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   OLG Naumburg, 20.09.2002 - 6 U 200/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6429
OLG Naumburg, 20.09.2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,6429)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.09.2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,6429)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. September 2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,6429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung des restlichen Honorars für Architektenleistungen nach neuer Einordnung der Honorarzone; Berechtigung eines Architekten zur Einordnung seiner Leistung in eine höhere Honorarzone; Unabänderbarkeit wirksam getroffener Honorarvereinbarungen zur ...

  • Judicialis

    HOAI § 4; ; HOAI § 4 Abs. 2; ; HOAI § 4 Abs. 3; ; HOAI § 4 Abs. 4; ; HOAI § 11; ; BGB § 242; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 631 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honorarvereinbarung für Architektenleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässige Abweichung von der Honorarvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Einzelfallentscheidung - Ist falsch vereinbarte Honorarzone unumstößlich?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Architekt die vereinbarte oder darf er die "richtige" Honorarzone abrechnen? (IBR 2003, 257)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 443
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1988 - VII ZR 239/86

    Abänderung einer wirksam getroffenen Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2002 - 6 U 200/01
    Unter Hinweis auf BGH BauR 1988, 364, 365/366 vertritt die Kammer die Auffassung, dass die Bindung an die Honorarvereinbarung die nach dem Regelungszweck des § 4 HOAI beabsichtigte Konsequenz sei, um in der Honorarfrage spätere Streitigkeiten und Unklarheiten zu vermeiden.

    Der 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat die Frage, ob eine zunächst wirksam getroffene Honorarvereinbarung vor Beendigung der Architektentätigkeit geändert werden könne, für den Fall verneint, dass das Leistungsziel unverändert geblieben sei (Urteil vom 21. Januar 1988 - VII ZR 239/86 - zitiert nach juris, MDR 1988, 666-667 = BauR 1988, 364-366).

  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 324/85

    Unterschreitung der Mindestsätze durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2002 - 6 U 200/01
    Solche vergleichsweisen Vereinbarungen gehören nicht zum Regelungsbereich des § 4 Abs. 4 HOAI; sie sind zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 25. September 1986 - VII ZR 324/85 - zitiert nach juris, MDR 1987, 311).
  • BGH, 13.11.2003 - VII ZR 362/02

    Unterschreitung der Mindestsätze durch Vereinbarung einer zu niedrigen

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NZBau 2003, 443 abgedruckt ist, hält die schriftlich vereinbarte Höhe der Vergütung gemäß § 4 Abs. 1 HOAI für wirksam.

    Ebenso wie ein die Mindestsätze unterschreitendes Pauschalhonorar (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1998 - VII ZR 176/96, BauR 1998, 813 = ZfBR 1998, 239) ist eine Vereinbarung einer zu niedrigen Honorarzone, die zu einer Unterschreitung der Mindestsätze der in Betracht kommenden zutreffenden Honorarzone führt, im Regelfall nicht wirksam (allgemeine Meinung: LG Stuttgart NJW-RR 1997, 1380; Locher/Koeble/Frik HOAI, 8. Aufl., Rdn. 78, 79; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen HOAI, 5. Aufl., § 4 Rdn. 83; Pott/Dahlhoff/Kniffka HOAI, 7. Aufl., § 11/12 Rdn. 1 a; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rdn. 827; Quack, IBR 2003, 257).

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