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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 21.03.2006 - 8 U 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6042
OLG Rostock, 21.03.2006 - 8 U 113/05 (https://dejure.org/2006,6042)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.03.2006 - 8 U 113/05 (https://dejure.org/2006,6042)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. März 2006 - 8 U 113/05 (https://dejure.org/2006,6042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Merkmals "unrichtig" i.S.v. § 839a BGB; Anforderungen an die Darlegungslast und Beweislast für einen Anspruch auf Sachverständigenhaftung aus § 839a BGB

  • Judicialis

    ZPO § 412; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; BGB § 839 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 412; BGB § 839a
    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Gerichtssachverständigen gemäß § 839a BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unterschiedliche fachliche Auffassungen sind in der gerichtlichen Praxis nicht ungewöhnlich und geben keinen Grund zu der Annahme, der Sachverständigen habe grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstattet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Gerichtssachverständigen gemäß § 839a BGB: Wohl nur reine Theorie! (IBR 2006, 406)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1337
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    a) Unrichtig ist ein Sachverständigengutachten, wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht; dies ist insbesondere der Fall, wenn es von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht oder aus dem festgestellten Sachverhalt falsche Schlüsse zieht (s. OLG Rostock, OLGR 2006, 803; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 196, 197; OLG Köln, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 U 8/10, BeckRS 2011, 25253; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 839a Rn. 3; MünchKommBGB/Wagner, 6. Aufl., § 839a Rn. 17; Bamberger/Roth/Reinert, BGB, 3. Aufl., § 839a Rn. 5; Staudinger/Wöstmann, BGB [2013], § 839a Rn. 9; Erman/Hecker, BGB, 13. Aufl., Rn. 4).

    Dieser Maßstab gilt gleichermaßen für die Haftung des Sachverständigen nach § 839a BGB; der Gutachter muss unbeachtet gelassen haben, was jedem Sachkundigen hätte einleuchten müssen, und seine Pflichtverletzung schlechthin unentschuldbar sein (s. OLG Schleswig, DS 2008, 32, 33; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 196, 198; OLG Köln, BeckRS 2011, 25253; vgl. auch OLG Celle, DS 2010, 32, 33 und OLG Rostock, OLGR 2006, 803, die allerdings - entgegen der Ansicht des erkennenden Senats - darauf abstellen wollen, dass die Unrichtigkeit des Gutachtens jedermann, also auch den entscheidenden Richtern, auf Grund naheliegender Überlegungen hätte einleuchten müssen).

  • LG Bochum, 09.07.2008 - 6 O 33/08

    Haftung als medizinischer Sachverständiger

    Zum anderen müssten auch subjektive Momente hinzukommen, die eine gesteigerte Vorwerfbarkeit begründen (vgl dazu : OLG Rostock - Beschluss vom 21.03.2006 - 8 U 113/05 - = OLG-Rep. 2006, 803 ff ; OLG Koblenz OLG-Rep. 2007, 198; LG Kiel - Urteil vom 14.12.2006 - Az. 5 O 232/05 ( juris Rdnr. 22 ) Palandt BGB-Kommentar, 65. Aufl., § 277, Rdnr. 5).

    Unterschiedliche fachliche Auffassungen zu einzelnen Punkten unter Sachverständigen sind in der gerichtlichen Praxis durchaus häufig und nicht ungewöhnlich; sie geben keinen Grund zu der Annahme, der Sachverständige habe objektiv grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstattet (vgl. dazu : OLG Rostock OLG-Rep. 2006, 803 ff ; LG Kiel - Urteil vom 14.12.2006 - Az. 5 O 232/05 ( juris Rdnr. 22 ) ).

    Hinzu kommt, dass sowohl das Landgericht als auch insbesondere das Oberlandesgericht in dem Vorprozess keinen Grund gesehen haben, die Gutachten des Beklagten in Zweifel zu ziehen, so dass der Kläger schon hätte näher erläutern müssen, warum auch die Gerichte nicht nur übersehen haben sollen, dass sie ihrer Entscheidung in Teilen unrichtige Ausführungen des Beklagten zugrunde legen, sondern dass dies auch jedem, also auch den entscheidenden Richtern, aufgrund naheliegender Überlegungen hätte einleuchten müssen ( vgl dazu : OLG Rostock OLG-Rep. 2006, 803 ff ; LG Kiel - Urteil vom 14.12.2006 - Az. 5 O 232/05 ( juris Rdnr. 22 )).

  • OLG Celle, 05.05.2009 - 4 U 26/09

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Anwendbarkeit der Haftungsnorm in

    Der Kläger muss also erläutern, warum auch die Gerichte nicht nur übersehen haben sollen, dass sie ihrer Entscheidung in Teilen unrichtige Gutachten zugrundelegen, sondern dass dies auch jedem, also auch den entscheidenden Richtern, aufgrund naheliegender Überlegungen hätte einleuchten müssen (OLG Rostock, Baurecht 2006, 1337, 1338).
  • LG Kiel, 14.12.2006 - 5 O 232/05

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Anspruch gegen einen Sachverständigen

    Zudem müssen subjektive Momente hinzukommen, die eine gesteigerte Vorwerfbarkeit begründen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 21.03.2006, IBR 2006, S. 406 unter Hinweis auf Palandt-Heinrichs, BGB-Kommentar, 65. Aufl., § 277, Rdnr. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.05.2006 - 7 W 29/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7116
OLG Karlsruhe, 30.05.2006 - 7 W 29/06 (https://dejure.org/2006,7116)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.05.2006 - 7 W 29/06 (https://dejure.org/2006,7116)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 7 W 29/06 (https://dejure.org/2006,7116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten im Rahmen einer Provisionsklage des Handelsvertreters

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen Zuständigkeitsbeschluss eines Landgerichtes trotz Fristversäumung vor dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat; Abhängigkeit der Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes nach § 5 Abs. 3 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) für ...

  • Judicialis

    ArbGG § 5 Abs. 3; ; HGB § 92 a

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - MLP 2 -, Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, Ermittlung der Verdienstgrenze

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 16 W 15/00

    Rechtsfolgen der Vorenthaltung verdienter Vergütungsleistungen gegenüber einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2006 - 7 W 29/06
    Unerheblich ist, was er tatsächlich erhalten hat (Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., § 84 Rn. 46; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, 1. Aufl., § 92 a Rn. 6; Schröder in Schlegelberger, HGB, 5. Aufl., § 92 a Rn. 13; Brüggemann in Großkommentar zum HGB, 4. Aufl., § 92 a Rn. 9; Küstner in Röhricht/von Westphalen, HGB, 2. Aufl., § 92 a Rn. 6 [anders im Handbuch des gesamten Außendienstrechts Band 1, 3. Aufl., Rn. 233]; von Hoyningen-Huene in Münchener Kommentar, HGB, § 92 a Rn. 6; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 454; OLGR 2005, 540, 541).

    Die Gegenmeinung führt zu Unsicherheiten bei der Feststellung des zulässigen Rechtswegs, weil sonst der Unternehmer durch Zuwenig- oder Zuvielzahlungen den Anwendungsbereich der Norm willkürlich bestimmen könnte (OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 454).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2006 - 7 W 29/06
    Maßgeblich für die Zuständigkeit des von der Klägerin angerufenen Landgerichts und damit die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs ist der schlüssig behauptete Sachvortrag der Klägerin (und zwar auch soweit zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen; ganz herrschende Meinung BGH NJW 1964, 497, 498; BGHZ 133, 240; OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2005 - 18 W 25/05 - Juris m. w. N.).
  • BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04

    Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2006 - 7 W 29/06
    Hierfür die tatsächliche Zahlung maßgeblich sein zu lassen, widerspräche bei Gleichwertigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten und zu den Gerichten für Arbeitssachen dem Grundsatz, dass es hier vor allem darum geht, durch die Anwendung der Vorschrift den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) bestimmen (BAG NJW 2005, 1146, 1147).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2005 - 16 W 24/05

    Zusatändigkeit der Arbeitsgerichte bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2006 - 7 W 29/06
    Unerheblich ist, was er tatsächlich erhalten hat (Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., § 84 Rn. 46; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, 1. Aufl., § 92 a Rn. 6; Schröder in Schlegelberger, HGB, 5. Aufl., § 92 a Rn. 13; Brüggemann in Großkommentar zum HGB, 4. Aufl., § 92 a Rn. 9; Küstner in Röhricht/von Westphalen, HGB, 2. Aufl., § 92 a Rn. 6 [anders im Handbuch des gesamten Außendienstrechts Band 1, 3. Aufl., Rn. 233]; von Hoyningen-Huene in Münchener Kommentar, HGB, § 92 a Rn. 6; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 454; OLGR 2005, 540, 541).
  • BGH, 09.12.1963 - VII ZR 113/62

    Einfirmenvertreter, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2006 - 7 W 29/06
    Maßgeblich für die Zuständigkeit des von der Klägerin angerufenen Landgerichts und damit die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs ist der schlüssig behauptete Sachvortrag der Klägerin (und zwar auch soweit zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen; ganz herrschende Meinung BGH NJW 1964, 497, 498; BGHZ 133, 240; OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2005 - 18 W 25/05 - Juris m. w. N.).
  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 18 W 25/05

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Arbeitsgerichtsbarkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2006 - 7 W 29/06
    Maßgeblich für die Zuständigkeit des von der Klägerin angerufenen Landgerichts und damit die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs ist der schlüssig behauptete Sachvortrag der Klägerin (und zwar auch soweit zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen; ganz herrschende Meinung BGH NJW 1964, 497, 498; BGHZ 133, 240; OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2005 - 18 W 25/05 - Juris m. w. N.).
  • LAG Hessen, 12.04.1995 - 7 Ta 127/95

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2006 - 7 W 29/06
    Dagegen kommt es nach Ansicht von Küstner, Handbuch a. a. O., auf die tatsächlich zugeflossenen Beträge an (ebenso: LAG Hessen, NZA 1995, 1070, 1071; wohl auch Müller-Glöge in Germelmann, ArbGG, 5. Aufl., § 5 Rn. 26; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 5 ArbGG Rn. 12).
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 385/63
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2006 - 7 W 29/06
    So hat auch der BGH (NJW 1964, 457) als Vergütung i. S. v. § 5 Abs. 3 ArbGG die unbedingt entstandenen Provisionsansprüche für maßgebend gehalten.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2006 - 16 W 109/06

    Begriff der bezogenen Vergütung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG : Keine

    Soweit § 5 Abs. 3 ArbGG auf die zuletzt bezogene Vergütung abstellt, ist nach zutreffender, vom Senat geteilter Auffassung der Betrag entscheidend, welchen der Handelsvertreter für die dem Vertragsende vorausgehenden letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses als Provision zu beanspruchen hatte; unerheblich ist hingegen, was er tatsächlich erhalten hat (vgl. Senat, v. 11.4.2000 - 16 W 15/00, OLGR 2000, 454; v. 01.06.2005 - I-16 W 24/05, OLGR 2005, 540, 541; v. 29.09.2006 - I-16 W 46/06; OLG Köln, v. 23.12.2005 - 19 W 54/05, überreicht mit Anlagekonvolut K 16; OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 803 f.; Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., § 84 Rdnr. 46; Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 92a Rdnr. 6; Brüggemann in: Großkommentar zum HGB, 4. Aufl., § 92a Rdnr. 9; Küstner in: Röhricht/von Westphalen, HGB, 2. Aufl., § 92a Rdnr. 6).

    Dieser Auffassung kann jedoch nicht gefolgt werden (vgl. a. OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 803).

    Andernfalls könnte nämlich durch Minder- oder Überzahlungen der Status des Handelsvertreters und die zuständige Gerichtsbarkeit willkürlich verändert werden (vgl. Senat, v. 11.4.2000 - 16 W 15/00, OLGR 2000, 454; v. 29.09.2006 - I-16 W 46/06; OLG Köln, v. 23.12.2005 - 19 W 54/05, überreicht mit Anlagekonvolut K 16; OLG Frankfurt, v. 30.12.2004 - 17 W 74/04; OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 803, 804; Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 92a Rdnr. 6; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 84 Rdnr. 46).

    Die gegenteilige Auffassung führt zu Zufälligkeiten, von der die Zuständigkeit der Gerichte nicht abhängig sein darf (OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 803, 804).

    Bei der Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 5 Abs. 3 ArbGG geht es nicht um die konkrete einzelfallbezogene Schutzbedürftigkeit des Handelsvertreters, sondern um die Gleichstellung wirtschaftlich unselbstständiger Handelsvertreter mit einem Arbeitnehmer (OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 803, 804).

    Dieser muss aber eindeutig und ohne Abhängigkeit von Zufälligkeiten feststehen und festgestellt werden können (OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 803, 804).

    Jedenfalls durch diese einverständliche, im Vertrag ausdrücklich vorgesehene Verrechnung sind dem Beklagten wie bei einer einseitigen Aufrechnung die entsprechenden Beträge zugeflossen, seine Ansprüche erfüllt und die Vergütung nach § 5 Abs. 3 ArbGG "bezogen" (vgl. a. OLG Hamburg, v. 08.03.2000 - 13 AR 41/99, Anlage K 13; OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 803).

  • OLG Köln, 15.05.2007 - 19 W 21/07

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus Handelvertreterverhältnis - Maßgeblichkeit des

    Die für die Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs entscheidenden Voraussetzungen des § 92 a HGB richten sich nach dem nur in rechtlicher Hinsicht zu überprüfenden Sachvortrag der Klägerin und den weiteren unstreitigen Tatsachen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.5.2006 - 7 W 29/06, in: OLGR 2006, 803 f.; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.5.1999 - 16 W 20/99, in: OLGR 1999, 269), ohne dass es einer Beweisaufnahme bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 9.12.1963 - VII ZR 113/62, in: NJW 1964, 497, 498; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.6.2005 - 16 W 24/05, in: OLGR 2005, 540 ff.), da nicht die Einwendungen der Beklagten, sondern der Klägervortrag den Streitgegenstand bestimmen (vgl. Senat, Beschluss vom 29.9.2006 - 19 W 55/06; Zöller/Gummer, Zivilprozessordnung, 26. Auflage 2007, § 13 GVG Rn 11 m.w.N.).

    Für die Bestimmung der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte kommt es nach der vom Senat in ständiger Rechtsprechung (z.B. Beschluss vom 23.12.2005 - 19 W 54/05; Beschluss vom 12.7.2006 - 19 W 29/06) geteilten herrschenden Ansicht auf alle unbedingt entstandenen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an (vgl. BGH, Urteil vom 9.12.1963 - VII ZR 113/62, in: NJW 1964, 497, 498), nicht aber auf die tatsächlich erfolgten Zahlungen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.12.2004 - 17 W 74/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.6.2005 - 16 W 24/05, in: OLGR 2005, 540 ff.; Beschluss vom 11.4.2000 - 16 W 15/00, in: OLGR 2000, 254; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.5.2006 - 7 W 29/06, in: OLGR 2006, 803 f.; Beschluss vom 12.5.2006 - 1 W 18/06, in: VersR 2007, 207 ff.; Röhricht/von Westphalen/Küstner, Handelsgesetzbuch, 2. Auflage 2001, § 92 a HGB Rn 6; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 32. Auflage 2006, § 84 HGB Rn 46 m.w.N.; Ebenroth/Boujong/Joost, Handelsgesetzbuch, 1. Auflage 2001, § 92 a HGB Rn 6 m.w.N.).

    Anderenfalls könnten der Status des Handelsvertreters und die zuständige Gerichtsbarkeit durch Unter- oder Überzahlung willkürlich geändert werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.5.2006 - 7 W 29/06, in: OLGR 2006, 803 f.).

    Dementsprechend führt auch eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Unternehmers auf Erstattung von Aufwendungen nicht zu einer Reduzierung des Provisionsanspruchs, sondern bringt aufgrund der Erfüllungswirkung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.5.2006 - 7 W 29/06, in: OLGR 2006, 803 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 8.3.2000 - 13 AR 41/99) diesen lediglich in Höhe der vom Handelsvertreter vereinbarungsgemäß zu tragenden Aufwendungen zum Erlöschen (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2005 - 19 W 54/05).

  • BGH, 12.02.2008 - VIII ZB 51/06

    Monatliche Durchschnittsvergütung des Handelsvertreters

    Ob das Entstehen der Ansprüche bereits ausreicht (so OLG Karlsruhe, OLGReport 2006, 803, 804; OLG Düsseldorf, OLGReport 2000, 454; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 84 Rdnr. 46; Brüggemann in: Großkommentar zum HGB, 4. Aufl., § 92a Rdnr. 9; Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 92a Rdnr. 6; Schröder in: Schlegelberger, HGB, 5. Aufl., § 92a Rdnr. 13; Küstner in: Röhricht/von Westphalen, HGB, 2. Aufl., § 92a Rdnr. 6; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, 2. Aufl., § 92a Rdnr. 6), ist allerdings streitig.
  • BGH, 12.02.2008 - VIII ZB 3/07

    Monatliche Durchschnittsvergütung des Handelsvertreters

    Streitig ist, ob das Entstehen der Ansprüche bereits ausreicht (so OLG Karlsruhe, OLGReport 2006, 803, 804; OLG Düsseldorf, OLGReport 2000, 454; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 84 Rdnr. 46; Brüggemann in: Großkommentar zum HGB, 4. Aufl., § 92a Rdnr. 9; Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 92a Rdnr. 6; Schröder in: Schlegelberger, HGB, 5. Aufl., § 92a Rdnr. 13; Küstner in: Röhricht/von Westphalen, HGB, 2. Aufl., § 92a Rdnr. 6; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, 2. Aufl., § 92a Rdnr. 6).
  • OLG Dresden, 30.01.2007 - 14 W 1274/06
    Rechtlich unerheblich ist, was er in diesem Zeitraum tatsächlich erhalten hat (OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.05.2006 - 1 W 18/06; OLGR Karlsruhe 2006, 803).

    Die Gegenauffassung, wonach es bei § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG auf die tatsächlich zugeflossenen Beträge ankommt ( LAG Hessen NZA 1995, 1070; weitere Nachweise bei OLGR Karlsruhe 2006, 803), führt zu Unsicherheiten bei der Feststellung des zulässigen Rechtsweges, da sonst der Unternehmer durch Zuwenig- oder Zuviel- Zahlungen den Anwendungsbereich der Norm willkürlich bestimmen könnte (OLGR Karlsruhe 2006, 803).

    Der Beschwerdewert war auf 1/3 des Hauptsachestreitwerts festzusetzen (vgl. OLGR Karlsruhe 2006, 803).

  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08

    Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme

    Im Ergebnis entspricht das der deutlich überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (ohne eingehende Begründung: OLG Köln OLGR 2007, 758; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 803; OLG Düsseldorf OLGR 2005, 540; OLG Schleswig OLGR 1999, 269; für die Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Streitigkeiten: GmS-OGB NJW 1988, 2295; NJW 1990, 1527; BHG NVwZ 2006, 243; NJW 1998, 2743; für die Abgrenzung zwischen arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Streitigkeiten: Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe VersR 2004, 885).
  • OLG Dresden, 03.01.2007 - 14 W 1161/06
    Die Beteiligten dürfen es deswegen nicht in der Hand haben, durch tatsächliche oder rechtliche Handlungen oder Erklärungen auf die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG und damit den Rechtsweg einzuwirken, weil hierin die unzulässige "Abwahl" eines ohne solche Eingriffe zuständigen Richters liegen würde (OLGR Karlsruhe 2006, 803; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.05.2006, Az.: 1 W 18/06, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6661
OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05 (https://dejure.org/2006,6661)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2006 - 15 W 452/05 (https://dejure.org/2006,6661)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 15 W 452/05 (https://dejure.org/2006,6661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung einer vorläufigen geschlossenen Unterbringung; Annahme einer psychischen Erkrankung mit erheblicher Fremdgefährdung; Umfang der gerichtlichen Überprüfung im Rahmen einer Rechtsbeschwerde; Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 227
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    1) Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen beider Vorinstanzen im Verfahren über eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG vom 31.10.2005- 2 BvR 2233/04 - (Muster).

    Hieran hält der Senat mit Rücksicht auf die Entscheidung des BVerfG vom 31.10.2005 (2 BvR 2233/04, in JURIS) nicht mehr fest.

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    Vielmehr ist im Hinblick auf den mit der Freiheitsentziehung verbundenen Eingriff in Grundrechtspositionen des Betroffenen sein Rechtsschutzinteresse mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses des Landgerichts zu bejahen (BGH NJW 2002, 1801 unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).

    Die verfahrensfehlerhaft unterbliebene weitere Sachverhaltsaufklärung im Beschwerdeverfahren führt zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Landgerichts, ohne dass es darauf ankommt, ob im Ergebnis eine andere Sachentscheidung hätte getroffen werden müssen (vgl. BGH NJW 2002, 1801, 1803 a. E.).

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    Zum Prüfungsmaßstab in diesen Fällen hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 29.5.2001 (15 W 139/01, BtPrax 2001, 212; im selben Sinne: OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137) ausgeführt:.

    In diesem Beschluss - dem eine Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl zugrunde lag - hat das BVerfG eine solche Beschränkung des Überprüfungsumfanges, die in ähnlicher weise auch vom BayObLG (NJW-RR 2004, 8) und vom OLG Zweibrücken (FGPrax 2005, 137) vorgenommen worden ist, im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG beanstandet und ausgeführt, sie trage den sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 5.12.2001 (BVerfGE 104, 220/235) ergebenden Anforderungen an die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nicht in hinreichendem Maße Rechnung.

  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    Zum Prüfungsmaßstab in diesen Fällen hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 29.5.2001 (15 W 139/01, BtPrax 2001, 212; im selben Sinne: OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137) ausgeführt:.

    Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern soll das Gericht auch in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173; Senat BtPrax 2001, 212/213).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    In diesem Beschluss - dem eine Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl zugrunde lag - hat das BVerfG eine solche Beschränkung des Überprüfungsumfanges, die in ähnlicher weise auch vom BayObLG (NJW-RR 2004, 8) und vom OLG Zweibrücken (FGPrax 2005, 137) vorgenommen worden ist, im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG beanstandet und ausgeführt, sie trage den sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 5.12.2001 (BVerfGE 104, 220/235) ergebenden Anforderungen an die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nicht in hinreichendem Maße Rechnung.
  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    Dabei müssen die gefährdeten Rechtsgüter von erheblichem Gewicht und die den geschützten Rechtsgütern drohende Gefahr erheblich sein (BayObLGZ 1999, 216 = NJW 2000, 881).
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    In diesem Beschluss - dem eine Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl zugrunde lag - hat das BVerfG eine solche Beschränkung des Überprüfungsumfanges, die in ähnlicher weise auch vom BayObLG (NJW-RR 2004, 8) und vom OLG Zweibrücken (FGPrax 2005, 137) vorgenommen worden ist, im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG beanstandet und ausgeführt, sie trage den sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 5.12.2001 (BVerfGE 104, 220/235) ergebenden Anforderungen an die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nicht in hinreichendem Maße Rechnung.
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00

    Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern soll das Gericht auch in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173; Senat BtPrax 2001, 212/213).
  • OLG Hamm, 16.07.2001 - 15 W 226/01
    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    Hiefür maßgeblich sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, seine aktuelle Befindlichkeit und seine zu erwartenden Lebensumstände (BayObLG a.a.O.; Senat FPR 2002, 96).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07

    Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen

    Vielmehr muss der Betroffenen im Hinblick auf den mit der Freiheitsentziehung verbundenen Eingriff in Grundrechtspositionen zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes und mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa NJW 2002, 2456; wistra 2006, 59) ein Rechtsschutzinteresse mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse sowohl des Landgerichts als auch des Amtsgerichts zugebilligt werden (Senat OLGR 2006, 803).
  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 W 96/09

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der zwangsweisen Behandlung des

    Deshalb umfasst die Prüfung jedenfalls dann, wenn von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren des Betroffenen auszugehen ist, auch die erstmalige Anordnung der freiheitsentziehenden Maßnahme durch das Amtsgericht (vgl. nunmehr OLG Hamm, OLGR Hamm 2006, 803 ff.).
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