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   OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00   

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OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00 (https://dejure.org/2002,6842)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.11.2002 - 1 U 24/00 (https://dejure.org/2002,6842)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. November 2002 - 1 U 24/00 (https://dejure.org/2002,6842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 52 Abs. 6 ThürStrG, § 3 Abs. 2 S. 1 DDR-StraßenVO 1957
    öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Einordnung eines vor Inkrafttreten der DDR-StraßenVO 1974 entstandenen Weges als solchen öffentlicher Art aufgrund der Widmungsfiktion des § 52 Abs. 6 ThürStrG

  • Judicialis

    ThürStrG § 52 Abs. 6; ; DDR-StraßenVO 1957 § 3 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 52 Abs. 6 ThürStrG, § 3 Abs. 2 S. 1 DDR-StraßenVO 1957
    öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00

    Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht; Feststellungsklage; Öffentliche

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Mit § 52 Abs. 6 ThürStrG wollte der Landesgesetzgeber den vorhandenen öffentlichen Straßenbestand der DDR in das neue Straßenrecht, welches in den §§ 2 i. V. m. 6 zur Begründung der Öffentlichkeit einer Straße ein Widmungsakt vorsah, überleiten, indem es an die Öffentlichkeitskriterien des bisherigen Rechtes anknüpfte (ThürOVG, Urteil vom 13.12.2001 - 2 KO 730/00 - Sauthoff - Die Straßengesetzgebung der neuen Länder, in NVwZ 1994, 864, 865 /866).

    Für die Annahme, dass die jeweiligen Rechtsträger bzw. Eigentümer die öffentliche Nutzung nur geduldet hätten - was der Voraussetzung der widerspruchslosen Nutzung bei keiner der rechtlichen Regelungen, die hinsichtlich der Öffentlichkeit an die äußeren Tatsachen anknüpfen, genügt hätte (vgl. zur Annahme einer Freigabe gem. § 3 Abs. 3 DDR-StraßenVO 1974 ThürOVG Urteil vom 13.12.2001, Az. 2 KO 730/00; zur unvordenklichen Verjährung siehe oben; vgl. des weiteren § 3 Abs. 1 ThürWegeG 1929) -, gibt es nach der erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte, im Gegenteil: Gegen eine bloße Duldung spricht die freiwillige Beteiligung der Eigentümer/Anlieger an der Wegeunterhaltung wie auch das Interesse an einer Verbesserung seiner Ausstattung.

  • BGH, 13.07.1962 - V ZR 96/60

    Kein Entstehen eines öffentlichen Weges durch bloße langjährige Übung

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Bei der Anwendung dieses Instituts auf das vorliegende thüringische Wegerecht kommt es mithin auf die tatsächliche und widerspruchsfreie öffentliche Nutzung an (vgl. die obigen Ausführungen zur Entwicklung des Wegerechtes; zu den engeren Voraussetzungen bei Anwendung auf das preußische Wegerecht vgl. BGH DÖV 1962, 906 und PreussOVG 45, 246; 86, 312; 87, 328; 94, 143; Kodal/Krämer, a.a.O., Kap. 4, S. 130, Rz 4.1).
  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Ein Verfahrensfehler in Form eines Verstoßes gegen § 375 ZPO (so denn überhaupt einer vorgelegen hat, wovon der Senat nicht ausgeht), ist gemäß § 295 ZPO verzichtbar (BGH NJW 96, 2734, 2735; Zöller/Greger, a.a.O., § 375 Rz. 7).
  • BGH, 04.02.1955 - V ZR 112/52

    Begriff und Rechtsfolgen der unvordenklichen Verjährung

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Kann nicht bewiesen werden, dass in dieser Frist der gegenwärtige oder ein anderer Zustand entstanden oder aufgehoben worden ist, so genügt die glaubhafte Bezeugung von Personen, das Recht sei innerhalb der letzten 40 Jahre ausgeübt worden und ihnen sei weder aus eigener Wahrnehmung noch durch andere bekannt, dass während der vorangegangenen 40 Jahren ein anderer Zustand bestanden habe (a.a.O.; BwVGH NJW 1984, 819; BwVBl. 1962, 41 ; 1963, 106; OVG Münster DÖV 1961, 34; BGHZ 16, 234 mwN für die wasserrechtliche Verleihung).
  • BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90

    Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand - Bindung der

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Zwar sind die Zivilgerichte nach ständiger Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile gebunden, dies jedoch nur im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung (BGHZ 86, 226, 232; BGH NJW 1992, 313, 314).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 5 S 51/83

    Zur Öffentlichkeit eines Weges; Gemeingebrauch; faktische Widmungserweiterung

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Kann nicht bewiesen werden, dass in dieser Frist der gegenwärtige oder ein anderer Zustand entstanden oder aufgehoben worden ist, so genügt die glaubhafte Bezeugung von Personen, das Recht sei innerhalb der letzten 40 Jahre ausgeübt worden und ihnen sei weder aus eigener Wahrnehmung noch durch andere bekannt, dass während der vorangegangenen 40 Jahren ein anderer Zustand bestanden habe (a.a.O.; BwVGH NJW 1984, 819; BwVBl. 1962, 41 ; 1963, 106; OVG Münster DÖV 1961, 34; BGHZ 16, 234 mwN für die wasserrechtliche Verleihung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1960 - IV A 1253/58

    Klage auf Feststellung der (Nicht-)Öffentlichkeit eines Weges

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Kann nicht bewiesen werden, dass in dieser Frist der gegenwärtige oder ein anderer Zustand entstanden oder aufgehoben worden ist, so genügt die glaubhafte Bezeugung von Personen, das Recht sei innerhalb der letzten 40 Jahre ausgeübt worden und ihnen sei weder aus eigener Wahrnehmung noch durch andere bekannt, dass während der vorangegangenen 40 Jahren ein anderer Zustand bestanden habe (a.a.O.; BwVGH NJW 1984, 819; BwVBl. 1962, 41 ; 1963, 106; OVG Münster DÖV 1961, 34; BGHZ 16, 234 mwN für die wasserrechtliche Verleihung).
  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 118/81

    Keine enteignende Wirkung einer Regelflurbereinigung

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Zwar sind die Zivilgerichte nach ständiger Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile gebunden, dies jedoch nur im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung (BGHZ 86, 226, 232; BGH NJW 1992, 313, 314).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 5/97
    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Auch gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 DDR-StraßenVO 1957 bedurfte es für das Entstehen einer öffentlichen Straße keines förmlichen Widmungsaktes, wie dies nach bundesdeutschem Recht (Ländergesetze) und heute gemäß § 2 ThürStrG vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273) für das Entstehen einer öffentliche Straße unerlässlich ist (Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kap. IV Rn. 2.3, S. 116; so auch OVG Magdeburg LKV 1998, 278, 279), aber auch bereits von § 3 Abs. 4 ThürWegeG vom 24. Juli 1929 für ab Geltung jenes Gesetzes neu zu schaffende Wege und Straßen gefordert wurde.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2000 - A 1 S 85/99
    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Für den vorliegend maßgeblichen Altbestand war gem. Satz 1 der Bestimmung ausschlaggebend, dass der Weg tatsächlich von der Öffentlichkeit genutzt wurde und dieser Benutzung seitens des Rechtsträgers bzw. des Eigentümers nicht widersprochen wurde (OVG Magdeburg, a.a.O.; vgl. auch OVG Magdeburg LKV 2000, 543).
  • OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 U 20/16

    Öffentlichkeit eines Weges durch unvordenkliche Verjährung?

    Zwar sind die Zivilgerichte wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile gebunden, dies jedoch nur im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 21.11.2002 - 1 U 24/00, juris).

    Die Vermutung der Öffentlichkeit nach den Grundsätzen der unvordenklichen Verjährung kann aber nur dann Platz greifen, wenn der heutige Weg mit dem früher vorhandenen identisch ist; nur ganz geringfügige Veränderungen sind unschädlich (OLG Jena, Urteil vom 21.11.2002 - 1 U 24/00, juris Rz. 29).

  • OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 283/11

    Wegerechtlicher Status einer vor dem 13.5.1993 bereits genutzten Straße in

    Dessen Absperrung durch die aufgeschütteten Erdmassen etc. stellte eine Eigentumsbeeinträchtigung der Kläger, nämlich eine Behinderung (Störung) in der Zuwegung (Zufahrt) zu ihren Grundstücken dar, die ihnen gegen den die Absperrung veranlassenden Störer - den Beklagten - den Beseitigungsanspruch des § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB verschaffte, da die Störung wegen des öffentlichen Charakters des Weges rechtswidrig war (zum Beseitigungsanspruch des Anliegers gegen die Absperrung der öffentlichen Zuwegung eines Grundstücks vgl. BGH, Urteil v. 13.03.1998, Az.: V ZR 1990/97; THOLG, Urteil v. 21.11.2002, Az.: 1 U 24/00; beides zitiert nach juris).

    Die DDR-StraßenVO 1974 knüpft demnach ihrerseits an den vorhandenen Altbestand an und postuliert, dass die bereits vorhandenen öffentlichen Straßen in ihrem Status unberührt bleiben (ihn behalten) sollen (so schon der 1. Zivilsenat des THOLG in seinem Urteil v. 21.11.2002, Az.: 1 U 24/00, zitiert nach juris).

    Ob der "Forstgarten" - was nach Aktenlage eher zu bezweifeln ist - schon unter dessen Geltung eine öffentliche Straße darstellte, also entweder dem öffentlichen Gebrauch ausdrücklich gewidmet worden war oder als "Altweg" seit Menschengedenken dem allgemeinen Verkehr tatsächlich offen gestanden hatte (eingehend zu den Voraussetzungen des § 3 ThürWegeG 1929 das Urteil des 1. Zivilsenats v. 21.11.2002 a.a.O.), kann offen bleiben.

  • VG Gera, 05.11.2019 - 3 K 1443/19

    Straßen- und Wegerecht

    Danach kann die Öffentlichkeit eines Weges (widerlegbar) vermutet werden, wenn ein allgemeiner Konsens über seine Öffentlichkeit seit mindestens 80 Jahren bestand (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - zitiert nach juris, Rn. 28 m.w.N.; ThürOLG, Urteil vom 21. November 2002 - 1 U 24/00 - zitiert nach juris, Rn. 26 m.w.N.; VG Gera, Urteil vom 17. Februar 2015 - 3 K 1495/12 - n.v.).

    Dementsprechend musste der Weg ab 1889 als öffentlicher Weg genutzt worden sein und es darf seit 1849 keine gegenteilige Erinnerung bestehen (vgl. hierzu Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Mai 1921, Jahrbuch der Entscheidungen des OVG Thüringen, Bd. 9., 1921/24, S. 30 ff., dazu auch ThürOLG, Urteil vom 21. November 2002 - 1 U 24/00 - juris Rn. 11).

  • OVG Thüringen, 19.05.2010 - 1 O 8/09

    Zumutbarer Umweg bei Schließung eines Bahnübergangs; Annahme einer

    Das Thüringer Oberlandesgericht (21.11.2002 - 1 U 24/00 - zit. nach Juris) hat in Erweiterung des oben genannten Urteils des 2. Senats und im Anschluss an das OVG Magdeburg (Beschluss vom 12.01.2000, LKV 2000, 543, sowie Urteil vom 09.04.1997, LKV 1998, 278) insoweit zutreffend ausgeführt:.
  • VG Gera, 05.12.2016 - 3 K 631/16

    Beseitigung einer Schranke; Umfang des Gemeingebrauchs eines alten öffentlichen

    Maßgeblicher Ausgangspunkt für die rückblickende Berechnung dieses Zeitraums ist das Inkrafttreten des jeweiligen Landesstraßengesetzes (vgl. BGH, Teilurteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. November 2009 - 5 S 1065/08 - zitiert nach juris, Rdnr. 26 mit weiteren Nachweisen; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. April 2009 - 11 A 3657/06 - zitiert nach juris, Rdnr. 56 f. mit weiteren Nachweisen; HessVGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 UE 1331/92 - zitiert nach juris, Rdnr. 26; a. A. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 - zitiert nach juris, Rdnr. 21 [gerichtlicher Entscheidungszeitpunkt]; ThürOLG, Urteil vom 21. November 2002 - 1 U 24/00 - zitiert nach juris, Rdnr. 27 [Zeitpunkt der streitgegenständlichen Behinderung]).
  • OVG Bremen, 10.12.2004 - 1 B 387/04

    öffentlicher Weg; Unvordenkliche Verjährung; Rechtskraft

    Unter Umständen sind insoweit die Maßstäbe heranzuziehen, die für das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung entwickelt worden sind (vgl. OVG Münster, B. v. 01.08.2002 - 7 B 892/02 - juris; OLG Jena, U. v. 27.11.2002 - 1 U 24/00 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2013 - 2 M 60/12

    Drittanfechtung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Hiernach besteht eine Vermutung dafür, das ein Weg vor unbestimmter Zeit - ausdrücklich oder stillschweigend - gewidmet wurde, wenn er seit alters her von jedermann wie ein öffentlicher Weg benutzt wurde und der Verkehr im Ganzen genommen frei und unter Umständen stattgefunden hat, die auf die allgemeine Rechtsüberzeugung schließen lassen, dass der Weg kraft öffentlichen Rechts dem allgemeinen Verkehr offen stehe (vgl. Thür.OLG, Urt. v.21.11.2002, - 1 U 24/00 -, nach Juris).
  • VG Gera, 06.12.2016 - 3 K 484/13

    Bestimmen der Breite einen öffentlichen Weges

    Maßgeblicher Ausgangspunkt für die rückblickende Berechnung dieses Zeitraums ist das Inkrafttreten des jeweiligen Landesstraßengesetzes (vgl. BGH, Teilurteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. November 2009 - 5 S 1065/08 - zitiert nach juris, Rdnr. 26 mit weiteren Nachweisen; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. April 2009 - 11 A 3657/06 - zitiert nach juris, Rdnr. 56 f. mit weiteren Nachweisen; HessVGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 UE 1331/92 - zitiert nach juris, Rdnr. 26; a. A. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 - zitiert nach juris, Rdnr. 21 [gerichtlicher Entscheidungszeitpunkt]; ThürOLG, Urteil vom 21. November 2002 - 1 U 24/00 - zitiert nach juris, Rdnr. 27 [Zeitpunkt der streitgegenständlichen Behinderung]).
  • VG Gera, 14.06.2018 - 3 K 1261/16
    Dass in früherer Zeit eine Widmung stattgefunden hat, kann nach dem Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung dann vermutet werden, wenn ein allgemeiner Konsens über die Öffentlichkeit des Weges seit mindestens 80 Jahren bestand (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - zitiert nach juris, Rn. 28 m.w.N.; ThürOLG, Urteil vom 21. November 2002 - 1 U 24/00 - zitiert nach juris, Rn. 26 m.w.N.; VG Gera, Urteil vom 17. Februar 2015 - 3 K 1495/12 - n.v.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2504
OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02 (https://dejure.org/2002,2504)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.12.2002 - 6 W 143/02 (https://dejure.org/2002,2504)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 6 W 143/02 (https://dejure.org/2002,2504)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Testamentsauslegung bei mehrdeutiger Erbenbezeichnung: Erbeinsetzung "des Tierschutzvereins"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2073 BGB ; § 27 FGG
    Weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts; Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Vorbescheid des Nachlassgerichts; Umdeutung einer unzulässigen Beschwerde in einen Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins; Bestimmung des Tierschutzvereins ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts; Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Vorbescheid des Nachlassgerichts; Umdeutung einer unzulässigen Beschwerde in einen Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins; Bestimmung des Tierschutzvereins ...

  • Judicialis

    BGB § 2073; ; FGG § 27

  • rechtsportal.de

    BGB § 2073
    Auslegung eines Testaments; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nach Entscheidung über einen Vorbescheid und Erteilung des Erbscheins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer ist "der Tierschutzverein"?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der "Tierschutzverein" sollte erben am Ort gab es aber zwei Tierschutzvereine!

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierschutz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei der ungenauen Bezeichnung "Tierschutzverein" im Testament wird die Erbschaft unter allen in Frage kommenden Tierschutzvereinen aufgeteilt - Zur Auslegung eines Testaments, wenn mehrere als bedacht in Frage kommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 367
  • NJW-RR 2003, 368
  • FamRZ 2003, 787
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 82/02

    Abgrenzung zwischen einer Erbeinsetzung und der Zuwendung eines Vermächtnisses;

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02

    Erbrecht; Privatschriftliches Testament; Gesetzliche Erben; Pflichtteil;

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten -

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Maßgebend ist hierbei, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Betracht gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen oder dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357, 363; Beschlüsse des Senats vom 19. Juli 2002 - 6 W 82/02 -, OLGR 2002, 260, und vom 31. Juli 2002 - 6 W 96/02 -, OLGR 2002, 246; ferner BayObLG NJW-RR 2002, 873 f.).
  • BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 11/90

    Auslegung eines Testaments; Zuwendung eines Vermächtnisses; Auslegung eines

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Gerade auch in derartigen Fällen, in denen der Erblasser nur eine Person bezeichnet hat, sich aber einer auf mehrere Personen passenden Ausdrucksweise bedient hat und die Auslegung nicht ergibt, welche dieser Personen gemeint ist, findet § 2073 BGB Anwendung (Münchener Kommentar - Schlichting, BGB, Band 9, 3. Aufl. 1997, § 2073 Rdnr. 1; vgl. auch AG Leipzig, Rpfleger 1995, 22: Erbeinsetzung "des Staates" in einem im Gebiet der ehemaligen DDR vom Erblasser vor dem 3. Oktober 1990 errichteten Testament mit der Folge einer Erbenstellung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen zu gleichen Teilen; ferner BayOblG NJW-RR 1990, 1417, 1418: Erbeinsetzung der "beiden Altenheime der Stadt" in entsprechender Anwendung des § 2073 BGB als Erbeinsetzung der tatsächlich vorhandenen drei Altenheime zu je 1/3).
  • BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Mit der Erteilung dieses angekündigten Erbscheins ist das auf Aufhebung des Vorbescheids gerichtete Verfahren gegenstandslos geworden und damit die weitere Beschwerde unzulässig (BayOblG 1982, 236, 239; FamRZ 1991, 618, 619; OLG Karlsruhe, FamRZ 1970, 255, 256; Keidel/Kuntze, FGG, 14. Aufl., § 19 Rdnr. 15; § 84 Rdnr. 2; Palandt, BGB, 62. Aufl., § 2353 Rdnr. 26).
  • AG Leipzig, 12.07.1994 - VI 5432/93

    Erbeinsetzung der "DDR"

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02
    Gerade auch in derartigen Fällen, in denen der Erblasser nur eine Person bezeichnet hat, sich aber einer auf mehrere Personen passenden Ausdrucksweise bedient hat und die Auslegung nicht ergibt, welche dieser Personen gemeint ist, findet § 2073 BGB Anwendung (Münchener Kommentar - Schlichting, BGB, Band 9, 3. Aufl. 1997, § 2073 Rdnr. 1; vgl. auch AG Leipzig, Rpfleger 1995, 22: Erbeinsetzung "des Staates" in einem im Gebiet der ehemaligen DDR vom Erblasser vor dem 3. Oktober 1990 errichteten Testament mit der Folge einer Erbenstellung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen zu gleichen Teilen; ferner BayOblG NJW-RR 1990, 1417, 1418: Erbeinsetzung der "beiden Altenheime der Stadt" in entsprechender Anwendung des § 2073 BGB als Erbeinsetzung der tatsächlich vorhandenen drei Altenheime zu je 1/3).
  • OLG Celle, 08.07.2003 - 6 W 63/03

    Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge ; Verzicht auf Erb- und

    Allerdings ist es in derartigen Fällen zulässig und zur Vermeidung eines weiteren Verfahrens aus prozessökonomischen Gründen auch sachgerecht, den im Verfahren der weiteren Beschwerde gestellten Antrag auf Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts und Aufrechterhaltung des Beschlusses des Amtsgerichts in einen Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins umzudeuten (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Dezember 2002 - 6 W 143/02 -, in: FamRZ 2003, 787, 788 = Nds.…
  • LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04

    Anspruch auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld aus der Verletzung einer

    Ebenso hat das Landgericht Köln (Urteil vom 10.10.2002, 7 O 426/01, NJW-RR 2003, 368 -378) keine Verkehrssicherungspflichtverletzung angenommen, wenn an einem Fußgängerüberweg im Bereich von Gleisbauarbeiten auf einer Straße Höhenunterschiede bei Betonplatten von 4, 5 - 5 cm auftreten.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3046
OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03 (https://dejure.org/2003,3046)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.02.2003 - 6 W 9/03 (https://dejure.org/2003,3046)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 6 W 9/03 (https://dejure.org/2003,3046)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Testamentsauslegung: Auslegung einer Sanktionsklausel im gemeinschaftlichen Testament als Schlusserbeneinsetzung des Kindes; Grenzen der Bindungswirkung des Ehegattentestaments

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2269 BGB
    Auslegung einer Sanktionsklausel in gemeinschaftlichem Testament; Verlangen des Pflichtteils durch Kind beim Tod des Erstversterbenden ; Beschränkung auf Pflichtteil beim Tod des Längstlebenden ; Stillschweigende Einsetzung des Kindes als Schlusserbe ; Bindungswirkung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Sanktionsklausel in gemeinschaftlichem Testament; Verlangen des Pflichtteils durch Kind beim Tod des Erstversterbenden ; Beschränkung auf Pflichtteil beim Tod des Längstlebenden ; Stillschweigende Einsetzung des Kindes als Schlusserbe ; Bindungswirkung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testament - Sanktionsklausel in gemeinschaftlichem Testament

  • Judicialis

    BGB § 2269

  • rechtsportal.de

    BGB § 2269
    Stillschweigende Einsetzung des Kindes als Schlusserbe- Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsauslegung - Pflichtteilsstrafklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 813
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00

    Schlusserbenbestimmung - notarielles Testament - Auslegung

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03
    Es ist zwar möglich, eine derartige Straf- oder Sanktionsklausel dahin auszulegen, dass mit dieser gleichzeitig eine Schlusserbeneinsetzung verbunden sein soll (vgl. OLG Frankfurt/M., FGPrax 2001, 246; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; Palandt - Edenhofer, BGB, 62. Aufl., § 2269 Rdnr. 6).
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60

    Feststellungsklage des Vermächtnisnehmers

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03
    Zu Lebzeiten des überlebenden Ehegatten kann dem Schlusserben allenfalls ein Feststellungsinteresse dahin zugebilligt werden, dass der überlebende Ehegatte nicht befugt ist, entgegen der eingetretenen Bindung nach § 2271 Abs. 1 S. 2 BGB abweichend letztwillig zu verfügen (RG HRR 28 Nr. 843) oder das Testament anzufechten (BGHZ 37, 331).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03
    Es ist zwar möglich, eine derartige Straf- oder Sanktionsklausel dahin auszulegen, dass mit dieser gleichzeitig eine Schlusserbeneinsetzung verbunden sein soll (vgl. OLG Frankfurt/M., FGPrax 2001, 246; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; Palandt - Edenhofer, BGB, 62. Aufl., § 2269 Rdnr. 6).
  • OLG Celle, 12.06.2003 - 6 U 239/02

    Bestand und Entwicklung eines vom Erblasser übertragenen Wertpapierdepots ;

    Sie kann sich isoliert betrachtet auch darauf beschränken, den den Pflichtteil verlangenden Abkömmling nach dem Tod des Längstlebenden von der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen, also lediglich eine bedingte Enterbung enthalten (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Februar 2003 - 6 W 9/03 -, in: OLGR 2003, 123).

    Der Anspruch aus § 2287 BGB entsteht nämlich erst in dem Zeitpunkt, in dem dem beeinträchtigten Schlusserben die Erbschaft angefallen ist (Beschluss des Senats vom 11. Februar 2003 - 6 W 9/03 -, in: OLG-Report 2003, 123).

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05

    Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung der Kinder durch eine

    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10

    Neuregelung der gemeinschaftlichen ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses

    Diese Zweckbestimmung setzt nicht notwendig eine gleichzeitige Einsetzung der Abkömmlinge als Schlusserben des Längstlebenden voraus ( OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2009, 10 U 95/08 juris-Rn 54; OLG Celle MDR 2003, 813 juris-Rn 3; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844 ).
  • OLG Hamm, 26.02.2004 - 15 W 486/03

    Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament

    Dies ist jedoch nicht der Fall (OLG Hamm, 7. Zivilsenat, DNotZ 1951, 41, 44; OLG Bremen, a.a.O.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Celle MDR 2003, 813; Staudinger/Kanzleiter, a.a.O.; J. Mayer in: Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2269, Rdnr. 13).
  • OLG Jena, 21.04.2005 - 9 Verg 3/05

    Vergabeprüfung bei Angebotsausschluss

    Die Vorabgestattung des Zuschlags nach § 115 Abs. 2 bzw. § 121 GWB kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn sie auf Umstände gestützt werden kann, welche sich einer Planung von vornherein entzogen hatten, d.h. auf mittel- und längerfristig nicht vorhersehbaren, überraschend eingetretenen neuen Tatsachen beruhen (vgl. ThürOLG, Beschluss vom 24.10.2003, 6 W 9/03).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 203/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3612
OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 203/01 (https://dejure.org/2002,3612)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2002 - 4 U 203/01 (https://dejure.org/2002,3612)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 4 U 203/01 (https://dejure.org/2002,3612)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Die unverfallbare Versorgungsanwartschaft aus einer Kapitallebensversicherung dient ausschliesslich der Alterversorgung; Inanspruchnahme des Rückkaufswert aufgrund einer Kündigung des Versicherungsvertrages vor dem festgesetzten Auszahlungszeitpunkt

  • Judicialis

    BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 4; ; BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 5; ; BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 6; ; BetrAVG § 3; ; GG Art. 14

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 2
    Verfügungsverbot des § 2 Abs. 2 BetrAVG in der Direktversicherung gilt uneingeschränkt

  • rechtsportal.de

    Rückkaufswert einer Direktversicherung nicht vor dem festgesetzten Auszahlungszeitpunkt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein Rückkaufswert vor Auszahlungszeitpunkt

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Kein Rückkaufswert vor Auszahlungszeitpunkt

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BetrAVG § 2 Abs. 2, Sätze 4, 6
    Keine Rückkaufswertauszahlung bei Kapitallebensversicherung zur betrieblichen Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 683
  • VersR 2003, 95
  • NZA-RR 2003, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Freiburg, 19.08.1999 - 10 O 53/99

    Konkursfestigkeit einer Direktversicherung aufgrund Gehaltsumwandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 203/01
    Aus generalpräventiven Gründen sollen die steuervergünstigt (vgl. LG Freiburg, VersR 2000, 1221, 1222) angesparten Mittel wirklich nur für den vorgesehenen Versorgungszweck zur Verfügung stehen und auch erst dann.
  • LAG Hamm, 19.02.2014 - 4 Sa 1384/13

    Abfindung unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

    Dies spricht dafür, § 3 Abs. 1 BetrAVG auch dann anzuwenden, wenn das Arbeitsverhältnis zwar nicht rechtlich beendet ist, aber ein wechselseitiger Leistungsaustausch nicht mehr stattfindet und auch nicht zu erwarten ist, dass das formal fortbestehende Arbeitsverhältnis noch einmal aktiviert wird (im Ergebnis wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - 4 U 203/01 = NZA-RR 2003, 214 f; OLG Hamm, Urteil vom 19.07.2006 - 20 U 72/06 = VersR 2007, 49 f.; a.A. LAG Bremen, Urteil vom 22.06.2011 - 2 Sa 76/10 = BB 2013, 635 ff.).
  • LG Köln, 05.07.2021 - 26 O 392/19

    Keine teleologische Reduktion des betriebsrentenrechtlichen Verfügungsverbotes im

    Die steuervergünstigt angesparten Mittel sollen ausschließlich für den vorgesehenen Versorgungszweck zur Verfügung stehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002, 4 U 203/01).

    Soweit die Beklagte weiterhin die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 14.05.2002, 4 U 203/01, heranzieht, ist zumindest keine vollumfängliche Übertragbarkeit auf den vorliegenden Fall möglich.

  • OLG Köln, 19.01.2011 - 20 U 125/10
    Das gesetzliche Verfügungsverbot des § 2 Abs. 2 BetrAVG in der Direktversicherung ist eindeutig und erlaubt keine Durchbrechung aus Gründen der Billigkeit im Einzelfall (so auch OLG Düsseldorf VersR 2003, 95).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 21/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15404
BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 21/03 (https://dejure.org/2003,15404)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.2003 - 3Z BR 21/03 (https://dejure.org/2003,15404)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 3Z BR 21/03 (https://dejure.org/2003,15404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers als Nachlassverbindlichkeit bei dessen Tod; Abhängigkeit des Eintritts einer Staatskasse vom Bestand des Nachlasses unter Berücksichtigung der dem Erben zustehenden Schongrenzen; Verwertbarkeit der Vermögenstgegenstände eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung der Staatskasse für die Betreuervergütung nach dem Tod des Betreuten, Aktivnachlass, Überschuldung des Erben

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836a § 1836e
    Haftung der Staatskasse für Betreuervergütung - überschuldeter Erbe und drohende Zwangsvollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1305
  • FamRZ 2003, 1129
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 251/01

    Vergütung des Betreuers aus dem Nachlass des Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 21/03
    In diesen Fällen ist der Staat verpflichtet, zunächst für die Vergütung aufzukommen (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 40/41 m. w. N.).

    Der Erbe kann in aller Regel unter Belastung der Eigentumswohnung ein Darlehen aufnehmen und dieses für die Tilgung der Vergütungsforderung verwenden (vgl. den erwähnten Senatsbeschluss BtPrax 2002, 40/41).

    Wird die Betreuung einem Berufsbetreuer oder Betreuungsverein übertragen, korrespondiert zwar mit der Bestellung zum Betreuer die Verpflichtung des Staates, die Erstattung der zum Zweck der Führung der Betreuung gemachten Aufwendungen und die Entlohnung sicherzustellen (vgl. BayObLGZ 1997, 301/303, BayObLG BtPrax 2002, 40).

  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 21/03
    Wird die Betreuung einem Berufsbetreuer oder Betreuungsverein übertragen, korrespondiert zwar mit der Bestellung zum Betreuer die Verpflichtung des Staates, die Erstattung der zum Zweck der Führung der Betreuung gemachten Aufwendungen und die Entlohnung sicherzustellen (vgl. BayObLGZ 1997, 301/303, BayObLG BtPrax 2002, 40).
  • BayObLG, 01.10.2003 - 3Z BR 161/03

    Neuer Festsetzungsantrag wegen Betreuervergütung nach ursprünglicher

    Deshalb kann ein Zweitantrag nur dann zum Erfolg führen, wenn der Betreuer seinerseits das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um seinen Vergütungsanspruch gegen den Betreuten oder dessen Nachlass durchzusetzen (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 1305/1306).
  • OLG Celle, 12.06.2003 - 6 U 239/02

    Bestand und Entwicklung eines vom Erblasser übertragenen Wertpapierdepots ;

    Sie kann sich isoliert betrachtet auch darauf beschränken, den den Pflichtteil verlangenden Abkömmling nach dem Tod des Längstlebenden von der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen, also lediglich eine bedingte Enterbung enthalten (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Februar 2003 - 6 W 9/03 -, in: OLGR 2003, 123).
  • OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung von Parteivorträgen

    Hingegen ist es dem Gericht nicht zumutbar und ist es auch nicht seine Aufgabe, sich "das Passende" aus umfangreichen Anlagen selbst herauszusuchen (vgl. BVerfG, NJW 1994, 2683; Köln OLGR 2003, 123; Zöller/Greger, a.a.O., § 130 Rn. 2 u. § 253 Rn. 12a).
  • OLG Schleswig, 11.02.2005 - 2 W 99/04

    Maßgeblicher Beurteilungszeitraum für Mittellosigkeit des Betreuten

    b) Die Beteiligte zu 1. braucht sich nicht entgegenhalten zu lassen, dass die insoweit fehlende Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche gegen die Betroffene auf Umständen beruht, die sie selbst zu vertreten hat (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 305; NJW-RR 2003, 1305, 1306).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.10.2002 - 27 U 183/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23711
OLG Hamm, 10.10.2002 - 27 U 183/01 (https://dejure.org/2002,23711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.10.2002 - 27 U 183/01 (https://dejure.org/2002,23711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 27 U 183/01 (https://dejure.org/2002,23711)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftliches Interesse an einer GmbH bei dem Wirksamwerden der Anteilsübertragung aufgrund eines notariellen Abtretungsvertrages; Einforderungen einer Freistellung i.S.e. verzugsbegründenden Mahnung; Voraussetzungen für die Bejahung einer endgültigen ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 27 U 183/01
    Zwar sind an die tatsächlichen Voraussetzungen für die Bejahung einer endgültigen Erfüllungsverweigerung strenge Anforderungen zu stellen; sie liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen, und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen ließe, vgl. BGH NJW 1988, 1778/79 f = BGHZ 104, 6/13; auch BGH NJW-RR 1999, 560.
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 27 U 183/01
    Der Schuldner eines Befreiungsanspruchs ist verpflichtet, den Befreiungsgläubiger schon vom Risiko seiner Inanspruchnahme hinsichtlich der Drittschulden sofort und nicht etwa erst nach deren Fälligkeit freizustellen ( vgl. BGH NJW 1984, 2151/2 ).
  • BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96

    Kündigung eines Werkvertrages über den Bau einer Segeljacht zum Preis von 2 Mio.

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 27 U 183/01
    Zwar sind an die tatsächlichen Voraussetzungen für die Bejahung einer endgültigen Erfüllungsverweigerung strenge Anforderungen zu stellen; sie liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen, und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen ließe, vgl. BGH NJW 1988, 1778/79 f = BGHZ 104, 6/13; auch BGH NJW-RR 1999, 560.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.06.2002 - 8 W 123/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15411
OLG Hamburg, 19.06.2002 - 8 W 123/02 (https://dejure.org/2002,15411)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.06.2002 - 8 W 123/02 (https://dejure.org/2002,15411)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 8 W 123/02 (https://dejure.org/2002,15411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 104 Abs. 1
    Anforderungen an die Begründung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1274
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 28.08.2009 - 11 W 55/09

    Notwendige Begründung des Kostenfestsetzungsbeschlusses

    Lassen aber weder der Kostenfestsetzungsbeschluss noch der Nichtabhilfebeschluss erkennen, dass das Gericht die Argumente des Beschwerdeführers zur Kenntnis genommen und sich damit auseinandergesetzt hat, so liegt darin ein schwerer Verfahrensfehler, der die Aufhebung des Kostenfestsetzungsbeschlusses rechtfertigen kann (OLG Hamburg, MDR 2002, 1274; OLG Nürnberg, MDR 2004, 169; Zöller/Herget, ZPO, 27. Auflage, Rn. 21 "Begründungszwang").

    Eine floskelhafte Begründung steht dabei einer fehlenden gleich (OLG Hamburg, MDR 2002, 1274).

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