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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 20 W 233/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2297
OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 20 W 233/02 (https://dejure.org/2002,2297)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.08.2002 - 20 W 233/02 (https://dejure.org/2002,2297)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. August 2002 - 20 W 233/02 (https://dejure.org/2002,2297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 FGG, § 5 FGG, § 15 Abs 1 UmwG, § 306 Abs 1 UmwG
    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Spruchverfahren bei Unternehmensverschmelzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung für Spruchstellenverfahren; Unternehmensverschmelzung durch Aufnahme; Zur analogen Anwendung des § 5 Abs. 1 S. 1 FGG; Anrufung durch einen Verfahrensbeteiligten

  • Judicialis

    GG Art. 101 I S. 2; ; FGG § 5; ; UmwG § 306

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschaftsrecht: Zuständigkeitsbestimmung für das Spruchstellenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1611
  • ZIP 2002, 1950
  • NZG 2002, 1074
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z AR 36/01

    Gemeinsames Gericht für Spruchstellenverfahren nach Verschmelzung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 20 W 233/02
    Eine Bestimmung eines gemeinsamen zuständigen Gerichts für mehrere Spruchstellenverfahren bei einer Unternehmensverschmelzung durch Aufnahme kann nicht in analoger Anwendung von § 5 I S. 1 FGG erfolgen, wenn die Bestimmung nur auf Anregung von Verfahrensbeteiligten erfolgen soll (Abgrenzung zu BayObLG v. 19.10.2001, 3 Z AR 36/01 und vom 05.02.2002, Az. 3Z AR 2/02).

    Das BayObLG hat eine Gerichtsstandsbestimmung für das Spruchstellenverfahren in entsprechender Anwendung von § 5 I S. 1 FGG aus Zweckmäßigkeitserwägungen für zulässig gehalten, wenn zwei Gesellschaften auf eine dritte Gesellschaft verschmolzen werden und die Sitze der verschmolzenen Gesellschaften in verschiedenen Landgerichtsbezirken liegen (BayObLG v. 19.10.2001, DB 2001, 2640 ff= NZG 2002, 96 = ZIP 2002, 669 = AG 2002, 395 und BayObLG v. 05.02.2002, ZIP 2002, 671).

    Dementsprechend hat es das BayOblG in seiner Entscheidung vom 19.10.2001 (a. a. O.) auch auf Vorlage des LG München abgelehnt, eine Zuständigkeitsregelung nach Zweckmäßigkeitsgesichtpunkten zu treffen, bevor nicht der für die Zweckmäßigkeitsbeurteilung maßgebliche Sachverhalt zwischen den beteiligten Gerichten geklärt worden ist.

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z AR 2/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 20 W 233/02
    Eine Bestimmung eines gemeinsamen zuständigen Gerichts für mehrere Spruchstellenverfahren bei einer Unternehmensverschmelzung durch Aufnahme kann nicht in analoger Anwendung von § 5 I S. 1 FGG erfolgen, wenn die Bestimmung nur auf Anregung von Verfahrensbeteiligten erfolgen soll (Abgrenzung zu BayObLG v. 19.10.2001, 3 Z AR 36/01 und vom 05.02.2002, Az. 3Z AR 2/02).

    Das BayObLG hat eine Gerichtsstandsbestimmung für das Spruchstellenverfahren in entsprechender Anwendung von § 5 I S. 1 FGG aus Zweckmäßigkeitserwägungen für zulässig gehalten, wenn zwei Gesellschaften auf eine dritte Gesellschaft verschmolzen werden und die Sitze der verschmolzenen Gesellschaften in verschiedenen Landgerichtsbezirken liegen (BayObLG v. 19.10.2001, DB 2001, 2640 ff= NZG 2002, 96 = ZIP 2002, 669 = AG 2002, 395 und BayObLG v. 05.02.2002, ZIP 2002, 671).

  • LG Dortmund, 10.09.1999 - 20 AktE 7/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 20 W 233/02
    In entsprechender Anwendung des § 4 FGG hat das Landgericht Dortmund sein Verfahren an das Landgericht Düsseldorf verwiesen (ZIP 1999, 1711 = NZG 1999, 1175 = AG 2000, 48).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06

    Zuständigkeitsbestimmung bei polizeirechtlicher Freiheitsentziehung: Amtswegige

    Das Verfahren kann nicht nur auf Anrufung eines Verfahrensbeteiligten oder durch Vorlage eines Gerichts eingeleitet werden, sondern auch von Amts wegen, wenn der Senat als gemeinsames oberstes Gericht von einem Zuständigkeitsstreit bezüglich einer notwendigen Amtshandlung in Kenntnis gesetzt wird, wie dies hier durch Anzeige des Präsidenten des Amtsgerichts Kassel und in der Folge durch die Stellungnahmen der beteiligten Amtsgerichte geschehen ist (vgl. Senat, Beschl. v. 12. August 2002 - 20 W 233/02, NJW-RR 2002, 1611; Jansen, 2. Aufl. 1969, § 5 FGG Rn. 18 mwN.; Bumiller/Winkler, 8. Aufl. 2006, § 5 FGG Rn. 9; Bassenge/Herbst/Roth, 10. Aufl. 2004, § 5 FGG Rn. 6; Keidel/Sternal, 15. Aufl. 2003, § 5 FGG Rn. 46).
  • LG Stuttgart, 30.09.2011 - 31 O 190/08

    Unternehmensverschmelzung: Ermittlung der baren Zuzahlung

    Ein Antrag der Antragsgegnerin, nach § 5 FGG (analog) für beide Verfahren einen gemeinsamen Gerichtsstand zu bestimmen (Schriftsatz vom 10.06.2002, Bl. 61 a), dem sich der gemeinsame Vertreter und Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin zu 2 angeschlossen hat (Schriftsatz vom 15.07.2002, Anl. ASt 5-1), hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Beschluss vom 12.08.2002 zurückgewiesen (Bl. 67 ff = NJW-RR 2002, 1611).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - I-6 W 27/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4917
OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - I-6 W 27/02 (https://dejure.org/2002,4917)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2002 - I-6 W 27/02 (https://dejure.org/2002,4917)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - I-6 W 27/02 (https://dejure.org/2002,4917)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Auskehrung zugesagter Gewinne; Prozesskostenhilfe (PKH); Hinreichende Aussicht auf Erfolg; Sender im Sinne von § 661 a BGB; Passivlegitimation; Haftung für scheinbare Gewinnmitteilungen; Anforderung an die Rechtsscheinshaftung; Person des Rechtsscheinsetzenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1632
  • NJW-RR 2004, 1510 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98

    Gewinn-Zertifikat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 6 W 27/02
    Allein die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergebenden Möglichkeiten (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 808 ff.; NJW-RR 1998, 1199 ff.; NJW-RR 2001, 1547 ff) sind nach Auffassung des Gesetzgebers zum Schutz des Verbrauchers nicht hinreichend effektiv (BT-Drs. 14/2920 Seite 15).

    Eine solche Stellung der Antragsgegnerin mag im Rahmen einer deliktsrechtlichen Bewertung (vgl. hierzu auch BGH, NJW-RR 2001, 1547, 1549) und Haftung Bedeutung erlangen.

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 6 W 27/02
    Allein die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergebenden Möglichkeiten (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 808 ff.; NJW-RR 1998, 1199 ff.; NJW-RR 2001, 1547 ff) sind nach Auffassung des Gesetzgebers zum Schutz des Verbrauchers nicht hinreichend effektiv (BT-Drs. 14/2920 Seite 15).
  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 31/93

    Gewinnspiel II - Täuschung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 6 W 27/02
    Allein die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergebenden Möglichkeiten (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 808 ff.; NJW-RR 1998, 1199 ff.; NJW-RR 2001, 1547 ff) sind nach Auffassung des Gesetzgebers zum Schutz des Verbrauchers nicht hinreichend effektiv (BT-Drs. 14/2920 Seite 15).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 26 U 21/03

    Zahlungsanspruch aus Gewinnzusage: Versendereigenschaft eines für ein

    Während zum Teil ein enger Absenderbegriff vertreten wird, weil die Norm auf Grund ihres Strafcharakters grundsätzlich restriktiv ausgelegt werden müsse (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1632, 1633), wird dem in anderen Entscheidungen mit Hinweis auf den Normzweck die Notwendigkeit eines weiten Absenderbegriffs entgegengehalten (AG Rudolstadt NJW-RR 2002, 1631; LG Darmstadt Teil-Urteil vom 27.08.2003, AZ 9 O 65/03).

    Diese Zielsetzung verbietet nach Auffassung des Senats eine restriktive Absenderdefinition (so aber ausdrücklich OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1632, 1633 sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. September 2003 ­AZ.:19 U 2/03-).

    Anders als in der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ­ NJW-RR 2002, 1632, 1633 ­ zugrunde liegenden Fallgestaltung war vorliegend der tatsächlich Versendende auch keineswegs "rein fiktiv".

    Dagegen scheidet auf der Grundlage des vorstehend entwickelten Normverständnisses eine Haftung der Beklagten zu 2. nach § 661 a BGB aus, weil diese dem Kläger gegenüber in keiner Weise täuschend in Erscheinung getreten ist und keinen entsprechenden Rechtsschein gesetzt hat (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1632, 1633 sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. September 2003 ­ AZ.:19 U 2/03-).

  • OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04

    Gewinnversprechen; örtliche Zuständigkeit; unerlaubte Handlung ; Gerichtsstand

    Ob sich die Versagung von Prozesskostenhilfe, wie das Landgericht weiter meint, auch darauf stützen lässt, die beabsichtigte Klage sei aus den Gründen der in NJW-RR 2002, 1632 abgedruckten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf unbegründet, kann nach dem Gesagten offen bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 22 U 203/02
    Die Kammer zitiert zustimmend zwei Beschlüsse des 6. Zivilsenats des OLG Düsseldorf in Parallelverfahren (Beschluss vom 23.05.2002, Az. 6 W 31/02 = 1 O 382/01 LG Wuppertal, veröffentlicht in OLGR 2002, 310; NJW-RR 2002, 1632; und Beschluss vom 04.09.2002, Az. 6 W 46/02 = 1 O 127/02 LG Wuppertal), nach deren Inhalt nur den Versender die Haftung aus § 661 a BGB treffe.

    Eine Gleichstellung eines Dritten, der - möglicherweise - hinter dem nach außen in Erscheinung tretenden Unternehmer steht, sei allenfalls gerechtfertigt, wenn es sich bei diesem Unternehmer um "ein fiktives Gebilde" handele (NJW-RR 2002, 1632, 1633 - nicht rechtskräftig, vgl. dazu BGH NJW-RR 2003, 1001).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03

    Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung

    Die Beklagte ist als die hinter diesem Pseudonym stehende juristische Person Versenderin im Sinne des § 661a BGB (zum Begriff des Versenders vergleiche auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2002, 6 W 27/02, NJW-RR 2002, 1632 f).
  • LG Oldenburg, 04.07.2003 - 6 O 3211/02
    Der täuschende Charakter des Schreibens der Klägerin, vor dem der Gesetzgeber den Verbraucher mittels des § 661 a BGB bewahren will (BT-Drs. 14/2658, S. 48 f. - vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1632, 1633; Palandt-Sprau, 62. Aufl., § 661 a, Rn. 1), wird dadurch bestätigt, daß - wie aus der Gewinnmitteilung in keiner Weise erkennbar - entsprechende Schreiben mit identischer "durch unseren Gewinn-Computer zugeteilter" Gewinnnummer offenbar in so großer Zahl versandt wurden (unstreitig 77.130 "gültige" Rückmeldungen), daß als sicher davon ausgegangen werden konnte, die nach den Gewinnbedingungen vorgesehene Auszahlungsgrenze von 5 DM pro "Gewinner" würde nicht überschritten werden.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.08.2001 - 13 W 220/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5677
OLG Naumburg, 30.08.2001 - 13 W 220/01 (https://dejure.org/2001,5677)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.08.2001 - 13 W 220/01 (https://dejure.org/2001,5677)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. August 2001 - 13 W 220/01 (https://dejure.org/2001,5677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltsgebühren; Beigeordneter Rechtsanwalt; Auswärtiger Rechtsanwalt; Fahrtkosten; Abwesenheitsgeld

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3; ; BRAGO § 28; ; BRAGO § 126 Abs. 1; ; BRAGO § 128 Abs. 4; ; BRAGO § 128 Abs. 5; ; BRAGO § 126 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz

  • rechtsportal.de

    Beiordnung eines Rechtsanwaltes - Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 16.05.2001 - 14 WF 49/01

    Familiensachen - Reisekosten des nicht ortansässigen Anwalts - Einschränkung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2001 - 13 W 220/01
    Nach ständiger Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (Beschlüsse vom 14.4.1999 - 8 WF 99/99 - = FamRZ 1999, 1683, 28.5.2001 - 8 WF 84/01 - und 16.5.2001 - 14 WF 49/01 -), der sich der Senat anschließt, bedarf es einer solchen ausdrücklichen Beschränkung auch nicht, da sich diese Einschränkung bereits unmittelbar aus dem Gesetz, § 121 Abs. 3 ZPO, ergibt (vgl. auch OLG Celle FamRZ 2000, 1387).
  • OLG Naumburg, 28.05.2001 - 8 WF 84/01

    Kostenerstattung bei Verschiedenheit von Kanzleisitz und Gericht - Fahrtkosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2001 - 13 W 220/01
    Nach ständiger Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (Beschlüsse vom 14.4.1999 - 8 WF 99/99 - = FamRZ 1999, 1683, 28.5.2001 - 8 WF 84/01 - und 16.5.2001 - 14 WF 49/01 -), der sich der Senat anschließt, bedarf es einer solchen ausdrücklichen Beschränkung auch nicht, da sich diese Einschränkung bereits unmittelbar aus dem Gesetz, § 121 Abs. 3 ZPO, ergibt (vgl. auch OLG Celle FamRZ 2000, 1387).
  • OLG Naumburg, 14.04.1999 - 8 WF 99/99

    Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Reisekostenvergütung

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2001 - 13 W 220/01
    Nach ständiger Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (Beschlüsse vom 14.4.1999 - 8 WF 99/99 - = FamRZ 1999, 1683, 28.5.2001 - 8 WF 84/01 - und 16.5.2001 - 14 WF 49/01 -), der sich der Senat anschließt, bedarf es einer solchen ausdrücklichen Beschränkung auch nicht, da sich diese Einschränkung bereits unmittelbar aus dem Gesetz, § 121 Abs. 3 ZPO, ergibt (vgl. auch OLG Celle FamRZ 2000, 1387).
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