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Rechtsprechung
   OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05   

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https://dejure.org/2005,8617
OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05 (https://dejure.org/2005,8617)
OLG München, Entscheidung vom 04.05.2005 - 33 Wx 10/05 (https://dejure.org/2005,8617)
OLG München, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 33 Wx 10/05 (https://dejure.org/2005,8617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung eines Vermögensbetreuers, Betreuerentlassung, Abrechnungsdifferenzen

  • Judicialis

    BGB § 1908b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b
    Entlassung des Betreuers zur Vermögenssorge bei unzureichender Abrechnung von Fahrtkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitarbeiter eines Trägervereins - Tätigkeit als Betreuer?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlassung eines Vermögensbetreuers; Mangelhafte Erläuterung für die Entnahme von Aufwendungsersatz aus dem verwalteten Vermögen; Erstattungsfähigkeit vorgenommener Besuchsfahrten; Rückführung von Beträgen in das Vermögen der Betroffenen; Auswahl der Sanktion gegen den ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1927 (Ls.)
  • Rpfleger 2005, 533
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
    Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404; FamRZ 2001, 935/936; FamRZ 1998, 1257/1258).
  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04

    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

    Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 153/154 m.w.N.).
  • BayObLG, 16.06.1998 - 4Z BR 49/98

    Voraussetzungen für eine Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
    Bei Pflichtwidrigkeiten ist die Entlassung des Betreuers die letzte Maßnahme nach Ausschöpfung anderer Aufsichtsmöglichkeiten; entscheidend ist das Wohl des Betreuten (vgl. MünchKomm/Schwab BGB 4.Aufl. 2002, § 1908b Rn.4; Knittel Betreuungsgesetz § 1908b BGB IV Rn.2 a, 4; Soergel/Zimmermann BGB 13.Aufl. 2000, § 1908b Rn.18; BayObLG FamRZ 1999, 1168).
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
    Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404; FamRZ 2001, 935/936; FamRZ 1998, 1257/1258).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
    Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404; FamRZ 2001, 935/936; FamRZ 1998, 1257/1258).
  • BayObLG, 03.12.1997 - 3Z BR 364/97

    Tatrichterliche Prüfungspflicht bei Betreuung durch Angehörigen

    Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
    Die Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also insbesondere daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkannt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Grundsätze unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; 1999, 51).
  • BayObLG, 18.06.2003 - 3Z BR 108/03

    Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorschlags bei Bestellung eines

    Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
    So wirkt sich die Vermögenssorge auch auf die Aufgabenkreise der Aufenthaltsbestimmung und der Gesundheitsfürsorge aus, wenn ohne Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel insbesondere eine intensive ambulante Pflege oder eine Unterbringung in einem Heim nicht finanziert werden können (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 768 a.E.; BtPrax 2003, 270/271).
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03

    Beschwerde bei Entlassung des Betreuers aus einem Aufgabenkreis - Eignung als

    Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
    Zwar kann grundsätzlich bei einem festgestellten Eignungsmangel oder bei konkret zu befürchtenden Interessenkonflikten bezüglich nur eines Aufgabenkreises auch in Betracht kommen, dem Betreuer andere Aufgabenkreise zu belassen bzw. diese im Fall der Erstbestellung zu übertragen (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 35).
  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

    Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
    Für diese Anhörung gelten nicht die strengen Vorschriften des § 69i Abs. 7 Satz 1 FGG zur persönlichen Anhörung und damit die Beschränkungen für eine Anhörung durch den beauftragten Richter (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1360).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 346/01

    Bestellung eines Berufsbetreuers trotz Bereitschaft einer weiteren Person

    Auszug aus OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05
    So wirkt sich die Vermögenssorge auch auf die Aufgabenkreise der Aufenthaltsbestimmung und der Gesundheitsfürsorge aus, wenn ohne Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel insbesondere eine intensive ambulante Pflege oder eine Unterbringung in einem Heim nicht finanziert werden können (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 768 a.E.; BtPrax 2003, 270/271).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

    Eignung des Betreuers

  • BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 41/93

    Bestellung eines Pflegers für ein Verfahren über die Entlassung eines Betreuers

  • LG Würzburg, 03.05.2021 - 3 T 354/21

    Entlassung des Betreuers wegen Eignungsmangels

    Das Betreuungsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen und durch geeignete Ge- und Verbote einzuschreiten (OLG München, Beschluss vom 04.05.2005 - 33 Wx 010/05).

    Der enge Zusammenhang der Aufgabenkreise kann aber einer solchen Aufteilung entgegenstehen (OLG München, Beschluss vom 04.05.2005 - 33 Wx 010/05).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 6 WF 200/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7653
OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 6 WF 200/04 (https://dejure.org/2004,7653)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.11.2004 - 6 WF 200/04 (https://dejure.org/2004,7653)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. November 2004 - 6 WF 200/04 (https://dejure.org/2004,7653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels bei einer Entscheidung durch Beschluss statt durch Zwischenurteil; Meistbegünstigungsprinzip; Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils; Anordnung einer Prozesskostensicherheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 135/86

    Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen über die Zulässigkeit der Klage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 6 WF 200/04
    Zutreffend geht die Beschwerde davon aus, dass über die Anordnung einer Ausländersicherheit nach § 110 ZPO durch Zwischenurteil zu entscheiden ist (BGH MDR 1988, S. 298; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 112 Rdnr. 1).

    Die Anordnung der Prozesskostensicherheit entscheidet nicht über die Zulässigkeit sondern lässt diese noch offen (BGH MDR 1988, 298, 299).

  • BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89

    Statthaftigkeit der Revision gegen eine irrtümlich in Form eines Urteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 6 WF 200/04
    Denn der Grundsatz der Meistbegünstigung soll nur Nachteile der durch eine in ihrer Art nach inkorrekten Entscheidung ausschließen, führt aber nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges (BGH NJW-RR 1990, S. 1483).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2007 - 6 W 29/07

    Gerichtsgebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Zwischenurteil über eine

    Besteht zwischen den Parteien dagegen - wie im Streitfall - über die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung oder deren Höhe Streit, so muss das Gericht den Zwischenstreit zwischen den Parteien durch Zwischenurteil im Sinne des § 303 ZPO entscheiden (vgl. BGH, Zwischenurteil vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 273/03, NJW-RR 2005, 148; BGHZ 102, 232; RGZ 104, 189, 190; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 415; Zöller-Herget, ZPO, 26. Auflage, 112 Rn. 1; Musielak-Foerste, ZPO, 5. Auflage, § 110 Rn. 9; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage, § 113 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 65. Auflage, § 112 Rn. 4; Hüßtege/Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Auflage, § 113 Rn. 2; a. M. Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 112 Rn. 2).
  • KG, 04.12.2023 - 2 U 123/23

    Ausländersicherheit bei Beschlussanfechtung durch eine im Ausland ansässige

    Soweit die Regelung in § 280 Abs. 2 S. 1 ZPO die Berufung gegen ein Zwischenurteil ausnahmsweise zulässt, ist infolge des sachlichen Zusammenhanges mit Abs. 1 der Vorschrift hierfür Voraussetzung, dass durch dieses Zwischenurteil über die Zulässigkeit der Klage entschieden ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1987 - IVa ZR 135/86 -, BGHZ 102, 232 Rn. 9 nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. November 2004 - 6 WF 200/04 -, Rn. 2 nach juris).
  • OLG Jena, 29.01.2008 - 4 W 47/08

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung einer Prozesssicherheit

    Dass das Zwischenurteil über die Anordnung einer Prozesskostensicherheit die Zulässigkeit der "Klage" berührt und bei Nichtleistung der Sicherheit dazu führen kann, dass das Verfahren ohne Sachprüfung endet, reicht indes für die Anwendung des § 280 Abs. 2 S. 1 ZPO nicht aus (BGH MDR 1988, 289 - 299; so auch: OLG Frankfurt, OLGR 2005, 415).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.01.2005 - 3 W 54/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18454
OLG Koblenz, 31.01.2005 - 3 W 54/05 (https://dejure.org/2005,18454)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.01.2005 - 3 W 54/05 (https://dejure.org/2005,18454)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - 3 W 54/05 (https://dejure.org/2005,18454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ladung des Insolvenzverwalters zwecks Aufnahme des Anfechtungsverfahrens; Ablehnung der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter als Treuhänder für das Vermögen des Schuldners; Ladung des Insolvenzverwalters nach Unterbrechung des ...

  • zvi-online.de

    AnfG §§ 13, 17; ZPO § 239
    Kein Recht des anfechtenden Gläubigers auf Ladung des Verwalters nach Unterbrechung des Anfechtungsprozesses durch Insolvenzeröffnung

  • rechtsportal.de

    AnfG § 17; ZPO § 239 Abs. 2 § 240
    Aufnahme des Rechtsstreits nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einem Anfechtungsrechtsstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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  • BFH, 29.03.1994 - VII R 120/92

    Mit Konkurseröffnung wird das Verfahren über den Anfechtungsanspruch auch dann

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.01.2005 - 3 W 54/05
    Der Regelung des § 17 AnfG liegt der Gedanke zugrunde, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der vom Insolvenzverwalter weiterverfolgte Anfechtungsanspruch einen neuen Inhalt bekommt: Der Anfechtungsprozess dient nicht mehr der Durchsetzung des persönlichen Anspruchs des Anfechtungsgläubigers, sondern der Wahrung der Interessen aller Insolvenzgläubiger (BFH ZIP 1994, 1707, 1709; Jaeger, § 13 Anm. 1), weshalb der Anfechtungsgläubiger seine Recht nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen kann.
  • BGH, 10.10.2005 - IX ZR 7/05

    Fortführung eines Prozesses in der Insolvenz des Anfechtungsgegners

    In einem solchen Fall kann der Anfechtungsgegner vom Insolvenzverwalter die Fortführung des anhängigen Prozesses verlangen (OLG Koblenz ZVI 2005, 217); ein etwaiger "Ertrag" gebührt der Masse.
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