Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 4 U 93/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 19 Abs 1 S 1 BNotO, § 23 Halbs 1 BNotO, § 19 GBO, § 39 Abs 1 GBO
Notarhaftung: Gleichzeitiger Treuhandauftrag zusammen mit der Darlehensüberweisung durch eine Bank auf das Notaranderkonto bei einem Grundstücksgeschäft; Eintragungshindernis für eine Grundschuld bei noch fehlender Voreintragung des Sicherungsgebers als Eigentümer - Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 54a Abs. 6; BNotO §§ 19, 23
"Sicherstellung" der Eintragung des Finanzierungsgrundpfandrechtes setzt Voreintragung des Käufers voraus; Auflassungsvormerkung genügt noch nicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notarhaftung wegen Verletzung von Treuhandauflagen im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft - verfrühte Auszahlung vom Notaranderkonto; Grundbucheintragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gleichzeitige Ankündigung eines Treuhandauftrages im Zusammenhang mit einer Banküberweisung auf das Notaranderkonto durch die darlehengebende Bank; Überweisung und Überweisungszweck als eine sachliche Einheit; Sicherstellung der Eintragung eines Grundpfandrechtes; ...
Verfahrensgang
- LG Limburg, 22.03.2004 - 4 O 348/03
- OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 4 U 93/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.10.2001 - IX ZR 427/98
Erteilung nachträglicher einseitiger Verwahrungsanweisungen nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 4 U 93/04
Durch eine nachträgliche Verwahranweisung kann diese Leistung nicht mehr geändert werden (BGH NJW 2002, 1346, 1348).Insbesondere entspricht die Beurteilung der wirksamen Erteilung der Treuhandanweisungen den vom Bundesgerichtshof in dem Urteil NJW 2002, 1346 aufgestellten Maßstäben.
- BGH, 19.03.1987 - IX ZR 166/86
Schaden einer Bank bei pflichtwidriger Auszahlung eines Darlehens durch den Notar
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 4 U 93/04
Damit ist ein entsprechender Schaden der Klägerin eingetreten, der nicht dadurch beseitigt wird, dass die Klägerin die verlangten Sicherheiten später tatsächlich erhalten hat, denn deren erfolgreiche Verwirklichung bleibt immer mit einem Risiko behaftet (vgl. BGH NJW 1987, 3201, 3202 und NJW 2001, 2714, 2715).Da mit der Auszahlung des Betrages von 2, 7 Mio. DM vom Notaranderkonto durch den Beklagten zugleich der Darlehensrückzahlungsanspruch der Klägerin gegen A entstanden ist, ist die Klägerin aus dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung zunächst verpflichtet, diesen Anspruch an den Beklagten soweit abzutreten, als er verurteilt wird, diesen Schaden zu erstatten (BGH NJW 1987, 3201, 3202, vgl. auch KG KG-Report 2000, 291, 292).
- BGH, 25.01.1988 - II ZR 320/87
Zulässigkeit des Widerrufs eines Überweisungsauftrags; Entstehungszeitpunkt der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 4 U 93/04
Zwar ist mit diesem Anruf dem Beklagten die vorbehaltlose Gutschrift durch die Bank mitgeteilt worden (vgl. BGHZ 103.143 = NJW 1988, 1320).
- BGH, 07.01.1986 - VI ZR 203/84
Hemmung der Verjährung bei Vereinbaren einer Verhandlungspause
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 4 U 93/04
Lässt ein Gläubiger jedoch Verhandlungen "einschlafen", so endet die Hemmung der Verjährungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem der andere nach Treu und Glauben den nächsten Schritt erwarten durfte (BGH NJW 1986, 1337, 1338). - BGH, 08.05.2003 - III ZR 294/02
Amtspflichtverletzung eines Notars bei abredewidriger Auszahlung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 4 U 93/04
Eine Eintragung im Grundbuch ist grundsätzlich nur dann als sichergestellt anzusehen, wenn für die Eintragung des Rechts oder der Rechtsänderung nur noch das pflichtgemäße Handeln des Notars und des zuständigen Grundbuchbeamten erforderlich ist (BGH DNotZ 2001, 218 = MDR 2003, 987 = NJW-RR 2003, 1434;… vgl. auch Hertel, in: Eylmann/Vaasen, BNotO und BurkG, 2. Aufl., § 54a BUrkG Rz. 75 ff.). - BGH, 26.04.2001 - IX ZR 453/99
Haftungsausfüllende Kausalität bei Amtspflichtverletzung eines Notars
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 4 U 93/04
Damit ist ein entsprechender Schaden der Klägerin eingetreten, der nicht dadurch beseitigt wird, dass die Klägerin die verlangten Sicherheiten später tatsächlich erhalten hat, denn deren erfolgreiche Verwirklichung bleibt immer mit einem Risiko behaftet (vgl. BGH NJW 1987, 3201, 3202 und NJW 2001, 2714, 2715).
- OLG Bremen, 16.08.2007 - 2 U 29/07
"Einschlafenlassen" von Vertragsverhandlungen als eine für die Verjährungshemmung …
Selbst wenn der entsprechende Vortrag in hinreichend substantiierter Form in einem Berufungsrechtszug gegenüber dem zuständigen Landgericht von der Beklagten unterbreitet worden wäre, hätte dies im Ergebnis nichts an der klagabweisenden Entscheidung geändert, denn die Auffassung des OLG Koblenz sei mit der herrschenden Meinung in der Literatur und der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluss v. 21.10.2005, 1-23 U 49/05) und Frankfurt a.M. (Urt. v. 07.12.05, 4 U 93/04) abzulehnen, was näher begründet wird.Diese Rechtsprechung wird vom OLG Düsseldorf auch zu § 203 BGB angewandt (Beschluss vom 21.10.05, Az.: 1-23 U 49/05; BeckRS 2005, 14413); die vom Landgericht zusätzlich angeführte Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Urt. vom 07.12.05, Az.: 4 U 93/04; OLGReport 2006, 576, 579 f.) betraf dagegen noch § 852 Abs. 2 BGB a.F.
- OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07
Notarhaftung: Verletzung von Treuhandanweisungen bei einem drittfinanzierten …
Wenn die überweisende Bank auf dem Überweisungsträger Treuhandweisungen erteile oder dort die spätere Erteilung solcher Weisungen ankündige, könne bereits mit Eingang des Geldes zwischen der finanzierenden Bank und dem die Darlehensvaluta annehmenden Notar ein Treuhandverhältnis zustande kommen, das den Treuhandweisungen aus dem Kaufvertrag vorgeschaltet sei (Urteil des Senats vom 07.12.2005, 4 U 93/04).
Rechtsprechung
KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Anspruch eines entlassenen Betreuers auf Akteneinsicht; Rechtsbehelfe gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ; Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Akteneinsicht des Betreuers nach Entlassung
- Judicialis
FGG § 34
- rechtsportal.de
FGG § 34
Recht des entlassenen Betreuers auf Akteneinsicht - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln - 50 XVII H 598
- LG Berlin, 09.11.2004 - 83 T 231/04
- KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1302 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach …
Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (…Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 34, Rdn. 5); es reicht im Allgemeinen aus, dass vernünftiges Verhalten durch die Aktenkenntnis beeinflusst werden kann (BayObLGZ 1997, 315, 318; BayObLG-Report 2005, 54).Befindet sich der Antragsteller nämlich bereits im Besitz erbetener Informationen und ist nicht ersichtlich, dass die erstrebte Akteneinsicht zu weiteren Erkenntnissen führt, fehlt insoweit das berechtigte Interesse (BayObLG, NJW-RR 1998, 294; OLG München, BtPrax 2005, 234 = OLG-Report 2006, 62;… Kahl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 34, Rdn. 13).
- OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05
Keine Akteneinsicht in Betreuungsakten aufgrund vager Verdächtigungen
Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
Befindet sich der Antragsteller nämlich bereits im Besitz erbetener Informationen und ist nicht ersichtlich, dass die erstrebte Akteneinsicht zu weiteren Erkenntnissen führt, fehlt insoweit das berechtigte Interesse (BayObLG, NJW-RR 1998, 294; OLG München, BtPrax 2005, 234 = OLG-Report 2006, 62;… Kahl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 34, Rdn. 13). - KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht
Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde und ggf. die weitere Beschwerde eröffnet, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine gerichtliche Verfügung handelt (Senat, Beschluss vom 4. April 1978 - 1 W 1331/87 - Rpfleger 1978, 253; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 - zur Veröffentlichung vorgesehen; OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 111;… Jansen, FGG, 2. Aufl., § 34;… Rdn. 13).
- OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05
Keine Akteneinsicht durch Angehörige des Betreuten bei bloßem Interesse an …
Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
Deshalb bedarf es insoweit keiner Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses (OLG Düsseldorf, BtPrax 1996, 188, 189; BayObLG, BtPrax 1998, 78; OLG München, OLG-Report 2006, 20; 2006, 63). - BayObLG, 25.05.1982 - BReg. 1 Z 22/82
Berechtigtes Interesse; Akteneinsicht; Nachlaß; Nachlaßakte; Erbe
Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
Auch die Eigenschaft als Verfahrensbeteiligter schließt das Fehlen eines berechtigten Interesses im Sinne des § 34 Abs. 1 FGG im Einzelfall nicht aus (BayObLG, MDR 1982, 857). - BayObLG, 10.11.1997 - 3Z BR 383/97
Akteneinsichtsrecht der beschwerdeführenden Tochter des Betreuten
Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
Deshalb bedarf es insoweit keiner Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses (OLG Düsseldorf, BtPrax 1996, 188, 189; BayObLG, BtPrax 1998, 78; OLG München, OLG-Report 2006, 20; 2006, 63). - OLG Stuttgart, 13.02.1985 - 8 W 35/85
Unbeschränkte Akteneinsicht; Berechtigtes Interesse; Sorgerechtsverfahren; …
Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
Bei einem Verfahrensbeteiligten ist grundsätzlich von einem berechtigten Interesse auszugehen (OLG Stuttgart, FamRZ 1985, 525).
- KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die …
Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde und ggf. die weitere Beschwerde eröffnet, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine gerichtliche Verfügung handelt (Senat, Beschluss vom 4. April 1978 - 1 W 1331/87 - Rpfleger 1978, 253; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 - FGPrax 2006, 122; Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 445/04, OLG-Report 2006, 576 = BtPrax 2006, 118; OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 111;… Jansen, FGG, 2. Aufl., § 34;… Rdn. 13).