Rechtsprechung
BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
VermG § 16 Abs. 1 und 2, § 7 Abs. 7 Sätze 1 und 2; BGB § 2039 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
VermG § 16 Abs. 1 und 2, § 7 Abs. 7 Sätze 1 und 2; BGB § 2039 Satz 1
Anspruch auf Nutzungsherausgabe geht bei Restitution eines Erbteiles ebenfalls auf denBerechtigten über - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Folgen einer Restitution des Erbteils an einem Grundstück; Befugnis der berechtigten Erben zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Herausgabe von Nutzungen eines Grundstücks zugunsten der Erbengemeinschaft gegen einen Dritten ; Rechtsübergang im Verhältnis zu Dritten; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Erbteilsrestitution; Nutzungsherausgabe; Grundstücksnutzungen; Erbengemeinschaft; Verfügungsberechtigter; Berechtigter; Rechtsübergang
- Judicialis
VermG § 16 Abs. 1; ; VermG § 16 Abs. 2; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 1; ; VermG § 7 Abs. 7 Satz 2; ; BGB § 2039 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Restitution des Erbteils an einem Grundstück
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 158
- NJW-RR 2006, 158
- NZM 2006, 188
- NJ 2006, 44
- FamRZ 2005, 2059
- NotBZ 2005, 401
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 23.03.2000 - III ZR 217/99
Mietzins für ein in Bundeseigentum übergegangenes Grundstück in der ehemaligen …
Auszug aus BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04
Der Vermögenszuordnungsbescheid ist - von den hier nicht einschlägigen Fällen der Restitution nach Art. 21 Abs. 3 Halbsatz 1 und Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV abgesehen - deklaratorischer Natur; mit ihm wird mit Wirkung ex tunc die Eigentumslage verbindlich so festgestellt, wie sie sich aufgrund der Art. 21, 22 EV am 3. Oktober 1990 dargestellt hat (Senatsurteil BGHZ 144, 100, 107 f).Die begünstigte Körperschaft erlangt das Eigentum erst mit Eintritt der Bestandskraft des die Vermögensübertragung anordnenden Zuordnungsbescheids, § 2 Abs. 1a Sätze 3 und 4 VZOG (Senatsurteil BGHZ 144, 100, 115; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 149, 380, 386).
Nach allgemeinen Grundsätzen stehen allein dem Eigentümer die Nutzungen der Sache (Senatsurteil BGHZ 144, 100, 116) zu, so dass die Feststellung des Eigentums durch den Zuordnungsbescheid zugleich klärt, welcher öffentlich-rechtlichen Körperschaft ab dem 3. Oktober 1990 die Nutzungen des betroffenen Vermögensgegenstandes gebühren.
- BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93
Herausgabe von Nutzungsentgelten
Auszug aus BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04
Die Bestimmung ist lex specialis gegenüber den ansonsten anwendbaren Vorschriften über das Geschäftsführungsverhältnis (BGHZ 128, 210, 212; BGH, Urteil vom 11. März 2005 - V ZR 153/04 - NJW-RR 2005, 887, 891;… Wasmuth in RVI, Stand Januar 2004, B 100 § 7 VermG, Rn. 165; letzterer: auch gegenüber §§ 987 ff BGB).Danach gebühren die Nutzungen bis zu diesem Zeitpunkt im Verhältnis zwischen Berechtigtem und Verfügungsberechtigtem grundsätzlich letzterem, da die Restitution nach Maßgabe des § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG keine Rückwirkung entfaltet und der Verfügungsberechtigte bis zur Bestandskraft der Rückübertragung Rechtsinhaber des restituierten Gegenstandes bleibt (BGHZ 137, 183, 186;… Wasmuth in RVI, Stand Januar 2004, B 100, § 7 VermG Rn. 166; vgl. auch BGHZ 128, 210, 214; 132, 306, 308).
- BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00
Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft
Auszug aus BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04
Auch wenn die Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig ist (BGH, Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00 - NJW 2002, 3389, 3390), ist ihr ein gesamthänderisch gebundenes Sondervermögen zugeordnet (…BGH aaO, vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Juni 1995 - IX ZR 121/94 - NJW 1995, 2551, 2552), das von dem Eigenvermögen ihrer einzelnen Mitglieder getrennt ist (…z.B.: Bamberger/Roth/Lohmann, BGB, § 2032 Rn. 6;… Palandt/Edenhofer aaO, Einf. vor § 2032 Rn. 1).
- BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00
Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR
Auszug aus BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04
Ein Miterbe erwirbt mit seiner aus dem Erbteil folgenden ungeteilten Gesamtberechtigung am Nachlass keine unmittelbare Berechtigung an dem einzelnen Gegenstand, selbst wenn der Nachlass nur aus einer einzigen Sache besteht (BGHZ 146, 310, 315; BGH, Urteil vom 17. November 2000 - V ZR 487/99 - WM 2001, 477, 478). - BGH, 11.03.2005 - V ZR 153/04
Ersatz von Aufwendungen für außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen; Rechtsstellung …
Auszug aus BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04
Die Bestimmung ist lex specialis gegenüber den ansonsten anwendbaren Vorschriften über das Geschäftsführungsverhältnis (BGHZ 128, 210, 212; BGH, Urteil vom 11. März 2005 - V ZR 153/04 - NJW-RR 2005, 887, 891;… Wasmuth in RVI, Stand Januar 2004, B 100 § 7 VermG, Rn. 165; letzterer: auch gegenüber §§ 987 ff BGB). - BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96
Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht bei der Rückgabe überschuldeter …
Auszug aus BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat im Hinblick auf die besonderen Regelungszwecke und -inhalte des Vermögensgesetzes anschließt, ist jedoch anerkannt, dass die fehlende Verkehrsfähigkeit des Erbanteils an einem einzelnen Nachlassgegenstand gemäß § 2033 Abs. 2 BGB und § 400 Abs. 1 Satz 1 ZGB-DDR der (isolierten) Rückübertragung eines solchen Anteils nach dem Vermögensgesetz nicht entgegen steht (BVerwGE 105, 172, 177 f; BVerwG VIZ 2001, 146, 147 m.w.N). - BGH, 13.06.1995 - IX ZR 121/94
Haftung des Rechtsanwalts für Berufung bei Testamentserrichtung
Auszug aus BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04
Auch wenn die Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig ist (BGH, Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00 - NJW 2002, 3389, 3390), ist ihr ein gesamthänderisch gebundenes Sondervermögen zugeordnet (…BGH aaO, vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Juni 1995 - IX ZR 121/94 - NJW 1995, 2551, 2552), das von dem Eigenvermögen ihrer einzelnen Mitglieder getrennt ist (…z.B.: Bamberger/Roth/Lohmann, BGB, § 2032 Rn. 6;… Palandt/Edenhofer aaO, Einf. vor § 2032 Rn. 1). - BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97
Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des …
Auszug aus BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04
Danach gebühren die Nutzungen bis zu diesem Zeitpunkt im Verhältnis zwischen Berechtigtem und Verfügungsberechtigtem grundsätzlich letzterem, da die Restitution nach Maßgabe des § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG keine Rückwirkung entfaltet und der Verfügungsberechtigte bis zur Bestandskraft der Rückübertragung Rechtsinhaber des restituierten Gegenstandes bleibt (BGHZ 137, 183, 186;… Wasmuth in RVI, Stand Januar 2004, B 100, § 7 VermG Rn. 166; vgl. auch BGHZ 128, 210, 214; 132, 306, 308). - BGH, 17.11.2000 - V ZR 487/99
Wahrung der Ausschlußfrist durch Klageerhebung
Auszug aus BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04
Ein Miterbe erwirbt mit seiner aus dem Erbteil folgenden ungeteilten Gesamtberechtigung am Nachlass keine unmittelbare Berechtigung an dem einzelnen Gegenstand, selbst wenn der Nachlass nur aus einer einzigen Sache besteht (BGHZ 146, 310, 315; BGH, Urteil vom 17. November 2000 - V ZR 487/99 - WM 2001, 477, 478). - BGH, 12.04.1996 - V ZR 310/94
Rechtsfolgen der sofortigen Vollziehbarkeit des Rückübertragungsbescheids
Auszug aus BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04
Danach gebühren die Nutzungen bis zu diesem Zeitpunkt im Verhältnis zwischen Berechtigtem und Verfügungsberechtigtem grundsätzlich letzterem, da die Restitution nach Maßgabe des § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG keine Rückwirkung entfaltet und der Verfügungsberechtigte bis zur Bestandskraft der Rückübertragung Rechtsinhaber des restituierten Gegenstandes bleibt (BGHZ 137, 183, 186;… Wasmuth in RVI, Stand Januar 2004, B 100, § 7 VermG Rn. 166; vgl. auch BGHZ 128, 210, 214; 132, 306, 308). - BGH, 17.01.2002 - III ZR 98/01
Rechtsstellung des - fiktiv - Verfügungsberechtigten eines zum früheren …
- BGH, 15.04.1999 - VII ZR 290/98
Eintritt des Berechtigten in einen vom staatlichen Verwalter abgeschlossenen …
- BGH, 01.03.2001 - III ZR 329/98
Abrechnung von Nebenkostenvorauszahlungen nach Wechsel im Grundstückseigentum …
- BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 90.99
Grundstück; Überschuldung; Erbausschlagung; Übergang in Volkseigentum; Erbanteil …
- OLG Rostock, 02.05.2007 - 2 U 54/03
Honoraranspruch nach freier Kündigung eines Architektenvertrages: Anforderungen …
Denn eine Kostenermittlung, die der Architekt erst nach Vertragsbeendigung wegen Aufgabe des Bauvorhabens vorlegt, vermag ihren vertraglich vorgesehenen Zweck regelmäßig nicht mehr zu erfüllen (BGH NJW-RR 2005, 158). - KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
Sachenrechtsbereinigung: Geltendmachung von in der Person des früheren Nutzers …
Danach gehen im Fall der Rückübertragung eines Grundstücks auch sämtliche Rechtsverhältnisse über, die Leistungen beinhalten, die in einem nicht trennbaren Bezug zu dem Grundstück stehen (BGH NJW-RR 2006, 158). - OLG Dresden, 07.04.2011 - 17 W 248/11
Begriff des bestehenden Rechtsverhältnisses i.S. von § 16 Abs. 2 S. 1 VermG; …
- OLG Jena, 13.03.2014 - 3 W 57/14
Berichtigung des Grundbuchs bei früheren volkseigenen in Rechtsträgerschaft der …
Es handelt sich hierbei um die deklaratorische Feststellung des bereits kraft Gesetzes erfolgten Rechtsübergangs (BGH NotBZ 2005, 401 ff. m.w.N.); der Vermögenszuordnungsbescheid ist für die Zivilgerichte und auch für das Grundbuchamt bindend (BGH ZOV 2008, 146 ff. m.w.N.).
Rechtsprechung
BVerfG, 15.04.2002 - 1 BvR 358/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NotBZ 2005, 401
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Frankfurt, 07.02.2005 - 20 W 451/02
Notarkostenbeschwerdeverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Notars …
Die weitere Beschwerde des Notars gegen eine Entscheidung des Landgerichts, die ihn zur Erhebung höherer Gebühren anweist, ist zulässig, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 15.04.2002 - 1 BvR 358/02 -) der Notar in seiner Berufsausübungsfreiheit betroffen ist, soweit eine erstinstanzliche Entscheidung ihm auferlegt, entgegen seiner Rechtsauffassung höhere Gebühren zu verlangen.Auf die Gebühreninteressen ist jedoch nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.04.2002 (1 BvR 358/02) für die Beschwer nicht allein abzustellen, da der Notar in seiner Berufsausübungsfreiheit betroffen ist, soweit eine erstinstanzliche Entscheidung ihm auferlegt, entgegen seiner Rechtsauffassung höhere Gebühren zu verlangen.
- OLG Frankfurt, 20.01.2005 - 20 W 455/02
Notarkostenbeschwerdeverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Notars …
Die weitere Beschwerde des Notars gegen eine Entscheidung des Landgerichts, die ihn zur Erhebung höherer Gebühren anweist, ist zulässig, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 15.04.2002 - 1 BvR 358/02 -) der Notar in seiner Berufsausübungsfreiheit betroffen ist, soweit eine erstinstanzliche Entscheidung ihm auferlegt, entgegen seiner Rechtsauffassung höhere Gebühren zu verlangen.Auf die Gebühreninteressen ist jedoch nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.04.2002 (1 BvR 358/02) für die Beschwer nicht allein abzustellen, da der Notar in seiner Berufsausübungsfreiheit betroffen ist, soweit eine erstinstanzliche Entscheidung ihm auferlegt, entgegen seiner Rechtsauffassung höhere Gebühren zu verlangen.
- OLG Nürnberg, 09.05.2018 - 8 W 736/18
Notargebühren für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die Erstellung …
b) Mit Nichtannahmebeschluss vom 15. April 2002 ( 1 BvR 358/02-NotBZ 2005.401, juris Tz. 1) hat jedoch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Verfahren nach § 156 Abs. 5 KostO nicht die Erzielung höherer, sondern die Festsetzung gesetzmäßiger Gebühren bezweckt und der Notar deshalb in seiner Berufsausübungsfreiheit betroffen ist.
- OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 328/01
Notarkostenrecht: Notarkostenbeschwerde bei Anweisung, einen höheren …
Die weitere Beschwerde des Notars gegen eine Entscheidung des Landgerichts, die ihn zur Neuberechnung des Geschäftswertes und Nachforderung von Gebühren anweist, ist zulässig, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 15.04.2002 -1 BvR 358/02-) der Notar in seiner Berufsausübungsfreiheit betroffen ist, soweit eine erstinstanzliche Entscheidung ihm auferlegt, entgegen seiner Rechtsauffassung höhere Gebühren zu verlangen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats).Die gegen die Senatsentscheidung und den landgerichtlichen Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht gemäß Beschluss vom 15.04.2002 - 1 BvR 358/02- , den der Kostengläubiger mit seiner Gegenvorstellung vorgelegt hat, nicht zur Entscheidung angenommen.
- OLG Nürnberg, 17.10.2017 - 8 W 1262/17
Zulässigkeit der Beschwerde des Notars mit dem Ziel einer geringeren …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. April 2002 - 1 BvR 358/02 -, juris) ist eine Beschwer des Beschwerdeführers zu bejahen, da der Notar in seiner Berufsausübungsfreiheit betroffen ist, soweit eine erstinstanzliche Entscheidung ihm auferlegt, entgegen seiner Rechtsauffassung höhere Gebühren zu verlangen. - OLG Nürnberg, 21.10.2020 - 8 W 2902/20
Grundstückskaufvertrag - Rückabwicklung des erfüllten Vertrages - Notarkosten
Der damit verbundene Eingriff in die durch § 1 BNotO garantierte Unabhängigkeit des Notars und in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigt die Beschwerdemöglichkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.04.2002 - 1 BvR 358/02, juris; Senatsbeschluss vom 17.10.2017 - 8 W 1262/17, JurBüro 2018, 25, 26;… OLG Frankfurt, BeckRS 2005, 5174 Rn. 7 f.;… BeckOK-KostR/Schmidt-Räntsch, GNotKG, § 129 Rn. 6 m.w.N. [Stand: 01.06.2019]). - OLG Nürnberg, 21.08.2020 - 8 W 2902/20
Notargebühren für die Beurkundung einer Vertragsaufhebung mit zusätzlichen …
Der damit verbundene Eingriff in die durch § 1 BNotO garantierte Unabhängigkeit des Notars und in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigt die Beschwerdemöglichkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.04.2002 - 1 BvR 358/02, juris; Senatsbeschluss vom 17.10.2017 - 8 W 1262/17, JurBüro 2018, 25, 26;… OLG Frankfurt, BeckRS 2005, 5174 Rn. 7 f.;… BeckOK-KostR/Schmidt-Räntsch, GNotKG, § 129 Rn. 6 m.w.N. [Stand: 01.06.2019]). - OLG München, 11.12.2019 - 32 Wx 548/19
Notargebühren: Beurkundung eines Überlassungsvertrags mit ergänzenden …
Bezüglich der Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1 ist eine finanzielle Beschwer nicht erforderlich (vgl. OLG Nürnberg Beschluss vom 17.10.2017 - 8 W 1262/17 = JurBüro 2018, 25; OLG Frankfurt Beschluss vom 20.01.2005 - 20 W 455/0 = MittBayNot 2006, 171; BVerfG Beschluss vom 15. April 2002 - 1 BvR 358/02). - KG, 27.01.2011 - 9 W 94/10
Notarkostenbeschwerde: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde bei liquidationsloser …
Die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, dass das Verfahren nach § 156 Abs. 6 KostO a.F. nicht der Erzielung höherer, sondern der Festsetzung gesetzesmäßiger Gebühren dient (BVerfG, NotBZ 2005, 401), besagt nicht, dass das Verfahren vom Einzelfall abgehoben ist und insoweit gleichsam Feststellungscharakter zu Rechtsfragen hat.