Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.01.2000 - 2 W 117/1999   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9229
OLG Bremen, 26.01.2000 - 2 W 117/1999 (https://dejure.org/2000,9229)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.01.2000 - 2 W 117/1999 (https://dejure.org/2000,9229)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 2 W 117/1999 (https://dejure.org/2000,9229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Erinnerung gegen die Kostenrechnungen des Amtsgerichts; Eintragung einer Erhöhung oder Herabsetzung des Grundkapitals im Handelsregister und dadurch entstehende Kosten; Verjährung von Ansprüchen auf Rückerstattung von Beträgen aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KostO § 17 Abs. 2
    Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung zuviel gezahlter Kosten gegen die Staatskasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1743
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
    Dabei kann die - insbesondere bei der Verjährung nach § 17 Abs. 2 KostO relevante - Streitfrage auf sich beruhen, ob der Rückerstattungsanspruch bereits mit der Zahlung entsteht (Vgl. BayObLG, a. a. O. S. 1195; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1229 f; OLG Bremen, NJW-RR 2000, 1743, 1744) oder erst mit der Aufhebung des ursprünglichen Kostenansatzes (Vgl. Senat, Rpfleger 1992, 317; Korintenberg/Lappe, § 17 KostO, Rdn. 17; Hartmann, Kostengesetze, § 17 KostO Rn. 5).
  • BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00

    Anspruch auf Rückerstattung von Kosten

    Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 296; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1229/1230; OLG Bremen OLGR 2000, 209/210; LG Bielefeld Rpfleger 2000, 300; LG Hannover NdsRpfl 2000, 111/112; LG Frankenthal NJW-RR 1999, 1158; so auch Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 17 Rn. 6) entsteht der Rückerstattungsanspruch bereits mit der Zahlung der unberechtigt angeforderten Kosten.
  • KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00

    Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung

    Demgegenüber ist der Gegenauffassung, wonach die Verjährung des Rückerstattungsanspruchs erst mit der Aufhebung bzw. Berichtigung des Kostenansatzes beginnt, entgegenzuhalten, dass sie allein aus der begrifflichen Einordnung des Kostenansatzes als Justiverwaltungsakt Folgerungen über dessen Wirkungen herleitet, obwohl zunächst anhand der gesetzlichen Ausgestaltung des Justiverwaltungsakts zu prüfen ist, ob und inwieweit allgemeine Lehren des Verwaltungsakts auf diese Sonderregelung überhaupt übertragbar sind (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 209; BayObLG JurBüro 2001, 104; OLG Bremen NJW-RR 2000, 1743, jew. m.w.N. auch zur Gegenauffassung; s.a. allg. Senat, zur Veröffentlichung vorgesehener Beschluss vom 6.November 2001 - 1 W 8818/00 - zur Frage der Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs).
  • OLG Jena, 27.11.2000 - 6 W 678/00

    Kostenrückerattung; Kostenansatz; Verjährung

    Der Senat schließt sich der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung an, wonach der Rückerstattungsanspruch bereits mit der Zahlung der unberechtigt angeforderten Kosten und nicht erst mit der Aufhebung des Kostenansatzes entsteht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 296; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1229; OLG Bremen, OLG-Report 2000, 209; BayObLG, Beschluss vom 19.09.2000, 3 Z BR 227/00 - zur Veröffentlichung in BayObLGZ 2000 vorgesehen; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Auflage, § 17 Rn. 6; a.A. OLG Köln, Rpfleger 1992, 317; Korintenberg/Lappe, KostO, 14. Auflage, § 17 Rn. 17; Hartmann, KostG, 29. Auflage, § 17 KostO Rn. 5).
  • OLG Jena, 27.11.2000 - 6 W 680/00
    Der Senat schließt sich der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung an, wonach der Rückerstattungsanspruch bereits mit der Zahlung der unberechtigt angeforderten Kosten und nicht erst mit der Aufhebung des Kostenansatzes entsteht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 296 [OLG Düsseldorf 20.10.1998 - 10 W 99/98] ; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1229; OLG Bremen, OLG-Report 2000, 209; BayObLG, Beschluss vom 19.09.2000, 3 Z BR 227/00 - zur Veröffentlichung in BayObLGZ 2000 vorgesehen; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Auflage, § 17 Rn. 6; a.A. OLG Köln, Rpfleger 1992, 317; Korintenberg/Lappe, KostO, 14. Auflage, § 17 Rn. 17; Hartmann, KostG, 29. Auflage, § 17 KostO Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.12.1999 - 11 W 81/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3353
OLG Köln, 29.12.1999 - 11 W 81/99 (https://dejure.org/1999,3353)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.12.1999 - 11 W 81/99 (https://dejure.org/1999,3353)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Dezember 1999 - 11 W 81/99 (https://dejure.org/1999,3353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Sicherungsübereignung für gewährtes Gesellschafterdarlehen, wenn Gesellschaft insolvent wird; Einstweilige Anordnung, um Verkauf der sicherungsübereigneten Gegenstände zu vermeiden; Bestehen eines Verfügungsanspruchs, obwohl Insolvenzverwalter bestellt wurde; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1434
  • NZI 2000, 267
  • Rpfleger 2000, 234
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 11 W 81/99
    Die Aufgaben und Befugnisse des nach § 106 Abs. 1 Satz 2 KO bestellten Sequesters beschränkten sich aber ausschließlich auf Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der Masse (BGHZ 118, 374, 379; BGH NJW 1995, 2783, 2785), Maßnamen der Verwertung des Schuldnervermögens waren nur aufgrund zwingender Sicherungsinteressen schon vor Konkurseröffnung zulässig (OLG Köln OLGR 1992, 137, 139).
  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91

    Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1999 - 11 W 81/99
    Die Aufgaben und Befugnisse des nach § 106 Abs. 1 Satz 2 KO bestellten Sequesters beschränkten sich aber ausschließlich auf Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der Masse (BGHZ 118, 374, 379; BGH NJW 1995, 2783, 2785), Maßnamen der Verwertung des Schuldnervermögens waren nur aufgrund zwingender Sicherungsinteressen schon vor Konkurseröffnung zulässig (OLG Köln OLGR 1992, 137, 139).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.01.2000 - 7 U 1/99   

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https://dejure.org/2000,13783
OLG Frankfurt, 19.01.2000 - 7 U 1/99 (https://dejure.org/2000,13783)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.2000 - 7 U 1/99 (https://dejure.org/2000,13783)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 7 U 1/99 (https://dejure.org/2000,13783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 13 AKB
    Leasing: Bemessung der Ersatzleistung bei von Leasingnehmer abgeschlossener Vollkaskoversicherung

  • Wolters Kluwer

    Leasing: Bemessung der Ersatzleistung bei von Leasingnehmer abgeschlossener Vollkaskoversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13
    Keine Umsatzsteuererstattung bei Ersatzbeschaffung trotz Sonderzahlung des Leasingnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 13 Nr. 1, 4
    Bemessung der Kaskoversicherungsleistung bei Totalschaden eines geleasten Kraftfahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2000 - 7 U 1/99
    So führt der BGH in seiner Entscheidung vom 14.7.1993 zu dem Fall eines Totalschadens aus, ein Abstellen auf den Leasingnehmer könne "nur bei der in Leasingfällen bislang offenbar unüblichen Vertragsgestaltung erwogen werden, daß der Leasingnehmer bei Totalschaden oder Verlust die Pflicht hat, auf eigenen Kosten dem Leasinggeber ein "Ersatzfahrzeug" zu stellen" (BGH r+s 93, 329, 330).
  • BGH, 05.07.1989 - IVa ZR 189/88

    Erstattung der Mehrwertsteuer und des Großabnehmerrabattes bei der Abrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2000 - 7 U 1/99
    Das Sacherhaltungsinteresse bleibt damit im Regelfall hinter dem Eigentümerinteresse zurück (BGH r+s 89, 317, 318; 91, 223; 93, 329; Römer/Langheid, § 74, VVG Rz. 14).
  • OLG Hamm, 01.02.2012 - 20 U 207/11

    Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Totalschaden eines geleasten Fahrzeugs in

    Ist dieser - wie vorliegend die X AG - vorsteuerabzugsberechtigt, so bleibt deshalb bei der Berechnung der Wiederherstellungskosten die Mehrwertsteuer gemäß A.2.9 AKB 10/2008 außer Betracht (vgl. BGH a.a.O., insbesondere Beschluss v. 30.04.1991, IV ZR 243/90, NJW-RR 1991, 1149; so auch OLG Köln, Urteil v. 09.11.2004, 9 U 1/04, ZfS 2005, 248; OLG Frankfurt, Urteil v. 19.01.2000, 7 U 1/99, VersR 2000, 1232; vgl. a. Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., A.2.13 AKB, Rn 37-39 m.w.N.).
  • LG Bochum, 09.09.2011 - 4 O 29/11

    Ersatzansprüche gegen eine Kaskoversicherung bei Abschluss des

    Bei der Bemessung der Wiederherstellungskosten für das verunfallte Fahrzeug ist deshalb auf die Verhältnisse des Leasinggebers abzustellen (vgl. BGH a.a.O.; OLG Frankfurt VersR 2000, 1232f.).
  • LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08

    Abstellen auf die Stellung des Leasinggebers für die Bemessung des

    In Rechtsprechung und Literatur besteht weitgehend Einigkeit dahin, dass bei der Bemessung des Wiederbeschaffungswertes auf die Stellung des Leasinggebers allein abzustellen ist, so dass aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung der Leasinggesellschaft der Wiederbeschaffungswert nur netto erstattet werden muss (LG Köln, r+s 2003, 409; OLG Frankfurt, VersR 2000, 1232; Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 13 AKB, Rn. 20; Heß/Höke in Beckmann/Matusche/Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Auflage, § 30 Rn. 150 ; a.A. Meinecke in Stiefel/ Maier, Kraftfahrtversicherung,18.Aufl, AKB A.2.6, Rn. 63ff ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.10.1999 - 24 U 163/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18358
OLG Düsseldorf, 26.10.1999 - 24 U 163/98 (https://dejure.org/1999,18358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.1999 - 24 U 163/98 (https://dejure.org/1999,18358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - 24 U 163/98 (https://dejure.org/1999,18358)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 611 § 627 § 666 § 675
    Kündigung des Mandatsverhältnisses mit einem Rechtsanwalt; Pflichten des Rechtsanwalts nach Kündigung

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 2 O 182/97
  • OLG Düsseldorf, 26.10.1999 - 24 U 163/98
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 111/08

    Bemessung der Geschäftsgebühr in Familiensachen; Begriff der vorzeitigen

    (b) Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich ganz zwanglos, dass der Kläger den Beklagten auch nicht provoziert hat, die Kündigung des Mandats über Trennungs- und Kindesunterhalt, geschweige denn die Kündigung aller Mandate auszusprechen, wie es in dessen Schreiben vom 24. Oktober 2006 konkludent durch die Erklärung geschehen ist, der Kläger habe ihn, den Beklagten, "...gezwungen, einen anderen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung [s]einer Interessen zu beauftragen" (vgl. zur konkludenten Kündigung eines Anwaltsvertrags durch den Mandanten Senat OLGR Düsseldorf 2000, 209 sub I.2a).
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