Rechtsprechung
OLG Hamburg, 25.04.2001 - 13 U 38/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
VOB; Bauvertrag; Sicherheitsleistung; Schlussrechnung; Architekt; Stellvertretung; Genehmigung; Vertreter
- Judicialis
VOB/B § 17 Nr. 3; ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 273; ; BGB § 164; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertretung des Bauherrn durch den Architekten; Ersetzung des Sicherheitseinbehalts durch eine Bürgschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Vertretungsrecht - Vereinfachung bei kleineren Nachtragsaufträgen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
In welchem Umfang ist der Architekt zur Vergabe von Zusatzaufträgen bevollmächtigt? (IBR 2001, 491)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Austausch von Sicherheiten: Auch wenn Auftraggeber Mängel einwendet? (IBR 2001, 540)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.05.2000 - 304 O 315/97
- OLG Hamburg, 25.04.2001 - 13 U 38/00
Papierfundstellen
- OLG-Report Hamburg 2001, 281
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.02.1998 - VII ZR 105/97
Auszahlung des Bareinbehalts bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft
Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2001 - 13 U 38/00
Das von dem Beklagten zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs zur Ablösung des Bareinbehalts durch eine Gewährleistungsbürgschaft (NJW 1998, 2057) steht der Auffassung des Senats nicht zwingend entgegen.Der Senat hat die Revision im Hinblick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Februar 1998 - VII ZR 105/97 - (NJW 1998, 2057) zugelassen (§ 546 Abs. 1 Satz 2 ZPO).
- BGH, 03.07.1997 - VII ZR 115/95
Rechtsnatur des Austauschrechts; Gestellung einer Bürgschaft und Auszahlung des …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2001 - 13 U 38/00
Aus diesem Grunde bedarf es im vorliegenden Fall keiner Auseinandersetzung mit der vom Bundesgerichtshof vorgenommenen Auslegung des Willens des Auftragnehmers bei der Hingabe der Bürgschaftsurkunde (kritisch hierzu Otto, BauR 1999, 322ff; Leinemann, NJW 1999, 262f; Tiedtke, NJW 2001, 1015,1025). - BGH, 15.02.1960 - VII ZR 10/59
Umfang der Vollmacht des Architekten zur Vergabe von Bauleistungen
Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2001 - 13 U 38/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erteilt der Bauherr dem Architekten, dem er die technische und geschäftliche Oberleitung sowie die Bauausführung überträgt, damit zugleich in gewissem Umfange auch die Befugnis, ihn gegenüber den Bauhandwerkern zu vertreten (vgl. BGH NJW 1960, 859; BauR 1975, 358)). - BGH, 12.06.1975 - VII ZR 195/73
Vollmacht des Architekten zur Vergabe zusätzlicher Aufträge
Auszug aus OLG Hamburg, 25.04.2001 - 13 U 38/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erteilt der Bauherr dem Architekten, dem er die technische und geschäftliche Oberleitung sowie die Bauausführung überträgt, damit zugleich in gewissem Umfange auch die Befugnis, ihn gegenüber den Bauhandwerkern zu vertreten (vgl. BGH NJW 1960, 859; BauR 1975, 358)).
- OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01
Sicherheitsleistung des Bestellers
Die Ansicht des Landgerichts, bei einem Austausch der Sicherheit durch den Auftragnehmer sei der Anspruch auf Auszahlung des Sicherheitseinbehalts erst mit Aushändigung der Bürgschaftsurkunde fällig, ohne diese Leistung müsse die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen werden, wird allerdings von mehreren Oberlandesgerichten geteilt (OLG Brandenburg BauR 1998, 1267; vgl. auch KG BauR 1982, 386; OLG Frankfurt BauR 1987, 577; wohl auch OLG Hamburg OLGR 2001, 281 -zit. nach JURIS -) .