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   KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06   

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https://dejure.org/2007,1832
KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06 (https://dejure.org/2007,1832)
KG, Entscheidung vom 31.10.2007 - 2 W 14/06 (https://dejure.org/2007,1832)
KG, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 2 W 14/06 (https://dejure.org/2007,1832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesellschaftsrechtliche Folgen des Delisting von Aktien; Verkehrswert und dessen Realisierbarkeit als verfassungsrechtliche geschützte "Eigenschaften des Aktieneigentums"; Abwägung zwischen den Grundrechtspositionen der Aktiengesellschaft und denen der Aktionäre; ...

  • Betriebs-Berater

    Nachweis der Aktionärsstellung durch Urkunden im Spruchstellenverfahren - Divergenzvorlage

  • Judicialis

    SpruchG § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpruchG § 4 Abs. 1
    Unzulässiger Antrag im Spruchstellenverfahren wegen nicht rechtzeitigem Nachweis der Aktionärseigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aktionäre müssen ihre Aktionärseigenschaft im Spruchverfahren innerhalb der Frist des § 4 Abs.1 SpruchG nachweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2352
  • WM 2008, 125
  • BB 2008, 354
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06
    Sofern der Bundesgerichtshof in seiner Macrotron-Entscheidung (BGHZ 153, 47 ff. = NJW 2003, 1032 ff.) Gegenteiliges vertreten habe, sei diese Rechtsprechung verfassungswidrig.

    Dieser Ausgleich bestehe nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 153, 47 ff. = NJW 2003, 1032 ff. - Macrotron) darin, dass ein Pflichtangebot durch die Gesellschaft oder durch den Großaktionär zu erfolgen habe.

    Der Senat schließt sich insoweit im Ergebnis den Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 153, 47 ff. = NJW 2003, 1032 ff. - Macrotron) an.

    Dabei handelt es sich indessen nicht um eine abschließende Regelung (BGHZ 153, 47, 56 f. = NJW 2003, 1032; BayObLG ZIP 2005, 205, 210; Hüffer, AktG, 7. Aufl. 2006, § 119 Rn. 23; a.A. Krämer/Theiss AG 2003, 225, 240).

    Der Verkehrswert und seine jederzeitige Realisierbarkeit sind nämlich "Eigenschaften des Aktieneigentums", die ebenso wie dieses selbst verfassungsrechtlichen Schutz genießen (BVerfGE 100, 289, 305 ff. = ZIP 1999, 1436, 1439 - DAT/Altana; BGHZ 153, 47, 55 = NJW 2003, 1032; BayObLG ZIP 2004, 1952, 1953).

    Wie der BGH (BGHZ 153, 47, 55 = NJW 2003, 1032) überzeugend dargelegt hat, ist der verfassungsrechtliche Schutz der Verkehrsfähigkeit als Ausprägung des Aktieneigentums auch im Verhältnis der Gesellschaft zu den Aktionären zu beachten.

    Ein übermäßiger Eingriff in die gegenläufigen Interessen der Gesellschaft wird dadurch vermieden, dass der Hauptversammlungsbeschluss keiner sachlichen Rechtfertigung bedarf und im Hinblick auf eine Überprüfung des Wertausgleichs nicht mit der Anfechtungsklage angreifbar ist (BGHZ 153, 47, 58 f. = NJW 2003, 1032), so dass die von der Gesellschaft mit dem Delisting angestrebte Kostenersparnis rasch erreichbar ist.

    Aus dem Schweigen des Gesetzgebers lässt sich demnach nicht darauf schließen, dass das SpruchG keiner analogen Anwendung auf das Delisting zugänglich sein sollte (BGHZ 153, 47, 57 ff. = NJW 2003, 1032 - Macrotron; LG München I AG 2004, 393, 394; Büchel AG 2004, 682, 683; Grunewald ZIP 2004, 542, 543; Hüffer, AktG, § 1 SpruchG Rn. 7; Neye, Das neue Spruchverfahrensrecht, 2003, S. 19; Vollrath, in Widmann/Mayer, UmwG, § 1 SpruchG Rn. 58; Wittgens, Das Spruchverfahrensgesetz, S. 37 ff.; zweifelnd Bungert/Mennicke, BB 2003, 2021, 2022; a.A. Krämer/Theiss AG 2003, 225, 240; Wilsing/Kruse WM 2003, 1110, 1114).

    Der Senat schließt sich auch insoweit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 153, 47, 57 ff. = NJW 2003, 1032 ff. - Macrotron) an.

    Der BGH (BGHZ 153, 47 ff. = NJW 2003, 1032 ff. - Macrotron) hat sich zu der Frage bislang nicht geäußert.

    Zudem passt ein Widerspruchserfordernis nicht zu der vom BGH (BGHZ 153, 47, 59 f. = NJW 2003, 1032 - Macrotron) ausdrücklich und überzeugend für zulässig erachteten Möglichkeit, ein Delisting im Wege eines Ermächtigungsbeschlusses durchzuführen (Krolop, Der Rückzug vom organisierten Kapitalmarkt (Delisting), S. 265).

    Überdies steht der Abfindungsanspruch materiell-rechtlich allen Aktionären zu, also auch denjenigen, die nicht selbst das Verfahren nach dem SpruchG betreiben (BGHZ 153, 47, 58 = NJW 2003, 1032 ff. - Macrotron).

  • OLG Stuttgart, 13.09.2004 - 20 W 13/04

    Gesellschaftsrechtliches Spruchverfahren: Darlegung der Antragsberechtigung;

    Auszug aus KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06
    Weist der Antragsteller im Spruchstellenverfahren seine Aktionärseigenschaft nicht innerhalb der Frist des § 4 Abs. 1 SpruchG durch Urkunden nach, ist sein Antrag unzulässig (Abweichung von OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1908; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 7 ff., zit. nach juris; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370).

    Eine solche Zwischenentscheidung ist analog § 280 ZPO zulässig (BayObLG ZIP 2004, 1952; ZIP 2005, 205, 206; OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 300, 301) und analog § 17 Abs. 1 SpruchG gemäß § 19 Abs. 1 FGG mit der Beschwerde angreifbar (Klöcker/Frowein, SpruchG, 2004, § 12 Rn. 3).

    Da die Zwei-Wochen-Frist des § 22 FGG gewahrt ist, kann dahin stehen, ob es sich um eine einfache Beschwerde (so BayObLG ZIP 2005, 205, 206 f.; OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907; Emmerich, in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 4. Aufl. 2005, § 12 SpruchG Rn. 18) oder eine sofortige Beschwerde (so OLG Düsseldorf ZIP 2005, 300, 301 - ohne Begründung; offen lassend BayObLG ZIP 2002, 935, 936) handelt.

    Dieser Mangel führt zur Unzulässigkeit und nicht zur Unbegründetheit (insoweit wie hier OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1910; LG Frankfurt/M. ZIP 2005, 215, 216; Klöckner/Frowein, § 3 Rn. 2; Volhard, in MünchKomm-AktG, 2. Aufl. 2004, § 3 SpruchG Rn. 11; für Unbegründetheit hingegen Leube, in: Deilmann/Lorenz, Die börsennotierte Aktiengesellschaft, 2005, § 8 Rn. 31).

    Die vom Landgericht geteilte Gegenansicht (OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1908; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 7 ff., zit. nach juris; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370; Bungert/Mennicke, BB 2003, 2021, 2024 f.; Luttermann EWiR § 327b AktG 2/05, 193 f.) vermag nicht zu überzeugen.

    In dieser Aussage kommt der Wille des Gesetzgebers, für die Antragsberechtigung einen fristgebundenen Nachweis der Aktionärsstellung zu verlangen, klar und eindeutig zum Ausdruck (LG Frankfurt/M. ZIP 2005, 859, 860; Wasmann/Gayk, BB 2005, 955, 956; Wittgens, Das Spruchverfahrensgesetz, S. 85; a.A. OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1908; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 12, zit. nach juris; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370).

    Indessen führt der vom OLG Stuttgart (ZIP 2004, 1907, 1909) vorgeschlagene Weg, dass die Antragsteller mit der Stellungnahme zur Erwiderung gemäß § 7 Abs. 4 SpruchG ihre Antragsberechtigung bei entsprechender Rüge des Antragsgegners nachweisen, zu weiterem Aufwand.

    Dies übergeht die Gegenansicht, wenn sie meint, ein Verzicht auf den fristgerechten Nachweis durch Urkunden beschleunige das Verfahren (so OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 14, zit. nach juris; OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1908).

    Der Senat teilt insoweit nicht die in der Rechtsprechung teils geäußerten Bedenken (OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 15, zit. nach juris; OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1909), sondern schließt sich der Einschätzung der Regierungsbegründung (BT-Drucks. 15/371, S. 13) an, wonach ein Antragsteller zu dem geforderten fristgemäßen Urkundsnachweis ohne Weiteres in der Lage ist.

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2005 - 19 W 12/04

    Nur Darlegung, kein Nachweis der Aktionärseigenschaft im Spruchverfahren

    Auszug aus KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06
    Weist der Antragsteller im Spruchstellenverfahren seine Aktionärseigenschaft nicht innerhalb der Frist des § 4 Abs. 1 SpruchG durch Urkunden nach, ist sein Antrag unzulässig (Abweichung von OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1908; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 7 ff., zit. nach juris; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370).

    Die vom Landgericht geteilte Gegenansicht (OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1908; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 7 ff., zit. nach juris; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370; Bungert/Mennicke, BB 2003, 2021, 2024 f.; Luttermann EWiR § 327b AktG 2/05, 193 f.) vermag nicht zu überzeugen.

    In dieser Aussage kommt der Wille des Gesetzgebers, für die Antragsberechtigung einen fristgebundenen Nachweis der Aktionärsstellung zu verlangen, klar und eindeutig zum Ausdruck (LG Frankfurt/M. ZIP 2005, 859, 860; Wasmann/Gayk, BB 2005, 955, 956; Wittgens, Das Spruchverfahrensgesetz, S. 85; a.A. OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1908; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 12, zit. nach juris; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370).

    Dies übergeht die Gegenansicht, wenn sie meint, ein Verzicht auf den fristgerechten Nachweis durch Urkunden beschleunige das Verfahren (so OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 14, zit. nach juris; OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1908).

    Sofern die Gegenansicht demgegenüber darauf verweist, das Erfordernis, die Aktionärseigenschaft durch Urkunden nachzuweisen, verkürze den Rechtsschutz der Antragsteller (OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370), vermag dies nicht zu überzeugen.

    Wenn der Antragsteller diese lange Frist voll ausschöpfen möchte, steht ihm - wie die Gegenansicht nicht verkennt (OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370) - außer der praktisch nur selten in Betracht kommenden Vorlage effektiver Stücke die Möglichkeit offen, durch eine Verfügungssperre den Nachweis der Aktionärsstellung zu erbringen.

    Der Senat teilt insoweit nicht die in der Rechtsprechung teils geäußerten Bedenken (OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 15, zit. nach juris; OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1909), sondern schließt sich der Einschätzung der Regierungsbegründung (BT-Drucks. 15/371, S. 13) an, wonach ein Antragsteller zu dem geforderten fristgemäßen Urkundsnachweis ohne Weiteres in der Lage ist.

  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 226/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Zeitpunkt für den Nachweis der

    Auszug aus KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06
    Weist der Antragsteller im Spruchstellenverfahren seine Aktionärseigenschaft nicht innerhalb der Frist des § 4 Abs. 1 SpruchG durch Urkunden nach, ist sein Antrag unzulässig (Abweichung von OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1908; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 7 ff., zit. nach juris; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370).

    Die vom Landgericht geteilte Gegenansicht (OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1908; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 7 ff., zit. nach juris; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370; Bungert/Mennicke, BB 2003, 2021, 2024 f.; Luttermann EWiR § 327b AktG 2/05, 193 f.) vermag nicht zu überzeugen.

    In dieser Aussage kommt der Wille des Gesetzgebers, für die Antragsberechtigung einen fristgebundenen Nachweis der Aktionärsstellung zu verlangen, klar und eindeutig zum Ausdruck (LG Frankfurt/M. ZIP 2005, 859, 860; Wasmann/Gayk, BB 2005, 955, 956; Wittgens, Das Spruchverfahrensgesetz, S. 85; a.A. OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1908; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 12, zit. nach juris; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370).

    Zu welchen Unsicherheiten dies führt, zeigt etwa eine Entscheidung des OLG OLG Frankfurt/M. (Beschl. v. 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 18, zit. nach juris), wonach ein Vortrag, aus dem sich nur konkludent die Aktionärseigenschaft im maßgeblichen Zeitpunkt ergebe, "jedenfalls für die kurz nach einem Jahr seit der Anwendbarkeit des neuen SpruchG gestellten Anträge" als ausreichend anzusehen sein soll.

    Dies übergeht die Gegenansicht, wenn sie meint, ein Verzicht auf den fristgerechten Nachweis durch Urkunden beschleunige das Verfahren (so OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 14, zit. nach juris; OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1908).

    Der Senat teilt insoweit nicht die in der Rechtsprechung teils geäußerten Bedenken (OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 15, zit. nach juris; OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1909), sondern schließt sich der Einschätzung der Regierungsbegründung (BT-Drucks. 15/371, S. 13) an, wonach ein Antragsteller zu dem geforderten fristgemäßen Urkundsnachweis ohne Weiteres in der Lage ist.

  • BayObLG, 01.12.2004 - 3Z BR 106/04

    Antragstellung im Spruchverfahren bei regulärem Delisting - Anspruch auf

    Auszug aus KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06
    Eine solche Zwischenentscheidung ist analog § 280 ZPO zulässig (BayObLG ZIP 2004, 1952; ZIP 2005, 205, 206; OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 300, 301) und analog § 17 Abs. 1 SpruchG gemäß § 19 Abs. 1 FGG mit der Beschwerde angreifbar (Klöcker/Frowein, SpruchG, 2004, § 12 Rn. 3).

    Da die Zwei-Wochen-Frist des § 22 FGG gewahrt ist, kann dahin stehen, ob es sich um eine einfache Beschwerde (so BayObLG ZIP 2005, 205, 206 f.; OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907; Emmerich, in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 4. Aufl. 2005, § 12 SpruchG Rn. 18) oder eine sofortige Beschwerde (so OLG Düsseldorf ZIP 2005, 300, 301 - ohne Begründung; offen lassend BayObLG ZIP 2002, 935, 936) handelt.

    Dabei handelt es sich indessen nicht um eine abschließende Regelung (BGHZ 153, 47, 56 f. = NJW 2003, 1032; BayObLG ZIP 2005, 205, 210; Hüffer, AktG, 7. Aufl. 2006, § 119 Rn. 23; a.A. Krämer/Theiss AG 2003, 225, 240).

    Teils wird die Rechtsgrundlage in einer analogen Anwendung der §§ 29 Abs. 1 S. 2, 207 UmwG gesehen (BayObLG ZIP 2005, 205, 209; Emmerich, in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, § 305 Rn. 9; Hellwig/Bormann ZGR 2002, 465, 488; Hüffer, AktG, § 119 Rn. 25).

    Teils wird ein derartiger Widerspruch für erforderlich gehalten (BayObLG ZIP 2005, 205, 210 (obiter); LG Köln ZIP 2004, 220, 222).

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, beginnt diese Frist mit der Veröffentlichung des Widerrufs der Börsenzulassung in einem überregionalen Börsenpflichtblatt (statt vieler BayObLG ZIP 2005, 205, 207; OLG Zweibrücken ZIP 2004, 1666, 1667).

  • LG Frankfurt/Main, 10.03.2005 - 5 O 169/04
    Auszug aus KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06
    Ein Antrag ohne fristgerechten urkundlichen Nachweis ist nach jenen Vorschriften unzulässig (OLG Hamburg AG 2004, 622 (obiter); LG Dortmund DB 2004, 2685; LG Frankfurt/M. ZIP 2005, 215 f.; ZIP 2005, 859; Fritzsche/Dreier/Verfürth, SpruchG, § 3 Rn. 16 i.V.m. Rn. 28; Hüffer, AktG, § 3 SpruchG Rn. 7; Klöcker/Frowein, SpruchG, § 4 Rn. 21; Koppensteiner, in: KK-AktG, 3. Aufl. 2004, Anh § 327 f. Rn. 10; Volhard, in: MünchKomm-AktG, § 3 SpruchG Rn. 6; Wasmann, in KK-SpruchG, 2005, § 3 Rn. 19, 23 und § 4 Rn. 12; ders. WM 2004, 819, 822; ders. BB 2005, 955, 956).

    In dieser Aussage kommt der Wille des Gesetzgebers, für die Antragsberechtigung einen fristgebundenen Nachweis der Aktionärsstellung zu verlangen, klar und eindeutig zum Ausdruck (LG Frankfurt/M. ZIP 2005, 859, 860; Wasmann/Gayk, BB 2005, 955, 956; Wittgens, Das Spruchverfahrensgesetz, S. 85; a.A. OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1908; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 12, zit. nach juris; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370).

    Zwar lässt es sich auch in solchen Fällen nicht vermeiden, dass jedenfalls die Zustellung eines Antrags an die Antragsgegner erfolgt, da der Nachweis der Antragsberechtigung noch bis zum Ablauf der Drei-Monats-Frist erbracht werden kann (LG Frankfurt/M. ZIP 2005, 859, 860; Hüffer, AktG, § 3 SpruchG Rn. 7; Wasmann, in: KK-AktG, § 4 SpruchG Rn. 10; ders. BB 2005, 955, 956; offenbar a.A. entgegen dem Wortlaut von § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SpruchG - schon bei Antragstellung sei der Nachweis zu erbringen - OLG Hamburg AG 2004, 622 (obiter), Volhard, in: MünchKomm-AktG, § 3 SpruchG Rn. 12; Klöcker/Frowein, SpruchG, § 3 Rn. 32).

    Auf ein Bestreiten der Aktionärseigenschaft kann es auch deshalb nicht ankommen, weil in dieser Eigenschaft eine Zulässigkeitsvoraussetzung liegt, die von Amts wegen zu überprüfen ist (vgl. dazu LG Frankfurt/M. ZIP 2005, 859, auch zu weiteren Problemen der Gegenansicht bei Namensaktien, S. 860 f.).

    Bei § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 S. 3 SpruchG handelt es sich nach alledem nicht um eine reine Beweisregel, sondern um eine gesetzlich normierte Zulässigkeitsvoraussetzung (LG Frankfurt/M. ZIP 2005, 859; NZG 2005, 190, 191), die als solche nicht zur Disposition der Beteiligten steht.

  • OLG Hamburg, 14.06.2004 - 11 W 94/03

    Angemessene Barabfindung für im Zuge eines Squeeze-Outs verlorene Aktien;

    Auszug aus KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06
    Ein Antrag ohne fristgerechten urkundlichen Nachweis ist nach jenen Vorschriften unzulässig (OLG Hamburg AG 2004, 622 (obiter); LG Dortmund DB 2004, 2685; LG Frankfurt/M. ZIP 2005, 215 f.; ZIP 2005, 859; Fritzsche/Dreier/Verfürth, SpruchG, § 3 Rn. 16 i.V.m. Rn. 28; Hüffer, AktG, § 3 SpruchG Rn. 7; Klöcker/Frowein, SpruchG, § 4 Rn. 21; Koppensteiner, in: KK-AktG, 3. Aufl. 2004, Anh § 327 f. Rn. 10; Volhard, in: MünchKomm-AktG, § 3 SpruchG Rn. 6; Wasmann, in KK-SpruchG, 2005, § 3 Rn. 19, 23 und § 4 Rn. 12; ders. WM 2004, 819, 822; ders. BB 2005, 955, 956).

    Zwar lässt es sich auch in solchen Fällen nicht vermeiden, dass jedenfalls die Zustellung eines Antrags an die Antragsgegner erfolgt, da der Nachweis der Antragsberechtigung noch bis zum Ablauf der Drei-Monats-Frist erbracht werden kann (LG Frankfurt/M. ZIP 2005, 859, 860; Hüffer, AktG, § 3 SpruchG Rn. 7; Wasmann, in: KK-AktG, § 4 SpruchG Rn. 10; ders. BB 2005, 955, 956; offenbar a.A. entgegen dem Wortlaut von § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SpruchG - schon bei Antragstellung sei der Nachweis zu erbringen - OLG Hamburg AG 2004, 622 (obiter), Volhard, in: MünchKomm-AktG, § 3 SpruchG Rn. 12; Klöcker/Frowein, SpruchG, § 3 Rn. 32).

  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

    Auszug aus KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06
    Der Beschwerdegegner zu 1. meint zudem, die Durchführung eines Spruchverfahrens sei auch im Hinblick auf die "Moto-Meter"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2001, 279) verfassungsgemäß.

    Dies folgt aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur übertragenden Auflösung (NJW 2001, 279, 280 f. - Moto Meter), zur Eingliederung (BB 2007, 343, 344 Rn. 10 - SNI) und jüngst zum Squeeze-out (ZIP 2007, 1261, 1262 Rn. 20).

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2004 - 19 W 3/04

    Mögliches Abfindungsangebot an die Aktionäre beim sog. "kalten Delisting"

    Auszug aus KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06
    Eine solche Zwischenentscheidung ist analog § 280 ZPO zulässig (BayObLG ZIP 2004, 1952; ZIP 2005, 205, 206; OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 300, 301) und analog § 17 Abs. 1 SpruchG gemäß § 19 Abs. 1 FGG mit der Beschwerde angreifbar (Klöcker/Frowein, SpruchG, 2004, § 12 Rn. 3).

    Da die Zwei-Wochen-Frist des § 22 FGG gewahrt ist, kann dahin stehen, ob es sich um eine einfache Beschwerde (so BayObLG ZIP 2005, 205, 206 f.; OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907; Emmerich, in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 4. Aufl. 2005, § 12 SpruchG Rn. 18) oder eine sofortige Beschwerde (so OLG Düsseldorf ZIP 2005, 300, 301 - ohne Begründung; offen lassend BayObLG ZIP 2002, 935, 936) handelt.

  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 87/04

    Auswirkungen eines Delistings auf den Fortgang eines aktienrechtlichen

    Auszug aus KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06
    Eine solche Zwischenentscheidung ist analog § 280 ZPO zulässig (BayObLG ZIP 2004, 1952; ZIP 2005, 205, 206; OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 300, 301) und analog § 17 Abs. 1 SpruchG gemäß § 19 Abs. 1 FGG mit der Beschwerde angreifbar (Klöcker/Frowein, SpruchG, 2004, § 12 Rn. 3).

    Der Verkehrswert und seine jederzeitige Realisierbarkeit sind nämlich "Eigenschaften des Aktieneigentums", die ebenso wie dieses selbst verfassungsrechtlichen Schutz genießen (BVerfGE 100, 289, 305 ff. = ZIP 1999, 1436, 1439 - DAT/Altana; BGHZ 153, 47, 55 = NJW 2003, 1032; BayObLG ZIP 2004, 1952, 1953).

  • OLG Zweibrücken, 03.08.2004 - 3 W 60/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Beginn der Antragsfrist im Falle des Delisting

  • OLG Zweibrücken, 25.04.2005 - 3 W 255/04

    Spruchverfahren über die Barabfindung von Minderheitsaktionären: Unzulässigkeit

  • LG Dortmund, 07.10.2004 - 20 O 104/04
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2004 - 5 O 253/04

    Nachweis der Antragsbefugnis im Spruchverfahren über die Angemessenheit der

  • LG Köln, 19.12.2003 - 82 O 95/03

    Angemessene Abfindung bei "kaltem Delisting" ("Rhenag Rheinische Energie AG")

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz

  • BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03

    Bemessung der Abfindungshöhe für im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen (§§ 319 ff

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 6/02

    Antragsberechtigung im Spruchstellenverfahren - Wirksamkeit des vor Fristbeginn

  • LG Köln, 24.07.2009 - 82 O 10/08

    Delisting: Bei Vorliegen eines verlässlichen Marktpreises keine

    Nach einem regulären Delisting, bei dem die Gesellschaft, die den Widerruf der Börsenzulassung beantragt, oder deren Großaktionär ein Angebot zum Kauf der Aktien unterbreitet hat, findet zur Überprüfung der Angemessenheit des gebotenen Preises ein Spruchverfahren statt, auf das die Regelungen des Spruchverfahrensgesetzes (nachfolgend " SpruchG ") entsprechend anzuwenden sind (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - II ZB 39/07, DStR 2008, 1932 Rz. 11; BGH, Urteil vom 25. November 2002 - II ZR 133/01, AG 2003, 273, 276 "Macrotron"; BVerfG, Beschluss vom 23. August 2000 - 1 BvR 68/95 und 147/97, AG 2001, 42, "Bosch/Moto N3 AG III"; OLG N2, Beschluss vom 21. Mai 2008 - 31 Wx 62/07, NZG 2008, 755, 756; KG C4, Vorlagebeschluss vom 31. Oktober 2007 - 2 W 14/06, AG 2008, 295 ff.; OLG Y, Beschluss vom 23. August 2007 - 3 W 147/07, NZG 2007, 908, 908; Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 305 Anh., § 1 Rn. 7 m.w.N.; OLG L3 vom 21. Juni 2007, 4 SmA 29/07, NJW 2008, 552; Simon, SpruchG, § 1 Rdn. 44; C6, NZG 2003, 793, 794; van Kann/Hirschmann, DStR 2003, 1488, 1490; Vetter, ZHR 168 (2004), 8, 40; H2, ZIP 2004, 542, 543; F, in: F/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 5. Aufl., § 1 SpruchG, Rdn. 4; zweifelnd: Bungert/Mennicke, BB 2003, 2021, 2022; a. A. Krämer/Theiss, AG 2003, 225, 241).

    Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass § 4 Abs. 1 S. 1 SpruchG in diesen Fällen entsprechend anzuwenden ist mit der Folge, dass die Antragsfrist grundsätzlich drei Monate beträgt (KG, Vorlagebeschluss vom 31. Oktober 2007 - 2 W 14/06, AG 2008, 295 mwN.; OLG Y ZIP 2007, 2438 ff., jeweils mit weit. Nachweisen).

    Daher kann ein Antrag auf Durchführung eines Spruchverfahrens nach einem Delisting binnen drei Monaten seit dem Tag gestellt werden, an dem der Widerruf der Börsenzulassung durch die Wertpapierbörse in einem überregionalen Börsenpflichtblatt bekannt gemacht worden ist (BayObLG, Beschluss vom 1. Dezember 2004 - 3Z BR 106/04, AG 2005, 288 = ZIP 2005, 205 [207]; OLG Y, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 W 60/04, AG 2005, 306 = ZIP 2004, 1666 [1667]).; KG, Vorlagebeschluss vom 31. Oktober 2007 - 2 W 14/06, AG 2008, 295; Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 305 Anh. § 4 SpruchG Rn. 4 mwN.).

    Der Nachweis kann auch nach Ablauf der Frist erbracht werden (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - II ZB 39/07, DStR 2008, 1932 ff.; KG, Vorlagebeschluss vom 31. Oktober 2007 - 2 W 14/06, AG 2008, 295).

    Beim Delisting muss sich der Nachweis auf den Zeitpunkt der Antragstellung beziehen, das heißt auf den Tag des Eingangs des Antrags bei Gericht (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - II ZB 39/07, DStR 2008, 1932 Rz. 21; KG, Vorlagebeschluss vom 31. Oktober 2007 - 2 W 14/06, AG 2008, 295).

    Ein fehlender oder mangelhafter Nachweis der Antragsberechtigung führt zur Unzulässigkeit des Antrags und nicht zur V (KG, Vorlagebeschluss vom 31. Oktober 2007 - 2 W 14/06, AG 2008, 295; OLG T, Beschluss vom 13. September 2004 - 20 W 13/04, AG 2005, 301 = ZIP 2004, 1907 [1910]; LG G2/M., Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 3-5 O 253/04, ZIP 2005, 215 [216]; Klöcker/Frowein, 2004, § 3 SpruchG Rz. 2; Volhard in: MünchKomm/AktG, 2. Aufl. 2004, § 3 SpruchG Rz. 11).

  • BGH, 25.06.2008 - II ZB 39/07

    Spruchverfahren - Allein die Stellung als Aktionär ist fristgerecht darzulegen

    Das Kammergericht (ZIP 2007, 2352) möchte der sofortigen Beschwerde auch hinsichtlich der Antragsteller zu 1, 4, 6, 9, 10, 11 und 12 stattgeben.
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06

    Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und

    Wird dieses Begründungserfordernis nicht eingehalten, ist der Antrag unzulässig (vgl. OLG Stuttgart NZG 2004, 1162, 1163 m.w.N.; ebenso KG ZIP 2007, 2352, 2355).

    Lediglich der Nachweis der Antragsberechtigung kann nach Fristablauf im weiteren Verfahren nachgereicht werden (OLG Stuttgart NZG 2004, 1162; OLG Düsseldorf NZG 2005, 895; OLG Frankfurt NZG 2006, 667 m.w.N.; a.A. jetzt KG ZIP 2007, 2352, 2355 ff).

  • OLG Stuttgart, 18.02.2015 - 20 W 8/14

    Spruchverfahren: Zulässigkeit und Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung über

    So befasste sich das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG München (31 Wx 62/07) mit dem Downgrading in den qualifizierten Freiverkehr und auf eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des KG (2 W 14/06) mit dem Delisting, was allgemein bekannt und auch im Rahmen einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2011 (PM Nr. 79/20119), in dem die mündliche Verhandlung angekündigt wurde, publik gemacht wurde.
  • OLG Frankfurt, 28.01.2008 - 20 W 443/07

    Squeeze-out-Verfahren: Antragsberechtigung bei Ausgabe von Namensaktien;

    Auf den Streit, ob das zulässige Rechtsmittel gegen eine Zwischenentscheidung im Spruchverfahren eine einfache oder eine sofortige Beschwerde ist, braucht deswegen nicht näher eingegangen zu werden (vgl. KG, ZIP 2007, 2352 ff; KK-SpruchG/ Stephan Wilske, § 12 Rn 3 - 5).

    Dagegen vertritt das Kammergericht (Beschluss vom 31.10.2007, 2 W 14/06 = ZIP 2007, 2352 ff) in einer Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof nunmehr die Auffassung, dass die Aktionärseigenschaft innerhalb der Frist des § 4 Abs. 1 SpruchG durch Urkunden nachzuweisen sei (ebenso krit. Anm. zu OLG Hamburg, BB 2004, 1295 ff von Dißars, Antragsbefugnis von Namensaktionären, BB 2004, 1293 ff).

  • LG München I, 21.06.2013 - 5 HKO 19183/09

    Aktienrechtliches Spruchverfahren nach Squeeze-out: Anforderungen an eine

    (1) Zwar wird in Teilen der Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, auch der Nachweis der Aktionärsstellung müsse innerhalb der Antragsfrist erbracht werden, weil es sich bei §§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 3 Satz 3 SpruchG um eine gesetzliche Zulässigkeitsvoraussetzung und nicht lediglich um eine Beweisregel handele, zumal der Gesetzgeber einen Nachweis nach Fristablauf während des Gesetzgebungsverfahrens und auch in der Folgezeit im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) abgelehnt habe (so OLG Hamburg AG 2006, 622; KG ZIP 2007, 2352, 2355 ff.; LG Frankfurt am Main ZIP 2005, 859 f.; Klöcker/Frowein, SpruchG, 2004, Rdn. 32 zu § 3; Wasmann in: Kölner Kommentar zum SpruchG, 1. Aufl., Rdn. 12 zu § 4; Bungert/Mennicke BB 2003, 2021, 2025; Redeke EWiR 2008, 123, 124).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 20 W 386/07

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Nachweis der Antragsbefugnis im

    Dabei kann dahinstehen, ob gegen eine Zwischenentscheidung im Spruchverfahren die einfache oder die sofortige Beschwerde statthaft ist (vgl. hierzu KG ZIP 2007, 2352; Köln-Komm/Wilske, SpruchG, § 12 Rn. 3 - 5; Simon, SpruchG, § 12 Rn. 5; Klöcker/Frowein, SpruchG, § 12 Rn. 3).

    Demgegenüber vertritt das Kammergericht mit Beschluss vom 31. Oktober 2007 (ZIP 2007, 2352) nunmehr in einer Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof die Auffassung, dass der Nachweis der Aktionärseigenschaft innerhalb der Antragsfrist eine Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Spruchverfahrens sei (ebenso Dißars, BB 2004, 1293).

  • BGH, 22.01.2008 - XI ZB 10/07

    Zulässigkeit eines Musterfeststellungsantrags

    Nur wenn es der Klage nur teilweise entspricht, kann überhaupt eine vom Kläger im Kapitalanleger-Musterverfahren hinzunehmende Belastung gegeben sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2007 - II ZB 15/07, WM 2008, 125, Tz. 10; II ZB 17/07, Umdruck S. 5 f., Tz. 10 und II ZB 18/07, Umdruck S. 5 f., Tz. 10).
  • LG Stuttgart, 07.10.2019 - 31 O 36/16

    Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der

    Die schlüssige Darlegung der Aktionärseigenschaft nach § 3 Satz 1 Nr. 2 SpruchG ist eine von Amts wegen durch das Gericht zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung (KG Berlin, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 2 W 14/06, Rn. 46; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. September 2004 - 20 W 13/04 -, Rn. 22, juris).
  • OLG München, 28.01.2015 - 31 Wx 292/14

    Spruchstellenverfahren: Barabfindungsanspruch der Aktionäre nach Widerruf der

    Nachdem das Landgericht Berlin (Beschluss vom 17.1.2006), das Kammergericht (Beschluss vom 31.10.2007, AG 2008, 295) und der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 25.6.2008, NJW-RR 2008, 1355) über die aufgeworfenen Zulässigkeitsfragen entschieden hatten, hat die Antragsgegnerin Verfassungsbeschwerde eingelegt, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.7.2012 (AG 2012, 557) war.
  • LG Berlin, 09.02.2016 - 102 O 88/13

    Ventegis Capital AG: Anträge im Spruchverfahren wegen Squeeze-out zurückgewiesen

  • LG München I, 31.10.2014 - 5 HKO 16022/07

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Creaton AG

  • KG, 30.04.2009 - 2 W 119/08

    Zulässigkeit des Spruchverfahrens: Wechsel vom amtlichen Markt in den Entry

  • OLG Jena, 20.03.2015 - 2 W 353/14

    Delisting CyBio AG

  • LG München I, 30.03.2012 - 5 HKO 11296/06

    Squeeze-out Regentalbahn AG

  • KG, 24.01.2008 - 2 W 83/07

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Wirksamkeit der Bewertungsrüge bei lediglich

  • LG München I, 29.06.2012 - 5 HKO 6138/11

    Squeeze-out Winter AG

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5173
OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07 (https://dejure.org/2007,5173)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.09.2007 - 11 W 48/07 (https://dejure.org/2007,5173)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. September 2007 - 11 W 48/07 (https://dejure.org/2007,5173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 91a ZPO, § 114 ZPO
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage wegen identifizierender Berichterstattung trotz Erwirkens einer nicht rechtskräftigen einstweiligen Verfügung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Einreichung einer Hauptsacheklage während der Berufungsinstanz im einstweiligen Verfügungsverfahren durch den Verletzten - Rechtsmissbräuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsmissbrauch, wenn Verfügungsverfahren und Hauptsachverfahren parallel geführt werden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts zweier zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Mörder wegen der Veröffentlichung ihrer Namen in einer Zeitung; Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klage wegen der Einreichung einer Hauptsacheklage während der Berufungsinstanz im ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Einstweiliges Verfügungsverfahren und paralleles Hauptsacheverfahren nicht rechtsmissbräuchlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 779
  • GRUR-RR 2008, 96
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 11 U 63/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07
    Die Berufung der Beklagten im Eilverfahren wies der Senat durch Urteil vom 08.05.2007 (Az.: 11 U 63/06) zurück.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07
    Allerdings wird es im Wettbewerbsrecht bei der Prüfung, ob die Geltendmachung von Abwehrrechten wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig ist (§ 8 Abs. 4 UWG), als ein auf einen Missbrauch deutender Umstand angesehen, wenn der Unterlassungsgläubiger neben dem Verfügungs- ohne sachliche Notwendigkeit (z. B. zur Abwendung der drohenden Verjährung) ein Hauptsachverfahren einleitet, ohne abzuwarten, ob der Schuldner die einstweilige Verfügung in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (z. B. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Irreführende Werbung über Elektronikartikel; GRUR 2002, 715, 176 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336 - Verfahrensdurchführung; OLG Frankfurt am Main WRP 2007, 556 - Fehlende Klageveranlassung; Köhler/Bornkamm, § 8 UWG Rdn. 4.18).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07
    Allerdings wird es im Wettbewerbsrecht bei der Prüfung, ob die Geltendmachung von Abwehrrechten wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig ist (§ 8 Abs. 4 UWG), als ein auf einen Missbrauch deutender Umstand angesehen, wenn der Unterlassungsgläubiger neben dem Verfügungs- ohne sachliche Notwendigkeit (z. B. zur Abwendung der drohenden Verjährung) ein Hauptsachverfahren einleitet, ohne abzuwarten, ob der Schuldner die einstweilige Verfügung in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (z. B. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Irreführende Werbung über Elektronikartikel; GRUR 2002, 715, 176 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336 - Verfahrensdurchführung; OLG Frankfurt am Main WRP 2007, 556 - Fehlende Klageveranlassung; Köhler/Bornkamm, § 8 UWG Rdn. 4.18).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07
    Grundsätzlich besteht für eine Unterlassungsklage ein Rechtsschutzbedürfnis auch dann, wenn der Unterlassungsgläubiger bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, da die einstweilige Verfügung nur vorläufigen Rechtsschutz gewährt (BGH GRUR 1973, 384; 1989, 115; Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 13 UWG Rdn. 2.17).
  • OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04

    Zur rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung, in einem Fall, in dem das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07
    Allerdings wird es im Wettbewerbsrecht bei der Prüfung, ob die Geltendmachung von Abwehrrechten wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig ist (§ 8 Abs. 4 UWG), als ein auf einen Missbrauch deutender Umstand angesehen, wenn der Unterlassungsgläubiger neben dem Verfügungs- ohne sachliche Notwendigkeit (z. B. zur Abwendung der drohenden Verjährung) ein Hauptsachverfahren einleitet, ohne abzuwarten, ob der Schuldner die einstweilige Verfügung in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (z. B. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Irreführende Werbung über Elektronikartikel; GRUR 2002, 715, 176 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336 - Verfahrensdurchführung; OLG Frankfurt am Main WRP 2007, 556 - Fehlende Klageveranlassung; Köhler/Bornkamm, § 8 UWG Rdn. 4.18).
  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 230/86

    Mietwagen-Mitfahrt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07
    Grundsätzlich besteht für eine Unterlassungsklage ein Rechtsschutzbedürfnis auch dann, wenn der Unterlassungsgläubiger bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, da die einstweilige Verfügung nur vorläufigen Rechtsschutz gewährt (BGH GRUR 1973, 384; 1989, 115; Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 13 UWG Rdn. 2.17).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2007 - 6 W 168/06

    Kostenentscheidung; sofortiges Anerkenntnis: Klageeinreichung durch den Gläubiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07
    Allerdings wird es im Wettbewerbsrecht bei der Prüfung, ob die Geltendmachung von Abwehrrechten wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig ist (§ 8 Abs. 4 UWG), als ein auf einen Missbrauch deutender Umstand angesehen, wenn der Unterlassungsgläubiger neben dem Verfügungs- ohne sachliche Notwendigkeit (z. B. zur Abwendung der drohenden Verjährung) ein Hauptsachverfahren einleitet, ohne abzuwarten, ob der Schuldner die einstweilige Verfügung in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (z. B. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Irreführende Werbung über Elektronikartikel; GRUR 2002, 715, 176 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336 - Verfahrensdurchführung; OLG Frankfurt am Main WRP 2007, 556 - Fehlende Klageveranlassung; Köhler/Bornkamm, § 8 UWG Rdn. 4.18).
  • OLG Stuttgart, 24.02.2011 - 2 U 104/10

    Vertragsstrafenanspruch aus strafbewehrter Unterlassungserklärung: Überprüfung

    Dabei sind nach Auffassung des Senats an einen Rechtsmissbrauch i.S.d. § 242 BGB grundsätzlich etwas höhere Anforderungen als bei § 8 Abs. 4 UWG zu stellen (OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 96; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rdnr. 4.8; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 13 Rdnr. 47 a; anders wohl OLG Hamm, Urteil vom 10.08.2010, I-4 U 60/10 Rdrn. 56 ff. in Juris, das eine analoge Anwendung von § 8 Abs. 4 UWG befürwortet, jedenfalls bei einer Anwendung von § 242 BGB auf Vertragsstrafenforderungen ersichtlich keine strengeren Anforderungen stellt; ebenso wohl MünchKomm zum Lauterkeitsrecht-Fritzsche, § 8 UWG Rdnr. 479; OLG München WRP 1992, 270, 273).
  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 10 WF 274/09

    Mutwilligkeit eines Antrags im Gewaltschutzverfahren bei gleichzeitiger

    Dann aber muss dem Antragsteller die Möglichkeit eröffnet bleiben, neben dem einstweiligen Anordnungsverfahren das Hauptsacheverfahren zur endgültigen Klärung der Angelegenheit und zur Erreichung der von ihm angestrebten weiterreichenden Regelung einzuleiten (Götsche, ZFE, 2009, 124, 129; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 779, wonach wegen des nur vorläufigen Charakters einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich ein Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung des Hauptsacheverfahrens zu bejahen ist).
  • OLG Nürnberg, 14.06.2010 - 7 WF 686/10

    Elterliche Sorge: Rechtsschutzbedürfnis für einen Hauptsacheantrag auf

    Einschränkungen unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzbedürfnisses kommen dabei nur in Betracht, wenn sich die verschiedenen Verfahren nach Einfachheit, Schnelligkeit und Kostenaufwand eindeutig unterscheiden, zugleich aber die Verfahrensergebnisse im Wesentlichen gleichwertig sind (BGH FamRZ 1982, 788; OLG Frankfurt NJW-RR 2008, 779).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - L 32 AS 505/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - keine Bewilligung für

    Die Chance, den Anspruch endgültig durchzusetzen, ist allerdings bei Beginn dieses Verfahrens zumindest offen und damit solange gegeben, bis entweder der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wird oder bei Erfolg im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Beklagte zu erkennen gibt, nicht willens zu sein, bzw. sich auf Anfrage des Klägers weigert, die einstweilige Anordnung als endgültige Regelung zu akzeptieren (vgl. zu einer solchen sog. Abschlusserklärung als Besonderheit des wettbewerbsrechtlichen Rechtsschutzes: OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19. September 2007 - 11 W 48/07, Rdnrn. 7 und 8, zitiert nach juris).

    Soweit vertreten wird, eines Grundes bedürfe es nicht, um beide Verfahren nebeneinander zu führen (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 5 WF 329/10, Rdnr. 3, zitiert nach juris; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19. September 2007 - 11 W 48/07, Rdnr. 8, zitiert nach juris) vermag der Senat dem nicht zu folgen, denn damit wird außer Acht gelassen, dass ein vernünftig abwägender Bürger kostenverursachende Verfahren ohne zusätzlichen Nutzen meidet.

  • OLG Brandenburg, 26.06.2020 - 6 U 119/19

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung der Unterlassung der angeblich

    Bei der Bewertung können die Umstände, die im Rahmen des § 8 Abs. 4 S. 1 UWG einen Rechtsmissbrauch begründen, herangezogen werden, allerdings sind die Anforderungen an die Annahme rechtsmissbräuchlicher Prozessführung in anderen Rechtsbereichen als dem des wettbewerbsrechtlichen Rechtsschutzes höher anzusetzen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2007 - 11 W 48/07, Rn 8).
  • LG München I, 14.03.2017 - 33 O 2806/17

    Rechtsmissbräuchlicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

    Selbst wenn im Rahmen des § 242 BGB zum Teil höhere Anforderungen gestellt werden (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 96 - identifizierende Berichterstattung), ist vorliegend auch von rechtsmissbräuchlichem Verhalten im Sinne des § 242 BGB auszugehen.
  • LG Düsseldorf, 09.01.2020 - 14c O 138/19
    Die analoge Anwendung des § 8 Abs. 4 UWG auf die Geltendmachung von nicht lauterkeitsrechtlichen Ansprüchen ist indes grundsätzlich ausgeschlossen (Fritzsche, Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Auflage 2014, § 8, Rn. 452; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 96 für deliktsrechtliche Ansprüche).
  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 8 O 65/11
    Überdies handelt es sich bei der in der Rechtsprechung und Literatur zu § 8 Abs. 4 UWG aufgeführten Konstellation lediglich um einen in die Gesamtwürdigung des Einzelfalls einzubeziehenden Hinweis auf einen Missbrauch, der nicht etwa durchwegs für sich bereits die Beurteilung als rechtsmissbräuchlich rechtfertigt (OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 96).
  • LG Würzburg, 17.12.2020 - 1 HKO 2375/20

    Rechtsmissbrauch aufgrund überhöhter Angabe des Gegenstandswerts und Forderung

    Bei der Bewertung können die Umstände, die im Rahmen des § 8 c Abs. 1 UWG einen Rechtsmissbrauch begründen, herangezogen werden, allerdings sind die Anforderungen an die Annahme rechtsmissbräuchlicher Prozessführung in anderen Rechtsbereichen als dem des wettbewerbsrechtlichen Rechtsschutzes höher anzusetzen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2007 - 11 W 48/07, Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4407
OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07 (https://dejure.org/2008,4407)
OLG München, Entscheidung vom 30.01.2008 - 34 Wx 136/07 (https://dejure.org/2008,4407)
OLG München, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 34 Wx 136/07 (https://dejure.org/2008,4407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zurückschiebungshaft: Aufrechterhaltung bei Asylantrag aus der Haft; Weiterleitung des Asylantrags durch die Ausländerbehörde ohne schuldhaftes Zögern

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; AufenthG § 57; AufenthG § 13 Abs. 2; SDÜ Art. 1; SDÜ Art. 2 Abs. 1; AsylVfG § 55 Abs. 1; AsylVfG § 14 Abs. 2; AsylVfG § 19 Abs. 3; AsylVfG § 14 Abs. 3
    Zurückschiebungshaft, Zurückschiebung, Einreise, unerlaubte Einreise, Grenzübertritt, Schengener Durchführungsübereinkommen, Luftweg, Asylantrag, Asylgesuch, Aufenthaltsgestattung, Weiterleitung, Ausländerbehörde, Polizei, Unverzüglichkeit, Entziehungsabsicht, Schlepper, ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 14; ; AufenthG § 57; ; AufenthG § 62 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    AsylVfG § 14; AufenthG § 57 § 62 Abs. 2
    Aufrechterhaltung von Sicherungshaft bei Asylantrag des in einen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften zurückzuschiebenden Ausländers - unverzügliche Weiterleitung des Asylantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylantragstellung durch einen in einen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften zurückzuschiebenden Ausländer als der Aufrechterhaltung von Sicherungshaft entgegenstehendes Kriterium; Anwendbarkeit des § 14 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf die Zurückschiebungshaft; ...

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07
    Da er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a Abs. 2 AsylVfG) unerlaubt eingereist war, setzt die Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG einen förmlichen Asylantrag im Sinne des § 14 AsylVfG voraus (vgl. BGH NVwZ 2003, 893; auch BayObLG vom 17.10.1995, 3Z BR 282/95 bei juris).

    Die bereits an das Asylgesuch anknüpfende Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ist der wirksamen Asylantragstellung zeitlich vorgelagert, um den durch die verfassungsrechtliche Asylgarantie geforderten Abschiebungs- und Verfolgungsschutz effektiv gewährleisten zu können (vgl. BGH NVwZ 2003, 893).

    Mit dem Asylgesuch am Flughafen war daher gemäß § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG noch keine Aufenthaltsgestattung verbunden, selbst wenn es gegenüber einer Stelle geäußert wird, die zur Aufnahme und Weiterleitung des Gesuchs verpflichtet ist (Bodenbender GK-AsylVfG 2006, § 55 AsylVfG Rn. 61 ff.; BGH NVwZ 2003, 893).

    Mündliche Anträge können nur beim Bundesamt gestellt werden (vgl. BGH NVwZ 2003, 893; Renner § 14 AsylVfG Rn. 14).

  • BayObLG, 01.04.1993 - 3Z BR 60/93
    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07
    Ein solcher Verdacht setzt konkrete Umstände voraus, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten bzw. nahelegen, der Ausländer beabsichtige unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. BGHZ 98, 109/112 ff.; BayObLGZ 1993, 150/153).

    Dies ist allein Aufgabe der Verwaltungsgerichte (vgl. BGH NJW 1981, 527; vgl. auch BayObLGZ 1993, 150/152).

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05

    Abschiebungshaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung (keine Fortdauer der

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07
    Zwar handelt es sich bei der Zurückschiebungshaft um eine freiheitsentziehende Maßnahme, die gemäß Art. 104 Abs. 1 GG dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegt; eine Analogie ist unzulässig (vgl. dazu ausführlich Gusy NJW 1992, 457/460 f, BVerfG vom 16.5.2007, 2 BvR 2106/05 = NVwZ 2007, 1296).

    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich dabei unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. BVerfG NVwZ 2007, 1296).

  • OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 11 Wx 50/07

    Aufenthaltsrecht: Zulässigkeit der Anordnung bzw. Aufrechterhaltung der

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07
    (1) § 14 AsylVfG findet auch auf die Zurückschiebungshaft Anwendung (OLG Brandenburg vom 15.11.2007, 11 Wx 55/07, und vom 8.11.2007, 11 Wx 50/07; OLG Schleswig vom 8.7.2005, 2 W 125/05; OLG Köln vom 20.7.2007, 16 Wx 150/07; offen gelassen von OLG Köln vom 11.6.2007, 16 Wx 130/07).

    Mit der Regelung des § 14 Abs. 3 AsylVfG sollte insbesondere verhindert werden, dass ein Ausländer, der um Asyl nachsucht, während er sich bereits in öffentlichem Gewahrsam befindet, allein wegen seines Gesuchs deshalb wieder entlassen werden muss und untertauchen kann (dazu ausführlich OLG Brandenburg vom 8.11.2007, 11 Wx 50/07, Renner § 14 AsylVfG Rn. 16).

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZB 5/80

    Abschiebungshaft und Asylantrag

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07
    Dies ist allein Aufgabe der Verwaltungsgerichte (vgl. BGH NJW 1981, 527; vgl. auch BayObLGZ 1993, 150/152).
  • OLG München, 17.05.2006 - 34 Wx 25/06

    Vollzug der Abschiebehaft nur bei Erfolg versprechender Abschiebung - keine

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07
    Es handelt sich um einen selbständigen Verfahrensgegenstand (vgl. Senat vom 17.5.2006, 34 Wx 25/06 = AuAS 2006, 160).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07
    Denn Einreisende aus einem sicheren Drittstaat können sich nicht auf das Asylrecht berufen (vgl. Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG; § 26a Abs. 1 Satz 1 und 2 AsylVfG; vgl. dazu auch BVerfG NVwZ 1996, 700).
  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07
    Die Entscheidung, ob mit dem Rechtsmittel nur die Aufhebung der vorangegangenen Haftanordnung verfolgt oder darüber hinaus die Feststellung begehrt werden kann, dass die Haft in einem früheren Zeitpunkt als dem der Beschwerdeentscheidung rechtswidrig war (BVerfG vom 10.12.2007, 2 BvR 1033/06; BGH MDR 2007, 971), kann hier schon deshalb dahinstehen, da die gerichtlich angeordnete Haft von Anfang an rechtmäßig war und die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts, der diese bestätigt hat, erfolglos geblieben wäre.
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07
    Zu außerordentlichen oder Eilmaßnahmen ist die Behörde dabei nicht verpflichtet (BGH NJW 1987, 440; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner VwGO 2007 § 70 Rn. 24).
  • BGH, 08.03.2007 - V ZB 149/06

    Verfahrensrecht - Überprüfung der Anordnung von Abschiebehaft

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07
    Die Entscheidung, ob mit dem Rechtsmittel nur die Aufhebung der vorangegangenen Haftanordnung verfolgt oder darüber hinaus die Feststellung begehrt werden kann, dass die Haft in einem früheren Zeitpunkt als dem der Beschwerdeentscheidung rechtswidrig war (BVerfG vom 10.12.2007, 2 BvR 1033/06; BGH MDR 2007, 971), kann hier schon deshalb dahinstehen, da die gerichtlich angeordnete Haft von Anfang an rechtmäßig war und die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts, der diese bestätigt hat, erfolglos geblieben wäre.
  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

  • OLG Köln, 11.06.2007 - 16 Wx 130/07

    Beendigung der Haft bei fehlender Entscheidung über Asylantrag innerhalb

  • OLG Schleswig, 08.07.2005 - 2 W 125/05

    Rückschiebungshaft: Haftverlängerung nach Ablauf der 4-Wochen-Frist des § 14 Abs.

  • OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 11 Wx 55/07

    Zurückschiebungshaft: Aufrechterhaltung bei Asylantrag aus der Haft;

  • OLG Köln, 20.07.2007 - 16 Wx 150/07

    Erfolgsloser Abschluss des Asylantrags in sicherem Drittstaat erst mit

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2233/05
  • BayObLG, 17.10.1995 - 3Z BR 282/95
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09

    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages

    Dass § 14 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG auch die Haft zur Sicherung der Zurückschiebung als eine Form der Abschiebungshaft (vgl. §§ 57 Abs. 3, 62 AufenthG) erfasst (dazu eingehend OLG München, Beschl. v. 30. Januar 2008, 34 Wx 136/07, Rdn. 29 ff. m.w.N., juris), ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NVwZ-RR 2009, 616, 617).
  • OLG München, 03.03.2009 - 34 Wx 14/09

    Abschiebung: Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft bei einer Zurückschiebung

    Ein solcher Verdacht setzt konkrete Umstände voraus, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten bzw. nahelegen, der Ausländer beabsichtige unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. BGHZ 98, 109/112; OLG München vom 30.1.2008, 34 Wx 136/07 = BeckRS 2008 04491).

    Die Stellung eines Asylantrags führt zwar gemäß § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG zu einer Aufenthaltsgestattung, beendet die Ausreisepflicht und bedingt damit grundsätzlich auch die Beendigung der Abschiebungshaft (OLG München vom 30.1.2008, 34 Wx 136/07 = BeckRS 2008 04491).

    Denn über die Grundvoraussetzungen der Haft hat die Ausländerbehörde zu befinden, so dass die Rechtmäßigkeit der behördlichen Maßnahmen nur in einem Verfahren vor den Verwaltungsgerichten einer Überprüfung zugeführt werden kann (st. Rechtsprechung; OLG München vom 30.1.2008, 34 Wx 136/07 = BeckRS 2008 04491 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08

    Haftanordnung nach einer unerlaubten Einreise: Bedeutung eines in Tschechien

    Eine Vorverlagerung des Aufenthaltsrechtes nach § 55 Abs. 1 S. 1 AsylVfG kommt in den Fällen der unerlaubten Einreise aus einem sicheren Drittstaat nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 21.11.2002, V ZB 49/02, BGHZ 153, 18= NVwZ 2003, 893; OLG Frankfurt, Beschl.v. 2.3.2006, 20 W 411/05; OLG München, AuAS 2008, 89 ).

    Dass § 14 Abs. 3 AsylVfG auch auf die Zurückschiebungshaft als besondere Form der Sicherungshaft Anwendung findet, auch wenn diese Haftform dort nicht ausdrücklich genannt ist, unterliegt keinem Zweifel (vgl. OLG München, AuAS 2008, 89 ff, m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschl.v. 8.11.2007, 11 Wx 50/07 und v. 15.11.2007, 11 Wx 55/07; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2005, 586).

  • OLG München, 17.10.2008 - 34 Wx 65/08

    Abschiebungshaft: Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der Haftfortdauer bei dem

    In diesem Fall hätte das Asylgesuch der Anordnung von Zurückschiebungshaft nicht entgegengestanden (vgl. § 14 Abs. 3 AsylVfG; im Einzelnen dazu Senat vom 30.1.2008, 34 Wx 136/07 = OLG-Report 2008, 341).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 Wx 228/08

    Voraussetzungen der Erlangung einer Aufenthaltsgestattung eines aus einem

    Dieses Verhalten begründet grundsätzlich - so auch hier - den Verdacht, dass sich der Betroffene der Abschiebung durch Untertauchen entziehen werde (OLG München, Beschluss vom 30.01.2008 BeckRS 2008 04491=AuAS 2008, 89).
  • OLG München, 27.05.2009 - 34 Wx 43/09

    Abschiebungshaft: Tatsachen für den regelmäßigen Schluss auf eine

    Eine bestimmte Übermittlungsart ist dabei nicht vorgeschrieben (vgl. OLG München OLG-Report 2008, 341).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2009 - 11 Wx 3/09

    Aufenthaltsrecht: Zurückschiebungshaft bei einem Asylantrag des Betroffenen

    Allerdings könnten dieser Auffassung im Hinblick auf die jeweils durchzuführenden Verwaltungs- und Rechtsschutzverfahren Bedenken begegnen, ohne dass dies hier näher untersucht werden müsste." Hieran hält der Senat uneingeschränkt fest (vgl. zuletzt ebenso OLG München, Beschluss vom 30. Januar 2008, 34 Wx 136/07).
  • OLG München, 29.05.2009 - 34 Wx 42/09

    Abschiebungshaftverfahren: Umfang der Nachprüfbarkeit der tatrichterlichen

    Die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen zum Verdacht der Entziehungsabsicht (vgl. BGHZ 98, 109/112; Senat vom 30.1.2008, 34 Wx 136/07 = OLGR 2008, 341 m.w.N.) sowie dazu, dass die sozialen Beziehungen und die Eheschließungsabsicht des Betroffenen dem nicht entgegen stehen, sind nicht zu beanstanden.
  • OLG Frankfurt, 16.09.2010 - 20 W 223/08

    Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Verlängerungsantrag, Aufenthaltsort,

    Die gegen den Betroffenen angeordnete Haft zur Sicherung seiner Abschiebung bis zum 03.04.2008 war nämlich beendigt durch die am 03.04.2008 begonnene Abschiebung, d.h. mit der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht, indem der Betroffene zum Besteigen des Flugzeugs gezwungen worden war (vgl. OLGR München 2008, 341 ff).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.06.2009 - 18 T 3822/09

    Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss, Entziehungsabsicht,

    nicht hingegen verlängert werden (OLG München, OLGR 2008, 341 sowie.
  • OLG München, 14.03.2008 - 34 Wx 26/08

    Abschiebungshaft, Dublinverfahren, Dublin II-VO, Griechenland, Petition,

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Rechtsprechung
   KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13967
KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06 (https://dejure.org/2007,13967)
KG, Entscheidung vom 06.03.2007 - 1 W 295/06 (https://dejure.org/2007,13967)
KG, Entscheidung vom 06. März 2007 - 1 W 295/06 (https://dejure.org/2007,13967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers; Festsetzung des Vergütungsanspruchs eines Berufsbetreuers gegen die Landeskasse wegen Mittellosigkeit des verstorbenen Betreuten; Zulässigkeit einer erheblichen Herabsetzung der Betreuervergütung 20 Monate nach der Auszahlung im ...

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
    Betreuervergütung: Vergütungssteigernde Wirkung eines an einer kanadischen Universität abgeschlossenen Hochschulstudiums ["Master of arts"]

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Da es sich bei der Betreuung in ihrem Wesen um eine rechtliche Betreuung handelt (§ 1901 Abs. 1 BGB), kommt rechtlichen Kenntnissen eine grundlegende Bedeutung zu, betreuungsrelevant sind darüber hinaus auch - je nach den übertragenen Aufgabenkreisen - Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167 m. w. N.).

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die konkret durchlaufene Ausbildung des Betreuers die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BVermVG erfüllt (Senat, BtPrax 2002, 167).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war (Senat, BtPrax 2002, 167).

    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände des Beweisstoffs berücksichtigt und erörtert (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. Senat, BtPrax 2002, 167; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m. w. N.).

  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 15/04

    Besondere Kenntnisse als vergütungserhöhende Merkmale bei Betreuervergütung

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Dabei kann auch ein im Ausland abgeschlossenes Studium die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG erfüllen (BayObLG FamRZ 2004, 1232).

    Erforderlich ist allein, dass der im Ausland erworbene Hochschulabschluss einer deutschen Hochschulausbildung gleichkommt oder - wie nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG für alle Ausbildungsabschlüsse lediglich vorausgesetzt - vergleichbar ist (BayObL, FamRZ 2004, 1232).

    Dass vertiefte Kenntnisse im Bereich der Erziehungswissenschaft (Pädagogik und Didaktik) besondere, für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbare Kenntnisse darstellen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BayObLG FamRZ 2004, 1232; FamRZ 2001, 306; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847; Palandt-Diederichsen, BGB, 66. Aufl., Anh zu § 1836 (VBVG), § 4 Rn. 12 m.w.N.).

  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Dass vertiefte Kenntnisse im Bereich der Erziehungswissenschaft (Pädagogik und Didaktik) besondere, für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbare Kenntnisse darstellen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BayObLG FamRZ 2004, 1232; FamRZ 2001, 306; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847; Palandt-Diederichsen, BGB, 66. Aufl., Anh zu § 1836 (VBVG), § 4 Rn. 12 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Dass vertiefte Kenntnisse im Bereich der Erziehungswissenschaft (Pädagogik und Didaktik) besondere, für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbare Kenntnisse darstellen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BayObLG FamRZ 2004, 1232; FamRZ 2001, 306; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847; Palandt-Diederichsen, BGB, 66. Aufl., Anh zu § 1836 (VBVG), § 4 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02

    Beschwerderecht der Staatskasse gegen Vergütungsfestsetzungen in Betreuungssachen

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    So ist für ein Amtsverfahren nach § 56g Abs. 1 Satz 1 FGG kein Raum, wenn der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung zuviel gezahlter Vergütung verjährt ist oder wenn das Rechtsinstitut der Verwirkung eingreift, weil auf Seiten des Betreuers geraume Zeit nach der Berechnung der Vergütung durch den Kostenbeamten ein besonderer Vertrauenstatbestand in die Dauerhaftigkeit der Zahlung entstanden ist, der seinen Grund nicht nur im Ablauf der Zeit, sondern auch im Verhalten der Staatskasse hat (OLG Köln, JurBüro 1999, 320; OLG Schleswig, NJW-RR 2003, 439) zum Beschwerderecht gegen die Vergütungsfestsetzung).
  • OLG Köln, 01.07.1998 - 17 W 129/98

    Entschädigung; Sachverständiger; Stundesatz; Abänderung; Verwirkung

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    So ist für ein Amtsverfahren nach § 56g Abs. 1 Satz 1 FGG kein Raum, wenn der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung zuviel gezahlter Vergütung verjährt ist oder wenn das Rechtsinstitut der Verwirkung eingreift, weil auf Seiten des Betreuers geraume Zeit nach der Berechnung der Vergütung durch den Kostenbeamten ein besonderer Vertrauenstatbestand in die Dauerhaftigkeit der Zahlung entstanden ist, der seinen Grund nicht nur im Ablauf der Zeit, sondern auch im Verhalten der Staatskasse hat (OLG Köln, JurBüro 1999, 320; OLG Schleswig, NJW-RR 2003, 439) zum Beschwerderecht gegen die Vergütungsfestsetzung).
  • LAG Hamm, 14.10.1993 - 8 Ta 342/93

    Anwaltskostenfestsetzung; Prozeßkostenhilfe; Rechtsprechungsänderung; Verwirkung

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Es ist in der Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, dass die nachträgliche Kürzung einer durch die Staatskasse bereits ausgezahlten Vergütung zeitlich nicht unbegrenzt möglich ist (vgl. Senat, KG-Report 2004, 144 zur Festsetzung der Entschädigung eines Sachverständigen; OLG Hamm NJW-RR 1994, 575 zur Vergütung des beigeordneten Anwalts).
  • BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 23.93

    Medizinstudium - Examen im Ausland - Anspruch auf Approbation

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Eine im Ausland abgeschlossene Ausbildung ist zwar in der Regel dann nicht einem entsprechenden Studienabschluss im Inland gleichwertig, wenn sie auf Prüfungen oder Studienzeiten im Inland beruht, die nicht erfolgreich abgeschlossen wurden (für den Fall der Approbation BVerwG, NJW 1995, 2426).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06
    Hierdurch wird die gerichtliche Festsetzung nach § 56g Abs. 1 Satz 1 FGG aber nicht verdrängt (BayObLG, FamRZ 1999, 1590; Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 56g Rn. 4; Bassenge/Roth, a.a.O., Rn. 6; Jansen/Sonnenfeld, a.a.O., § 56g Rn. 23 m.w.N.).
  • LG Stendal, 08.10.2009 - 25 T 81/09

    Angestelltenausbildung - erhöhte Vergütung

    Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht FG Prax 2008, S. 60/61; Kammergericht Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und zuletzt Beschluss vom 4.5.2009 - 25 T 112/09 ).
  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinaus ging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. KG, FGPrax 2008, 60, 61; KG, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/2006; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/2004; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07, Beschluss vom 30.4.2007 - 8 Wx 3/2007 und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 jeweils zitiert nach Juris und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.5.2008 - 8 Wx 6/08 ).
  • LG Stendal, 02.09.2009 - 25 T 111/09
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht, FG Prax 2008, 60, 61; Kammergericht, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 - und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und Beschluss vom 13.2.2009 - 25 T 282/08 -).
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