Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 6 W 189/06   

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https://dejure.org/2007,32418
OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 6 W 189/06 (https://dejure.org/2007,32418)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.05.2007 - 6 W 189/06 (https://dejure.org/2007,32418)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - 6 W 189/06 (https://dejure.org/2007,32418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren der Rüge wegen Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör als Teil des Rechtszugs; Weitere Gebühren von bereits im Hauptsacheverfahren beauftragten Prozessbevollmächtigten für die Erhebung einer Gehörsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 03.06.2008 - 2 W 10/08

    Verfahrensrecht - Vorlage der Akten an das Rechtsmittelgericht; Zuständigkeit für

    Eine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der Gehörsrüge ist nicht veranlaßt (vgl. OLG Brandenburg, OLG-Report 2008, 217).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18

    Verfassungswidrige Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Gericht (BGH, Urteil vom 21. Mai 2014 - II ZR 355/13 - juris, Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 7 W 52/14 - juris, Rn. 4; vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 6 W 189/06 - juris; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 32. Auflage, § 321a Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2021 - 28 U 6/19B
    Durch die Gehörsrüge und die hilfsweise Gegenvorstellung verursachte Aufwendungen der Parteien sind nicht angefallen, weil die Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten im Verfahren der Gehörsrüge von der im Berufungsverfahren nach Ziffer 3200 VV RVG angefallenen Verfahrensgebühr abgedeckt wird (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RVG, vgl. OLG Brandenburg, BeckRS 2008, 01130; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., 2020, § 321a, Rdnr. 22).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2734
OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07 (https://dejure.org/2007,2734)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.10.2007 - 6 U 13/07 (https://dejure.org/2007,2734)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 6 U 13/07 (https://dejure.org/2007,2734)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Getunte Fahrzeuge dürfen Schriftzug des Herstellers behalten

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen rechtsverletzender Benutzung einer Marke; Unzulässigkeit eines zu unbestimmten Verbotsantrags; Auslegung des Begriffs des Benutzens der Klagemarke; Belassen der Ursprungsmarke auf einem ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 4; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 23 Nr. 2; ; MarkenG § 23 Nr. 3; ; MarkenG § 24; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Getunter Bentley" - Zur Rechtmäßigkeit der Verwendung der Originalmarke beim Tuning von Fahrzeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 303 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 37/01

    "Aluminiumräder"; Zulässigkeit der Werbung für eigene unter Abbildung von fremden

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Freistellung von Bestimmungsangaben in § 23 Nr. 3 MarkenG kann die rechtsdogmatisch eigentlich vorrangige Frage, ob es für ein (kennzeichenmäßiges) Benutzen der Marke genügt, dass diese als Hinweis auf die Herkunft des Originalfahrzeugs aus einem fremden Unternehmen verwendet wird (vgl. in diese Richtung EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; BGH, GRUR 2005, 423 = WRP 2005, 496 [Tz. 18] - Staubsaugerfiltertüten; GRUR 2006, 329 = WRP 2006, 470 [Tz. 23] - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; offen gelassen in BGH, GRUR 2005, 163 [164] = WRP 2005, 219 - Aluminiumräder), indes dahingestellt bleiben (Ingerl / Rohnke, a.a.O., § 14, Rn. 152; § 23, Rn. 69; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14, Rn. 75; zur weiteren Abgrenzung vgl. von Hellfeld, in: HK-MarkenG, § 23, Rn. 16 ff.).

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem vom Landgericht zu Recht herangezogenen Urteil vom 15.07.2004 (GRUR 2005, 163 [164] = WRP 2005, 219 - Aluminiumräder) für den Bereich des Automobil-Zubehörhandels hervorgehoben hat, kann die Darstellung eines fremden Markenprodukts, auf das sich die eigenen Leistungen beziehen, insbesondere dann notwendig sein, wenn der ästhetische Eindruck, auf den es für den Absatz der eigenen Leistungen in erster Linie ankommt, nur auf diese Weise hinreichend vermittelt werden kann.

    Insbesondere mag es sich bei der Klagemarke zwar um eine bekannte Marke im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG handeln; deren Unterscheidungskraft oder Wertschätzung wird von der Beklagten aber nicht ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt, wie sich aus den vorstehenden Ausführungen zu § 23 Nr. 3 MarkenG ergibt (vgl. auch insoweit BGH, GRUR 2005, 163 [165] = WRP 2005, 219 - Aluminiumräder).

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Seine Auslegung bei den einzelnen Tatbeständen des § 14 Abs. 2 MarkenG wird im Schrifttum kontrovers diskutiert (vgl. Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 14, Rn. 29 ff.; Ekey, in: HK-MarkenG, § 14, Rn. 43 ff.; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14, Rn. 63 ff.; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14, Rn. 14 ff.; Hotz, GRUR 2003, 993; jeweils m.w.N.) und erscheint in der europäischen und nationalen höchstrichterlichen Judikatur (vgl. neben EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik und den u.a. bei Hotz, a.a.O., nachgewiesenen Entscheidungen aus dem Jahr 2002 nur EuGH, GRUR 2004, 58 - Adidas/Fitnessworld; GRUR 2004, 234 - Gerolsteiner/Putsch; GRUR 2005, 153 - Anheuser-Busch/Budvar; BGH, GRUR 2005, 419 - Räucherkate; GRUR 2005, 583 - Lila Postkarte; GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem) noch nicht abschließend geklärt.

    Angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Freistellung von Bestimmungsangaben in § 23 Nr. 3 MarkenG kann die rechtsdogmatisch eigentlich vorrangige Frage, ob es für ein (kennzeichenmäßiges) Benutzen der Marke genügt, dass diese als Hinweis auf die Herkunft des Originalfahrzeugs aus einem fremden Unternehmen verwendet wird (vgl. in diese Richtung EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; BGH, GRUR 2005, 423 = WRP 2005, 496 [Tz. 18] - Staubsaugerfiltertüten; GRUR 2006, 329 = WRP 2006, 470 [Tz. 23] - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; offen gelassen in BGH, GRUR 2005, 163 [164] = WRP 2005, 219 - Aluminiumräder), indes dahingestellt bleiben (Ingerl / Rohnke, a.a.O., § 14, Rn. 152; § 23, Rn. 69; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14, Rn. 75; zur weiteren Abgrenzung vgl. von Hellfeld, in: HK-MarkenG, § 23, Rn. 16 ff.).

    des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwiderzuhandeln (vgl. EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 [Tz. 61] - BMW/Deenik; GRUR 2004, 234 [Tz. 24] - Gerolsteiner/Putsch), insbesondere eine Verwechslung oder Irreführung zu vermeiden, die beispielsweise entstünde, wenn der Verkehr die Einbauteile dem Hersteller des abgebildeten Automobils zurechnen würde (BGH, a.a.O.).

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Seine Auslegung bei den einzelnen Tatbeständen des § 14 Abs. 2 MarkenG wird im Schrifttum kontrovers diskutiert (vgl. Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 14, Rn. 29 ff.; Ekey, in: HK-MarkenG, § 14, Rn. 43 ff.; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14, Rn. 63 ff.; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14, Rn. 14 ff.; Hotz, GRUR 2003, 993; jeweils m.w.N.) und erscheint in der europäischen und nationalen höchstrichterlichen Judikatur (vgl. neben EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik und den u.a. bei Hotz, a.a.O., nachgewiesenen Entscheidungen aus dem Jahr 2002 nur EuGH, GRUR 2004, 58 - Adidas/Fitnessworld; GRUR 2004, 234 - Gerolsteiner/Putsch; GRUR 2005, 153 - Anheuser-Busch/Budvar; BGH, GRUR 2005, 419 - Räucherkate; GRUR 2005, 583 - Lila Postkarte; GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem) noch nicht abschließend geklärt.

    Angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Freistellung von Bestimmungsangaben in § 23 Nr. 3 MarkenG kann die rechtsdogmatisch eigentlich vorrangige Frage, ob es für ein (kennzeichenmäßiges) Benutzen der Marke genügt, dass diese als Hinweis auf die Herkunft des Originalfahrzeugs aus einem fremden Unternehmen verwendet wird (vgl. in diese Richtung EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; BGH, GRUR 2005, 423 = WRP 2005, 496 [Tz. 18] - Staubsaugerfiltertüten; GRUR 2006, 329 = WRP 2006, 470 [Tz. 23] - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; offen gelassen in BGH, GRUR 2005, 163 [164] = WRP 2005, 219 - Aluminiumräder), indes dahingestellt bleiben (Ingerl / Rohnke, a.a.O., § 14, Rn. 152; § 23, Rn. 69; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14, Rn. 75; zur weiteren Abgrenzung vgl. von Hellfeld, in: HK-MarkenG, § 23, Rn. 16 ff.).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 34/02

    Staubsaugerfiltertüten

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Freistellung von Bestimmungsangaben in § 23 Nr. 3 MarkenG kann die rechtsdogmatisch eigentlich vorrangige Frage, ob es für ein (kennzeichenmäßiges) Benutzen der Marke genügt, dass diese als Hinweis auf die Herkunft des Originalfahrzeugs aus einem fremden Unternehmen verwendet wird (vgl. in diese Richtung EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; BGH, GRUR 2005, 423 = WRP 2005, 496 [Tz. 18] - Staubsaugerfiltertüten; GRUR 2006, 329 = WRP 2006, 470 [Tz. 23] - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; offen gelassen in BGH, GRUR 2005, 163 [164] = WRP 2005, 219 - Aluminiumräder), indes dahingestellt bleiben (Ingerl / Rohnke, a.a.O., § 14, Rn. 152; § 23, Rn. 69; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14, Rn. 75; zur weiteren Abgrenzung vgl. von Hellfeld, in: HK-MarkenG, § 23, Rn. 16 ff.).

    An den Nachweis einer unlauteren Irreführung sind insoweit erhöhte Anforderungen zu stellen; die mit der Benutzung der fremden Marke zu Informationszwecken stets verbundene Verwechslungsgefahr reicht dafür nicht aus (vgl. BGH, GRUR 2005, 423 = WRP 2005, 496 [Tz. 24 f.] - Staubsaugerfiltertüten).

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Anderes kann gelten, wenn der gesetzliche Verbotstatbestand eindeutig oder seine Auslegung hinreichend geklärt ist und zwischen den Parteien kein Streit besteht, dass das beanstandete Verhalten das fragliche Tatbestandsmerkmal erfüllt, oder wenn das Unterlassungsbegehren sich hinreichend deutlich an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (BGH, GRUR 2003, 886 [887] = WRP 2003, 1103 - Erbenermittler m.w.N.).

    b) Anders liegt es bei dem mit "insbesondere" eingeleiteten konkreten Teil des Antrags zu Nr. 3, der sich auf eine konkret eingeblendete Darstellung bezieht; die Untersagung dieser (anders als im Fall BGH, GRUR 1999, 509 - Vorratslücken) als "Minus" in dem abstrakten Verbot enthaltenen Darstellung wird von der Klägerin "quasi hilfsweise" begehrt (vgl. BGH, GRUR 2003, 886 [887] - Erbenermittler; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 9. Aufl., Kap. 51, Rn. 36 f.) und ist insoweit hinreichend bestimmt.

  • EuGH, 07.01.2004 - C-100/02

    Gerolsteiner Brunnen

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Seine Auslegung bei den einzelnen Tatbeständen des § 14 Abs. 2 MarkenG wird im Schrifttum kontrovers diskutiert (vgl. Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 14, Rn. 29 ff.; Ekey, in: HK-MarkenG, § 14, Rn. 43 ff.; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14, Rn. 63 ff.; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14, Rn. 14 ff.; Hotz, GRUR 2003, 993; jeweils m.w.N.) und erscheint in der europäischen und nationalen höchstrichterlichen Judikatur (vgl. neben EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik und den u.a. bei Hotz, a.a.O., nachgewiesenen Entscheidungen aus dem Jahr 2002 nur EuGH, GRUR 2004, 58 - Adidas/Fitnessworld; GRUR 2004, 234 - Gerolsteiner/Putsch; GRUR 2005, 153 - Anheuser-Busch/Budvar; BGH, GRUR 2005, 419 - Räucherkate; GRUR 2005, 583 - Lila Postkarte; GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem) noch nicht abschließend geklärt.

    des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwiderzuhandeln (vgl. EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 [Tz. 61] - BMW/Deenik; GRUR 2004, 234 [Tz. 24] - Gerolsteiner/Putsch), insbesondere eine Verwechslung oder Irreführung zu vermeiden, die beispielsweise entstünde, wenn der Verkehr die Einbauteile dem Hersteller des abgebildeten Automobils zurechnen würde (BGH, a.a.O.).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00

    "Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Darauf, ob es sich insoweit tatsächlich um ein Komplettangebot der Beklagten handelte, obwohl Eigentümerin des betreffenden Automobils nicht sie selbst, sondern ihre Schwestergesellschaft M. D. & T. GmbH war, kommt es damit ebenso wenig an wie darauf, ob die Markenrechte der Klägerin an dem in Rede stehenden (von der Beklagten als Testfahrzeug bezeichneten) PKW mit der Veräußerung an diese Gesellschaft gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft sind oder im Hinblick auf die an dem Fahrzeug nach seinem Inverkehrbringen vorgenommenen Veränderungen gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG fortbestehen (ein dem Senatsurteil GRUR 1998, 54 - Mercedes-Stern vergleichbarer Sachverhalt, wo eine markenrechtlich geschützte Kühlerfigur isoliert angeboten und der Eindruck erweckt worden war, es handele sich um ein Originalprodukt, liegt im Streitfall, wo es um offenkundige Veränderungen des Originals durch ein Tuning-Unternehmen geht, ebenso wenig vor wie die Fallgestaltungen der Entscheidungen BGH, GRUR 2003, 340 - Mitsubishi und GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 202/00

    "Mitsubishi"; Zulässigkeit der Verwendung einer Bildmarke durch nicht in das

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Darauf, ob es sich insoweit tatsächlich um ein Komplettangebot der Beklagten handelte, obwohl Eigentümerin des betreffenden Automobils nicht sie selbst, sondern ihre Schwestergesellschaft M. D. & T. GmbH war, kommt es damit ebenso wenig an wie darauf, ob die Markenrechte der Klägerin an dem in Rede stehenden (von der Beklagten als Testfahrzeug bezeichneten) PKW mit der Veräußerung an diese Gesellschaft gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft sind oder im Hinblick auf die an dem Fahrzeug nach seinem Inverkehrbringen vorgenommenen Veränderungen gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG fortbestehen (ein dem Senatsurteil GRUR 1998, 54 - Mercedes-Stern vergleichbarer Sachverhalt, wo eine markenrechtlich geschützte Kühlerfigur isoliert angeboten und der Eindruck erweckt worden war, es handele sich um ein Originalprodukt, liegt im Streitfall, wo es um offenkundige Veränderungen des Originals durch ein Tuning-Unternehmen geht, ebenso wenig vor wie die Fallgestaltungen der Entscheidungen BGH, GRUR 2003, 340 - Mitsubishi und GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi).
  • OLG Köln, 11.04.1997 - 6 U 108/96
    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Darauf, ob es sich insoweit tatsächlich um ein Komplettangebot der Beklagten handelte, obwohl Eigentümerin des betreffenden Automobils nicht sie selbst, sondern ihre Schwestergesellschaft M. D. & T. GmbH war, kommt es damit ebenso wenig an wie darauf, ob die Markenrechte der Klägerin an dem in Rede stehenden (von der Beklagten als Testfahrzeug bezeichneten) PKW mit der Veräußerung an diese Gesellschaft gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft sind oder im Hinblick auf die an dem Fahrzeug nach seinem Inverkehrbringen vorgenommenen Veränderungen gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG fortbestehen (ein dem Senatsurteil GRUR 1998, 54 - Mercedes-Stern vergleichbarer Sachverhalt, wo eine markenrechtlich geschützte Kühlerfigur isoliert angeboten und der Eindruck erweckt worden war, es handele sich um ein Originalprodukt, liegt im Streitfall, wo es um offenkundige Veränderungen des Originals durch ein Tuning-Unternehmen geht, ebenso wenig vor wie die Fallgestaltungen der Entscheidungen BGH, GRUR 2003, 340 - Mitsubishi und GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss ein Verbotsantrag so deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, nicht dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGHZ 156, 1 [8f.] = GRUR 2003, 958 = WRP 2003, 1341 - Paperboy).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 259/95

    "VENUS MULTI"; Umbau eines nicht mehr als Geldspielgerät zugelassenen

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 198/88

    Verletzung von Warenzeichenrechten durch Reparatur eines erheblich beschädigten

  • LG Köln, 01.12.2006 - 81 O 99/05

    Verletzung von Markenrechten auf dem Automobilsektor; Abgabe einer

  • OLG Hamburg, 11.01.2001 - 3 U 58/00
  • LG Hamburg, 21.01.2010 - 315 O 541/08

    Unterlassungsanspruch wegen Identverletzung der Marke im Zusammenhang mit einem

    Nach dieser Entscheidung kann die Darstellung einer fremden Marke, auf die sich eigene Leistungen beziehen, notwendig sein, wenn der ästhetische Eindruck, auf den es für den Absatz der eigenen Leistungen in erster Linie ankomme, nur auf diese Weise vermittelt werden könne (in dieselbe Richtung OLG Köln, NJOZ 2008, 3518, s. Anlage B 6).

    Ebenso verhält es sich mit der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des OLG Köln (Az 6 U 13/07 - Getunter Bentley - Anlage B 6).

  • LG Hamburg, 16.04.2014 - 416 HKO 200/13

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung der Wortmarke, Berufen auf den

    Dazu hat das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil vom 31.07.2007 (6 U 13/07 -, juris) ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5261
OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07 (https://dejure.org/2007,5261)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.2007 - 6 U 42/07 (https://dejure.org/2007,5261)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 2007 - 6 U 42/07 (https://dejure.org/2007,5261)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • nomos.de PDF

    UWG §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 4, 8 Abs. 1, 9
    Vergleichende Werbung für orthopädische Produkte, die sich ohne sachliche Rechtfertigung an den guten Ruf des Konkurrenten anlehnt, ist unlauter

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatzfeststellung wegen eines unzulässigen Werbevergleichs mit einem Mitbewerber; Voraussetzungen einer Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in ...

  • kanzlei.biz

    Vergleichende Werbung

  • Judicialis

    UWG § 6 Abs. 1; ; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4
    "Produktalternative" - Vergleichende Werbung durch Bezugnahme auf Produkte des Marktführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 315
  • MIR 2008, Dok. 023
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
    Eine zeitliche Begrenzung der Annexansprüche durch die vom Gläubiger nachgewiesene erste Verletzungshandlung hat nicht zu erfolgen (BGH - I ZR 93/04 -, Urteil v. 19.07.2007).
  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 37/01

    "Aluminiumräder"; Zulässigkeit der Werbung für eigene unter Abbildung von fremden

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
    Die Verwendung von Unterscheidungszeichen eines Mitbewerbers im Rahmen vergleichender Werbung stellt allerdings für sich gesehen trotz der damit einhergehenden Anlehnung an Ruf und Verkaufserfolg des Konkurrenten noch keine unlautere Rufausnutzung in diesem Sinne dar, weil dieser Hinweis Voraussetzung für einen wirksamen Wettbewerb auf dem fraglichen Markt sein kann (vgl. EuGH GRUR 2002, 354, 356, Rn. 53, 54 - Toshiba/Katun; BGH GRUR 2003, 444, 445 - Ersetzt; BGH GRUR 2005, 163, 165 - Aluminiumräder).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-356/04

    VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
    Auch ein ganze Sortimente einschließender Warenvergleich ist nämlich nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. EuGH GRUR 2007, 69, 72, Rn. 30 zur Werbung von Supermarktketten).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
    Die Verwendung von Unterscheidungszeichen eines Mitbewerbers im Rahmen vergleichender Werbung stellt allerdings für sich gesehen trotz der damit einhergehenden Anlehnung an Ruf und Verkaufserfolg des Konkurrenten noch keine unlautere Rufausnutzung in diesem Sinne dar, weil dieser Hinweis Voraussetzung für einen wirksamen Wettbewerb auf dem fraglichen Markt sein kann (vgl. EuGH GRUR 2002, 354, 356, Rn. 53, 54 - Toshiba/Katun; BGH GRUR 2003, 444, 445 - Ersetzt; BGH GRUR 2005, 163, 165 - Aluminiumräder).
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01

    Genealogie der Düfte

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
    Das wettbewerbsrechtliche Unwerturteil kann erst dann gerechtfertigt sein, wenn die Nennung fremder Marken, Produkte oder sonstiger Unterscheidungszeichen bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck hervorruft, dass diese Verkehrsteilnehmer den guten Ruf der Erzeugnisse des Konkurrenten auf die Waren des vergleichend Werbenden übertragen (EuGH a.a.O. Rn. 60 - Toshiba/Katun; BGH GRUR 2004, 607, 611 - Genealogie der Düfte).
  • BGH, 07.12.2006 - I ZR 166/03

    Umsatzzuwachs

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
    Die Klägerin ist für sämtliche Voraussetzungen einer i.S. des § 6 Abs. 2 UWG unzulässigen vergleichenden Werbung darlegungspflichtig (BGH GRUR 2007, 605, 606 - Umsatzzuwachs), also auch und insbesondere dafür, dass ihre von der Beklagten vergleichend in Bezug genommenen Waren sich eines guten Rufs erfreuen.
  • EuGH, 23.02.2006 - C-59/05

    Siemens - Rechtsangleichung - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
    Die angegriffene Werbung unterscheidet sich insoweit grundlegend von den Fallkonstellationen, in denen in zulässiger Weise fremde Unternehmenskennzeichen vergleichend in Bezug genommen werden können: Die in den Entscheidungen "Ersetzt" des BGH (a.a.O.) bzw. "Toshiba/Katun" (a.a.O.) und "Siemens/VIPA" - GRUR 06, 345 des EuGH zu beurteilenden Werbevergleiche betrafen der vergleichend gegenübergestellten Hauptware zugeordnete Ersatzteile.
  • BGH, 02.10.2002 - I ZR 90/00

    Ersetzt

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 42/07
    Die Verwendung von Unterscheidungszeichen eines Mitbewerbers im Rahmen vergleichender Werbung stellt allerdings für sich gesehen trotz der damit einhergehenden Anlehnung an Ruf und Verkaufserfolg des Konkurrenten noch keine unlautere Rufausnutzung in diesem Sinne dar, weil dieser Hinweis Voraussetzung für einen wirksamen Wettbewerb auf dem fraglichen Markt sein kann (vgl. EuGH GRUR 2002, 354, 356, Rn. 53, 54 - Toshiba/Katun; BGH GRUR 2003, 444, 445 - Ersetzt; BGH GRUR 2005, 163, 165 - Aluminiumräder).
  • LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17

    Irreführende Werbung mit "Nirgendwo Günstiger Garantie"

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Köln vom 31.08.2007 (GRUR-RR 2008, 315).
  • LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11

    Unterlassung der Benutzung der Marke "Swirl" mit einem vorangestellten "ähnlich"

    Entscheidend ist, ob das legitime Anliegen des Vergleichens ohne Benutzung des fremden Kennzeichens oder unter geringerer Ausnutzung des Rufs des fremden Kennzeichens erreichbar gewesen wäre (OLG Köln Urt. v. 31.08.2007 - AZ: 6 U 42/07; Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 6, Rn. 157).

    Davon kann hier nicht ausgegangen werden, da die Verwendung nur dann Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb ist, wenn die Verwendung unerlässlich ist (so auch OLG Köln, Urt. v. 31.08.2007 - AZ: 6 U 42/07; Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 6, Rn. 155).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.08.2007 - 14 U 24/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25154
OLG Celle, 22.08.2007 - 14 U 24/07 (https://dejure.org/2007,25154)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.08.2007 - 14 U 24/07 (https://dejure.org/2007,25154)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. August 2007 - 14 U 24/07 (https://dejure.org/2007,25154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Falsche Bezeichnung der Prozesspartei (IBR 2007, 1291)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 717
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Celle, 22.08.2007 - 14 U 24/07
    Als Auslegungsmittel können dabei auch spätere Prozessvorgänge dienen (vgl. BGH, NJW 1987, 1946 [BGH 26.02.1987 - VII ZR 58/86] - juris Rn. 8; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 188).
  • OLG Hamm, 30.05.1990 - 20 W 27/90
    Auszug aus OLG Celle, 22.08.2007 - 14 U 24/07
    Als Auslegungsmittel können dabei auch spätere Prozessvorgänge dienen (vgl. BGH, NJW 1987, 1946 [BGH 26.02.1987 - VII ZR 58/86] - juris Rn. 8; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 188).
  • OLG Hamburg, 16.04.2004 - 11 U 11/03

    Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage gegen einen Verschmelzungsbeschluss;

    Auszug aus OLG Celle, 22.08.2007 - 14 U 24/07
    In ähnlicher Weise hält das OLG Hamburg ( ZIP 2004, 906 [OLG Hamburg 16.04.2004 - 11 U 11703] ) im Fall des Erlöschens des übertragenden Rechtsträgers wegen Eintragung der Verschmelzung zwischen Einreichung und Zustellung der Klage (also vor Rechtshängigkeit) eine bloße Berichtigung der Parteibezeichnung (vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger) für ausreichend.
  • OLG Jena, 04.03.1997 - 3 U 600/96

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei Festumzug

    Auszug aus OLG Celle, 22.08.2007 - 14 U 24/07
    Dementsprechend hat beispielsweise das OLG Jena für den vergleichbaren Fall der Klage gegen eine zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht mehr bestehende Gebietskörperschaft, die nach dem Schadensfall in einer im Wege der Rechtsnachfolge kraft Verordnung an ihre Stelle getretenen Großgemeinde aufgegangen ist, ebenfalls einen Fall der Rubrumsberichtigung wegen unrichtiger Parteibezeichnung angenommen (vgl. MDR 1997, 1030 [OLG Jena 04.03.1997 - 3 U 600/96] ).
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