 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 zu II 3 der Gründe; ebenso Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 zu B I 3 der Gründe; für eine Betriebsvereinbarung LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.11.1999 - 3 Sa 922/99 - NZA-RR 2000, 409 zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 825/78

    Anspruch auf Zahlung einer übertariflichen Zulage nach einem Widerruf dieser

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05
    Daran ändert auch der Zusatz nichts, dass aus der Leistung kein Anspruch hergeleitet werden könne, weil darin ebenfalls nur die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts gesehen werden kann (BAG, Urteil vom 22.10.1980 - 5 AZR 825/78 - zu I 1 der Gründe, n.v.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.1999 - 3 Sa 922/99

    Ersetzung der individual-vertraglich fortgeltenden Rechte durch die geltenden

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05
    Derselbe Senat hat jedenfalls eine entsprechende Vertragsklausel auch dahin verstanden, dass es sich dabei (lediglich) um einen Widerrufsvorbehalt handelte (BAG, Urteil vom 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 zu II 3 der Gründe; ebenso Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 zu B I 3 der Gründe; für eine Betriebsvereinbarung LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.11.1999 - 3 Sa 922/99 - NZA-RR 2000, 409 zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Ob in einer solchen Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt regelmäßig ein zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel führender Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt (so LAG Hamm 27. Juli 2005 - 6 Sa 29/05 - zu II 1.2.4 der Gründe, NZA-RR 2006, 125; LAG Brandenburg 13. Oktober 2005 - 9 Sa 141/05 - zu A II 2 b der Gründe, LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 5; LAG Berlin 19. August 2005 - 6 Sa 1106/05 - NZA-RR 2006, 68; LAG Hamm 5. November 2009 - 15 Sa 794/09 - Rn. 47, juris; Hessisches LAG 26. Juli 2010 - 7 Sa 1881/09 - Rn. 26, juris; ArbG Freiburg 9. September 2008 - 10 Ca 3/08 - LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 12; aA LAG Düsseldorf 31. Januar 2006 - 6 Sa 1441/05 - zu II 2 c der Gründe, LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 7) , kann dahingestellt bleiben.
  • LAG Hessen, 26.07.2010 - 7 Sa 1881/09

    Sonderzahlung - betriebliche Übung - Zusammentreffen von Freiwilligkeits- und

    1) Eine Klausel im Formulararbeitsvertrag, wonach zusätzliche Leistungen "freiwillig und jederzeit widerruflich" sind, hindert nicht das Entstehens eines Anspruchs aus betrieblicher Übung, weil sie in sich widersprüchlich ist (im Anschluss an LAG Köln Urteil vom 02.11.2007 - 11 Sa 550/07, LAG Berlin, Urteil vom 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05 und LAG Brandenburg, Urteil vom 13.10.2005 - 9 Sa 141/05).

    26 Wie das Arbeitsgericht schließt sich auch die Berufungskammer der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Berlin ( Urteil vom 19. August 2005 - 6 Sa 1106/05 - NZA-RR 2006, 68-69 ), Brandenburg ( Urteil vom 13. Oktober 2005 - 9 Sa 141/05 - LAGE § 611 BGB 2002 Gratifikation Nr. 4 ) und Köln ( Urteil vom 02. November 2007 - 11 Sa 550/07 - juris ) an, nach der das Zusammentreffen von Freiwilligkeits- und Widerrufsklauseln die jeweiligen vertraglichen Bestimmungen unklar erscheinen lässt mit der Folge, dass sich der Arbeitgeber auf den Freiwilligkeitsvorbehalt nicht berufen kann.

  • LAG Köln, 02.11.2007 - 11 Sa 550/07

    Urlaubsgeld; Widerruf

    Das Zusammentreffen von Freiwilligkeits- und Widerrufsklauseln lässt die jeweiligen vertraglichen Bestimmungen unklar erscheinen mit der Folge, dass dadurch lediglich ein Widerrufsvorbehalt des Arbeitgebers für den darauf bezogenen Anspruch des Arbeitnehmers begründet wird (im Anschluss an LAG Berlin, Urteil vom 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05, NZA-RR 2006, 68 f.).

    Das Zusammentreffen von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt lässt die jeweiligen Vertragsklauseln bei der nach § 157 BGB vorzunehmenden Auslegung als unklar erscheinen mit der Folge, dass damit lediglich ein Widerrufsvorbehalt des Arbeitgebers für den streitbefangenen Anspruch des Arbeitnehmers begründet wird (LAG Berlin, Urteil vom 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05, NZA-RR 2006, 68 f.; ähnlich BAG, Urteil vom 01.03.2006 - 5 AZR 363/05, AP Nr. 3 zu § 308 BGB, zu II. 3. a) der Gründe, wonach der Arbeitgeber mit einer Regelung einer "freiwilligen, jederzeit widerruflichen Zulage" lediglich ausdrückt, nicht aus anderen Gründen zu der Leistung verpflichtet zu sein).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.2012 - 5 Sa 54/12

    Vertraglicher Anspruch auf Weihnachtsgeld - Kombination von Freiwilligkeits- und

    Das BAG (14.09.2011 EzA § 307 BGB 2002 Nr. 54; 30.07.2008 EzA § 307 BGB 2002 Nr. 38; LAG Hessen 26.07.2010 - 7 Sa 1881/09, EzA-SD 22/2010 S. 10 LS; krit. Preis NZA 2009, 281 ff.; a. A. LAG Bln. 19.08.2005 NZA-RR 2006, 68) geht bei einer Kombination von Widerrufsvorbehalt und Freiwilligkeitsvorbehalt (vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 10 Aufl. 2012, Kap. 1 Rz. 713, Kap. 3 Rz. 771) in vorformulierten Arbeitsbedingungen in einem nach dem 31.12.2001 abgeschlossenen Formulararbeitsvertrag von Folgendem aus:.
  • LAG Hamm, 05.11.2009 - 15 Sa 794/09

    Anspruch auf Weihnachtsgeld kraft betrieblicher Übung bei unwirksamem

    c) Lediglich klarstellend weist die erkennende Kammer darauf hin, dass die Kombination eines Freiwilligkeitsvorbehaltes mit einem Widerrufsvorbehalt als Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB anzusehen ist, so dass beide Vorbehalte unwirksam sind (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 27.07.2005 - 6 Sa 29/05; LAG Brandenburg, Urt. v. 13.01.2005 - 9 Sa 141/05, DB 06, 160; LAG Berlin, Urt. v. 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05).
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