Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 12.11.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.03.2002 - 27 U 185/01   

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https://dejure.org/2002,12159
OLG Hamm, 26.03.2002 - 27 U 185/01 (https://dejure.org/2002,12159)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2002 - 27 U 185/01 (https://dejure.org/2002,12159)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. März 2002 - 27 U 185/01 (https://dejure.org/2002,12159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 843; BGB § 249; BGB § 254 Abs. 2
    Haushaltsführungsschaden ist nicht nach sozialrechtlicher Aufteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu bemessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 843; ZPO § 287
    Ersatz des Haushaltsführungsschadens bei verletzungsbedingt behinderter Eigenversorgung

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 570
  • VersR 2002, 1430
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Celle, 14.12.2006 - 14 U 73/06

    Anforderungen an die ausreichende Substanz bei der Darlegung eines

    Denn die auf Durchschnittsbetrachtungen beruhende "MdE" des Sozialrechts wird gewonnen durch Vergleiche mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt und damit abstrakt von den konkreten Anforderungen an die haushaltsspezifische Tätigkeit, auf die es aber im Rahmen der Schätzung eines konkret entstandenen Schadens maßgeblich ankommt (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, 570).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 1 U 38/20

    Zur Schätzung des Haushaltsführungsschadens bei wechselnden Verhältnissen.

    Die Darlegung wird nicht durch einen Verweis auf eine abstrakte Minderung der Erwerbsfähigkeit oder eine entsprechende Einschränkung der Haushaltsführungstätigkeit entbehrlich (Senat, Urteil vom 02. Januar 2019, aaO.; Urteil vom 9. Dezember 2014, aaO.; OLG Hamm, Urteil vom 26. März 2002, 27 U 185/01, juris Rn. 18; OLG Koblenz, Urteil vom 3. Juli 2003, 5 U 27/03, juris Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 02.01.2019 - 1 U 158/16

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

    Die Darlegung wird nicht durch einen Verweis auf eine abstrakte Minderung der Erwerbsfähigkeit oder eine entsprechende Einschränkung der Haushaltsführungstätigkeit entbehrlich (Senat, Urteil vom 9. Dezember 2014, I-1 U 92/14, Rn. 14, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 26. März 2002, 27 U 185/01, Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 3. Juli 2003, 5 U 27/03, Rn. 28, zitiert nach juris; Pardey, DAR 2010, 14, 16; Wessel, ZfS 2010, 183, 184).
  • OLG München, 01.07.2005 - 10 U 2544/05

    Ersatz eines fiktiven Haushaltsführungsschadens und nutzlos aufgewendeter

    Dies ist fehlsam: Die Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit (MdH) darf nicht mit der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) gleichgesetzt werden, beide haben völlig verschiedene Bezugspunkte (OLG Frankfurt a.M. VersR 1982, 981 ; OLG Köln SP 2000, 306 und 336; OLG Hamm VersR 2002, 1430 = NZV 2002, 570 ; Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozeß, 24. Aufl. München 2004, Kap. 4 Rz. 144; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 8. Aufl. München 2004, Rz. 195).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2309/09

    Aufhebung und Zurückverweisung in Verkehrsunfallsachen: Nichtberücksichtigung

    Deshalb ist auch eine schematische Umrechnung etwa nach der Formel 2:1 (so LG Aachen NZV 2003, 137) fehlerhaft (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 570 [571]).
  • OLG Dresden, 22.05.2018 - 4 U 1231/17

    Umfang der Ersatzfähigkeit des entgangenen Gewinns eines selbstständigen

    Es bedarf auch unter Berücksichtigung der durch § 287 ZPO herabgesetzten Anforderungen eines hinreichend substantiierten Vortrags (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen BGH VersR 1992, 618; OLG Koblenz OLGR 2003, 356 = NZV 2004, 33; OLG Düsseldorf OLGR 2003, 383; OLG Hamm, NZV 2002, 570; OLG München, Urteil vom 01. Juli 2005 - 10 U 2544/05 -, Rn. 15, juris; Senat Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 W 1152/17 -, Rn. 2, juris).

    Es bleibt bei dem Grundsatz, dass bei beiderseitiger Haushaltsführung die Eheleute durch eine Umverteilung der Haushaltsarbeit dafür Sorge zu tragen haben, dass sich die Behinderung des Verletzten möglichst geringfügig auswirkt, und das in einer Weise umorganisiert wird, dass der Geschädigte diejenigen Tätigkeiten übernimmt, zu denen er trotz seiner unfallbedingten Einschränkungen noch in der Lage ist (vgl. nur KG, VersR 2005, 237; OLG Köln, SP 2000, 336; OLG Hamm NZV 02, 570).

  • OLG Stuttgart, 18.10.2016 - 12 U 35/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch bei Kahnbeinfraktur an

    Maßgeblich sind die konkret zu bemessenden Beeinträchtigungen und deren Auswirkung auf die Haushaltstätigkeit (OLG Hamm, Urteil vom 26. März 2002 - 27 U 185/01).
  • OLG Hamm, 19.03.2010 - 9 U 71/09

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall u.a. im Hinblick auf das Vorliegen einer

  • OLG Dresden, 03.01.2018 - 4 W 1152/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Haushaltsführungsschadens

  • OLG Dresden, 20.04.2020 - 4 U 137/20

    Zögerliches Regulierungsverhalten eines Versicherers nach Geltendmachung eines

  • LG Münster, 15.01.2013 - 4 O 422/12

    Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes aufgrund einer bei einem

  • OLG Dresden, 03.01.2018 - 4 W 1152/17

    Verkehrsunfall - Anforderung an Darlegung Haushaltsführungsschaden

  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2343/09
  • OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11
  • LG Kleve, 16.01.2004 - 5 S 160/03

    Voraussetzungen der zivilgerichtlichen Durchsetzung eines restlichen

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7034
OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01 (https://dejure.org/2001,7034)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.11.2001 - 2 Ww 34/01 (https://dejure.org/2001,7034)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. November 2001 - 2 Ww 34/01 (https://dejure.org/2001,7034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft; LPG-Auflösung; LPG-Abwicklung; Vermögensaufteilung; Eigenkapital der LPG; Anspruch des LPG-Mitglieds; Abfindungsanspruch; Beteiligungsquote

  • Judicialis

    LwAnpG § 36; ; LwAnpG § 42; ; LwAnpG § 44; ; LwAnpG § 28 Abs. 2; ; LwAnpG § 42 Abs. 1; ; LwAnpG § 44 Abs. 1; ; LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 2; ; LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 3; ; LwAnpG § 44 A... bs. 1 Nr. 1; ; LwVG § 31; ; GenG § 89; ; GenG § 33 Abs. 1; ; BGB § 242; ; ZPO § 888; ; ZPO § 793 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Vermögensaufteilung bei Auflösung und Abwicklung einer LPG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 103/93

    Ansprüche der Mitglieder einer LPG auf Vermögensaufteilung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01
    Im Fall der Auflösung und Abwicklung einer LPG erfolgt die Vermögensaufteilung zwar nach dem Maßstab des § 44 Abs. 1 LwAnpG (vgl. BGH, Beschl. v. 01.07.1994, Az: BLw 103/93, AgrarR 1994, 365, 366), nicht jedoch nach der Liquidationseröffnungsbilanz (§§ 89, 33 Abs. 1 GenG), die der Liquidator sofort bei Beginn der Liquidation aufzustellen hat, sondern nach dem Eigenkapital, das nach Tilgung oder Deckung aller Schulden übrig bleibt.

    Deshalb erfolgt im Fall der Auflösung und Abwicklung der LPG die Vermögensaufteilung zwar nach dem Maßstab des § 44 Abs. 1 LwAnpG (vgl. BGH, Beschl. v. 01.07.1994, Az: BLw 103/93, AgrarR 1994, 365, 366), nicht jedoch nach der Liquidationseröffnungsbilanz (§§ 89, 33 Abs. 1 GenG), die der Liquidator sofort bei Beginn der Liquidation aufzustellen hat (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 24.03.1999, 6 W 1/99, AgrarR 2000, 345, 346), sondern nach dem Eigenkapital, das nach Tilgung oder Deckung aller Schulden übrig bleibt.

    Dieser Anspruch setzt aber die vorherige Tilgung oder Deckung der Schulden voraus (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Juli 1994 - BLw 103/93, ZIP 1994, 1219).

    Vor Abschluss der Liquidation kann er keine Zahlung verlangen, sondern nur die Feststellung, mit welchem Anteil er an dem späteren Liquidationserlös zu beteiligen sein wird (vgl. BGH, Beschl. v. 08.12.1997, Az: II ZR 217/96, AgrarR 1998, 345 f, und Beschl. v. 01.07.1994, BLw 103/93, AgrarR 1994, 365).

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92

    Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs;

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01
    Wie alle übrigen Mitglieder der Schuldnerin hat auch der Gläubiger nur einen Anspruch gemäß § 42 LwAnpG auf "Vermögensaufteilung unter Beachtung des § 44 LwAnpG" (vgl. BGHZ 124, 199, 202).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96

    Abfindungsansprüche von Mitgliedern einer ehemaligen, einem VEG angeschlossenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01
    Vor Abschluss der Liquidation kann er keine Zahlung verlangen, sondern nur die Feststellung, mit welchem Anteil er an dem späteren Liquidationserlös zu beteiligen sein wird (vgl. BGH, Beschl. v. 08.12.1997, Az: II ZR 217/96, AgrarR 1998, 345 f, und Beschl. v. 01.07.1994, BLw 103/93, AgrarR 1994, 365).
  • OLG Brandenburg, 01.06.1995 - 5 W 69/94

    Zulässigkeit eines Feststellunsgantrags in einer Landwirtschaftssache; Verhältnis

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01
    c) Ausnahmsweise könnte ein umfassendes Informationsrecht des Mitglieds einer LPG in Liquidation gemäß §§ 42 Abs. 1, 44 LwAnpG i.V.m. § 242 BGB dann zu bejahen sein, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die Liquidatoren die für eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderliche Sorgfalt nicht beachtet worden ist (so OLG Brandenburg, Beschl. v. 01.06.1995, 5 W 69/94, OLG-NL 1995, 212, 214).
  • OLG Jena, 24.03.1999 - 6 W 1/99

    Anfechtung einer Liquidatorenbestellung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01
    Deshalb erfolgt im Fall der Auflösung und Abwicklung der LPG die Vermögensaufteilung zwar nach dem Maßstab des § 44 Abs. 1 LwAnpG (vgl. BGH, Beschl. v. 01.07.1994, Az: BLw 103/93, AgrarR 1994, 365, 366), nicht jedoch nach der Liquidationseröffnungsbilanz (§§ 89, 33 Abs. 1 GenG), die der Liquidator sofort bei Beginn der Liquidation aufzustellen hat (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 24.03.1999, 6 W 1/99, AgrarR 2000, 345, 346), sondern nach dem Eigenkapital, das nach Tilgung oder Deckung aller Schulden übrig bleibt.
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