Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.10.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,927
BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98 (https://dejure.org/1998,927)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1998 - 4 B 29.98 (https://dejure.org/1998,927)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1998 - 4 B 29.98 (https://dejure.org/1998,927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Nähere Umgebung - Vorhandene Bebauung - Widerruflich genehmigte Bebauung - Befristet genehmigte Bebauung - Faktische Baulinie - Zurückspringende Bebauung - Einfügen - Überbaubare Grundstücksfläche - Unterschreitung des Maßstabs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene Bebauung; widerruflich genehmigte Bebauung; befristet genehmigte Bebauung

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1; ; VwVfG § 43 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1; VwVfG § 43 Abs. 2
    Bebauungsrecht - Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene Bebauung; widerruflich genehmigte Bebauung; befristet genehmigte Bebauung; faktische Baulinie; Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche, Unterschreitung des Maßstabs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Behandlung widerruflich genehmigter Bebauungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 364
  • BauR 1999, 233
  • NuR 1999, 275
  • ZfBR 1999, 229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98
    Die Beschwerde sieht darin zu Unrecht eine Abweichung sowohl von der Entscheidung vom 22. September 1967 - BVerwG 4 C 109.65 - (BVerwGE 27, 341 ) als auch von der Entscheidung vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - (BVerwGE 84, 322).

    1.2 Auf die Frage, ob das Berufungsgericht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1990 (a.a.O.) abweicht, wenn es die Werkstattbebauung des Eckgrundstücks als "Fremdkörper" bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung ausscheidet, kommt es somit nicht an; denn diese Annahme ist nicht allein tragend.

    Vielmehr hat es die in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1990 (a.a.O.) genannten Kriterien, die zur berechtigten Annahme eines "Fremdkörpers" führen, auf den konkreten Fall angewandt.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98
    Das Bundesverwaltungsgericht geht jedoch seit der Entscheidung vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - (BVerwGE 31, 22 ) in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß eine vorhandene, nicht genehmigte Bebauung nur dann zum Bebauungszusammenhang gehört, wenn sie in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die zuständigen Behörden mit dem Vorhandensein der Bauten abgefunden haben.
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98
    Die Beschwerde sieht darin zu Unrecht eine Abweichung sowohl von der Entscheidung vom 22. September 1967 - BVerwG 4 C 109.65 - (BVerwGE 27, 341 ) als auch von der Entscheidung vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - (BVerwGE 84, 322).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Die Gründe für deren Genehmigung sind unerheblich (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 1998 - 4 B 29.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 192 und vom 2. April 2007 - 4 B 7.07 - ZfBR 2007, 480 = juris Rn. 4).
  • OVG Thüringen, 26.04.2017 - 1 KO 347/14

    Stellplatz im Vorgarten

    Die vorhandenen Stellplätze im Vorgartenbereich, mit deren Existenz sich die Beklagte nicht abgefunden hat, haben bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung und des aus ihr hervorgehenden "Rahmens" aber unberücksichtigt zu bleiben (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23.11.1998 - 4 B 29.98 -, NVwZ-RR 1999, 364 = BRS 60 Nr. 82 = juris, insb. Rdn. 6).
  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Ob eine vorhandene, nicht genehmigte Bebauung bei der Bestimmung der näheren Umgebung zu berücksichtigen ist, hängt - wie bei der Bestimmung des Bebauungszusammenhangs (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 ) - davon ab, ob diese in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass die zuständigen Behörden sich mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben (BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 4 B 29.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 192 S. 78.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1331
BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98 (https://dejure.org/1998,1331)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1998 - 4 B 72.98 (https://dejure.org/1998,1331)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1998 - 4 B 72.98 (https://dejure.org/1998,1331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; BauGB § 14; ; BauGB § 15; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsprozeßrecht; Bauplanungsrecht - Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftungsprozeß; Bauvorbescheid; Veränderungssperre; Zurückstellung

  • ibr-online

    Veränderungssperre: Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 523
  • DÖV 1999, 701 (Ls.)
  • NuR 1999, 275
  • ZfBR 1999, 174 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98
    Es ist sodann Aufgabe der Zivilgerichte, darüber zu entscheiden, unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens im Rahmen einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung zu berücksichtigen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Oktober 1985 IX ZR 91/84 BGHZ 96, 157 ; OLG Köln a.a.O. S. 277 f.).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98
    Zwar hat der beschließende Senat bereits mehrfach entschieden, daß eine Gemeinde nicht gehindert ist, einen Bauantrag, der nach bestehender Rechtslage positiv beschieden werden muß, zum Anlaß zu nehmen, die Aufstellung eines Bebauungsplans zu beschließen, auf seiner Grundlage eine Zurückstellung des Baugesuchs zu beantragen, eine Veränderungssperre zu erlassen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und damit im Ergebnis die rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit des Vorhabens noch zu verändern (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 1989 BVerwG 4 B 236.88, vom 26. Juni 1992 BVerwG 4 NB 19.92 und vom 21. Dezember 1993 BVerwG 4 NB 40.93 Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nrn. 13, 21 und 23 m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90

    Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages -

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98
    Erwächst diese Feststellung in Rechtskraft, ist sie für die Zivilgerichte in einem Amtshaftungs- und Entschädigungsprozeß bindend (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1995 III ZR 202/94 NVwZ-RR 1996, 65; OLG Köln, Urteil vom 20. Oktober 1994 7 U 68/94 NWVBl 1995, 276 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Oktober 1992 III ZR 220/90 BGHZ 119, 365 ).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98
    Zwar hat der beschließende Senat bereits mehrfach entschieden, daß eine Gemeinde nicht gehindert ist, einen Bauantrag, der nach bestehender Rechtslage positiv beschieden werden muß, zum Anlaß zu nehmen, die Aufstellung eines Bebauungsplans zu beschließen, auf seiner Grundlage eine Zurückstellung des Baugesuchs zu beantragen, eine Veränderungssperre zu erlassen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und damit im Ergebnis die rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit des Vorhabens noch zu verändern (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 1989 BVerwG 4 B 236.88, vom 26. Juni 1992 BVerwG 4 NB 19.92 und vom 21. Dezember 1993 BVerwG 4 NB 40.93 Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nrn. 13, 21 und 23 m.w.N.).
  • BGH, 23.01.1992 - III ZR 191/90

    Amtspflichtverletzung einer Gemeinde durch Nichtbearbeitung einer

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98
    Nutzt die Gemeinde den Zeitraum, der für eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Bauvoranfrage ohnehin erforderlich ist, um das planerische Instrumentarium zur Sicherung ihrer Planungsabsichten einzusetzen, müßte der Antragsteller diese Verfahrensweise hinnehmen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 23. Januar 1992 III ZR 191/90 NVwZ 1993, 299 ; Berkemann in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl. 1995, Rn. 181 zu § 18 BauGB m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1995 - III ZR 202/94

    Amtspflichtverletzung und Rechtsirrtum

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98
    Erwächst diese Feststellung in Rechtskraft, ist sie für die Zivilgerichte in einem Amtshaftungs- und Entschädigungsprozeß bindend (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1995 III ZR 202/94 NVwZ-RR 1996, 65; OLG Köln, Urteil vom 20. Oktober 1994 7 U 68/94 NWVBl 1995, 276 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Oktober 1992 III ZR 220/90 BGHZ 119, 365 ).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 NB 19.92

    Veränderungssperre - Planfeststellungsbeschluß - Dauer der Veränderungssperre

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98
    Zwar hat der beschließende Senat bereits mehrfach entschieden, daß eine Gemeinde nicht gehindert ist, einen Bauantrag, der nach bestehender Rechtslage positiv beschieden werden muß, zum Anlaß zu nehmen, die Aufstellung eines Bebauungsplans zu beschließen, auf seiner Grundlage eine Zurückstellung des Baugesuchs zu beantragen, eine Veränderungssperre zu erlassen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und damit im Ergebnis die rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit des Vorhabens noch zu verändern (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 1989 BVerwG 4 B 236.88, vom 26. Juni 1992 BVerwG 4 NB 19.92 und vom 21. Dezember 1993 BVerwG 4 NB 40.93 Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nrn. 13, 21 und 23 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.10.1994 - 7 U 68/94

    Amtshaftung bei Nichtbearbeitung eines Bauantrags?

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98
    Erwächst diese Feststellung in Rechtskraft, ist sie für die Zivilgerichte in einem Amtshaftungs- und Entschädigungsprozeß bindend (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1995 III ZR 202/94 NVwZ-RR 1996, 65; OLG Köln, Urteil vom 20. Oktober 1994 7 U 68/94 NWVBl 1995, 276 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Oktober 1992 III ZR 220/90 BGHZ 119, 365 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.1998 - 11 A 2553/95

    Anspruch eines Bauherrn auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für einen

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98
    BVerwG 4 B 72.98 OVG 11 A 2553/95.
  • BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00

    Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage

    Eine derartige Verfahrensweise müßte vom Antragsteller hingenommen werden (Senatsbeschluß vom 23. Januar 1992 aaO S. 300; BVerwG NVwZ 1989, 661, 662 und UPR 1999, 108; Berkemann in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch aaO § 18 Rn. 181).

    Die bewußte Nichtbearbeitung des entscheidungsreifen Baugesuchs zu dem Zweck, jenes planerische Instrumentarium überhaupt erst in Funktion zu setzen, war daher amtspflichtwidrig (Senatsbeschluß vom 23. Januar 1992 aaO; Senatsurteil vom 23. September 1993 - III ZR 54/92 - NVwZ 1994, 405, 406, 407; vgl. auch BVerwG UPR 1999, 108).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - 19 A 610/10

    Schule musste Schüler vom Besuch des Kinofilms "Krabat" befreien

    1999 6 C 19.98 , juris, Rdn. 16, Beschluss vom 2.10.1998 4 B 72.98 , juris, Rdn. 1, 6 und 8, Urteile vom 27.3.1998 4 C 14.96 , juris, Rdn. 14, und 25.7.1985 3 C 25.84 , juris, Rdn. 38 f.
  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 1 B 20.875

    Abweichender Wortlaut in der Bekanntmachung einer Satzung

    Das die Hauptsache erledigende Ereignis war das Inkrafttreten der erneuten Veränderungssperre zur Sicherung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. ... am 26. Juli 2018 (vgl. BVerwG, B.v. 2.10.1998 - 4 B 72.98 - NVwZ 1999, 523).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht