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   RG, 16.11.1937 - II 96/37   

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https://dejure.org/1937,478
RG, 16.11.1937 - II 96/37 (https://dejure.org/1937,478)
RG, Entscheidung vom 16.11.1937 - II 96/37 (https://dejure.org/1937,478)
RG, Entscheidung vom 16. November 1937 - II 96/37 (https://dejure.org/1937,478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist das Verfahren nach § 109 ZPO. auch zulässig, wenn die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet worden ist? 2. Muß der Klage auf Einwilligung in die Rückgabe einer Sicherheit das Verfahren nach § 109 ZPO. voraufgehen und unter welchen Voraussetzungen kann hiervon Abstand ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 156, 164
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 227/07

    Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

    In diesem Sinne können und müssen auch Rechte aus einer Bürgschaft zurückgegeben werden (vgl. den entsprechenden Wortlaut von § 109 Abs. 2 Satz 1 ZPO, der sich auch auf eine Bürgschaft nach § 108 ZPO bezieht, sowie bereits RGZ 156, 164, 166).

    Auch nach dieser Vorschrift kann der Sicherungsgeber vom Sicherungsnehmer die Bürgschaftsurkunde an sich selbst herausverlangen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - IX ZR 120/93, NJW 1994, 1351; RGZ 156, 164, 166, 172).

  • BGH, 19.05.2011 - I ZB 57/10

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Abgabe einer

    a) Dafür spricht in rechtssystematischer Hinsicht, dass die Bestimmung des § 894 ZPO eine spezielle Vollstreckungsregelung enthält, die in ihrem Anwendungsbereich keinen Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften der §§ 887, 888 ZPO zulässt, und zwar unabhängig davon, ob die Fiktionswirkung eintritt oder nicht eintritt (RGZ 156, 164, 169; MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 894 Rn. 11; Musielak/Lackmann aaO § 894 Rn. 6; Olzen in Prütting/Gehrlein aaO § 894 Rn. 6; Wolf in Hintzen/Wolf aaO Rn. 7.202).
  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93

    Austausch einer Prozeßbürgschaft

    § 109 ZPO soll statt des früher allein eröffneten Weges der Klage zur Erzwingung der Rückgabe einer gegenstandslos gewordenen Sicherheit einen einfacheren Weg geben, um die Rückgabe zu erreichen (RGZ 156, 164, 166).

    Anderes mag gelten, wenn auch ein Antrag gemäß § 109 ZPO voraussichtlich nur zu einer Klage des Gesicherten über materiell-rechtliche Fragen führen würde (RGZ 156, 164, 167 f; vgl. ferner BGH, Urt. v. 23. Februar 1961 - II ZR 250/58, MDR 1961, 486).

  • LG Karlsruhe, 31.08.2007 - 6 O 94/07
    Dahinstehen kann auch, ob sich aus § 371 BGB ein Anspruch der Klägerin gegen den verklagten Bürgschaftsgläubiger auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde überhaupt in diesem Personenverhältnis ergeben kann (vgl. hierzu: Palandt, am angegebenen Ort, § 371 Abs. 4 BGB ; Zöller, ZPO, § 109, Randnummer 9; Reichsgericht , Urteil vom 16.09.1937, II 96/37, RGZ 156, 164, 166).
  • OLG München, 26.06.2007 - 13 U 5389/06

    Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach Wegfall des Sicherungszwecks

    So verweist Lauer (NZBau 2003, 318) zu Recht darauf, der BGH spreche im Urteil vom 24.02.1994 - IX ZR 120/93, NJW 1994, 1351, davon, die Sicherheitsleistung (im Sinne der §§ 108, 109 ZPO) sei an den Sicherungsgeber zurückzugeben, der sie dann der bürgenden Bank wieder zur Verfügung stellen könne (unter Berufung auf bereits RGZ 156, 164,166).
  • BGH, 21.12.2005 - III ZB 73/05

    Einleitung des Verfahrens auf Rückgabe einer aufgrund eines Zwischenurteils

    Das Verfahren nach § 109 ZPO soll die Rückgabe der Sicherheit erleichtern und beschleunigen (vgl. RGZ 156, 164, 167; Wieczorek/Schütze/Steiner, § 109 Rn. 4; Thomas/Putzo/Hüßtege, § 109 Rn. 1; Musielak/Foerste, § 109 Rn. 1; MünchKommZPO-Belz, § 109 Rn. 3; Stein/Jonas/Bork, § 109 Rn. 4).
  • BGH, 20.11.1978 - VIII ZR 243/77

    Voraussetzungen für das wirksame Zustandekommen eines Bürgschaftsvertrages -

    § 109 ZPO war schon in seiner bisherigen Fassung - entsprechend - auf eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft anwendbar (RGZ 156, 164, 166; Senatsurteil vom 3. Februar 1971 - VIII ZR 94/69 = WM 1971, 346).

    Dieses soll die Rückgabe der Sicherheit erleichtern und beschleunigen, nicht aber die Verfolgung des Rückgabeanspruchs erschweren (RGZ 156, 164, 167).

    Nach der Rechtsprechung kann die sicherheitleistende Partei ohne weiteres die Einwilligung des Prozeßgegners in die Rückgabe im Klagewege verlangen, wenn nach dem Verhalten des Gegners anzunehmen ist, daß dieser es auf eine Entscheidung durch Urteil ankommen lassen will (RGZ 156, 164, 168; Senatsurteil vom 3. Februar 1971 a.a.O.).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 57/10

    Verfahrensrecht - Beschlussberichtigung

    a) Dafür spricht in rechtssystematischer Hinsicht, dass die Bestimmung des § 894 ZPO eine spezielle Vollstreckungsregelung enthält, die in ihrem Anwendungsbereich keinen Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften der §§ 887, 888 ZPO zulässt, und zwar unabhängig davon, ob die Fiktionswirkung eintritt oder nicht eintritt (RGZ 156, 164, 169; MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 894 Rn. 11; Musielak/Lackmann aaO § 894 Rn. 6; Olzen in Prütting/Gehrlein aaO § 894 Rn. 6; Wolf in Hintzen/Wolf aaO Rn. 7.202).
  • BGH, 03.02.1971 - VIII ZR 94/69

    Rückgabe der Pfänder nach Erlöschen des Pfandrechts - Anforderungen an das

    Der Weg dafür ist in § 109 ZPO, der auf eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft entsprechend anzuwenden ist (RGZ 156, 164, 166), vorgezeichnet.

    Wenn, wie hier (vgl. Beschluß des Kammergerichts vom 20. August 1968) das Verfahren nach § 109 ZPO nicht zu einer alsbaldigen Anordnung der Rückgabe durch Beschluß führt, so kann die sicherheitsleistende Partei die Einwilligung des Prozeßgegners in die Rückgabe im Klageweg verlangen (RGZ 156, 164, 167), wenn feststeht, daß das Risiko, für das sie Sicherheit geleistet hat, nicht eintreten wird.

  • KG, 02.04.2020 - 1 W 37/20

    Grundbuchlöschung einer Sicherungshypothek: Ersetzung der Löschungsbewilligung

    Das Verfahren nach § 109 ZPO soll die Rückgabe gegenüber der Verfolgung im Klageweg erleichtern und beschleunigen (RGZ 156, 164, 166 f.; BGH, NJW 1979, 417).
  • VG Gießen, 29.05.1991 - VI/2 E 1377/89

    Anspruch eines Obdachlosen auf Zustimmung des Eigentümers seiner

  • KG, 02.04.2020 - 1 W 38/20

    Entbehrlichkeit der Löschungsbewilligung bei gerichtlicher Anordnung

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