Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00   

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https://dejure.org/2001,2525
OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00 (https://dejure.org/2001,2525)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.06.2001 - 20 U 75/00 (https://dejure.org/2001,2525)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 20 U 75/00 (https://dejure.org/2001,2525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktienoptionsplan; Bedingte Kapitalerhöhung; Materielle Beschlusskontrolle; Basispreis; Aktueller Börsenkurs

  • Judicialis

    AktG § 192; ; AktG § 193

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 192 § 193
    Bedingte Kapitalerhöhung - Bedienung eines Aktienoptionsplanes - Anknüpfung an Kurssteigerung eigener Aktien als zulässiges Erfolgsziel - Auskunftsrechts des Aktionärs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2110
  • ZIP 2001, 1367
  • WM 2002, 1060
  • DB 2001, 1604
  • NZG 2001, 1089
  • NZG 2002, 734 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Braunschweig, 29.07.1998 - 3 U 75/98

    Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung über Aktienoptionsplan zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
    Der in der Literatur teilweise vertretenen Gegenmeinung, die wegen des Verwässerungseffekts der bedingten Kapitalerhöhung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für erforderlich hält (Zeidler NZG 1998, 789, 794; Lutter ZIP 1997, 1, 9; ders. EWiR 1999, 195), folgt der Senat daher nicht.

    Der in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung, die Kenntnis des Werts der Bezugsrechte sei für die Beurteilung durch die Aktionäre unabdingbar, es gehe insoweit nicht um die Kontrolle der Angemessenheit der Vergütung leitender Mitarbeiter, sondern um die Abwägung der Vor- und Nachteile des Aktienoptionsprogramms (Zeidler a.a.O. S. 798; Lutter EWiR 1999, 195, 196), folgt der Senat aus folgenden Gründen nicht:.

  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
    Einer materiellen Beschlußkontrolle unterliegen Hauptversammlungsbeschlüsse nur, wenn sie in die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre eingreifen und nicht schon das Gesetz selbst die Abwägung zwischen den Interessen der Gesellschaft und widerstreitenden Aktionärsinteressen vorgenommen hat (BGHZ 71, 40, 45; 83, 319, 321; 120, 141, 145).
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
    Ein Mißbrauch der Anfechtungsbefugnis ist ausnahmsweise nur dann anzunehmen, wenn die individuellen, eigensüchtigen Interessen des Aktionärs über seinen Kontrollinteressen stehen (BGHZ 107, 296, 310 = NJW 1989, 2689; Hüffer, AktG, 4. Aufl., § 245 Rn. 23).
  • BGH, 19.04.1982 - II ZR 55/81

    Holzmann - Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
    Einer materiellen Beschlußkontrolle unterliegen Hauptversammlungsbeschlüsse nur, wenn sie in die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre eingreifen und nicht schon das Gesetz selbst die Abwägung zwischen den Interessen der Gesellschaft und widerstreitenden Aktionärsinteressen vorgenommen hat (BGHZ 71, 40, 45; 83, 319, 321; 120, 141, 145).
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
    Einer materiellen Beschlußkontrolle unterliegen Hauptversammlungsbeschlüsse nur, wenn sie in die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre eingreifen und nicht schon das Gesetz selbst die Abwägung zwischen den Interessen der Gesellschaft und widerstreitenden Aktionärsinteressen vorgenommen hat (BGHZ 71, 40, 45; 83, 319, 321; 120, 141, 145).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-402/96

    EITO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
    Eine darüber hinausgehende materielle Inhaltskontrolle, wie sie § 186 Abs. 3 AktG für die Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluß vorsieht, ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Basispreis für die Ausübung der Option den im Zeitpunkt ihrer Ausgabe bestehenden aktuellen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (Weiß WM 1999, 353, 359; Claussen BB 1998, 177, 186; Hüffer a.a.O. § 192 Rn. 18; Münch. Hdb. GesR IV/Krieger § 63 Rn. 36; vgl. auch Begr. des RegE zum KonTraG, ZIP 1997, 2059, 2068).
  • LG Stuttgart, 09.10.2000 - 7 KfH O 66/00

    Keine Notwendigkeit eines eigenständigen Hauptversammlungsbeschlusses über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.06.2001 - 20 U 75/00
    Eine Rechtspflicht zur förmlichen Berichterstattung besteht indessen nicht (vgl. auch Krieger a.a.O. § 57 Rn. 20; Weiß a.a.O. S. 360; Claussen DB 1998, 177, 186; Luttermann EWiR 2000, 1087, 1088; im Ergebnis wohl auch Jaeger DStR 1999, 28, 34).
  • OLG Schleswig, 19.09.2002 - 5 U 164/01

    Zur Zulässigkeit eines Aktienoptionsprogramms für Aufsichtsratsmitglieder einer

    Insbesondere ist es ausreichend, den Wert der Option am Börsenkurs zu orientieren, da schon dies die Nutznießer am - zu steigernden - Börsenwert des Unternehmens beteiligt (ebenso bereits OLG Stuttgart WM 1998, 1936, 1943; OLG Stuttgart ZIP 2001, 1367, 1370).

    Soweit ein derartiger Standpunkt für den Weg der Bedienung von Aktienoptionsprogrammen über bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG vertreten wird (OLG Stuttgart, ZIP 2001, 1367, 1370 f.) und vor diesem Hintergrund auch eine teleologische Reduktion der in § 71 Abs. 1 Nr.

    Gegen eine derartige Verpflichtung zur zumindest näherungsweise erfolgenden Angabe des Gesamtvolumens der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen ließe sich auch die Nichtaufführung der Gesamtwertangabe im in § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG enthaltenen Anforderungskatalog schon deshalb nicht anführen, weil § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG nur Mindestanforderungen an den Beschlussinhalt stellt und sich zu Anforderungen an die Beschlussgrundlagen nicht verhält (so im Ergebnis zu Recht auch Adams, ZIP 2002, 1325, 1341; Hüffer, 15. Aufl., Rn. 8 zu § 193 AktG; a. A. OLG Stuttgart, ZIP 2001, 1367, 1372).

  • OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 52/05

    Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch des Aktionärs über die Gesamtvergütung der

    Dies kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 96, 563 und 2001, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 95, 1585; OLG Frankfurt AG 94, 39).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2006 - 20 W 56/05

    Aktiengesellschaft: Auskunftsanspruch des Aktionärs über die Gesamtvergütung der

    Dies kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 96, 563 und 2001, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 95, 1585; OLG Frankfurt AG 94, 39).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2013 - 5 O 157/13

    Kein unzulässiger Sondervorteil des SoFFin durch Kapitalerhöhung zur Rückführung

    Die Frage der Erforderlichkeit und Beurteilungserheblichkeit kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 1996, 563 und 01, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 1995, 1585; OLG Frankfurt AG 1994, 39 und 2006, 460).
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2008 - 5 O 110/08

    Auskunftsrecht von Bank-Aktionären: Umfang des Informationsanspruchs in der

    Die Frage der Erforderlichkeit und Beurteilungserheblichkeit kann jeweils nur im Zusammenhang mit dem konkret betroffenen Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung beurteilt und beantwortet werden (vgl. BayObLG AG 1996, 563 und 01, 424; OLG Stuttgart AG 2001, 540; KG ZIP 1995, 1585; OLG Frankfurt AG 1994, 39 und 2006, 460).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 20 U 41/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2301
OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 20 U 41/00 (https://dejure.org/2000,2301)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2000 - 20 U 41/00 (https://dejure.org/2000,2301)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 20 U 41/00 (https://dejure.org/2000,2301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 92 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG; § 1 UWG
    Testamentsvollstreckung durch Steuerberater

  • Deutsches Notarinstitut

    RBerG Art. 1 § 1, 3 Nr. 6, 5 Nr. 2; UWG § 1
    Geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung durch Steuerberater verstößt gegen

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung durch Steuerberater mit dem Tätigkeitsschwerpunkt "Testamentsvollstreckung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    RBerG Art. 1 § 1, 3 Nr. 6, 5 Nr. 2; UWG § 1
    Geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung verstößt gegen Rechtsberatungsgesetz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1
    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens der Dienste als Testamentsvollstrecker durch einen Steuerberater

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 92 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG; § 1 UWG
    Testamentsvollstreckung durch Steuerberater

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerberater dürfen nicht mit dem Tätigkeitsschwerpunkt "Testamentsvollstreckung" werben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 280
  • DNotZ 2001, 641
  • WM 2001, 2459
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 20 U 41/00
    Unter der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist die unmittelbare Förderung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten zu verstehen, die der Verwirklichung oder Gestaltung von Rechten Dritter dient (BGH, NJW 1989, 2125 - Erbensucher; NJW 1956, 591, 592).

    Der Steuerberater muss daher zwei Geschäfte besorgen: das zu seiner eigentlichen Berufsaufgabe gehörende Hauptgeschäft und ein notwendiges Hilfsgeschäft, das an sich nach Artikel 1 § 1 RBerG erlaubnispflichtig ist (vgl. für Artikel 1 § 5 Nr. 1: BGH NJW 1989, 2125 - Erbensucher; allgemein zu Artikel 1 § 5: Henssler a.a.O. Seite 265).

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1993 - 4 U 303/92

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch Anwaltverein;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 20 U 41/00
    Die Tätigkeit ist für den Amtsinhaber auch eine fremde, weil er das Amt nur als Treuhänder nach den Weisungen des Erblassers im Interesse der von diesem begünstigten Personen ausübt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 236).
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 20 U 41/00
    Da die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes die Grenzen des Wettbewerbs auf dem Gebiet der Wahrnehmung fremder Rechtsangelegenheiten markieren, stellt ihre Missachtung eine Handlung dar, die gegen die guten Wettbewerbssitten verstößt, so dass der Handelnde nach § l UWG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (BGHZ 48, 12, 17); dies gilt entsprechend für das Anbieten solcher Leistungen.
  • BGH, 13.12.1955 - I ZR 20/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 20 U 41/00
    Unter der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist die unmittelbare Förderung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten zu verstehen, die der Verwirklichung oder Gestaltung von Rechten Dritter dient (BGH, NJW 1989, 2125 - Erbensucher; NJW 1956, 591, 592).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01

    Testamentsvollstreckung durch Banken

    Ob die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach Art. 1 § 1 RBerG darstellt, ist umstritten (bejahend: OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 236, 237; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 280 f.; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1286; Schaub, MittBayNot 2001, 90 f.; Stracke, ZEV 2001, 250; ders., Die geschäftsmäßige Rechtsberatung durch Testamentsvollstrecker, 1999, S. 248 f.; Bonefeld, ZERB 2000, 171, 172; Henssler, ZEV 1994, 261, 262; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Bd. 3, RBerG R 55, Art. 1 § 5 Rdn. 17 und 38; Chemnitz/Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Aufl., Art. 1 § 3 Rdn. 435 und § 5 Rdn. 561; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 3. Aufl., Art. 1 § 3 Rdn. 49; Weth in Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2. Aufl., Art. 1 § 3 RBerG Rdn. 41-43; Staudinger/Reimann, BGB, 2003, § 2197 Rdn. 65 f.; im Falle der Ernennung von Banken als Testamentsvollstrecker: Schaub, FamRZ 1995, 845, 846; Leverenz, ZBB 1995, 156, 159; a.A.: Vortmann, WM 1995, 1745, 1746; ders., WuB VIII D Art. 1 § 1 RBerG 4.02; Kleine-Cosack, BB 2000, 2109 ff.; ders., EWiR 2000, 979 f.; Watrin, DStR 2002, 422, 424).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 182/02

    Testamentsvollstreckung durch Steuerberater

    Ob die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach Art. 1 § 1 RBerG darstellt, ist umstritten (bejahend: OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 236, 237; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 280 f. und 566; Schaub, MittBayNot 2001, 90 f.; Stracke, ZEV 2001, 250; ders., Die geschäftsmäßige Rechtsberatung durch Testamentsvollstrecker, 1999, S. 248 f.; Bonefeld, ZERB 2000, 171, 172; Henssler, ZEV 1994, 261, 262; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Bd. 3, RBerG R 55, Art. 1 § 5 Rdn. 17 und 38; Chemnitz/Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Aufl., Art. 1 § 3 Rdn. 435 und § 5 Rdn. 561; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 3. Aufl., Art. 1 § 3 Rdn. 49; Weth in Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2. Aufl., Art. 1 § 3 RBerG Rdn. 41-43; Staudinger/Reimann, BGB, 2003, § 2197 Rdn. 65 f.; im Falle der Ernennung von Banken als Testamentsvollstrecker: Schaub, FamRZ 1995, 845, 846; Leverenz, ZBB 1995, 156, 159; a.A.: Vortmann, WM 1995, 1745, 1746; ders., WuB VIII D Art. 1 § 1 RBerG 4.02; Kleine-Cosack, BB 2000, 2109 ff.; ders., EWiR 2000, 979 f.; Watrin, DStR 2002, 422, 424).
  • BFH, 03.04.2008 - V R 62/05

    Umsatzsteuer: Leistungsort bei der Tätigkeit eines Steuerberaters als

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach die Testamentsvollstreckung keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist (Urteile vom 11. November 2004 I ZR 213/01, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 969, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2005, 703, und I ZR 182/02, NJW 2005, 968, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2005, 701, jeweils unter II.3. der Entscheidungsgründe; anders noch das vom Kläger zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Mai 2000 20 U 41/00, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2002, 280, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2000, 2006).
  • FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 13 K 16/01

    Ort der Leistungen, die ein Steuerberater als gerichtlich bestellter

    Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Mai 2000 20 U 41/00 (NJW-RR 2002, 280) ergebe sich, dass die Tätigkeit eines Steuerberaters als Testamentsvollstrecker eine Rechtsbesorgung darstelle.

    Daran ändert der Umstand nichts, dass sich die Rechtsauffassung dazu, was zum Berufsbild des Rechtsanwalt zugehörig oder als dessen berufstypische Tätigkeit angesehen wird, gewandelt haben mag, wie der Kläger geltend macht, und § 1 Abs. 2 BRAGO nicht mehr als geeigneter Katalog zur Bestimmung nicht anwaltsspezifischer Tätigkeiten angesehen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteile vom 30. Mai 2000 20 U 41/00, a.a.O., und vom 5. Juli 2001 20 U 20/01, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 23.05.2002 - 4 U 19/02

    Werbung eines Steuerberaters für Tätigkeit als Testamentsvollstrecker

    Das Landgericht Münster hat den Unterlassungsanspruch aus § 1 UWG zugesprochen und zur Begründung unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (DStR 2000, 2006 - Testamentsvollstreckung durch Steuerberater) angeführt, dass ein geschäftsmäßiges Anbieten von Testamentsvollstreckungen durch Steuerberater ohne die erforderliche Erlaubnis gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoße.

    Auch wenn der Umfang der Tätigkeit sehr unterschiedlich sein kann, ist ihr Schwerpunkt immer die unmittelbare Gestaltung der Rechtsangelegenheiten der Erben und anderweitig Bedachten nach den Wünschen des Erblassers ( vgl. OLG Düsseldorf DStR 2000, 2006, 2007 -Testamentsvollstreckung durch Steuerberater).

  • LG Hamburg, 22.05.2001 - 312 O 145/01

    Anbieten einer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker im Internet ; Anspruch auf

    Die Kammer folgt insoweit der Entscheidung des OLG Düsseldorf v. 30.5.2000 (ZEV 2000, 458 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.04.2001 - 4 U 24/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8616
OLG Zweibrücken, 05.04.2001 - 4 U 24/00 (https://dejure.org/2001,8616)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.04.2001 - 4 U 24/00 (https://dejure.org/2001,8616)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. April 2001 - 4 U 24/00 (https://dejure.org/2001,8616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Maklerleistung; Maklerprovision; Provision; Fälligkeit; Maklervertrag; Duldung

  • Judicialis

    BGB § 145; ; BGB § 147; ; BGB § 652 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 145 § 147 § 652 Abs. 1
    Maklervertrag - Duldung von Maklerleistungen - Provision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.04.2001 - 4 U 24/00
    Nach allgemeiner Auffassung, der sich der Senat anschließt, führt das bloße sich gefallen lassen einer Maklerleistung nicht notwendigerweise zum Abschluss eines provisionsauslösenden Maklervertrages: Wer sich an einen Makler wendet, der mit "Angeboten" werbend im geschäftlichen Verkehr auftritt, erklärt damit noch nicht schlüssig seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall, dass ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt (vgl. BGHZ 95, 393, 395 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 46/84

    Darlegungs- und Beweislast bei einverständlicher Aufhebung eines Vertrages

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.04.2001 - 4 U 24/00
    Muss er nach den Umständen mit der Möglichkeit rechnen, dass der Kaufinteressent ihn für den Makler des Verkäufers hält, so muss er unzweifelhaft zum Ausdruck bringen, dass er (auch) Makler des Käufers sein will (vgl. BGH WM 1986, 528; WM 1981, 495).
  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 105/80

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision vom Käufer - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.04.2001 - 4 U 24/00
    Muss er nach den Umständen mit der Möglichkeit rechnen, dass der Kaufinteressent ihn für den Makler des Verkäufers hält, so muss er unzweifelhaft zum Ausdruck bringen, dass er (auch) Makler des Käufers sein will (vgl. BGH WM 1986, 528; WM 1981, 495).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 7 U 146/95

    Zeitungsinserat bedeutungslos für Provision!

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.04.2001 - 4 U 24/00
    Ohne weiteres hat er in einem solchen Fall nicht damit zu rechnen, dass der Makler auch von ihm eine Provision erwartet (vgl. BGH aaO m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1466,1467; NJW-RR 1997, 368).
  • OLG Koblenz, 14.05.1996 - 5 U 1099/95

    Provisionspflichtiger Nachweismaklervertrag; Zustandekommen einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.04.2001 - 4 U 24/00
    Dann muss der Kunde wissen, dass er von dem Makler kein unentgeltliches Bearbeiten seines Suchauftrages erwarten kann (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1997, 693).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 7 U 278/94

    Maklerprovisionsanspruch, Courtageforderung, deutlicher Hinweis auf Courtage in

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.04.2001 - 4 U 24/00
    Ohne weiteres hat er in einem solchen Fall nicht damit zu rechnen, dass der Makler auch von ihm eine Provision erwartet (vgl. BGH aaO m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1466,1467; NJW-RR 1997, 368).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.11.2000 - 3 U 48/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17987
OLG Bremen, 21.11.2000 - 3 U 48/00 (https://dejure.org/2000,17987)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.11.2000 - 3 U 48/00 (https://dejure.org/2000,17987)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. November 2000 - 3 U 48/00 (https://dejure.org/2000,17987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 301
    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung von Zahlungs- und Feststellungsanträgen im Arzthaftungsprozess; Würdigung eines im ärztlichen Schlichtungsverfahren eingeholten Gutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG Bremen, 21.11.2000 - 3 U 48/00
    Bei einem einheitlichen Klaganspruch darf ein Teilurteil nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widersprechender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (BGH NJW 1997, 1709f. und 2184 f.; BGH NJW 1996, 395 ; BGH NJW 1992, 511 f.).

    Der Senat hat davon abgesehen, den beim Landgericht anhängig gebliebenen Teil an sich zu ziehen und insgesamt über die Klage zu entscheiden, was an sich zulässig wäre (vgl. BGH NJW 1992, 511, 512).

  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 69/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Verbindung von Zahlungs- und

    Auszug aus OLG Bremen, 21.11.2000 - 3 U 48/00
    Bei einem einheitlichen Klaganspruch darf ein Teilurteil nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widersprechender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (BGH NJW 1997, 1709f. und 2184 f.; BGH NJW 1996, 395 ; BGH NJW 1992, 511 f.).

    Sie macht den Erlass eines Teilurteils über nur einen der miteinander verbundenen Klagansprüche unzulässig (BGH NJW 1997, 1709, 1710), wenn nicht gleichzeitig ein Grundurteil über die restlichen Ansprüche ergeht (BGH NJW 1997, 2184, 2185).

  • BGH, 05.02.1997 - VIII ZR 14/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Bremen, 21.11.2000 - 3 U 48/00
    Sie macht den Erlass eines Teilurteils über nur einen der miteinander verbundenen Klagansprüche unzulässig (BGH NJW 1997, 1709, 1710), wenn nicht gleichzeitig ein Grundurteil über die restlichen Ansprüche ergeht (BGH NJW 1997, 2184, 2185).
  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 269/94

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei fehlender Entscheidungsreife einer

    Auszug aus OLG Bremen, 21.11.2000 - 3 U 48/00
    Bei einem einheitlichen Klaganspruch darf ein Teilurteil nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widersprechender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (BGH NJW 1997, 1709f. und 2184 f.; BGH NJW 1996, 395 ; BGH NJW 1992, 511 f.).
  • BGH, 06.05.2008 - VI ZR 250/07

    Umfang der Sachaufklärung im Arzthaftungsprozess; Einholung eines medizinischen

    Der Tatrichter muss aber ein gerichtliches Sachverständigengutachten jedenfalls dann einholen, wenn ein im Wege des Urkundsbeweises verwertetes Gutachten nicht alle Fragen beantwortet (Senatsurteil vom 2. März 1993 - VI ZR 104/92 - aaO; vgl. auch OLG Bremen, OLGR 2001, 398 = AHRS 7010/309).
  • OLG Dresden, 23.04.2010 - 4 U 1704/09

    Arzthaftung; zurückweisung schwerer Verfahrensfehler; Darlegungslast;

    Nach der Rechtsprechung des BGH darf der Tatrichter bei Vorliegen eines medizinischen Gutachtens aus dem vorausgegangenen Verfahren ärztlicher Schlichtungsstellen oder des MDK aber nur dann von der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachten absehen, wenn eine Verwertung des Vorgutachtens im Wege des Urkundsbeweises alle Fragen abschließend beantwortet (BGH VersR 2008, 1216; vgl. VersR 1993, 749; OLG Bremen OLGR 2001, 398; vgl. auch OLG Köln VersR 1990, 311).
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