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   OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - I-24 U 211/07   

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OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - I-24 U 211/07 (https://dejure.org/2008,4221)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2008 - I-24 U 211/07 (https://dejure.org/2008,4221)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - I-24 U 211/07 (https://dejure.org/2008,4221)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mandanten als Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung gegen seinen Rechtsanwalt auf ungefragte Aufklärung über nicht gedeckte Honoraransprüche; Schadensersatz wegen verfrühter oder überflüssiger Klageerhebung in einem Arbeitsgerichtsprozess über ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 611; ; BGB § 675

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 611; BGB § 675
    Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des rechtsschutzversicherten Mandanten über ungedeckte Honoraransprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Anwalt muss Mandanten über nicht gedeckte Honoraransprüche aufklären

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 24 U 213/98

    Pflicht des Verkehrsanwalts zur Aufklärung über die Höhe und das Entstehen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Das System der gesetzlichen Gebühren beruht gerade auf dem Gedanken, das Beratungsgespräch eingangs nicht gleich mit Fragen der Honorierung zu belasten (Senat NJW 2000, 1650 f.).

    Denn der Nehmer einer Rechtsschutzversicherung hat regelmäßig ein Interesse an Kostenfragen, nämlich insoweit, ob er Gebührenansprüche des Rechtsanwalts aus eigenem Vermögen zu begleichen hat oder ob sie aus dem Deckungsschutzanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung befriedigt werden können (vgl. Senat NJW 2000, 1650).

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 105/06

    Darlegungs- und Beweislast für den Hinweis des Rechtsanwalts auf die Abhängigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Unabhängig von einer berufsrechtlichen, in § 49 b Abs. 5 RVG normierten Hinweispflicht (vgl. hierzu BGH NJW 2008, 371 (372)), gelten für die Aufklärungspflicht Besonderheiten bei erkennbar aufklärungsbedürftigen Mandanten.
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Denn es gilt die Vermutung, dass der Beklagte als Mandant beratungsgemäß gehandelt hätte, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Beratung nur ein bestimmtes Verhalten nahe gelegen hätte (vgl. nur BGH NJW 1993, 3259; Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rn. 1096 "Kausalität").
  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03

    Zeugnis - Erteilung durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Infolgedessen war der Arbeitgeber bereits bei Einreichung der gegen die Kündigung vom 27. August 2004 gerichteten Kündigungsschutzklage vom 03. September 2004 nicht mehr prozessführungsbefugt, denn das Feststellungsbegehren des Beklagten betraf die Insolvenzmasse (vgl. BAG NZA 2007, 765 f.; NZA 2004, 1392).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Infolgedessen war der Arbeitgeber bereits bei Einreichung der gegen die Kündigung vom 27. August 2004 gerichteten Kündigungsschutzklage vom 03. September 2004 nicht mehr prozessführungsbefugt, denn das Feststellungsbegehren des Beklagten betraf die Insolvenzmasse (vgl. BAG NZA 2007, 765 f.; NZA 2004, 1392).
  • OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07

    Schadensersatzanspruch eines Mandanten gegen den beauftragten Rechtsanwalt wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Deshalb darf ein Rechtsanwalt vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers nur dann Klage erheben, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich in der Kenntnis beauftragt hat, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (OLG Düsseldorf VersR 1976, 892; OLG Celle, Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 U 242/07, veröffentlicht in juris.de; Sieg in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 652).
  • LAG Köln, 30.07.2001 - 2 Sa 1457/00

    Insolvenz, Annahmeverzug, Masseverbindlichkeit; Zeugnisanspruch.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter - wie hier - die Arbeitsleistung nicht mehr in Anspruch nehmen will und den Arbeitnehmer nach einer Kündigung bis zum Wirksamwerden der Kündigung freistellt (vgl. LAG Köln NZA-RR 2002, 181; Küttner, a.a.O., Ziffer 231, "Insolvenz des Arbeitgebers, Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 10.01.2008 - 4 U 6/07

    Insolvenzverfahren; Zustellung der Klage an den Insolvenzschuldner nach Eröffnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Denn das hätte zur Voraussetzung gehabt, dass die Klage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben worden wäre (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 10. Januar 2008, Az. 4 U 6/07, veröffentlicht in juris.de; Zöller/Greger, ZPO, 26. Auflage, § 240 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1975 - 8 U 36/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07
    Deshalb darf ein Rechtsanwalt vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers nur dann Klage erheben, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich in der Kenntnis beauftragt hat, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (OLG Düsseldorf VersR 1976, 892; OLG Celle, Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 U 242/07, veröffentlicht in juris.de; Sieg in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 652).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 24 U 155/10

    Keine Hinweispflicht auf Honorarhöhe!

    Schon die Tatsache, dass sich die Klägerin mit der einstweiligen Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegen ihren Ehemann an die Beklagte wandte und um die Beantragung von Prozesskostenhilfe bat, hätte die Beklagte zur Aufklärung über die zu erwartenden Kosten veranlassen müssen, weil dieses Verhalten jedenfalls dem Wunsch der Klägerin Ausdruck verlieh, die Verfahrenskosten möglichst gering zu halten (vgl. auch Senat; VersR 2010, 1503; OLGR Düsseldorf 2008, 817 NJW 2000, 1650; LG Darmstadt, Urteil vom 25. Oktober 2006, 21 S 101/06 (bei juris)).

    Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung lässt den Willen des Mandanten erkennen, nicht von der Versicherung gedeckte Kosten vermeiden zu wollen (Senat OLGR Düsseldorf 2008, 817 ferner Urteil vom 12.4.2011 - I-24 U 160/10 bei Juris und BeckRS 2011, 22083).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 160/10

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Eintrittspflicht der

    Auch darf der Mandant erwarten, dass der Rechtsanwalt ihn ungefragt über nicht gedeckte Honoraransprüche aufklärt, wenn der Mandant Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung und dies dem Rechtsanwalt bekannt ist (Senat OLGR Düsseldorf 2008, 817; NJW 2000, 1650).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 24 U 60/11

    Pflichten des Rechtsanwalts vor Klageerhebung

    Allerdings hat der Beklagte in Höhe der unnötig entstandenen eigenen Honorarforderung gegen den Kläger gem. § 280 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Freistellung von diesem Kostenschaden, den er der Klageforderung entgegenhalten kann (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2008, 817; FamRZ 2006, 356; FamRZ 2004, 1647).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2021 - 4 U 252/20

    Vorweggenommene Deckungsklage auf bedingungsgemäßen Versicherungsschutz und

    Auch ist ihm bewusst, dass die Kostenfrage, insbesondere die Frage, ob der Mandant die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bzw. Gerichtskosten aus eigenem Vermögen zu begleichen hat oder ob sie aus dem Deckungsschutzanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung befriedigt werden können, für jeden rechtsschutzversicherten Mandanten regelmäßig von großem Interesse ist (vgl. zu diesem Informationsinteresse des Mandanten OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. November 1999, Az. 24 U 213/98, zitiert nach juris, Rdnr. 5), und Rechtsmittel vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers daher nur dann eingelegt werden dürfen, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich und vor allem in der Kenntnis beauftragt, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (vgl. zur Klageerhebung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Mai 2010, Az. 24 U 211/09, zitiert nach juris, Rdnr. 8 und Beschluss vom 8. Mai 2008, Az. 24 U 211/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 1975, Az. 8 U 36/75, zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 U 242/07, zitiert nach juris, Rdnr. 20; zur Einlegung eines Rechtsmittels Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Dezember 2007, Az. 12 U 88/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7).
  • LG Wuppertal, 10.01.2013 - 9 S 200/11

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Zahlung des Anwaltshonorars wegen

    Denn zum einen erfordert weder die Schutzbedürftigkeit seines Mandanten die Bejahung einer solchen Pflicht, noch wäre sie sachgerecht.Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit des Mandanten hat das Amtsgericht zunächst zutreffend ausgeführt: Zwar ist ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht verpflichtet, den rechtssuchenden Mandanten über das Entstehen von gesetzlichen Gebühren und dessen Höhe aufzuklären, das System der gesetzlichen Gebühren beruht gerade auf dem Gedanken, das Beratungsgespräch eingangs nicht gleich mit Fragen der Honorierung zu belasten (OLG Düsseldorf, OLG-Report Düsseldorf 2008, 817ff).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07   

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https://dejure.org/2008,6625
OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07 (https://dejure.org/2008,6625)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.06.2008 - 7 U 37/07 (https://dejure.org/2008,6625)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 7 U 37/07 (https://dejure.org/2008,6625)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kaufvertrag: Rücktrittsrecht wegen fehlender Handelbarkeit von unter Mangelverdacht stehendem Fleisch

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit von zum Wiederverkauf bestimmtem Fleisch; Fehlen der vertraglich vorausgesetzten Eigenschaft der Handelbarkeit von zum Wiederverkauf bestimmtem Fleisch bei Bestehen des Verdachts einer Gesundheitsgefährdung der ...

  • Betriebs-Berater

    Mangel bereits bei bloßem Verdacht eines Gesetzesverstoß

  • Judicialis

    BGB § 323; ; BGB § 434 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 437 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 323; BGB § 434 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 437 Nr. 2
    Verdacht der fehlende Handelbarkeit als Mangel bei einer Handelsware (hier:Fleisch) - Voraussetzungen zum Entfallen der Mangelhaftigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 134
  • MDR 2009, 134
  • BB 2008, 2766
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.06.1972 - VIII ZR 75/71

    Haftung für Sachmängel - Lebensmittel - Verseuchung - Verdacht der Verseuchung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07
    Das Landgericht geht zutreffend im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass eine Handelsware auch dann mangelhaft ist, wenn durch konkrete Tatsachen der naheliegende Verdacht begründet wird, dass die zum Weiterverkauf gelieferte Ware gesundheitlich nicht unbedenklich und deshalb nicht verkehrsfähig ist (BGH NJW 1969, 1171, 1172; NJW 1972, 1462; NJW 1989, 218, 219/220; NJW-RR 2005, 1218, 1219/1220).

    Zum Anderen hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14.06.1972 (VIII ZR 75/71, NJW 1972, 1462, 1463) unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es genügt, wenn sich der Verdacht als berechtigt bestätigt, die nach Gefahrübergang aufgetretene Unverkäuflichkeit demnach nur einen Mangel bildet, wenn der Verdacht nicht ausgeräumt wird.

    Es kommt allein auf den Zeitpunkt an, in dem der Grund für den Mangel gelegt ist, weshalb es ausreicht, dass bei Gefahrübergang bereits die - wenngleich noch nicht erkannte - Möglichkeit besteht, dass Tatsachen vorliegen, die die Verkäuflichkeit beeinträchtigen (BGH NJW 1972, 1462, 1463; NJW 1989, 218, 220; NJW-RR 2005, 1218, 1220).

  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 67/04

    Verdacht der Dioxinbelastung von Fleisch als Sachmangel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07
    Das Landgericht geht zutreffend im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass eine Handelsware auch dann mangelhaft ist, wenn durch konkrete Tatsachen der naheliegende Verdacht begründet wird, dass die zum Weiterverkauf gelieferte Ware gesundheitlich nicht unbedenklich und deshalb nicht verkehrsfähig ist (BGH NJW 1969, 1171, 1172; NJW 1972, 1462; NJW 1989, 218, 219/220; NJW-RR 2005, 1218, 1219/1220).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle anderen Verdachtsmomente, aus denen eine fehlende Handelbarkeit abzuleiten wäre, nicht als Mangel in Betracht kommen, was das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02.03.2005 (VIII ZR 67/05, NJW-RR 2005, 1218 ff.) belegt.

    Es kommt allein auf den Zeitpunkt an, in dem der Grund für den Mangel gelegt ist, weshalb es ausreicht, dass bei Gefahrübergang bereits die - wenngleich noch nicht erkannte - Möglichkeit besteht, dass Tatsachen vorliegen, die die Verkäuflichkeit beeinträchtigen (BGH NJW 1972, 1462, 1463; NJW 1989, 218, 220; NJW-RR 2005, 1218, 1220).

  • BGH, 16.04.1969 - VIII ZR 176/66

    Mängelgewähr bei Seuchenverdacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07
    Das Landgericht geht zutreffend im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass eine Handelsware auch dann mangelhaft ist, wenn durch konkrete Tatsachen der naheliegende Verdacht begründet wird, dass die zum Weiterverkauf gelieferte Ware gesundheitlich nicht unbedenklich und deshalb nicht verkehrsfähig ist (BGH NJW 1969, 1171, 1172; NJW 1972, 1462; NJW 1989, 218, 219/220; NJW-RR 2005, 1218, 1219/1220).

    Dieser Verdacht hätte allenfalls durch umfangreiche lebensmitteltechnische Untersuchungen durch einen Sachverständigen ausgeräumt werden können, die der Beklagten im Hinblick auf die daraus erwachsene Kostenlast nicht zumutbar waren (BGH NJW 1969, 1171, 1172).

  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87

    Ansprüche des Käufers von mit Glykol versetzten Wein; Verdacht der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07
    Das Landgericht geht zutreffend im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass eine Handelsware auch dann mangelhaft ist, wenn durch konkrete Tatsachen der naheliegende Verdacht begründet wird, dass die zum Weiterverkauf gelieferte Ware gesundheitlich nicht unbedenklich und deshalb nicht verkehrsfähig ist (BGH NJW 1969, 1171, 1172; NJW 1972, 1462; NJW 1989, 218, 219/220; NJW-RR 2005, 1218, 1219/1220).

    Es kommt allein auf den Zeitpunkt an, in dem der Grund für den Mangel gelegt ist, weshalb es ausreicht, dass bei Gefahrübergang bereits die - wenngleich noch nicht erkannte - Möglichkeit besteht, dass Tatsachen vorliegen, die die Verkäuflichkeit beeinträchtigen (BGH NJW 1972, 1462, 1463; NJW 1989, 218, 220; NJW-RR 2005, 1218, 1220).

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 37/07
    Unerheblich ist, was das Erstgericht aus dem Urteil des Landgerichts L. hätte "herauslesen können" (Berufungsbegründung Seite 18, II 71), denn es ist nicht Aufgabe eines Gerichts, Akten beizuziehen und sich aus ihnen das für die Entscheidung des Rechtsstreits wesentliche selbst herauszusuchen und zu würdigen (BGHZ 126, 217).
  • OLG Oldenburg, 18.06.2013 - 12 U 26/13

    Haftung des Lieferanten bei Verdacht der Dioxinbelastung von Futtermitteln

    Eine Qualitätsminderung in diesem Sinne kann beispielsweise darin liegen, dass der Verdacht fehlender Eignung den Weiterverkauf gelieferter Lebensmittel hindert (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 134; BGH MDR 2005, 972).
  • OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 13 U 72/22

    Arzneimittelverkauf: Sachmängelhaftung bei fehlender Wiederverkäuflichkeit bzw.

    aa) Wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, zählt beim Verkauf von Waren an einen Händler zur Eignung für die gewöhnliche, aber auch für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 2 BGB (i.d.F. bis 31.12.2021) insbesondere deren Wiederverkäuflichkeit / Handelbarkeit / Verkehrsfähigkeit (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.06.2008 - 7 U 37/07 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.12.2012, I-17 68/12, juris Rn. 28 f.; zu Art. 35 Abs. 1 CISG auch BGH, Urt. v. 02.03.2005 - VIII ZR 67/04 -, juris Rn. 15).

    (vi) Soweit die Klägerin im Berufungsverfahren weiter darauf abstellt, sämtliche vom LAVG Brandenburg veranlassten umfangreichen Beprobungen von Rückstellproben der Klägerin hätten bereits im Oktober 2018 ergeben, dass diese allesamt als einwandfrei einzustufen seien, ist dem entgegenzuhalten, dass der Verdacht einer Gesundheitsgefährdung für die Annahme eines Mangels einer Arzneimittellieferung bereits nicht erforderlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt v. Urt. v. 14.12.2012 - I-17 U 68/21 -, juris Rn. 27, für den Lebensmittelbereich auch OLG Karlsruhe, Urt. V. 25.06.2008 - 7 U 37/07 -, juris Rn. 8).

    Es genügt, wenn die den Verdacht begründenden Umstände bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden waren und erst später offenbar werden (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.06.2008 - 7 U 37/07 -, juris Rn. 10; BGH, Urt. v. 14.06.1972 - VIII ZR 75/71 -, juris Rn. 13; zu Art. 35 Abs. 1 CISG auch BGH, Urt. v. 02.03.2005 - VIII ZR 67/04 -, juris Rn. 16 f.).

  • LG Itzehoe, 21.01.2016 - 4 O 196/14

    Handelskauf: Schadenersatzanspruch gegen den Beklagten als Insolvenzverwalter

    In diesem Zusammenhang kommt auf den Zeitpunkt an, an dem der Grund für den Mangel angelegt ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.06.2008, 7 U 37/07 - zitiert nach juris).

    Diese Ware hätte unter dem gleichen Verdacht gestanden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.06.2008, 7 U 37/07 - juris).

  • OLG München, 13.11.2013 - 20 U 2414/13

    Getreide - Bioware, keine - Sachmangel

    Dies ist ein Sachmangel (vgl. OLG Karlsruhe vom 25.06.2008 - 7 U 37/07 - BGH vom 02.03.2005 - VIII ZR 67/04).
  • LG Bonn, 03.04.2014 - 14 O 1/13
    Dass der Beklagten dieses bis zum 12.08.2010 gelungen ist, hat sie nicht dargelegt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2009, 134, 135; Matusche-Beckmann, a.a.O., m.w.N.).
  • LG Heidelberg, 30.12.2016 - 3 O 28/14

    Rücktritt von Kaufvertrag über ein Pferd wegen Mangelhaftigkeit

    Dass ein vom Zustand der Kaufsache ausgehendes erhebliches Risiko, bei dessen Verwirklichung die gekaufte Sache für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung ungeeignet wird, einen Mangel darstellt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH NJW 1972, 1464; OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 134).
  • OLG Koblenz, 16.02.2011 - 1 U 740/10

    Ausschließliche Zuständigkeit: Abgabe eines Rechtsstreits an den Kartellsenat

    Eine Umdeutung der außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung kommt vorliegend nach der Auffassung des Senats grundsätzlich in Betracht, weil das Kündigungsschreiben hinreichend den Willen der Beklagten zum Ausdruck bringt, die Vereinbarung jedenfalls nicht über den nächsten möglichen Kündigungstermin fortsetzen zu wollen (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 134).
  • LG Itzehoe, 23.09.2015 - 2 O 235/14

    Handelskauf: Schadenersatzanspruch gegen den Beklagten als Insolvenzverwalter

    Diese Ware hätte unter dem gleichen Verdacht gestanden (vgl. OLG Karlsruhe, Urt.v.25.06.2008, 7 U 37/07).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07 - 110   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4871
OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07 - 110 (https://dejure.org/2008,4871)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.06.2008 - 4 U 329/07 - 110 (https://dejure.org/2008,4871)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 4 U 329/07 - 110 (https://dejure.org/2008,4871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den früheren alleinigen Geschäftsführer einer GmbH wegen vorsätzlicher Konkursverschleppung; Umfang der Konkursantragspflicht nach dem GmbH-Gesetz (GmbHG) als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 Bürglerliches ...

  • Judicialis

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die Vermeidung des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit im Verjährungsrecht - keine generelle Pflicht zu Ermittlungen über die den Anspruch begründenden Umstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07
    Darüber hinaus stand es auf der Grundlage des alten Rechts der positiven Kenntnis des Gläubigers gleich, wenn der Gläubiger eine sich ihm ohne weiteres anbietende Erkenntnismöglichkeit, die weder besondere Kosten noch nennenswerte Mühen verursacht, nicht wahrnimmt und er vor einer sich aufdrängenden Kenntnis gewissermaßen die Augen verschließt (BGHZ 133, 192, 198; Urt. v. 18.1.2000 - VI ZR 375/98; NJW 2000, 953; Urt. v. 17.11.1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 425).

    Diese Analogie verbietet sich schon deshalb, weil die Rechtsprechung auf der nachdrücklich herausgestellten Prämisse beruht, dass nicht bereits eine grob fahrlässig verschuldete Unkenntnis eine Gleichsetzung mit der vom Gesetz geforderten Kenntnis ermöglicht (BGHZ 133, 198; NJW 2000, 953).

  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 289/88

    Schadensersatzansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Verletzung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07
    Dies schließt einen aus eigenem Recht begründeten Schadensersatzanspruch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Schutzgesetzverletzung aus (für das alte Recht: BGHZ 108, 134, 137).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs fällt auch die Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträger der Verpflichtung zur Zahlung von Konkursausfallgeld in den Schutzbereich des § 826 BGB (BGHZ 108, 134; ebenso OLG Saarbrücken ZIP 2007, 328; OLG Koblenz ZIP 2007, 120; Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., § 826 Rdnr. 44).

  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 5/95

    Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07
    Darüber hinaus stand es auf der Grundlage des alten Rechts der positiven Kenntnis des Gläubigers gleich, wenn der Gläubiger eine sich ihm ohne weiteres anbietende Erkenntnismöglichkeit, die weder besondere Kosten noch nennenswerte Mühen verursacht, nicht wahrnimmt und er vor einer sich aufdrängenden Kenntnis gewissermaßen die Augen verschließt (BGHZ 133, 192, 198; Urt. v. 18.1.2000 - VI ZR 375/98; NJW 2000, 953; Urt. v. 17.11.1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 425).
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07
    Vielmehr reicht es aus, wenn der Geschädigte nach Kenntnis der Umstände eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann (BGHZ 102, 246, 248; 48, 181, 183; BGH, Urt. v. 16.12.1997 - VI ZR 408/96, NJW 1998, 988, 989; Urt. v. 6.2.1990 - VI ZR 75/89, NJW-RR 1990, 606; Urt. v. 18.6.1974 - VI ZR 106/72, VersR 1974, 1082; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 199 Rdnr. 18a; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 199 Rdnr. 33; Prütting/Wengen/Weinreich/Kesseler (im Folgenden: P/W/W), BGB, 3. Aufl., § 199 Rdnr. 16).
  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07
    Vielmehr reicht es aus, wenn der Geschädigte nach Kenntnis der Umstände eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann (BGHZ 102, 246, 248; 48, 181, 183; BGH, Urt. v. 16.12.1997 - VI ZR 408/96, NJW 1998, 988, 989; Urt. v. 6.2.1990 - VI ZR 75/89, NJW-RR 1990, 606; Urt. v. 18.6.1974 - VI ZR 106/72, VersR 1974, 1082; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 199 Rdnr. 18a; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 199 Rdnr. 33; Prütting/Wengen/Weinreich/Kesseler (im Folgenden: P/W/W), BGB, 3. Aufl., § 199 Rdnr. 16).
  • BGH, 16.12.1997 - VI ZR 408/96

    Anforderungen an die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07
    Vielmehr reicht es aus, wenn der Geschädigte nach Kenntnis der Umstände eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann (BGHZ 102, 246, 248; 48, 181, 183; BGH, Urt. v. 16.12.1997 - VI ZR 408/96, NJW 1998, 988, 989; Urt. v. 6.2.1990 - VI ZR 75/89, NJW-RR 1990, 606; Urt. v. 18.6.1974 - VI ZR 106/72, VersR 1974, 1082; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 199 Rdnr. 18a; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 199 Rdnr. 33; Prütting/Wengen/Weinreich/Kesseler (im Folgenden: P/W/W), BGB, 3. Aufl., § 199 Rdnr. 16).
  • BGH, 17.11.1998 - VI ZR 32/97

    Kenntnis des Geschädigten von der Person des Ersatzpflichtigen bei deliktischer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07
    Darüber hinaus stand es auf der Grundlage des alten Rechts der positiven Kenntnis des Gläubigers gleich, wenn der Gläubiger eine sich ihm ohne weiteres anbietende Erkenntnismöglichkeit, die weder besondere Kosten noch nennenswerte Mühen verursacht, nicht wahrnimmt und er vor einer sich aufdrängenden Kenntnis gewissermaßen die Augen verschließt (BGHZ 133, 192, 198; Urt. v. 18.1.2000 - VI ZR 375/98; NJW 2000, 953; Urt. v. 17.11.1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 425).
  • BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89

    Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07
    Vielmehr reicht es aus, wenn der Geschädigte nach Kenntnis der Umstände eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann (BGHZ 102, 246, 248; 48, 181, 183; BGH, Urt. v. 16.12.1997 - VI ZR 408/96, NJW 1998, 988, 989; Urt. v. 6.2.1990 - VI ZR 75/89, NJW-RR 1990, 606; Urt. v. 18.6.1974 - VI ZR 106/72, VersR 1974, 1082; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 199 Rdnr. 18a; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 199 Rdnr. 33; Prütting/Wengen/Weinreich/Kesseler (im Folgenden: P/W/W), BGB, 3. Aufl., § 199 Rdnr. 16).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 106/72

    Schadensersatzanspruch - Verjährung - Kreditinstitut - Notleidendes Unternehmen -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07
    Vielmehr reicht es aus, wenn der Geschädigte nach Kenntnis der Umstände eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann (BGHZ 102, 246, 248; 48, 181, 183; BGH, Urt. v. 16.12.1997 - VI ZR 408/96, NJW 1998, 988, 989; Urt. v. 6.2.1990 - VI ZR 75/89, NJW-RR 1990, 606; Urt. v. 18.6.1974 - VI ZR 106/72, VersR 1974, 1082; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 199 Rdnr. 18a; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 199 Rdnr. 33; Prütting/Wengen/Weinreich/Kesseler (im Folgenden: P/W/W), BGB, 3. Aufl., § 199 Rdnr. 16).
  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 306/95

    Beginn der Verjährung bei Behörden und öffentlichen Körperschaften; Anforderungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07
    Denn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, wonach die den Beginn der Verjährung in Lauf setzende Kenntnis bei den zur Vorbereitung und Verfolgung des Regressanspruchs zuständigen Mitarbeitern von Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts vorhanden sein muss (BGHZ 134, 343, 346; 133, 129, 139; Urt. v. 28.11.2006 - VI ZR 196/05, NJW 2007, 131), darf nicht dahingehend missverstanden werden, dass die formelle Stellung dieser Mitarbeiter im organisatorischen Gefüge über die Zurechnung der Kenntnis entscheiden soll.
  • BGH, 28.11.2006 - VI ZR 196/05

    Begriff der Kenntnis bei Behörden und juristischen Personen

  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95

    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger;

  • BGH, 20.04.1993 - X ZR 67/92

    Fahrleistungsbezogene Gewährleistungsauschlüsse bei Kfz-Reparatur

  • OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06

    Sittenwidrige Schädigung: Haftung des GmbH-Geschäftsführers auf Ersatz des

  • OLG Saarbrücken, 21.11.2006 - 4 U 49/06

    Haftung eines GmbH - Geschäftsführers aus § 826 BGB wegen verspäteter Stellung

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 280/90

    Kenntnisstand eines Betrugsopfers

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Daran hat sich durch die Neuregelung des Verjährungsrechts in § 199 BGB nichts geändert (BGH, Urteil vom 16. September 2005 - V ZR 242/04 - WM 2006, 49, 50; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2008, 817, 818 f.; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Rn. D 8; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 199, Rn. 20; MünchKommBGB/Grothe, 5. Aufl., § 199, Rn. 28; Wendtland, in: Haas/Medicus/Schäfer/Wendtland, Das neue Schuldrecht, 2002, Kapitel 2, Rn. 17 f.; Rohlfing, MDR 2006, 721, 723).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

    Daran hat sich durch die Neuregelung des Verjährungsrechts in § 199 BGB nichts geändert (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08, aaO Rn. 15; BGH, Urteil vom 16. September 2005 - V ZR 242/04, WM 2006, 49, 50; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 817, 818 f.; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Rn. D 8; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 13. Aufl., § 199 Rn. 20).
  • LG Ingolstadt, 10.09.2020 - 64 O 2618/19

    Ansprüche nach einem Pkw-Kauf im Zusammenhang mit dem sogenannten "Abgasskandal"

    Der Grad des individuell anzusetzenden Sorgfaltsmaßstab richtet jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnis des Geschädigten (hierzu auch OLG Koblenz NJW 2018, 477, das Vorkenntnisse bei der Prüfung bauvertraglicher Schlussrechnung bei der Wertungsentscheidung heranzieht), mit der Folge, dass gerade Verbrauchern ein weitergehender Beurteilungsspielraum zuzugestehen ist (zu den Anforderungen an Verbraucher OLG Saarbrücken BeckRS 2008, 15438; BGH Urt. v. 25.10.2018 - III ZR 122/17, BeckRS 2018, 28831 zu in Bereichen des Kapitalmarkts unerfahrenen Personen).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07

    Umfang des Schadensersatzes wegen HWS-Schleudertrauma bei gesundheitlicher

    Dieser Vorwurf, der die Anforderungen für die Annahme einer nach neuem Recht (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. BGB) maßgeblichen grob fahrlässigen Unkenntnis übersteigt (OLGR Saarbrücken 2008, 817; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 199 Rdnr. 19; Bamberger/Roth/Henrich, BGB, 2. Aufl., § 199 Rdnr. 19; P W W/Kesseler, aaO., § 199 Rdnr. 17), ist nicht gerechtfertigt: Ein Zeitraum von nur knapp drei Wochen zwischen dem Unfallereignis und der Mandatierung des Rechtsanwalts erscheint vor allem in Hinblick auf den stationären Krankenhausaufenthalt des Klägers zwischen dem 16. und 18.12.2001, anlässlich dessen die Schleimbeuteloperation stattfand, nicht unangemessen lang.
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09

    Verjährung von übergegangenen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung; Maßgebliche

    Auf der Grundlage des neuen gesetzlichen Maßstabs ist der Gläubiger zwar nicht generell, aber im Rahmen der Zumutbarkeit zumindest durch Auswertung leicht zugänglicher Quellen zu aktiver Sachverhaltserforschung gehalten, wenn er sich nicht dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit aussetzen will (OLGR Saarbrücken 2008, 817).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2009 - 4 U 103/08

    Pflichten des Treuhänders im Falle der Nichtigkeit der Abrede; Rückzahlung

    e) Schließlich beruhte die Unkenntnis des Klägers nicht auf eigener grober Fahrlässigkeit i.S. des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Selbst wenn eine Erlaubnis gemäß § 17 S. 1 RBerV zu veröffentlichen ist und bei dem für ihre Erteilung zuständigen Präsidenten des Landgerichts erfragt werden kann, ist einem rechtlich nicht geschulten Gläubiger im Regelfall erst dann eine grob fahrlässige Unkenntnis vorzuwerfen, wenn er auf der Hand liegende, leicht zugängliche Informationsquellen, die erkennbar Aufschluss über die anspruchsrelevanten Tatsachen erwarten lassen, nicht nutzt (vgl. Senat, OLGR 2008, 817).
  • OLG Stuttgart, 27.10.2009 - 6 U 60/09

    Schadensersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen die Geschäftsführer

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung und Ansicht in der Literatur, dass die Klägerin nicht zu dem Kreis der durch § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. geschützten Gesellschaftsgläubiger gehört (BGH II ZR 289/88 vom 26.06.1989 = BGHZ 108, 134 ff., Juris, Rdnr. 8; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 817, Juris, Rdnr. 23; Scholz/Schmidt, GmbHG 9. Aufl., § 64, Rdnr. 37; Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, GmbHG 16. Aufl., § 64, Rdnr. 41; Wagner ZInsO 2009, 622, 623/624; Beck ZInsO 2008, 713/714).
  • OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 22 U 89/12

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen

    Für den Gläubiger besteht keine generelle Obliegenheit, im Interesse des Schädigers an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Initiativen zur Klärung von Schadenshergang oder Person des Schädigers zu entfalten (BGH Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08 -, BGH, Urteil vom 16. September 2005 - V ZR 242/04 - BGH Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 9/11 - OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 817, 818 f.).
  • OLG Bamberg, 14.02.2014 - 4 U 62/13

    Arzthaftungsprozess: Verjährung des Schadenersatzanspruches der Patientenseite -

    b) Zwar geht es zu weit, eine generelle Obliegenheit des Gläubigers zu fordern (so zu Recht und auch im folgenden OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 817, dort Rn.35 ff.).
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