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   LAG Hessen, 21.08.2006 - 19/11 Sa 2008/05   

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https://dejure.org/2006,11838
LAG Hessen, 21.08.2006 - 19/11 Sa 2008/05 (https://dejure.org/2006,11838)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.08.2006 - 19/11 Sa 2008/05 (https://dejure.org/2006,11838)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. August 2006 - 19/11 Sa 2008/05 (https://dejure.org/2006,11838)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB, § 293 BGB, § 295 BGB, § 106 S 1 GewO
    Annahmeverzug wegen Überschreitung des Direktionsrechts bei Zuweisung einer Tätigkeit an einem unverhältnismäßig weit entfernten Arbeitsort

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahmeverzug des Arbeitgebers in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis ; Notwendigkeit der Abgabe eines tatsächlichen Angebots der Arbeitskraft bei feststehendem Arbeitsort und bei feststehender Arbeitszeit; Bedeutung der Abgabe eines wörtlichen Angebots zur Arbeit für ...

  • Wolters Kluwer

    (Annahmeverzug wegen Überschreitung des Direktionsrechts bei Zuweisung einer Tätigkeit an einem unverhältnismäßig weit entfernten Arbeitsort)

  • Judicialis

    BGB §§ 293 ff; ; BGB § 615; ; GewO § 106

  • RA Kotz

    Arbeitsverhältnis (ungekündigtes) - Begründung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 293 § 294 § 295 § 615; GewO § 106
    Annahmeverzug im ungekündigten Arbeitsverhältnis - wörtliches Angebot der Arbeitsleistung bei Zuweisung durch Arbeitgeber - kein tatsächliches Leistungsangebot bei unbilliger Zuweisung des Leistungsortes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 186
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2000 - 10 Sa 951/99

    Streitigkeit über die Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit sowie über offenstehende

    Auszug aus LAG Hessen, 21.08.2006 - 11 Sa 2008/05
    Im ungekündigten Arbeitsverhältnis verlangt die Rechtsprechung, der die Kammer folgt, weiterhin ein tatsächliches Angebot der vertraglich vereinbarten Leistung durch den Arbeitnehmer (vgl. nur BAG 29.10.1992 - 2 AZR 250/92 - EzA Nr. 77 zu § 615 BGB; LAG Rheinland-Pfalz 01.03.2000 - 10 Sa 951/99 - Juris).

    Muss jedoch der Arbeitgeber zunächst dem Arbeitnehmer sagen, wo er zu arbeiten hat und zu welcher Zeit er zu beginnen hat, bedarf es also einer Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers, genügt für das Angebot der Arbeitsleistung ein wörtliches Angebot (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.03.2000 - 10 Sa 951/99 - Juris).

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.08.2006 - 11 Sa 2008/05
    Ob dies geschehen ist, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (BAG 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 - NZA 1996, 1088, 1089; BAG 23.06.1993 - 5 AZR 337/92 - EzA Nr. 13 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus LAG Hessen, 21.08.2006 - 11 Sa 2008/05
    Ob dies geschehen ist, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (BAG 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 - NZA 1996, 1088, 1089; BAG 23.06.1993 - 5 AZR 337/92 - EzA Nr. 13 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • LAG Niedersachsen, 08.10.2003 - 6 Sa 1926/02

    Annahmeverzug eines Arbeitgebers nach Wegfall eines Wechselschichtarbeitsplatzes;

    Auszug aus LAG Hessen, 21.08.2006 - 11 Sa 2008/05
    Da sich die geschuldete Arbeitsleistung im Rahmen der §§ 293 ff. BGB jedoch nur nach der zulässigen Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers bestimmt (LAG Niedersachsen, 08.10.2003 - 6 Sa 1926/02 - Juris; ErfK/Preis, 5. Aufl., § 615 BGB Rn 18), löst die Zuweisung einer Tätigkeit, die von ihrem Arbeitsort her nicht billigen Ermessens entspricht, nicht die Pflicht der Klägerin aus, ihre Arbeitsleistung tatsächlich an diesem Arbeitsort anzubieten.
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.08.2006 - 11 Sa 2008/05
    Seit dem Urteil vom 09.08.1984 (2 AZR 374/83 - EzA Nr. 43 zu § 615 BGB) verzichtet das BAG bei einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers, später auch bei einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers, auf ein ausdrückliches Angebot des Arbeitnehmers, da in den Fällen der Kündigung ein Angebot nach § 296 BGB entbehrlich sei.
  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 250/92

    Annahmeverzug - Arbeitsangebot

    Auszug aus LAG Hessen, 21.08.2006 - 11 Sa 2008/05
    Im ungekündigten Arbeitsverhältnis verlangt die Rechtsprechung, der die Kammer folgt, weiterhin ein tatsächliches Angebot der vertraglich vereinbarten Leistung durch den Arbeitnehmer (vgl. nur BAG 29.10.1992 - 2 AZR 250/92 - EzA Nr. 77 zu § 615 BGB; LAG Rheinland-Pfalz 01.03.2000 - 10 Sa 951/99 - Juris).
  • BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 301/70

    Erhebung der Kündigungsschutzklage als wörtliches Angebot

    Auszug aus LAG Hessen, 21.08.2006 - 11 Sa 2008/05
    Bei einer zu Unrecht erfolgten fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers hat das BAG zunächst zur Begründung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers ein wörtliches Angebot im Sinn des § 295 BGB verlangt, dieses Angebot jedoch auch in der Erhebung der Kündigungsschutzklage gesehen, wenn der Arbeitnehmer arbeitswillig und arbeitsfähig war (vgl. nur BAG 26.08.1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 zu § 615 BGB).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2013 - 3 Sa 292/12

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - unterbliebene Mitwirkungshandlung

    Dieser Umstand ist dann zu bejahen, wenn die Mitwirkungshandlung des Gläubigers zur Ermöglichung der Leistungserbringung durch den Schuldner notwendig ist (BAG vom 14.03.1962 - 4 AZR 146/61, BB 1962, Seite 775; LAG Düsseldorf vom 20.12.1968 - 4 Sa 750/68, BB 1969, Seite 1479; LAG Hessen vom 21.08.2006, 19/11 Sa 2008/05, JURIS, Rd.-Nr. 24).

    Hierzu zählen etwa die Fälle der Mitteilungspflicht eines Arbeitgebers zur Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nach einer Schlechtwetterperiode (BAG vom 14.03.1962, a. a. O.; LAG Düsseldorf vom 20.12.1968, a. a. O.) bzw. Hinweispflichten des Arbeitgebers mit dem Inhalt der Mitteilung des konkreten Arbeitsortes bei unterschiedlichen Arbeitseinsatzstellen (LAG Hessen vom 21.08.2006, a. a. O.).

  • ArbG Duisburg, 11.08.2021 - 4 Ca 659/21

    Annahmeverzugslohn - unzumutbares Arbeitsangebot des Arbeitgebers

    Dementsprechend löst die Zuweisung einer Tätigkeit, die von ihrem Arbeitsort her nicht billigem Ermessen entspricht, nicht die Pflicht des Arbeitnehmers aus, seine Arbeitsleistung tatsächlich an diesem Arbeitsort anzubieten (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21. August 2006 - 19/11 Sa 2008/05 -, juris).

    Es wird hierdurch auch nicht etwa das Weisungsrecht des Arbeitgebers erweitert (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21. August 2006 - 19/11 Sa 2008/05 -, juris.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2022 - L 4 AS 1285/21

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Feststellungsinteresse - Rechtsschutzbedürfnis

    Der Anspruchsübergang nach § 115 SGB X findet vielmehr ohne weiteres Zutun des Sozialleistungsträgers kraft Gesetzes immer und auch nur dann statt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der vorgenannten Norm, zu denen das Stellen einer Überleitungsanzeige nicht gehört, erfüllt sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Juli 1994, Aktenzeichen 7 RAr 104/93, Rn 20 a.E.; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Oktober 2019, Aktenzeichen 8 AZR 766/08, Rn 15; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21. August 2006, Aktenzeichen 19/11 Sa 2008/05, Rn 31, zitiert jeweils nach JURIS; Schlaeger in Hauck / Noftz SGB X, Stand 3. Ergänzungslieferung 2021, K § 115, Rn 42; Kater in Kasseler Kommentar, Werkstand 116. Ergänzungslieferung, zu § 115 SGB X, Rn 32).
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