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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04   

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https://dejure.org/2005,3109
OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04 (https://dejure.org/2005,3109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2005 - 15 W 297/04 (https://dejure.org/2005,3109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2005 - 15 W 297/04 (https://dejure.org/2005,3109)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 41 Abs. 1, 44 Abs. 1
    Bewertung einer Belastungsvollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Vollmacht zur Bestellung von Grundpfandrechten an einem Grundstück vor der Eigentumsumschreibung; Streitwert der Belastungsvollmacht; Unzureichende Zitierweise bei den Auslagenpositionen; Gegenstandsgleichheit zwischen Kaufvertrag und Belastungsvollmacht

  • Judicialis

    KostO § 41 Abs. 1; ; KostO § 44 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 41 Abs. 1 § 44 Abs. 1
    Bewertung einer Belastungsvollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Belastungsvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 37
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 11.06.1991 - 1 W 2512/89
    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    3) Wegen Abweichung von der Entscheidung des KG in DNotZ 1992, 117 wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.

    Einer entsprechenden abschließenden Entscheidung des Senats steht jedoch der auf weitere Beschwerde ergangene Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts vom 11.06.1991 - 1 W 2512/89 -(abgedruckt u.a. in DNotZ 1992, 117f) entgegen; denn auf der Grundlage der vom Kammergericht vertretenen Rechtsauffassung müsste der Senat die weitere Beschwerde zurückweisen.

    Während eine verbreitet vertretene Auffassung (OLG Naumburg ZNotP 1998, 208; OLG Rostock MittBayNot 2002, 307 mit zust. Anm. Tiedke ZNotP 2002, 203f; OLG Köln MittRhNotK 1996, 103f; ebenso Bengel/Tiedke in Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, KostO, 16. Aufl. § 44 Rdn.79; Bayrische Notarkasse, Streifzug durch die KostO, 6.Aufl. Rdn. 1330) die Vollmacht entsprechend ihrem erteilten Umfang mit der Folge einer differenzierten Gebührenberechnung nach § 44 Abs. 1 S. 2 KostO bewerten will, stehen das Kammergericht (DNotZ 1992, 117f mit zust. Anm. Hansens) und das OLG Celle (JurBüro 1997, 156f mit zust. Anm. Mümmler) auf dem Standpunkt, dass allein der Wert des Kaufvertrages maßgebend sei, die Kosten also allein nach § 44 Abs. 1 S. 1 KostO zu berechnen seien, wenn - wie dies in aller Regel der Fall ist - die Belastungsvollmacht dazu dient, dem Erwerber die vorzeitige wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen (ebenso Rohs/Wedewer, KostO, Stand 3/2005, § 44 Rdn.6f; Assenmacher/Mathias, KostO, 15.Aufl. S.490).

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 29/02

    Kosten für gleichzeitige Anmeldung der Abberufung und Neubestellung von

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Diese Frage kann hier jedoch dahinstehen, da die mit dem Ziel der Gebührenherabsetzung eingelegte Anweisungsbeschwerde auf die aus eigenem Recht des Notars erhobene weitere Beschwerde nicht zu einer Gebührenerhöhung führen kann (BGH FGPrax 2003, 92, 95).

    Zur Frage der Gegenstandsgleichheit hat der BGH (FGPrax 2003, 92, 94) u.a. ausgeführt:.

  • OLG Köln, 20.03.1996 - 2 Wx 2/96

    Notargebühren bei Grundstücksübertragung und Gütertrennungsvereinbarung in

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    "... Danach betreffen alle zur Begründung, Feststellung, Anerkennung, Übertragung, Aufhebung, Erfüllung oder Sicherung eines Rechtsverhältnisses niedergelegten Erklärungen der Partner des Rechtsverhältnisses samt allen Erfüllungs- und Sicherungsgeschäften auch dritter Personen oder zu Gunsten dritter Personen denselben Gegenstand i.S. des § 44 I KostO (vgl. OLG Oldenburg, DNotZ 1953, 317 [318f.]; BayObLG, Rpfleger 1961, 324 [325]; OLG Frankfurt a.M., DNotZ 1964, 244; OLG Hamm, JurBüro 1971, 351; OLG Köln, JurBüro 1997, 206; Ackermann, Rpfleger 1966, 241; Hartmann/Albers, § 44 KostO Rdnr. 4; Korintenberg/Lappe/u.a., § 44 KostO Rdnr. 16 m.w. Nachw.; Göttlich/Mümmler/u.a., "Mehrere Erklärungen,, Nr. 3.2.1 m.w. Nachw.).

    Je mehr das mitbeurkundete weitere Rechtsverhältnis von dem Hauptgeschäft abhängt, desto eher ist Gegenstandsgleichheit anzunehmen (OLG Köln, JurBüro 1997, 206 m.w. Nachw.).

  • OLG Rostock, 22.01.2002 - 2 W 17/02

    Gegenstandsgleichheit von Kaufvertrag und Belastungsvollmacht)

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Für die Fallkonstellation der gleichzeitigen Beurkundung von Kaufvertrag und Belastungsvollmacht wird die Gegenstandsgleichheit im Sinne des § 44 Abs. 1 KostO in der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig bejaht, wenn die Belastungsvollmacht dazu dient, Mittel für die Finanzierung des Kaufpreises oder andere, auf das Grundstück bezogene Investitionen aufzubringen (OLG Frankfurt/M. DNotZ 1977, 503; KG a.a.O.; OLG Celle a.a.O.; OLG Naumburg ZNotP 1998, 208; OLG Rostock ZNotP 2002, 203f; grundsätzlich auch OLG Köln MittRhNotK 1996, 103f).

    Während eine verbreitet vertretene Auffassung (OLG Naumburg ZNotP 1998, 208; OLG Rostock MittBayNot 2002, 307 mit zust. Anm. Tiedke ZNotP 2002, 203f; OLG Köln MittRhNotK 1996, 103f; ebenso Bengel/Tiedke in Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, KostO, 16. Aufl. § 44 Rdn.79; Bayrische Notarkasse, Streifzug durch die KostO, 6.Aufl. Rdn. 1330) die Vollmacht entsprechend ihrem erteilten Umfang mit der Folge einer differenzierten Gebührenberechnung nach § 44 Abs. 1 S. 2 KostO bewerten will, stehen das Kammergericht (DNotZ 1992, 117f mit zust. Anm. Hansens) und das OLG Celle (JurBüro 1997, 156f mit zust. Anm. Mümmler) auf dem Standpunkt, dass allein der Wert des Kaufvertrages maßgebend sei, die Kosten also allein nach § 44 Abs. 1 S. 1 KostO zu berechnen seien, wenn - wie dies in aller Regel der Fall ist - die Belastungsvollmacht dazu dient, dem Erwerber die vorzeitige wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen (ebenso Rohs/Wedewer, KostO, Stand 3/2005, § 44 Rdn.6f; Assenmacher/Mathias, KostO, 15.Aufl. S.490).

  • OLG Frankfurt, 28.02.2002 - 20 W 531/01

    Unzulässige Firma: Sechsmalige Aneinanderreihung des Großbuchstabens A

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Während eine verbreitet vertretene Auffassung (OLG Naumburg ZNotP 1998, 208; OLG Rostock MittBayNot 2002, 307 mit zust. Anm. Tiedke ZNotP 2002, 203f; OLG Köln MittRhNotK 1996, 103f; ebenso Bengel/Tiedke in Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, KostO, 16. Aufl. § 44 Rdn.79; Bayrische Notarkasse, Streifzug durch die KostO, 6.Aufl. Rdn. 1330) die Vollmacht entsprechend ihrem erteilten Umfang mit der Folge einer differenzierten Gebührenberechnung nach § 44 Abs. 1 S. 2 KostO bewerten will, stehen das Kammergericht (DNotZ 1992, 117f mit zust. Anm. Hansens) und das OLG Celle (JurBüro 1997, 156f mit zust. Anm. Mümmler) auf dem Standpunkt, dass allein der Wert des Kaufvertrages maßgebend sei, die Kosten also allein nach § 44 Abs. 1 S. 1 KostO zu berechnen seien, wenn - wie dies in aller Regel der Fall ist - die Belastungsvollmacht dazu dient, dem Erwerber die vorzeitige wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen (ebenso Rohs/Wedewer, KostO, Stand 3/2005, § 44 Rdn.6f; Assenmacher/Mathias, KostO, 15.Aufl. S.490).
  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03

    Formelle Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagenpositionen in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1992, 343; JurBüro 1993, 308; zuletzt FGPrax 2005, 45) führt eine unzureichende Zitierweise bei den Auslagenpositionen dann nicht zur Unwirksamkeit der Kostenberechnung, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen dem Informationsinteresse des Kostenschuldners in gleicher Weise Rechnung getragen wird.
  • OLG Hamm, 31.10.1991 - 15 W 187/91
    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1992, 343; JurBüro 1993, 308; zuletzt FGPrax 2005, 45) führt eine unzureichende Zitierweise bei den Auslagenpositionen dann nicht zur Unwirksamkeit der Kostenberechnung, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen dem Informationsinteresse des Kostenschuldners in gleicher Weise Rechnung getragen wird.
  • OLG Hamm, 09.11.1992 - 15 W 66/92
    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1992, 343; JurBüro 1993, 308; zuletzt FGPrax 2005, 45) führt eine unzureichende Zitierweise bei den Auslagenpositionen dann nicht zur Unwirksamkeit der Kostenberechnung, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen dem Informationsinteresse des Kostenschuldners in gleicher Weise Rechnung getragen wird.
  • OLG Celle, 16.08.1996 - 8 W 174/96
    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Während eine verbreitet vertretene Auffassung (OLG Naumburg ZNotP 1998, 208; OLG Rostock MittBayNot 2002, 307 mit zust. Anm. Tiedke ZNotP 2002, 203f; OLG Köln MittRhNotK 1996, 103f; ebenso Bengel/Tiedke in Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, KostO, 16. Aufl. § 44 Rdn.79; Bayrische Notarkasse, Streifzug durch die KostO, 6.Aufl. Rdn. 1330) die Vollmacht entsprechend ihrem erteilten Umfang mit der Folge einer differenzierten Gebührenberechnung nach § 44 Abs. 1 S. 2 KostO bewerten will, stehen das Kammergericht (DNotZ 1992, 117f mit zust. Anm. Hansens) und das OLG Celle (JurBüro 1997, 156f mit zust. Anm. Mümmler) auf dem Standpunkt, dass allein der Wert des Kaufvertrages maßgebend sei, die Kosten also allein nach § 44 Abs. 1 S. 1 KostO zu berechnen seien, wenn - wie dies in aller Regel der Fall ist - die Belastungsvollmacht dazu dient, dem Erwerber die vorzeitige wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen (ebenso Rohs/Wedewer, KostO, Stand 3/2005, § 44 Rdn.6f; Assenmacher/Mathias, KostO, 15.Aufl. S.490).
  • KG, 27.11.1990 - 1 W 2815/89
    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
    Auch wenn die Vertragspartner zur Erreichung des von ihnen erstrebten wirtschaftlichen Zieles mehrere Rechtsverhältnisse in der Weise verbunden haben, dass ein einheitliches Rechtsverhältnis eigener Art entsteht, besteht ein enger innerer Zusammenhang und damit Gegenstandsgleichheit (KG, JurBüro 1991, 564 mit zust. Anm. Mümmler, …
  • LG Bonn, 02.11.2005 - 11 T 19/05

    Sachkapitalerhöhung durch Grundstückseinbringung

    Sollte nun die juristische Sekunde zwischen Eintragung der neuen Eigentümerin und Eintragung der Grundschuld dann den Zugriff aller denkbaren Gläubiger ermöglichen? 7. Kostenrecht - Bewertung einer Belastungsvollmacht (OLG Hamm, Beschluss vom 19.9. 2005 - 15 W 297/04 - mitgeteilt von Richter am OLG Helmut Engelhardt, Emsdetten mit Anm. von Notar Dr. Frank Klein, Köln) b) Es bestehen Rückgriffsmöglichkeiten der einbringenden Grundstückseigentümer gegen die Gesellschaft.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4819
OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05 (https://dejure.org/2006,4819)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.02.2006 - 12 U 261/05 (https://dejure.org/2006,4819)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 12 U 261/05 (https://dejure.org/2006,4819)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Kausalzusammenhang mit einem vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Grundleiden bei Ausbildung einer mitursächlichen Depression; Leistungsfreiheit bei Beendigung der Hauptversicherung nach eingetretenem Versicherungsfall

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 41

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ), Leistungen aus privater Berufsunfähigkeitsversicherung als Rente i.S.d. § 850b ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente; Leistung aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ); Wirksamkeit und Umfang einer Ausschlussklausel; Unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang einer Bandscheibenoperation und einer depressiven Erkrankung; Leistungen aus ...

  • Judicialis

    BB-BUZ § 1 Nr. 4; ; BB-BUZ § 9 Nr. 1; ; BB-BUZ § 9 Nr. 8; ; VVG § 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1 Nr. 4; BB-BUZ § 9 Nr. 1; BB-BUZ § 8; VVG § 5
    Ausschlussklausel für Grundleiden erfasst nicht hierdurch veranlasste Berufsunfähigkeit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 1 Nr. 4 § 9 Nr. 1, Nr. 8; VVG § 5
    Zur Auslösung der Leistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung genügt, dass die Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit eingetreten ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Bestehende Leistungspflicht erlischt nicht durch Ende der Hauptversicherung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Bestehende Leistungspflicht erlischt nicht durch Ende der Hauptversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1348
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 09.11.1995 - 5 U 69/94

    Abtretung und Kündigung bei Lebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05
    Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind als Renten i.S. von § 850b ZPO zu qualifizieren (OLG Karlsruhe, OLG Report 2002, 114, OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227).

    Soweit die Beklagte aus der Entscheidung OLG Saarbrücken VersR 1995, 1227 anderes herauslesen möchte, verkennt sie deren Gehalt.

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 51/82

    Begriff des Sturmschadens; Entschädigungspflicht für einen Lawinenschaden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05
    Eine unmittelbare Ursache liegt somit vor, wenn ihr Erfolg ohne das Dazwischentreten einer weiteren Ursache eingetreten ist (BGH VersR 1984, 28).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2001 - 11 W 52/01

    Versicherungsleistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05
    Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind als Renten i.S. von § 850b ZPO zu qualifizieren (OLG Karlsruhe, OLG Report 2002, 114, OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.1994 - 12 U 151/94

    Persönliche Gewandtheit als Kriterium der Verweisbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Beklagte für einen in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bereits eingetretenen Versicherungsfall leistungsfrei wird, wenn der Versicherungsvertrag durch Kündigung der Lebensversicherung endet (so auch Senat VersR 95, 1341; Beckmann / Rixecker, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rn. 109).
  • OLG Koblenz, 29.01.1990 - 12 U 1442/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05
    Bei einer mehrgliedrigen Ursachenkette ist demnach die unmittelbare Ursache diejenige, die als zeitlich letzte - höchstens gleichzeitig mit einer anderen - eingreift (OLG Koblenz VersR 1990, 768; Prölss/ Martin, VVG, 27.Aufl., § 49 Rn. 20).
  • BGH, 16.06.2010 - IV ZR 226/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über die

    bb) Soweit teilweise bereits bezweifelt wird, dass diese in § 9 (8) B-BUZ oder wortgleichen Klauseln enthaltene Leistungsbeschränkung hinreichend transparent ist (vgl. dazu OLG Karlsruhe VersR 2006, 1348 f.; r+s 2007, 255), kann dies dahinstehen; denn jedenfalls benachteiligt sie den Versicherungsnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. dazu Terno, r+s 2008, 361, 367).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auslegung eines

    Ergibt sich nach Eintritt des Versicherungsfalls ein Umstand, der einer weiteren Gefahrtragung für die Zukunft entgegen steht, bleibt dies nämlich ohne Auswirkung auf die einmal begründete Leistungspflicht (Senat ZfS 2007, 463 ; Senat OLGR 2006, 294; Terno r+s 2008, 361, 367; Beckmann / Rixecker, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rn. 109).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 12 U 11/07

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei Beitragsfreistellung

    Ergibt sich nach Eintritt des Versicherungsfalls ein Umstand, der einer weiteren Gefahrtragung für die Zukunft entgegen steht, bleibt dies ohne Auswirkung auf die einmal begründete Leistungspflicht (so auch Senat OLGR 2006, 294; Senat VersR 95, 1341; Beckmann / Rixecker, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rn. 109).
  • OLG Köln, 14.09.2012 - 20 U 64/12

    Reichweite einer Ausschlussklausel

    Diese Zweckrichtung zwingt zugleich zu der Annahme, dass beim Zusammentreffen einer ausgeschlossenen mit einer nicht ausgeschlossenen Ursache regelmäßig der Ausschluss durchgreift; es reicht mithin aus, wenn die ausgeschlossene Ursache mitursächlich für den Leistungsfall ist (OLG Koblenz, VersR 1990, 768; OLG Frankfurt, VersR 2003, 1384; OLG Stuttgart, VersR 2003, 1385 [die gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. Juni 2003 - IV ZR 299/02 - zurückgewiesen]; OLG Köln - 5. Zivilsenat -, Beschl. v. 12. November 2006 - 5 W 42/06 - anders für eine deutlich im Wortlaut abweichende, auf einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang abstellende Ausschlussklausel: OLG Karlsruhe, VersR 2006, 1348).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12603
OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05 (https://dejure.org/2006,12603)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.01.2006 - 2 W 231/05 (https://dejure.org/2006,12603)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 2 W 231/05 (https://dejure.org/2006,12603)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gefahrenlage im Sinne des § 7 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten Schleswig-Holstein; Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung im Falle der erst nachträglichen Feststellung des Vorliegens einer konkreten Eigengefährdung oder ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff der Gefahrenlage bei Todesdrohung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 970 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 23.09.1999 - 15 W 275/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05
    Dabei muss der Schadenseintritt - über seine bloße Möglichkeit hinaus - in überschaubarer Zukunft hinreichend wahrscheinlich sein (OLG Saarbrücken BtPrax 1997, 202) oder wegen der Unberechenbarkeit des Betroffenen zwar unvorhersehbar, aufgrund besonderer Umstände aber jederzeit zu erwarten sein (OLG Hamm BtPrax 2000, 35, 36; Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2005, Rn. 153).

    Erforderlich ist eine erhebliche Gefährdung von Rechtsgütern anderer Personen, die über den Charakter einer Belästigung hinausgeht (OLG Hamm BtPrax 2000, 35, 36; vgl. auch Senatsentscheidung vom 27.03.2003, a.a.O.).

  • OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach PsychKG

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05
    Erforderlich dafür sind konkrete Anhaltspunkte, die eine erhebliche Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Betroffenen nahe legen (vgl. Senatsentscheidung vom 27.03.2003 - 2 W 10/03, SchlHA 2003, 229, 230).

    Erforderlich ist eine erhebliche Gefährdung von Rechtsgütern anderer Personen, die über den Charakter einer Belästigung hinausgeht (OLG Hamm BtPrax 2000, 35, 36; vgl. auch Senatsentscheidung vom 27.03.2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05
    Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verbürgte Pflicht des Staates, menschliches Leben vor Eingriffen Dritter zu schützen (vgl. Art. 2 Abs. 2 GG, dazu BVerfGE 46, 160, 164 = NJW 1977, 2255; E 45, 187, 254 f. = NJW 1977, 1525, 1531), ist ein frühzeitiges Einschreiten unumgänglich.
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05
    Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verbürgte Pflicht des Staates, menschliches Leben vor Eingriffen Dritter zu schützen (vgl. Art. 2 Abs. 2 GG, dazu BVerfGE 46, 160, 164 = NJW 1977, 2255; E 45, 187, 254 f. = NJW 1977, 1525, 1531), ist ein frühzeitiges Einschreiten unumgänglich.
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 386/01

    Unterbringung des Betreuten - Wirksamkeit aufhebender Beschwerdeentscheidung mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05
    Die Vorschriften des PsychKG dienen der Unterbringung von kranken Personen, nicht hingegen der allgemeinen Vermeidung von Gefahrenlagen (BayObLG FamRZ 2002, 909, 910 f.; Probst, a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 13.09.2002 - 2 W 158/02

    Allein aus dem Gebrauch des Wortes "Bedrohung" ohne näheren Bezug kann noch nicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05
    Nur auf diese Weise hätte sich die Kammer ein umfassendes Bild über die fraglichen Drohungen sowie über deren konkreten Anlass machen können (vgl. Senatsentscheidung vom 13.09.2002 - 2 W 158/02 [Recht und Psychiatrie 2003, 29, 30]).
  • OLG Saarbrücken, 10.07.1997 - 5 W 224/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05
    Dabei muss der Schadenseintritt - über seine bloße Möglichkeit hinaus - in überschaubarer Zukunft hinreichend wahrscheinlich sein (OLG Saarbrücken BtPrax 1997, 202) oder wegen der Unberechenbarkeit des Betroffenen zwar unvorhersehbar, aufgrund besonderer Umstände aber jederzeit zu erwarten sein (OLG Hamm BtPrax 2000, 35, 36; Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2005, Rn. 153).
  • BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18

    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach

    Diese Definition steht im Einklang mit dem Verständnis dieses Tatbestandsmerkmals in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882 und FamRZ 2004, 1064; OLGR Schleswig 2006, 294, 296; Brinkmann/Gräbsch Geschlossene Unterbringung psychisch Kranker § 7 Rn. 7; Marschner in Marschner/Volckert/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung 5. Aufl. Teil B Rn. 114 f.) und wird den verfassungsrechtlichen Maßgaben gerecht.
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Die der anzustellenden Prognose zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen insofern auch nicht des vollen Beweises; sie müssen nur sehr wahrscheinlich sein ( OLG Karlsruhe , FGPrax 2000, Seite 165, 166; BayObLG , FamRZ 2001, Seiten 578 f.; BayObLG , BayObLG-Report 2005, Seiten 117 f; OLG Schleswig , OLG-Report 2006, Seiten 294 ff.; OLG Zweibrücken , OLG-Report 2006, Seiten 875 ff. = FGPrax 2006, Seiten 235 ff. ).

    Erforderlich für eine Unterbringung sind somit aber dessen ungeachtet nur konkrete Anhaltspunkte, die eine erhebliche Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Betroffenen nahe legen ( OLG Schleswig , OLG-Report 2006, Seiten 294 f.; OLG Schleswig , SchlHA 2003, Seiten 229 f. ) und dass der Betroffene aufgrund der Krankheit den eigenen Willen nicht frei bestimmen kann ( BGH , Beschluss vom 03.02.2016, Az.: XII ZB 317/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 513 f.; BGH , Beschluss vom 25.03.2015, Az.: XII ZA 12/15, u.a. in: FamRZ 2015, Seite 1017 ).

    Dabei muss ein Schadenseintritt - über seine bloße Möglichkeit hinaus - zwar auch in überschaubarer Zukunft hinreichend wahrscheinlich sein ( OLG Schleswig , OLG-Report 2006, Seiten 294 f.; OLG Saarbrücken , BtPrax 1997, Seite 202 ) oder wegen der Unberechenbarkeit des Betroffenen zwar unvorhersehbar, aufgrund besonderer Umstände aber jederzeit zu erwarten sein ( OLG Schleswig , OLG-Report 2006, Seiten 294 f.; OLG Hamm , BtPrax 2000, Seiten 35 f. ).

  • OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06

    Öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie:

    Die den anzustellenden Prognosen zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen zwar nicht des vollen Beweises; sie müssen jedoch sehr wahrscheinlich sein (vgl. etwa OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165, 166; BayObLG FamRZ 2001, 578, 579; BayObLGR 2005, 117 f; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 294, 296; ständige Rechtsprechung des Senats, etwa Beschluss vom 19. April 2005 -3 W 88/05 - Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser a.a.O § 70 h Rdnrn. 4 ff).
  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Der Senat orientiert sich an diesen Maßstäben (vgl. Senat FamRZ 2000, 247; FamRZ 2001, 938; BT-Prax 2003, 41; OLGR Schleswig 2003, 359; OLGR Schleswig 2006, 294).
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